Die juristische Presseschau vom 24. März 2020: Paket gegen Corona-Folgen / Maß­nahmen nur für Risi­ko­gruppen? / Schot­ti­scher Ex-Minis­ter­prä­si­dent frei­ge­spro­chen

24.03.2020

Weitere Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen bevor. Gertrude Lübbe-Wolff fordert Sonder-Maßnahmen für Corona-Risikogruppen. Der schottische Ex-Ministerpräsident Alex Salmond wird von Sexualstraftaten freigesprochen.

Thema des Tages – Corona und Recht

Corona – Maßnahmenkatalog: Die Bundesregierung hat in einem Kabinettsbeschluss eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen, welche noch diese Woche den Bundestag passieren sollen. Während der Pandemie soll in Dauerschuldverhältnissen ein weitreichendes Leistungsverweigerungsrecht greifen, bei Verbraucherdarlehen werde eine Stundung verordnet und die Insolvenzantragspflicht werde ausgesetzt. Notare hingegen blieben an das übliche Beurkundungsverfahren und die körperliche Anwesenheit der Parteien gebunden. Den Maßnahmenkatalog erläutern Hbl (Jürgen Flauger/Bert Fröndhoff/Carsten Herz/Frank Hubik/Anke Rezmer/Stephan Scheuer/Klaus Stratmann) und die Rechtsanwälte Christopher Wolff, Regina Engelstädter, Christian Mock, Jan Gernoth und Fritz Kleweta auf lto.de.

Corona – Mietrecht: Ebenso soll die Nichtzahlung der Miete im Zeitraum vom 1. April und 30. Juni 2020 keinen Kündigungsgrund mehr darstellen. Voraussetzung sei, dass der Mieter glaubhaft mache, dass seine Geldnot durch die Corona-Krise bedingt sei. Dies berichten u.a. SZ (Constanze von Bullion), taz (Christian Rath) und Welt (Michael Fabricius).

In einem separaten Kommentar begrüßt Constanze von Bullion (SZ) den verstärkten Mieterschutz, warnt jedoch davor, dass diese Maßnahme allein das Problem nicht löse – denn irgendwann müsse die Miete trotzdem zurückgezahlt werden. community.beck.de (Michael Selk) kritisiert die Maßnahme hingegen. So würden Vermieter nicht ausreichend geschützt und das Instrument der Glaubhaftmachung könne für bloße Behauptungen ausreichen.

Corona – Virtuelle Hauptversammlung: Ebenso soll die "virtuelle Hauptversammlung" möglich werden, bei der die gesamte Versammlung und die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation erfolgt. Dabei kann auch das Fragerecht online ausgeübt werden, wobei der Vorstand hierfür eine Frist bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung zur Vorbereitung von Antworten auferlegen kann. Es berichten FAZ (Inken Schönauer), community.beck.de (Jochem Reichert) und der Rechtsprofessor Ulrich Noack im Handelsblatt-Rechtsboard.

Inken Schönauer (FAZ) begrüßt in einem separaten Kommentar die Einführung der virtuellen Hauptversammlung als "Sprung ins 21. Jahrhundert": Sie könne der Diskussion auf Aktionärsversammlungen, bei denen es häufig um vermeintliche Kleinigkeiten gehe, nur guttun.

Corona – Handydaten: Anders als zunächst geplant sollen die Kontaktpersonen von Erkrankten nicht anhand von Handy-Standortdaten geortet werden, wie spiegel.de (Valerie Höhne/Jonas Schaible/Severin Weiland) berichtet.

Jannis Brühl (FAZ) befürwortet den Verzicht: Der Kampf gegen das Coronavirus dürfe nicht als Vorwand dienen, um "die Träume sicherheitspolitischer Hardliner umzusetzen." Lediglich anonymisierte Daten sollten verwendet werden dürfen.

Corona – Betriebsräte: Wie die FAZ (Philipp Krohn/Marcus Jung), lto.de und community.beck.de (Markus Stoffels) berichten, können Betriebsräte in Zeiten des Coronavirus bei ihrer Beschlussfassung zur Videokonferenz greifen. Zwar sehe das Betriebsverfassungsgesetz eigentlich die persönliche Anwesenheit vor, jedoch habe Bundesarbeitsminister Heil (SPD) eine Erklärung abgegeben, nach der die Beschlussfassung des Betriebsrates in der momentanen Lage auch ohne sie zulässig sei. Nur so könne die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte sichergestellt werden. 

