Die juristische Presseschau vom 12. März 2020: BVerfG beendet Augs­burger U-Haft / Zen­tral­s­telle Hass­kri­mi­na­lität / DNA-Ana­lyse in Bayern

12.03.2020

BVerfG erklärt Untersuchungshaftbeschluss wegen Angriff auf Feuerwehrmann für zu undifferenziert. Bei Berliner Staatsanwaltschaft wird "Zentralstelle Hasskriminalität" eingerichtet und in Bayern wurde erweiterte DNA-Analyse durchgeführt.

Thema des Tages

BVerfG zu tödlichem Angriff auf Augsburger Feuerwehrmann: Wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht, hat das Bundesverfassungsgericht am Montag entschieden, dass der 17-jährige Alessio L. zu Unrecht in Untersuchungshaft saß und gab damit dessen Verfassungsbeschwerde statt. Gemeinsam mit fünf weiteren Beschuldigten wird dem 17-Jährigen vorgeworfen, an der Tötung eines 49-jährigen Mannes auf einem Augsburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2019 beteiligt gewesen zu sein. Laut dem BVerfG fehle dem Beschluss zur Anordnung der Untersuchungshaft des Oberlandesgerichts (OLG) München die nötige "Begründungstiefe". Die Anwesenheit am Tatort sei für sich genommen nicht strafbar. Es sei nicht ersichtlich, welcher konkrete Tatvorwurf gegen L. erhoben werde. Es sei rechtlich geboten, die Handlungen der Mitglieder einer Gruppe zu "zerlegen" und individuell zu bewerten. Wie die FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, lto.de (Christian Rath) und lawblog.de (Udo Vetter) weiter berichten, muss das OLG nun die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft erneut prüfen.

Die fünf weiteren Tatverdächtigen, die ebenfalls in Untersuchungshaft genommen worden waren, wurden, wie spiegel.de meldet, nun ebenfalls wieder entlassen. Der Haupttäter, der den tödlichen Faustschlag ausgeführt hat, bleibt in Haft.

Rechtspolitik

Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern: Wie netzpolitik.org (Lucia Parbel) berichtet, wurde am Mittwoch im Mecklenburger Landtag die Neufassung des Polizeigesetzes ("Sicherheits- und Ordnungsgesetz") verabschiedet. Unter anderem wird damit die Datenauskunftspflicht von Unternehmen gegenüber der Polizei eingeführt und die Befugnisse zur Videoüberwachung ausgeweitet. Gegner des neuen Gesetzes bemängeln, dass keine "unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten" geschaffen worden sei und kündigten bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz an.

"Schwachsinn" im StGB: Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen der in § 20 Strafgesetzbuch (StGB) enthaltene Begriff "Schwachsinn" mit dem neutraleren Begriff "Intelligenzminderung" und der Begriff "schwere seelische Abartigkeit" in § 12 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit "schwere seelische Störung" ersetzt werden. Dabei soll es sich nicht um eine inhaltliche, sondern nur um eine rein sprachliche Änderung handeln. Wie lto.de weiter berichtet, begrüßt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den Vorschlag des Kabinetts, da die Begrifflichkeiten "nicht mehr zeitgemäß" seien.

Hasskriminalität: Wie der Berliner Justizsenator Dirk Behrend (Grüne) und die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers bekannt gaben, wird die Berliner Staatsanwaltschaft eine "Zentralstelle Hasskriminalität" einrichten. Wie SZ.de und lto.de berichten, soll sich die Zentralstelle auf alle vorurteilsmotivierten Straftaten fokussieren und die aktive Vernetzung und Kooperation mit Initiativen und Organisationen von und für Betroffene von Hasskriminalität fördern. Dies sei auch eine Reaktion auf die rassistisch motivierten Anschläge in Halle und Hanau.

Die taz und der Tsp (Julius Betschka) erläutern den Bericht der Opferberatungsstelle "Reach Out". Aus diesem geht hervor, dass die Zahlen von rassistischen, homosexuellenfeindlichen und antisemitischen Bedrohungen, Angriffen und Sachbeschädigungen in Berlin im Vergleich zu den letzten Jahren stark gestiegen sind. 

Zudem wird im Bundestag an diesem Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität diskutiert. Sozialen Netzwerken soll dabei eine Meldepflicht für Inhalte wie Morddrohungen oder Volksverhetzungen auferlegt werden, so die FAZ (Helene Bubrowski). Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) begrüßt die geplanten Änderungen schon vorab als Schritt in die richtige Richtung.

Lieferketten und Menschenrechte: In der FAZ befassen sich Rechtanwalt Tobias Bomsdorf und der wissenschaftliche Mitarbeiter Berthold Blatecki-Burgert ausführlich mit der Haftung von Unternehmen für Verstöße von Menschenrechts- und Umweltstandards ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen im Ausland. Sie erörtern dabei die Stärken und Schwächen der derzeitigen Regelungen in Deutschland und Europa, warnen vor einer übermäßigen Inanspruchnahme deutscher Unternehmen und zeigen die weitreichenden Folgen auf, welche eine solche Haftung haben kann.

Justiz

BVerfG zu Beamtenentlassung: Landesbeamte dürfen in Baden-Württemberg bei schweren Vergehen auch ohne vorherige Entscheidung eines Disziplinargerichts direkt durch ihren Vorgesetzen aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Das BVerfG billigt eine entsprechende Norm im baden-württemberigschen Landesdisziplinargesetz. Sie verstoße nicht gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG), wie lto.de erläutert. Verfassungsrichter Huber hat ein Sondervotum verfasst.

