Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. April 2020: Assad-Schergen vor Gericht / Kauf­häuser bleiben gesch­lossen / Love­pa­rade-Ver­fahren vor Ein­stel­lung

20.04.2020

Vor dem OLG Koblenz sind zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter angeklagt. Galeria Karstadt Kaufhof scheitert mit Eilanträgen gegen Corona-Verordnungen und die Staatsanwaltschaft stimmt der Einstellung des Loveparade-Verfahrens zu.

Thema des Tages

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Am kommenden Donnerstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Koblenz die Verhandlung gegen zwei Männer, denen vorgeworfen wird, in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Sie sollen als Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes für die Folterung und Tötung von Oppositionellen in den Jahren 2011 und 2012 verantwortlich sein. Es ist der erste Prozess dieser Art. Er beruht auf dem sogenannten Weltrechtsprinzip, das seit 2002 im Völkerstrafgesetzbuch verankert ist. Der Spiegel (Hannah El-Hitami/Dietmar Pieper), die Samstags-SZ (Ronen Steinke u.a.), die Samstags-taz (Sabine am Orde) und die WamS (Ibrahim Naber) bringen umfangreiche Vorab-Berichte.

Corona und Recht

Corona – Versammlungsfreiheit: In Deutschland sind am Wochenende in mehreren Städten Menschen zum Demonstrieren auf die Straße gegangen, teilweise nach vorherigen erfolgreichen Eilverfahren, teilweise entgegen eines bestehenden Verbots. Bereits am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht eine erste einstweilige Anordnung gegen ein pauschales Versammlungsverbot in Gießen erlassen; am Freitag folgte eine vergleichbare Entscheidung zu einem Stuttgarter Fall. Auch einige Verwaltungsgerichte entscheiden inzwischen zugunsten der Versammlungsfreiheit. Über die verschiedenen Beschlüsse und Proteste schreiben die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch), die Samstags-taz (Konrad Litschko), die Montags-SZ (Jan Heidtmann), zeit.de und bild.de.

Laut Thomas Holl (Montags-FAZ) zeigt die Entscheidung zum Stuttgarter Verbot, wie "wirksam der Rechtsstaat auch in einer solchen historischen Ausnahmesituation funktioniert". Joachim Käppner (Montags-SZ) meint, es wäre "beklemmend, ja bizarr gewesen, hätten die Karlsruher Richter das undifferenzierte Verbot von Versammlungen gut geheißen, auf denen ausgerechnet zum Schutz der Grundrechte aufgefordert wird". Für Johannes C. Bockenheimer (bild.de) weisen die Richter den Staat in seine Schranken. Statt pauschaler Verbote brauche es angemessene Auflagen.

Rechtsprofessor Mathias Hong (verfassungsblog.de) hat sich den Beschluss zum Gießener Verbot genauer angeschaut. Das Gericht habe zwar etliche Grundsatzfragen und grundrechtliche Zweifel ungeklärt gelassen, die Symbolkraft der Entscheidung könne jedoch kaum überschätzt werden.

Corona – Grundrechte: Im Interview mit deutschlandfunk.de (Jörg Münchenberg) äußert sich Rechtsprofessor Hans Heinig zur Bedeutung der Grundrechte in der Coronakrise. Die restriktiven Maßnahmen der Regierungen seien gut begründet gewesen. Bei den anstehenden Lockerungen gelte es Grundrechte zu beachten. Wenn Herren-Boutiquen wieder geöffnet werden, sei es schwer darstellbar, dass selbst mit größten Schutzmaßnahmen keine gottesdienstlichen Versammlungen mehr stattfinden dürfen.

VG Berlin zu Abitur-Prüfung: Schülern ist es zumutbar, während der Coronakrise zur Abiturprüfung zu erscheinen, wenn Abstandsregeln eingehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Meldung von spiegel.de und lto.de am Freitag entschieden und den Eilantrag einer Schülerin abgelehnt. Im Interview mit spiegel.de (Armin Himmelrath) erläutert Anwältin Sibylle Schwarz, welche Rechte Abiturienten dennoch haben. Werden die Abstandsregeln nicht eingehalten, sollte das so bald wie möglich gerügt und ins Protokoll aufgenommen werden. Bei starken Angstzuständen komme eine Krankschreibung in Betracht. Über die Prüfungsfähigkeit könne jedoch nur ein Arzt oder Psychologe entscheiden.

