Die juristische Presseschau vom 6. März 2020: Examen trotz Coro­na­virus-Epi­demie / IStGH geneh­migt Afg­ha­nistan-Ermitt­lungen / Kritik an Har­barth

06.03.2020

Trotz zunehmender Ausbreitung des Coronavirus wird Staatsexamen geschrieben – mit erleichterter Krankschreibung. Der Internationale Strafgerichtshof genehmigt Ermittlungen in Afghanistan und Kritik an Verfassungsrichter Stephan Harbarth.

Thema des Tages

Examen trotz Coronavirus: Die steigende Anzahl an Coronavirus-Erkrankungen in Berlin hat auch Auswirkungen auf die Prüfungspraxis während der Anfang März dort stattfindenden schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens. Nach einer Mitteilung der Senatsverwaltung sollen sich Studierende mit Anzeichen einer Erkrankung bereits durch ein gewöhnliches ärztliches Attest entschuldigen können, wenn sie die Prüfung nicht absolvieren möchten. Prüfungsrechtler raten jedoch sicherheitshalber trotzdem dazu, das nach der Berliner Juristenausbildungsordnung eigentlich erforderlich amtsärztliche Attest vorzulegen, berichtet lto.de (Alexander Cremer).

Rechtspolitik

Arbeitszeit: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet über Vorschläge zur Anpassung des Arbeitszeitgesetzes. Dies sei eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im letzten Jahr, in welchem dieser die Mitgliedsstaaten verpflichtet hatte, eine strengere Erfassung der Arbeitszeit zu veranlassen. Ein Antrag der Linksfraktion sehe nun eine Pflicht vor, "Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer der gewährten Ruhepausen jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen."

In einem separaten Kommentar verweist Hendrik Wieduwilt (FAZ) darauf, dass der Spielraum des Gesetzgebers nach dem EuGH-Urteil ohnehin begrenzt sei und nun ein erhöhter Bürokratieaufwand drohe.

Kinderrechte im Grundgesetz: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Stephan Gerbig lobt auf verfassungsblog.de die geplante Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Hierdurch könne das Schutzniveau der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz verankert werden, insbesondere durch die Gewährleistung eines Beteiligungsrechtes für Kinder bei den sie betreffenden staatlichen Entscheidungen. Dieses sei wichtig bei der Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls – wer dessen besondere Bedeutung im Grundgesetz verankern wolle, komme "nicht darum herum, gleichzeitig ein Beteiligungsrecht festzuschreiben."

Pandemierecht: Die Juniorprofessorin Anika Klafki spricht sich aus Anlass der Coronavirus-Pandemie auf verfassungsblog.de dafür aus, das deutsche Seuchenschutzrecht zu reformieren. Das Infektionsschutzgesetz halte zwar einige Abwehrmaßnahmen bereit, sei jedoch nicht auf Pandemien zugeschnitten, was sich insbesondere in der "Kleinstaaterei" der rein föderalen Zuständigkeitsanordnung zeige: In Pandemiesituationen komme es schnell zur Überforderung der regionalen Kräfte, sodass es nationaler Koordination bedürfe.

Kopftuchverbot für Mädchen: Welt (Franziska von Haaren) und zeit.de berichtet über ein Gutachten des Rechtsprofessors Kyrill-Alexander Schwarz, in welchem dieser die Auffassung vertritt, dass ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen für Mädchen unter 14 Jahren verfassungsgemäß wäre. Zwar würde ein Verbot in das Elternrecht eingreifen, es diene aber dem Schutz des Kindeswohls und sei aufgrund des staatlichen Wächteramtes gerechtfertigt. Das Gutachten entstand im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV), welche sich als weltlicher Interessenverband versteht.

Justiz

BVerfG – Stephan Harbarth: Das Hbl (Jan Keuchel/Volker Votsmeier) widmet sich ausführlich den von verschiedener Seite vorgebrachten Bedenken gegen die Neutralität des voraussichtlich künftigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth. So habe er möglicherweise "fragwürdige Hilfe" auf dem Weg nach Karlsruhe bekommen, etwa indem ihm erst kurz vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter der Titel des Honorarprofessors durch die Universität Heidelberg verliehen worden sei. Diese habe überdies eine personelle und finanzielle Nähe zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz, wie sich an deren Sponsorenschaft für einen Lehrstuhl an der Universität zeige. Als CDU-Abgeordneter habe Harbarth überdies im Bundestag für das Gesetz zum Verbot von Kinderehen gestimmt und sich für Hartz-IV-Sanktionen ausgesprochen, sich als Verfassungsrichter jedoch dennoch an den entsprechenden Verfahren des Gerichtes beteiligt.