Corona – Bundestag: Durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages soll dieser künftig auch beschlussfähig sein, wenn nur ein Viertel seiner Mitglieder anwesend ist. Über diese Übereinkunft zwischen den Fraktionen berichtet spiegel.de (Jonas Schaible). Sie sei nur für die Zeit der Corona-Pandemie gedacht und solle höchstens bis zum 30. September in Kraft bleiben. Die Unionsfraktionen würden überdies zur Minimierung des Infektionsrisikos keine Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Plenarsitzung des Bundestags am Mittwoch abhalten, sondern den Abgeordneten die Gesetzentwürfe lediglich zuschicken. Ein Schweigen würde dann innerhalb der Fraktion als Zustimmung gewertet werden. Gegenüber der SZ (Robert Rossmann) kritisiert Rechtsprofessor Ulrich Battis diese beschränkte Beteiligung der Abgeordneten: Das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung bedürfe einer besonderen Prüfung.

Auch Reinhard Müller (FAZ) merkt an, dass jetzt eigentlich die Stunde der Parlamente schlagen müsste, attestiert jedoch nur eine "Selbstverzwergung."

Corona – Entschädigung: Im FAZ-Einspruch gehen die Rechtsanwälte Patrick Heinemann und Jörg Vogel der Frage nach, inwieweit Unternehmen, welche aufgrund des Coronavirus schließen mussten, einen Aufopferungsanspruch aus enteignendem Eingriff geltend machen können. Vieles spreche dafür, dass etwa Einzelhandel und Gastronomie ein Sonderopfer für die Allgemeinheit erbrächten, das auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Sozialbindung des Eigentums die Schwelle des Zumutbaren überschreite. Der Staat habe sie daher für den Schadensanteil, der über das Zumutbare hinausgehe, zu entschädigen. Allerdings hätten die Betroffenen auch selbst alles ihnen Mögliche zu unternehmen, um die Schäden gering zu halten, etwa durch die Beantragung von Kurzarbeit für die Beschäftigten. 

Corona – Kurzarbeitergeld: Die Rechtsanwälte Maximilian Krämer und Julia Paßberger erläutern auf lto.de die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, welche der Bundestag kürzlich in Reaktion auf die Corona-Pandemie deutlich erleichtert hat. Nun reiche bereits ein hoher vorübergehender Arbeitsausfall von zehn Prozent der Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen aus (statt wie bisher einem Drittel der Belegschaft), etwa wenn wegen der Krise Aufträge verschoben bzw. storniert werden müssten oder Lieferengpässe entstünden. Die Agentur für Arbeit übernehme dann 60 Prozent des aufgrund von Kurzarbeit entgangenen Nettolohns. 

Corona – Triage: Rechtsprofessor Till Zimmermann erläutert auf lto.de verschiedene Modelle zur Lösung der Frage, welchen Patienten der Vorzug einer medizinischen Behandlung gebühre, wenn nicht allen Patienten gleichzeitig geholfen werden könne (sogenannte Triage). Nach geltendem Recht gebe es hierfür keinerlei verbindliche Richtlinien, ein Abstellen allein auf verbleibende Lebenszeit des Patienten sei indes verfassungswidrig. Diskutabel seien daher allein der Zufallsentscheid, ein Abstellen auf medizinische Dringlichkeit oder das Prioritätsprinzip.

Corona – Gruppenbezogene Maßnahmen: In einem Gastbeitrag für die FAZ fragt die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff, ob der Gesetzgeber auch strengere Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Menschen aus Hochrisikogruppen erlassen könne. Solche Maßnahmen dürften zwar nicht aufgrund eines vermeintlich geringeren Wertes des Lebens dieser Personen ergriffen werden, wohl aber, um ein möglichst günstiges Verhältnis von Kosten und Nutzen der Beschränkungen im Interesse aller zu erreichen. Über die effektivsten Maßnahmen müsse daher "ohne grundsätzliche Scheu vor gruppenbezogenen Unterscheidungen" entschieden werden. Auch gegenüber dem Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) äußert sich Lübbe-Wolff in dieser Hinsicht.

Corona – Kontaktverbot: lawblog.de (Udo Vetter) erläutert die nordrhein-westfälische Corona-Verordnung, nach der sich nicht mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit versammeln dürfen, bei denen es sich nicht um Angehörige oder Kinder handele. Entgegen möglicher Missverständnisse bezögen sich diese Vorschriften nur auf den öffentlichen Raum – innerhalb von Wohnungen seien beispielsweise Geburtstagsfeiern weiter erlaubt, "so nachteilig das mit Blick auf das Verbreitungsrisiko des Corona-Virus auch sein" möge.  