Corona – Kaufhäuser: Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof ist mit Eilanträgen gegen die anhaltende Schließung durch die Corona-Verordnungen der Länder gescheitert. Die Oberverwaltungsgerichte in Berlin und Greifswald haben entsprechende Anträge abgelehnt, wie spiegel.de meldet. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen will erst im Laufe dieser Woche entscheiden, schreibt lto.de.

Florian Kolf (Hbl) hält die Klagen für berechtigt. Hygienemaßnahmen gegen eine Ansteckung seien auf großen Flächen mindestens so gut umzusetzen wie in jedem Supermarkt. Die willkürlichen Regelungen und Ausnahmegenehmigungen für besondere Geschäfte führten zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Corona – Föderalismus: Reinhard Müller (Montags-FAZ) sieht in den unterschiedlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einen funktionierenden Föderalismus. Bund und Länder würden an einem Strang ziehen und sich als "kluge Herde" erweisen. Länder sollten sich ermutigt fühlen, im Rahmen der mit dem Bund vereinbarten Strategie nach ihren eigenen Vorstellungen zu handeln.

Corona – Beate Bahner: Christian Rath (lto.de) erzählt die Geschichte der Anwältin Beate Bahner, die mit mehreren Anträgen gegen Corona-Verordnungen scheiterte, dann ankündigte ihre Anwaltszulassung zurückzugeben, am nächsten Tag eine "Corona-Auferstehungs-Verordnung" veröffentlichte und schließlich von der Polizei in Gewahrsam genommen und in eine Psychiatrie gebracht wurde, nachdem sie sich verfolgt gefühlt hatte. Wie es aussehe, handele es sich um einen tragischen Absturz und nicht um die gezielte Ausschaltung einer politischen Gegnerin.

Corona – Betriebsratssitzungen: Wegen des Infektionsrisikos während der COVID-19-Pandemie sollen vorübergehend Betriebsräte auch per Video- und Telefonkonferenzen Beschlüsse fassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Zustimmung kommt von Arbeitsrechtler Wolfgang Lipinski und – trotz gewisser Skepsis – den Gewerkschaften, die beide in der Montags-SZ (Detlef Esslinger) zu Wort kommen.

Corona – Virtuelle Parteitage: Die Rechtsanwälte Sebastian Roßner und Bastian Gierling gehen auf lto.de der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Parteitage auch virtuell abgehalten werden können. Für die Zulässigkeit spreche das Vereinsrecht, das Online-Versammlungen erlaube und grundsätzlich auch auf Parteien anwendbar sei. Problematisch sei jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu Wahlcomputern besondere Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Wahlakten aufgestellt hat. Es spreche vieles dafür, dass diese Anforderungen zumindest auch für die Kandidatenaufstellung gelten, die die erste Stufe der staatlichen Wahlen bilde.

Corona – Strafvollzug: Der Rechtswissenschaftler Jan Fährmann befasst sich auf verfassungsblog.de mit den Auswirkungen der Pandemie auf den Strafvollzug. Die Beschränkung von Besuchsrechten im Gefängnis greife in Rechte nach Art. 6 GG und in das Recht auf Resozialisierung ein. Früher oder später müsse über Alternativkonzepte nachgedacht werden, etwa eine stärkere Gruppenbildung, um Infektionen innerhalb des Gefängnisses zu reduzieren oder die Trennung von Risikogruppen. Die erschwerten Haftbedingungen müssten zudem bei der Frage des Strafantritts und bei der Aussetzung zur Bewährung berücksichtigt werden. Im Podcast von verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) erläutert der Autor seine Thesen.