BVerfG zu Suizidhilfe: Christian Geyer kritisiert im FAZ-Einspruch u.a. die "überbordende" Rhetorik des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil der letzten Woche, in welchem es das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid aufgehoben hatte. Die Entscheidung könne durchaus einem Gewöhnungsrisiko Vorschub leisten, welcher Suizid und Sterbehilfe als etwas Normales erscheinen lassen könne. Gleichzeitig nimmt er die Richter vor dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse in Schutz, welcher sie als "furchtbare Juristen" bezeichnet und damit bewusst in den Kontext von NS-Juristen gestellt habe.

OLG Düsseldorf – IS-Rückkehrerin: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen eine 27-jährige Deutsche, welche 2015 mit ihren Kindern nach Syrien ausgereist war, um sich dem sogenannten "Islamischen Staat" anzuschließen. Ihr wird u.a. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, überdies soll sie erlaubt haben, dass ihr inzwischen verstorbener achtjähriger Sohn als Kindersoldat ausgebildet wurde. Über die Hintergründe des Prozesses berichten SZ (Annette Ramelsberger) und focus.de (Axel Spilcker).

OLG Frankfurt/M. – Römischer Pferdekopf: Ein hessischer Landwirt, auf dessen Grundstück 2009 ein wertvoller römischer Pferdekopf aus Bronze gefunden worden war, hat mit dem Land Hessen einen Vergleich über die ihm gebührende Entschädigung geschlossen. Die genaue Höhe müsse wegen des Vergleichs unbekannt bleiben – in erster Instanz hatte das Landgericht Limburg dem Landwirt noch eine Entschädigung von 800.000 Euro zugesprochen. Das von der Fachwelt mit Begeisterung aufgenommene Fundstück ist seit 2018 im Museum des Römerkastells Saalburg zu sehen, so lto.de.

OVG NRW zu Kosten trotz gescheiterter Adoption: Ein rheinländisches Ehepaar muss für die Unterhaltskosten eines thailändischen Kindes zahlen, obwohl die Adoption nach sechsmonatiger Adoptionspflegezeit scheiterte. Das Paar hatte sich in der Erziehung des Mädchens überfordert gefühlt, weil es das Kind als zu widerspenstig wahrnahm, das daraufhin in einer Einrichtung in Euskirchen untergebracht wurde. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied nun, dass das Paar sämtliche hierfür durch öffentliche Mittel aufgewendeten Kosten zu tragen habe. Es habe schließlich im Vorhinein eine Erklärung abgegeben, die ihm Pflichten auferlegt habe, meldet lto.de.

VG Berlin zu Schulakte: Ein Schüler hat keinen Anspruch darauf, seine Schulakte vor einem Schulwechsel von missliebigen Eintragungen bereinigen zu lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Meldung von lto.de im Fall eines 13-jährigen, der nach verschiedenen Gewaltvorfällen auf vorigen Schulen auf eine Privatschule wechseln wollte. Der Löschanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung setze voraus, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben sei – dies sei bei einem Schulwechsel aber nicht der Fall.

Recht in der Welt

IStGH zu Afghanistan-Ermittlungen: Der Internationale Strafgerichtshof hat die Aufnahme von Ermittlungen um mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan genehmigt – darunter auch solche, die von Angehörigen der US-Streitkräfte oder der CIA begangen sein könnten. Die Entscheidung fiel in der Berufungsinstanz, nachdem das Gericht einen ersten Antrag der Anklagebehörde zunächst noch abgelehnt hatte. US-Präsident Donald Trump hatte dem Gericht im Vorfeld mit Gegenmaßnahmen gedroht, der Chefanklägerin Fatou Bensouda wurde das Visum für die USA entzogen. Es berichten zeit.de und lto.de.

USA – Prozess gegen Immobilienerben: FAZ (Christiane Heil) berichtet über den Prozessbeginn gegen den Immobilienerben Robert Durst in Los Angeles, dem der Mord an seiner ehemaligen Studienfreundin Susan Berman zur Last gelegt wird. Die getötete Berman habe in einem anderen Strafprozess gegen Durst aussagen wollen, weshalb Durst sie getötet habe. Auch in jenem Strafprozess ging es um einen Mord, an dem Durst beteiligt gewesen sein soll: Dem Verschwinden seiner ehemaligen Ehefrau.

