Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2020: Gesetz­ent­wurf gegen Hass­kri­mi­na­lität / Asyl­pro­zess­recht auf dem Prüf­stand /  Glücks­spiel­staats­ver­trag und Daten­schutz

20.02.2020

Der beschlossene Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität stößt hitzige Diskussionen an. Das BVerwG prüft den Rechtsschutz im Asylprozessrecht. Datenschützer erheben Bedenken gegen den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags.

Thema des Tages 

Hasskriminalität: Die Bundesregierung hat am Mittwoch wie angekündigt ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Strafschärfungen vor. Unter anderem soll die Strafandrohung für Beleidigung gemäß § 185 StGB im Netz von einem Jahr auf zwei Jahre erhöht werden und § 140 StGB soll nicht mehr nur für die Billigung begangener oder versuchter, sondern auch zukünftiger Straftaten gelten. Die großen Betreiber sozialer Netzwerke sollen im Rahmen einer Reform des NetzDG in Fällen von schwerer Kriminalität unter Androhung hoher Bußgelder verpflichtet werden, gelöschte Beiträge an das BKA zu melden und auch IP-Adressen der jeweiligen Nutzer mitzuteilen. Bei besonders schweren Straftaten (§ 100b Abs. 2 StPO) soll künftig nach gerichtlicher Anordnung ein Zugriff auf Passwörter möglich sein. Über den Inhalt des Gesetzentwurfs berichten lto.de (Markus Sehl/Annelie Kaufmann). Bei netzpolitik.org (Thomas Rudl) und deutschlandfunk.de (Johannes Kuhn) kommen vor allem Kritiker zu Wort. 

Reinhard Müller (FAZ) befürwortet, dass die Internetgiganten, die auch von Hass und Hetze gut leben, für ihr Geschäftsmodell haften sollen, denn öffentlich würden Hass und Hetze nur durch sie. 

Rechtspolitik

Glücksspielstaatsvertrag: Datenschützer melden Bedenken gegen den derzeitigen Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Die angedachte zentrale Spielerdatei sei nichts anderes als anlasslose zentrale Vorratsdatenspeicherung, so Peter Schaar, langjähriger Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit der FAZ (Michael Ashelm). Bedenken äußerte auch die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Helga Block. Am 12. März wollen die Länderchefs endgültig über den Staatsvertragsentwurf entscheiden. 

EU-Datenstrategie: Die EU-Kommission hat ihre Datenstrategie vorgelegt. Hierin legt die Kommission ihre Vision für einen "Binnenmarkt für Daten" vor, der auf der einen Seite erleichterten Datentausch, aber auch strengere Regeln für Plattformen enthalten soll. Konkrete Gesetze schlug die Kommission am Mittwoch noch nicht vor, diesen soll eine Konsultationsphase vorausgehen, so die SZ (Karoline Meta Beisel). Über die Digitalstrategie ihrer Kommission schreibt Ursula von der Leyen in einem Gastkommentar auf handelsblatt.com 

Grundrente: Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf für die Grundrente geeinigt. Kernpunkt der Debatte war die Frage, ob es eine Bedürftigkeitsprüfung geben sollte oder nicht. Nun soll zwar nicht das Vermögen einzelner Grundrentenbezieher geprüft werden, wohl aber das zu versteuernde Einkommen, die Höhe der Renten sowie Kapitalerträge bei der Berechnung berücksichtigt werden. lto.de berichtet.

Justiz

BVerfG – Vor- und Rückschau: lto.de (Markus Sehl) berichtet über das Jahrespressegespräch am Bundesverfassungsgericht. Am 6. Mai wird die Amtszeit des derzeitigen BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle enden. Die Amtszeit von Richter Johannes Masing endet bereits im April. Beide bleiben im Amt bis Nachfolger gefunden sind. Darüber hinaus stehen wichtige Entscheidungen an – u.a. zum Kopftuchverbot im juristischen Vorbereitungsdienst, zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung im Arbeitsrecht und über die Einführung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung. 2019 blieb die Zahl der Verfassungsbeschwerden mit rund 5500 erneut deutlich unter 6000. 

BVerfG-Präsident Voßkuhle gab zudem bekannt, dass man im Richterplenum beschlossen habe, die Anfangsjahre des BVerfG in der jungen Republik auf mögliche personelle Verquickungen mit der Zeit des Nationalsozialismus durchleuchten lassen zu wollen. Zu diesem Zweck würden derzeit Gespräche mit Historikern geführt, berichtet tagesschau.de (Klaus Hempel).