Rechtspolitik 

NetzDG: Auf juwiss.de erläutert Junior Researcher Amélie Heldt den Referentenentwurf zur Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Danach müssten die Meldewege für rechtswidrige Inhalte nutzerfreundlicher werden und die Netzwerke Bericht erstatten über ihren Einsatz von automatisierten Verfahren und über die Entscheidungsgrundlage. Grundsätzlich sei das Strafrecht jedoch kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Hassrede im Netz.

Justiz

BGH – Cum-Ex: Nachdem das Landgericht Bonn letzte Woche das bundesweit erste Strafurteil zum Cum-Ex-Skandal gesprochen hat, hat die Privatbank M.M. Warburg nun gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Sie war als sogenannte Einziehungsbeteiligte vom Gericht zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden, so lto.de. Das Urteil hatte die Cum-Ex-Deals, bei denen Finanzämter tatsächlich nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstatteten, erstmals gerichtlich als Straftat eingestuft.

OLG Koblenz zu Landesverrat: Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen ehemaligen Bundeswehr-Berater, der militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben haben soll, wegen Landesverrats zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Dies berichtet spiegel.de. Bei mindestens acht Treffen mit Verbindungsleuten des iranischen Geheimdienstes soll er Informationen wie militärische Lagepläne der Bundeswehr und Analysen des Bundesverteidigungsministeriums zu bestimmten Ländern und Themen auf Datenträgern weitergegeben haben und dafür mehr als 34.000 Euro erhalten haben.

LSG Celle zu Begleithund: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Celle nicht die Kosten für einen Begleithund für ein behindertes Kind übernehmen, berichtet lto.de. Im konkreten Fall hatte eine Kinderärztin einem verhaltensauffälligen Jungen, der an fetalem Alkoholsyndrom und einer Entwicklungsverzögerung litt, den Hund empfohlen, um positiv auf das "Zappeln" des Jungen und unkontrollierte Redeflüsse einzuwirken. Nach Ansicht des Gerichts stellt ein solcher Hund jedoch – anders als ein Blindenhund – keinen übernahmepflichtigen Behinderungsausgleich dar, da dem Jungen durch den Hund keine Grundbedürfnisse erschlossen würden.

VG Schleswig-Holstein zu Zweitwohnungsnutzung: Mehrere Bewohner von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein sind vor dem dortigen Verwaltungsgericht mit ihrem Eilantrag gegen eine behördliche Anordnung gescheitert, welche sie zur Eindämmung der Corona-Pandemie zum Verlassen der dortigen Zweitwohnungen verpflichtete. Das Gericht entschied, dass das private Interesse der Antragsteller zur Nutzung ihrer Zweitwohnung das überragende öffentliche Interesse am Schutz vor der weiteren Verbreitung des Virus nicht überwiege. Die Antragsteller hätten auch nicht begründet, dass es ihnen unzumutbar wäre, ihre Hauptwohnungen zu nutzen, so taz (Gernot Knödler) und lto.de.

VG Bremerhaven zu Corona-Anlaufpraxis: Das Verwaltungsgericht Bremerhaven hat einen Eilantrag gegen die Errichtung einer Corona-Anlaufpraxis in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern abgelehnt, meldet lto.de. In der Praxis werden Menschen getestet, die typische Symptome des Coronavirus aufweisen und einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren. Zum Schutz der Anwohner befindet sich für wartende, potenziell Infizierte vor der Praxis ein mit einem Bauzaun abgesperrter Wartebereich, in dem sich ein Schutzzelt befindet, überdies sind Hinweisschilder angebracht und Sicherheitsleute postiert. Das Gericht befand diese Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend und wies darauf hin, dass die Antragstellerin sich auch selbst schützen könne, etwa indem sie ihre Besorgungen außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis erledige.

Recht in der Welt

Schottland – Alex Salmond: In Schottland ist der ehemalige Ministerpräsident Alex Salmond vom Vorwurf der sexuellen Belästigung und versuchter Vergewaltigung freigesprochen worden. Wie SZ (Cathrin Kahlweit) berichtet, war der Prozess wegen des hohen Ansehens Salmonds politisch hoch aufgeladen. Mit einem Freispruch habe indes kaum jemand gerechnet. 

Sonstiges

AfD – "Flügel":  Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die rechtsextreme Teilorganisation "Flügel" innerhalb der AfD als Beobachtungsfall einzustufen. Sollten die AfD und der "Flügel" nach dessen Auflösung weiter zusammenwachsen, sei ein Parteiverbot eine Frage der Zeit.  

 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. März 2020: Paket gegen Corona-Folgen / Maßnahmen nur für Risikogruppen? / Schottischer Ex-Ministerpräsident freigesprochen . In: Legal Tribune Online, 24.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41025/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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