Corona – Gerichtsverhandlungen: zpoblog.de (Benedikt Windau) erörtert Möglichkeiten, gerichtliche Verfahren mit einem möglichst niedrigen Infektionsrisiko zu gestalten. Für Erörterungstermine könne auf eine gewöhnliche Telefon- oder Videokonferenz zurückgegriffen werden. Bei streitigen Verhandlungen müssten besondere Voraussetzungen beachtet werden. Dem Öffentlichkeitsgrundsatz könne Rechnung getragen werden, indem der Richter – ggf. auch im Dienstzimmer – der etwaigen Öffentlichkeit einen Blick auf seinen Bildschirm ermöglicht. Seien Präsenztermine erforderlich, sollten sie bestmöglich vorbereitet werden.

Corona – Triage: Rechtsprofessor Timo Schwarzwälder plädiert auf lto.de für die Einrichtung von speziellen Triage-Kammern, die auch mit Ärzten besetzt sein könnten und ad hoc über die Priorisierung von lebenserhaltenden Maßnahmen entscheiden. So würde dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung getragen und die behandelnden Ärzte würden nicht mit der Entscheidung alleine gelassen und dem Risiko von späteren Straf- und Zivilverfahren ausgesetzt.

Corona – EU-Kompetenzen: In einem (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de beschäftigt sich Rechtsprofessor Alberto Alemanno mit den Kompetenzen der EU im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie. Würden die jüngst veröffentlichten Guidelines in Gesetzgebungsakte transformiert, könnten sie als "incentive measures" im Sinne von Art. 168 Abs. 5 AEUV gelten.

Corona – Eurobonds: Der Ökonom Dirk Ehnts kritisiert auf verfassungsblog.de, dass die deutschen "Juristen" Schulden allein durch die Brille der Haftung sehen. In Wahrheit würden dem deutschen Steuerzahler keinerlei Kosten entstehen, wenn Italien europäische Coronabonds nicht zurückzahlen könnte.

Corona – Notare: faz.net (Marcus Jung) beschreibt, wie Notare mit der aktuellen Situation umgehen. Die Corona-Pandemie stelle sie vor Herausforderungen, weil nach dem Beurkundungsgesetz eine Unterschrift persönlich vor dem Notar geleistet werden muss, damit sie beglaubigt werden kann.

Corona und Recht – international: Im Online-Symposium auf verfassungsblog.de zu dem in verschiedenen Ländern ausgerufenen Ausnahmezustand sind jetzt auch (englischsprachige) Beiträge zu Großbritannien, Singapur, Kolumbien und Deutschland erschienen. In einem weiteren Text auf verfassungsblog.de weisen die Professoren Christian Bjørnskov und Stefan Voigt auf die Gefahr hin, dass Regierungen den Ausnahmezustand zu ihrem eigenen Vorteil nutzen.

Rechtspolitik

Grundrente: Die Einführung der Grundrente könnte sich verzögern. Wie die Samstags-FAZ (Kerstin Schwenn) berichtet, prüft Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine gestaffelte Einführung ab 2021. Unterdessen äußert der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung Franz Ruland verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben. In einem Gutachten für die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft schreibt er, dass die Grundrente gegen den Gleichheitssatz verstoße, so bild.de.

DAV zu Arbeitsrecht: Im Deutschen Anwaltsverein ist ein Streit über die politische Ausrichtung in Bezug auf das Arbeitsrecht ausgebrochen. In einer Stellungnahme hatte sich der DAV für arbeitgeberfreundliche Gesetzesänderungen im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie ausgesprochen. Zwei Anwälte verließen daraufhin laut FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) den DAV-Ausschuss für Arbeitsrecht. Eine Petition für die Rücknahme der Stellungnahme zählte am Freitagnachmittag 458 Unterstützer.

Justiz

LG Duisburg – Loveparade: Das Verfahren zur Loveparade vor dem Landgericht Duisburg wird voraussichtlich eingestellt. Am Freitag erteilte die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung, so Samstags-SZ (Christian Wernicke), spiegel.de (Julia Jüttner) und lto.de. Grund sind die Coronakrise sowie die im Juli drohende Verjährung der Straftaten. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich enttäuscht.