BVerfG – Suizidhilfe: Am 26. Februar wird das BverfG ein Urteil darüber treffen, ob die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" verboten bleibt. Mehrere Sterbewillige, Ärzte sowie Suizid-Hilfe-Vereine hatten gegen die Strafvorschrift des § 217 StGB geklagt. Anlässlich der anstehenden Entscheidung diskutieren der Sterbehilfe-Aktivist Roger Kusch und der frühere Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery in der Zeit ausführlich über das Für-und-Wider von Suizidhilfe.  

OLG Hamm zu "Frecher Jude" als Volksverhetzung: Die Bezeichnung "frecher Jude" bekundet nicht nur Ablehnung und Verachtung, sondern stellt auch ein "Aufstacheln zum Hass" im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar und verwirklicht damit den Tatbestand der Volksverhetzung. So entschied das OLG Hamm und wies die Revision des Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Partei "die Rechte" zurück. lto.de berichtet.

Staatsanwaltschaft Dresden – Höcke und Volksverhetzung: Wegen seiner Aussagen auf einer Dresdener Pegida-Kundgebung – unter anderem unterstellte er den Politikern "verbrauchter Parteien" eine "geistige Störung" – liegt gegen Thüringens AfD-Chef Höcke eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung vor. Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft die gesamte Rede, für die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens bedürfte es indes der Aufhebung der Immunität durch den Thüringer Landtag, meldet spiegel.de. Über die Aussagen Höckes berichtet auch die Welt (Matthias Kamann)

BAG zur betrieblichen Altersversorgung: Anwalt Tobias Neufeld berichtet auf lto.de über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar, worin das Gericht die Pflichten konkretisiert, die einen Arbeitgeber treffen, wenn er seinen Arbeitnehmer über die Modalitäten der betrieblichen Altersvorsorge informiert.

BVerwG – Asylprozessrecht: An diesem Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht darüber verhandeln, inwieweit der asylrechtliche Eilrechtsschutz in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Kernpunkt ist die Frage, ob Abschiebungen während eines laufenden Eilverfahrens erfolgen dürfen. Einen ausführlichen Überblick über die derzeitige deutsche Rechtslage und die europäische Rechtsprechung liefert Research Fellow Constantin Hruschka auf lto.de.  

LG Berlin zu Brandstiftung: Am Mittwoch ist vor dem Landgericht Berlin ein Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und zur Unterbringung in der forensischen Psychiatrie verurteilt worden, nachdem er 2019 mehrere Fahrzeuge in Brand gesetzt hatte. Er gestand sich selbst ein, seinen Drang, zum Frustabbau Fahrzeuge in Brand zu setzen, nicht kontrollieren zu können und bat seinerseits vor Gericht um Hilfe, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

StA Berlin – Pkw-Maut: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat bekanntgebeben, kein Ermittlungsverfahren gegen Andreas Scheuer im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut einleiten zu wollen. Unter anderem zwei Linke-Abgeordnete hatten gegen Scheuer Strafanzeige erstattet, wegen des Verdachts der Untreue aufgrund von Vertragsabschlüssen vor der Entscheidung des EuGH. Das Hbl berichtet.

LG Freiburg zu Missbrauch durch Pfadfinder-Betreuer: Der ehemalige Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe ist wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Zudem soll er insgesamt 18.000 Euro Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. Über das Verfahren berichtet die SZ.

ArbG Frankfurt zu Kündigung von Ufo-Gewerkschafter: Der ehemalige Chef der Flugbegleitergewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, hat den Prozess gegen seine fristlose Kündigung gegen seine Ex-Arbeitgeberin Lufthansa gewonnen. Baublies war maßgeblich an dem Konflikt zwischen der Lufthansa und der Gewerkschaft Ufo beteiligt. spiegel.de berichtet. 

Recht in der Welt

Türkei – Peter Steudtner: Der Prozess gegen den deutschen Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner sowie zehn weitere Menschenrechtler in der Türkei ist vertagt worden. Als Termin für die Urteilsverkündung ist nunmehr der 3. April angekündigt. Es berichtet unter anderem zeit.de.

Türkei – Osman Kavala: Kurz nach dem Freispruch des türkischen Kunstmäzen Osman Kavala von dem Vorwurf des Umsturzversuchs ist dieser schon am Mittwoch erneut inhaftiert worden. Hintergrund ist ein neuer Fahndungsbefehl, der im Zusammenhang mit dem Putschversuch von Juli 2016 stehen soll. Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, Gyde Jensen, bezeichnete den Vorgang als bewussten Psychoterror, wie lto.de berichtet. Die Rechtsprofessorin Başak Çalı schreibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Inhaftierung von Osman Kavala. Christiane Schlötzer (SZ) kommentiert die erneute Inhaftierung von Osman Kavala: der Fall mache die Brüche im System einer absoluten, aber verunsicherten Macht sichtbar.