EuGH zu Halloumi: Der Europäische Gerichtshof hat eine Markenrechtsklage der Inhaber der Marke "Halloumi" gegen einen Konkurrenten mit der Marke "BBQLOUMI" zurück an das Gericht der Europäischen Union verwiesen. Dieses hatte die Klage abgewiesen, dabei aber eine mögliche Verwechslungsgefahr der beiden Marken nicht ausreichend geprüft, wie lto.de berichtet.

EuGH – Ungarisches Hochschulgesetz: Das ungarische Hochschulgesetz verstößt nach den Schlussanträgen der EU-Generalanwältin Juliane Kokott im Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn gegen EU-Recht. Das Erfordernis, dass ausländische Universitäten, die in Ungarn tätig sein wollen, auch in ihren Heimatländern eine Einrichtung unterhielten, verstoße gegen die Lehr- und die Niederlassungsfreiheit. Die einzige von dieser Gesetzesänderung im Jahr 2017 praktisch betroffene Universität in Ungarn ist die Central European University, deren Gründer George Soros der ungarischen Regierung seit längerem missliebig sei, berichten FAZ (Constantin van Lijnden), taz.de (Christian Rath) und lto.de.

EuG zu Junqueras: Das Gericht der Europäischen Union hat einen Antrag des katalanischen Separatistenführers Junqueras auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, mit welchem dieser die Wahrnehmung seines Mandats im Europäischen Parlament begehrte. Der Antrag sei als unzulässig zurückgewiesen worden, meldet lto.de.

Juristische Ausbildung

Richtiger Examensdress: lto.de (Sabine Olschner) hat sich bei juristischen Prüfungsämtern und Studierenden zur Frage der richtigen Kleiderwahl in der mündlichen Examensprüfung informiert. Nahezu alle Prüflinge würden eine dem Anlass "angemessene" Kleiderwahl treffen, namentlich ein Business-Outfit aus Anzug bei Männern sowie Hosenanzug oder Kostüm bei Frauen. Besonders zu empfehlen sei, das Outfit rechtzeitig zu planen, eine Armbanduhr zu tragen und die Jahreszeit zu berücksichtigen – falls den Prüflingen im Sommer angeboten werden sollte, Blazer und Sakkos auszuziehen.

Sonstiges

Musterfeststellungsklage – Vergütung: Rechtsanwalt Volker Römermann erläutert im Gespräch mit lto.de (Pia Lorenz) den Streit um die angemessene Vergütung von Anwälten in Musterfeststellungsverfahren, welcher zuletzt im Verlaufe der VW-Verhandlungen akut geworden war. Zwar deckele § 48 des Gerichtskostengesetzes den Streitwert einer Musterfeststellungsklage auf maximal 250.000 Euro, was aber im VW-Verfahren trotz hunderttausender Geschädigter zu lediglich 7000 Euro Anwaltsgebühr führen würde. Daher müsse ein gesetzlicher Gebührenanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag bejaht werden, weil andernfalls die Vergütung der Anwälte in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur Aufgabe und dem Haftungsrisiko stünde, so Römermann.

Coronavirus – Quarantäne: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erläutert der Verwaltungsrechtler Jost Hüttenbrink die rechtlichen Folgen für Personen, die eine ihnen verordnete Quarantäne nicht einhalten. Grundsätzlich sei der Verstoß zwar nach § 75 Infektionsschutzgesetz strafbar. Eine derartige Strafe könne allerdings keine Behörde wie etwa das Gesundheitsamt androhen.

Coronavirus – Reisestornierungen: FAZ (Timo Kotowski/Philipp Krohn) erläutert die Rechte von Reisenden, welche etwa Flüge aus Angst vor einer Infektion nicht antreten wollen oder deren Flüge gestrichen werden. Empfehlenswert sei es, mit der eigenen Stornierung zu warten – denn storniere die Airline die Verbindung, bestünde oft Anspruch auf Entschädigung und Erstattung.

Das Letzte zum Schluss

Gewusst wie: Seine Angelkünste erwiesen sich als nützlich für einen australischen Dieb. Denn mit seiner Fischerausrüstung gelang es dem Mann, eine Versace-Halskette vom Kopf einer Schaufensterpuppe einer Boutique in Melbourne durch ein Loch im Fenster herauszuholen. Zeit hatte er genug: Drei Stunden soll die Aktion gedauert haben, meldet Welt.

 

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lto/mps

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2020: Examen trotz Coronavirus-Epidemie / IStGH genehmigt Afghanistan-Ermittlungen / Kritik an Harbarth . In: Legal Tribune Online, 06.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40675/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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