EuGH zu missbräuchlichen Verträgen: Prüft ein Gericht die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher, hat das Gericht all jene Klauseln zu prüfen, die mit dem Streitgegenstand zusammenhängen, auch wenn der klagende Verbraucher diese nicht angefochten hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof und antwortete damit auf das Vorabentscheidungsgesuch eines ungarischen Gerichts. Dieses hat, wie lto.de erläutert, über die Klage einer Bankkundin zu entscheiden, die gegen eine Klausel eines Hypothekendarlehensvertrages klagt und sich dabei auf die Europäische Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen beruft. 

StA Detmold – Missbrauch in Lügde: Weil die Ermittlungen nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht führten, stellte die Staatsanwaltschaft Detmold mehrere Ermittlungsverfahren gegen Behördenmitarbeiter der Polizei und zweier Jugendämter zum Kindesmissbrauch in Lügde ein. Auf einem Campingplatz in Lügde hatte es über Jahre hunderte sexuelle Übergriffe auf Kinder gegeben. Wie die taz (Simone Schmollack), zeit.de und spiegel.de berichten, war den Mitarbeitern vom Jugendamt und der Polizei vorgeworfen worden, jahrelang Hinweise und Zeugenaussagen ignoriert und Hinweise verschleppt zu haben. 

Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sei die Arbeit des Lügde-Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags "noch wichtiger als bisher", meint Reiner Burger (FAZ). Annette Ramelsberger (SZ) kritisiert die Entscheidung der StA und meint, ein öffentlicher Prozess hätte ein "Aufruf zur Verantwortlichkeit" und ein Zeichen gegen die "Fehlerkultur in den Behörden" sein können.

Recht in der Welt

USA – Harvey Weinstein: Nach dem Schuldspruch vor zwei Wochen verkündete Richter James Bruke in New York nun das Strafmaß für den Filmproduzenten Harvey Weinstein. Demnach ist Weinstein wegen Vergewaltigung und Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Seine Verteidigerin hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Es berichten die SZ (Susan Vahabzadeh), die taz (Carolina Schwarz), spiegel.de, deutschlandfunk.de und lto.de. Die Anschuldigungen gegenüber Weinstein lösten 2017 die #MeToo-Debatte über Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt aus. 

Der Fall Weinstein sei "zweifellos ein Fanal", meint Reinhard Müller (FAZ), er habe "zu anderem Verhalten, veränderten Strukturen und einer neuen Sensibilität geführt".

Russland – Verfassungsänderung: Das russische Parlament billigte nun auch in dritter Lesung die mehr als dreihundert Verfassungsänderungen. Nun muss noch das Verfassungsgericht zustimmen, welches jedoch noch nie ein Gesetz abgelehnt hat. Zudem wird am 22. April die Bevölkerung über die Verfassungsänderung abstimmen. Das Ergebnis ist allerdings nicht rechtlich bindend. Es berichtet nun auch lto.de sowie erneut die SZ (Silke Bigalke) und die FAZ.

Slowakei – Richter verhaftet: Wie die SZ berichtet, sind am Mittwoch wegen Korruptionsverdachts 13 teils hochrangige Richter von der slowakischen Polizei festgenommen worden. Betroffen sind vor allem Richter, die im Zusammenhang mit dem Mord an dem Journalisten Ján Kuciak in Verdacht geraten waren, Bestechungsgelder vom mutmaßlichen Auftraggeber des Mordes angenommen zu haben.

Sonstiges

Erweiterte DNA-Analyse in Bayern: Gemäß § 81e Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) waren molekulargenetische Untersuchungen bis vor Kurzem nur zur Identifizierung der Abstammung und des Geschlechts einer Person zulässig. In einem Mordfall umging die bayerische Polizei dieses Verbot und führte eine erweiterte DNA-Analyse durch, bei der eine Prognose der Haarfarbe und Herkunft des Täters erstellt wurde. Sie stützte sich dabei auf eine Norm des Bayrischen Polizeiaufgabengesetz (BayPAG). Mit der rechtlichen Einordnung dieses Vorgehens, auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wahl zwischen StPO und Polizeigesetzen, befasst sich Rechtsprofessor Frederik Roggan auf lto.de.

Coronavirus und Föderalismus: Der Tsp (Albert Funk/Georg Ismar) und die taz (Christian Rath) gehen der Frage nach, inwiefern der Föderalismus die Bekämpfung des Coronavirus eventuell behindere. Manche Bundesländer hatten zuletzt die im Infektionsschutzgesetz bundesgesetzlich ermöglichten Maßnahmen unterschiedlich zügig umgesetzt. Zwar haben die Bundesländer einigen Spielraum bei der Anwendung des Gesetzes, allerdings müsse der Bund nun seine koordinierende Funktion nutzen. Sollte dies nicht reichen, wäre auch eine Änderung des Grundgesetzes möglich, wie die taz zudem anmerkt. 

Coronavirus und öffentliches Leben: Wie der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister, erklärt, rechne er nicht mit einer Klagewelle gegen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wegen des Coronavirus. Grundsätzlich stehe es aber allen Bürgern zu, gegen behördliche Eingriffe vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, meldet SZ.de.

Coronavirus und Gerichte: Am Amtsgericht Hagen hat ein Zivilrichter alle Verfahrensbeteiligten dazu angehalten, Atemschutzmasken zu tragen. Diesen Fall nimmt Richter Benedikt Windau auf lto.de zum Anlass, verschiedene Gesundheitsschutzmaßnahmen, die Gerichte und Richter ergreifen können, rechtlich zu prüfen. Dabei geht er vor allem auf eventuelle  Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung ein und wie dem durch Videoübertragung entgegengewirkt werden könnte.

 


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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2020: BVerfG beendet Augsburger U-Haft / Zentralstelle Hasskriminalität / DNA-Analyse in Bayern . In: Legal Tribune Online, 12.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40787/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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