Großbritannien – Neues Einwanderungsgesetz: Die britische Regierung stellte ihr neues Migrationsgesetz vor. Danach sollen nur noch die "Klügsten und Besten in der Lage sein, nach Großbritannien zu kommen", so Innenministerin Priti Patel. Zu diesem Zweck soll ein Punktesystem eingeführt werden, das unter anderem ein hohes Jahresgehalt, die Besetzung eines Mangelberufs oder einen akademischen Titel berücksichtigt. Das Gesetz soll zum Ende der Übergangsphase mit der EU am 31. Dezember in Kraft treten. Labour warnt vor dem Entstehen einer "feindseligen Umgebung", auch Wirtschaftsverbände sind skeptisch. Die FAZ (Jochen Buchsteiner) berichtet.

Sonstiges

Pressefreiheit: Reinhard Müller (FAZ) setzt sich mit der Aussage von Friedrich Merz auseinander, dass man die Presse nicht mehr brauche. Er beleuchtet das Nebeneinander von einem zunehmend allgemeinen Informations- und Auskunftsanspruch der einzelnen Bürger und dem Presserecht, das noch am Bild der klassischen Presse orientiert sei. 

Verfassungsschutz prüft "Uniter": Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach Informationen von spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt) den Verein "Uniter" zum Prüffall erklärt. Diese Klassifizierung ermöglicht es, verfassungsfeindliche Tendenzen von Organisationen systematisch auszuwerten, indes noch nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Der Verein steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den rechtsradikalen Soldaten Franco A. 

Hamburger Finanzbehörde zu Steuerrückforderungen: Der Leiter der Hamburger Finanzverwaltung, Ernst Stoll, wendet sich mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit: in Hamburg habe es keine Versuche gegeben, politischen Einfluss auf Entscheidungen der Steuerverwaltung zu nehmen, insbesondere habe es auch wegen Cum-Ex keinen Vergleich oder einen Erlass von Steuern gegeben. "Das Instrument des Vergleichs ist zudem im Steuerrecht nicht zulässig", erklärt er. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.  

Freshfields übt Selbstkritik: Der Managing Partner von Freshfields, Stephan Eilers, und zwei weitere Anwälte der Kanzlei haben sich mit der Zeit (Marcus Rohwetter) für ein Gespräch über ihre Beteiligung am Cum-Ex-Skandal getroffen. "Die Beratung im Cum-Ex-Kontext war sicher kein Ruhmesblatt für uns", so Eilers. lto.de fasst das Gespräch zusammen.

Haftung für unversichertes Auto: Anlässlich eines EuGH-Urteils zu einem Fall aus Portugal, legt die SZ (Katrin Berkenkopf) dar, welche rechtlichen Folgen es hat, wenn ein unversichtertes Auto in einen Unfall verwickelt ist. Neben zivilrechtlicher Haftung kommen in Einzelfällen Staatshaftungsansprüche und auch strafrechtliche Sanktionen in Betracht. 

Bürokratie: Das Institut für Demoskopie Allensbach hat im Auftrag der FAZ eine aktuelle repräsentative Bevölkerungsumfange zum Thema Bürokratie durchgeführt. 61 Prozent der Befragten haben danach den Eindruck, dass der Staat immer mehr regelt und immer stärker in die persönliche Freiheit der Bürger eingreift, nur 24 Prozent widersprachen. Das ist ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber der gleichen Erhebung vor fünf Jahren. Nach der Studie wünschen sich die Bürger unter anderem bei Ladenöffnungszeiten und im Straßenverkehr weniger Regelungen.

Für weniger Gesetze spricht sich auch Thomas Straubhaar in seiner Kolumne in der Welt aus. Unsinnige Gesetze würden das Rechtsbewusstsein insgesamt schwächen, meint er. 

Das Letzte zum Schluss

I’m God: Das Recht, mit einem Auto-Kennzeichen dieses Inhalts durch den Bundesstaat Kentucky zu fahren, hat sich ein Autofahrer vor einem Gericht in Kentucky erfolgreich erstritten, indem er sich auf sein in der Verfassung festgeschriebenes Recht auf Redefreiheit berief. Diese Auseinandersetzung kommt den Bundesstaat Kentucky teuer zu steuen: Das Gericht legte ihm nun auch die Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 150.000 US-Dollar auf, so spiegel.de.

 

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lto/jb

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2020: Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität / Asylprozessrecht auf dem Prüfstand /  Glücksspielstaatsvertrag und Datenschutz . In: Legal Tribune Online, 20.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40381/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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