Im Interview mit der Montags-taz (Andreas Wyputta) kritisiert der Kriminologe und Nebenklage-Vertreter Thomas Feltes die geplante Einstellung des Verfahrens. Die angemietete Messehalle in Düsseldorf sei der sicherste Gerichtssaal Deutschlands. Zwischen den Prozessbeteiligten sei ein Abstand von zehn Metern möglich. Für die Aufarbeitung der Katastrophe böte sich als Alternative zum Strafverfahren eine Untersuchungskommission nach britischem Vorbild an.

Lange Verfahrensdauer: Angesichts der drohenden Verjährung im Loveparade-Verfahren und des langen Wartens auf das schriftliche Urteil im NSU-Prozess kritisiert Annette Ramelsberger (Montags-SZ) die Justiz für ihre Geschwindigkeit, die sich stark von der Geschwindigkeit der Gesellschaft unterscheide. Die Gerichte zögen sich in den "Elfenbeinturm der Paragrafen" zurück und verspielten den Einfluss, den sie auf die Gesellschaft haben könnten.

OLG Naumburg - Angriff auf Synagoge Halle: Die Montags-FAZ (Marlene Grunert/Mona Jaeger) berichtet über die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Stephan B., den antisemitischen Attentäter von Halle. Die Anklage sei Ende voriger Woche dem OLG Naumburg zugegangen. Stephan B. werde zweifacher Mord aus niedrigen Beweggründen sowie acht Mordversuche an 68 Menschen (davon 52 in der Synagoge) vorgeworfen. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit. B. handelte als Einzelner, begriff sich aber als Teil eines Kollektivs unterdrückter weißer männlicher Einzelgänger. 

LG Stuttgart – Schwertmord: Am Landgericht Stuttgart hat am Freitag der Prozess um den sogenannten "Stuttgarter Schwertmord" begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli letzten Jahres einen anderen Mann mit einem Samurai-Schwert auf offener Straße enthauptet zu haben. Die Motive sind noch immer unklar. Wie die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet, begann der erste Verhandlungstag mit einem Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter, der laut Verteidigung sein Schweigerecht untergraben hat.

LG Augsburg – Goldfinger: Im Prozess gegen zwei Rechtsanwälte vor dem Landgericht Stuttgart erheben die Angeklagten schwere Vorwürfe gegen die Justiz. Nach ihrer Ansicht hätte es nie zu einer Anklage kommen dürfen, da das "Goldfinger" genannte Steuersparmodell legal sei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Goldhandel in Großbritannien vorgespiegelt zu haben, um in Deutschland steuerlich wirksame Verluste zu produzieren. Die Angeklagten haben im Prozess Belege vorgelegt, die zeigen sollen, dass der Goldhandel tatsächlich stattgefunden habe. Das Hbl (Rene Bender/Sönke Iversen) erklärt den Fall.

BAW – Tötung von Soleimani: Die Bundesanwaltschaft leitet kein Ermittlungsverfahren gegen die Bundeskanzlerin und weitere Mitglieder der Bundesregierung wegen der Tötung des iranischen Generals Quassem Soleimani ein. Acht Bundestagsabgeordnete der Linkspartei hatten Strafanzeige erstattet. Sie argumentierten, dass für die Steuerung der Drohne der US-Stützpunkt in Ramstein genutzt worden und die Bundesregierung verpflichtet sei, das Völkerrecht durchzusetzen. Die Bundesanwaltschaft sieht jedoch keine Garantenstellung der Mitglieder der Bundesregierung. Es gebe keine "Erfolgsabwendungspflicht dergestalt, dass bundesdeutsche Funktionsträger strafrechtlich für Völkerrechtsverstöße von Hoheitsträgern ausländischer Staaten einstehen müssten" zitiert die Montags-taz (Christian Rath) die Bundesanwaltschaft.

Cum-Ex-Prozesse: Ein internes Dokument des Aktienbrokers Icap, das der WamS (Anne Kunz, welt.de-Zusammenfassung) vorliegt, könnte Auswirkungen auf Prozesse zum Cum-Ex-Skandal haben. Das Papier stütze die Ansicht von Banken wie der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die angibt nichts von den Steuertricks gewusst zu haben.

BVerfG – Onischenko: Dem ukrainischen Oligarchen Alexander Onischenko droht die Auslieferung in sein Herkunftsland. Die Staatsanwaltschaft ließ ihn im Anschluss an eine Zeugenvernehmung verhaften, das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Auslieferungshaftbefehl ausgestellt. Jetzt wehrt sich der Geschäftsmann, dem in der Ukraine Korruption vorgeworfen wird, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Auslieferung. Sein Anwalt, der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler, wirft der deutschen Justiz vor, sich vor den Karren der ukrainischen Politik spannen zu lassen, wie die WamS (Stefan Aust) berichtet.

OLG Karlsruhe/Rechtbank Amsterdam – Europäischer Haftbefehl und Polen: In einem zweiteiligen (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de (Teil 1, Teil 2) analysieren die Rechtswissenschaftler Petra Bárd und John Morijn, wie das Oberlandesgericht Karsruhe und die Rechtbank Amsterdam mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Europäischen Haftbefehlen aus Polen umgehen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe habe jüngst die Auslieferung eines Verdächtigen nach Polen ausgesetzt, ohne die Antwort der polnischen Behörden abzuwarten. Die Rechtbank Amsterdam nehme hierauf Bezug und erwäge eine geänderte Anwendung der EuGH-Vorgaben im Lichte der aktuellen Entwicklungen in Polen.

Videoaufnahmen von Urteilsverkündungen: Seit zwei Jahren können bestimmte Urteilsverkündungen bei den Bundesgerichten gefilmt und ausgestrahlt werden. Die Montags-FR (Ursula Knapp) zieht Bilanz und beobachtet, dass mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs nur sehr wenige Verkündungen gefilmt werden. Vom Widerstand der Richterschaft sei nicht mehr viel zu spüren; aber einer bürgernahen Sprache seien "die bis ins Detail vorbereiteten Verkündungstermine nicht immer zuträglich".

In einem gesonderten Interview mit der Montags-FR (Ursula Knapp) spricht sich die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Renate Jaeger dafür aus, dass Richter in den Verkündungen eine einfachere Sprache verwenden. Es sei die Aufgabe von Richtern, "Recht zu sprechen, erst danach Recht zu schreiben".

Sonstiges

Export von Brennelementen: Anti-Atom-Aktivisten versuchen auf juristischem Weg die Ausfuhr von Brennelementen für das umstrittene Atomkraftwerk Doel in Belgien zu stoppen. Sie haben Widerspruch gegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilte Ausfuhrgenehmigung eingelegt und gehen davon aus, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Der Widerspruch wird mit der Gefahr für die deutsche Bevölkerung begründet. Dabei wird auf einen von der Union blockierten Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums Bezug genommen, nach dem der Export an Kraftwerke untersagt werden soll, die näher als 150 Kilometer an der deutschen Grenze liegen und älter als 30 Jahre sind, so taz (Malte Kreutzfeldt).

Foie Gras: Die Herstellung von Foie Gras ist in Deutschland verboten, der Import nach Europarecht aber erlaubt. Der Staatsanwalt Eike Fesefeldt beschreibt auf lto.de die juristischen und rechtspolitischen Auseinandersetzungen um die Leber-Delikatesse, bei deren Herstellung Gänse qualvoll mit Mais- oder Getreidebrei gestopft werden.

Einsamkeit: Wie sich juristische Texte mit Einsamkeit befassen, beschreibt lto.de (Martin Rath). Die Beispiele reichen von polnischen Gefangenen im 19. Jahrhundert über die Situation in ehemals deutschen Gebieten nach dem 2. Weltkrieg bis hin zur sexuellen Einsamkeit von Soldaten.

 

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lto/dw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. April 2020: Assad-Schergen vor Gericht / Kaufhäuser bleiben geschlossen / Loveparade-Verfahren vor Einstellung . In: Legal Tribune Online, 20.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41345/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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