Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2020: Folgen des geschei­terten VW-Ver­g­leichs / Bayer erneut vor Gericht / OVG Berlin zu Gefäng­nis­s­trafen vor dem Refe­ren­da­riat

18.02.2020

Welche Lehren werden aus dem gescheiterten VW-Vergleich gezogen? Bayer muss sich vor US-Gericht erneut für Monsanto-Vergangenheit verantworten. Gefängnisstrafen schließen nicht zwingend das Referendariat aus.

Thema des Tages

VW-Musterfeststellungsklage: Wie die taz (Anja Krüger), spiegel.de und zeit.de melden, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) den Autohersteller VW aufgefordert, die angebotene Vergleichsumme nicht nur den in der Musterfeststellungsklage registrierten Dieselkunden zu zahlen, sondern allen geschädigten Dieselfahrern. Die verschiedenen Möglichkeiten der Verbraucher, auf das Scheitern des Deals zu reagieren, stellt nun auch die SZ (Christina Kunkel u.a.) in Frage-und-Antwort-Format dar. Am vergangenen Freitag sind die Verhandlungen zwischen dem vzbv und dem Autohersteller VW zu einer außergerichtlichen Einigung im Verfahren um die Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer vorerst gescheitert.

Im Interview mit der FAZ (Marcus Jung) bemängelt Rechtsprofessor Axel Halfmeier Konstruktionsfehler der Musterfeststellungsklage und plädiert für Alternativen. Neben dem fehlenden Anwaltszwang, der eine gute Beratung über das weitere Vorgehen nach dem Scheitern des Vergleichs ermöglicht hätte, kritisiert er vor allem, dass mit der Musterfeststellungsklage eine kommerzielle Rechtsverfolgung ausgeschlossen werden sollte. Eine Klageindustrie, bei der der Dienstleister seine Provision nur im Erfolgsfall bekäme, könnte einen Gleichlauf der (finanziellen) Interessen beider Parteien zur Folge haben und würde die Klägervertretung motivieren, "so hart wie möglich gegen VW vorzugehen". 

Im FAZ-Einspruch gibt Rechtsprofessor Axel Halfmeier dann einen Überblick über das im letzten Jahr in den USA erschienene Buch des Anwalts und Rechtsprofessors Brian Fitzpatrick. Dieser beschreibt in "The Conservative Case for Class Actions", warum die Sammelklage in den USA entgegen der öffentlichen Wahrnehmung durchaus erfolgreich sei. Überdies, so das Plädoyer Halfmeiers, seien Sammelklagen "ein konservatives Projekt" und sollte eigentlich gerade von konservativen Strömungen in der Politik unterstützt werden.

Rechtspolitik

Hassbotschaften im Netz: zeit.de meldet, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Verfasser von Hassbotschaften im Netz bald besser identifizieren können soll. Während die Verschärfung des NetzDG, die an diesem Mittwoch im Kabinett auf den Weg gebracht werden soll, nur für die großen Netzwerke wie Twitter, Instagram und Facebook gilt, plant die Bundesregierung auch eine Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes, nach der auch kleinere Plattformen zur Herausgabe von IP-Adressen gezwungen werden können. Vergleichbare Regelungen existieren bereits in den Polizeigesetzen der Länder.

Politik ohne AfD: Die SPD-Fraktion in NRW hat ein Bekenntnis des Landtags beantragt, dass ein Ministerpräsident nicht mit Stimmen der AfD gewählt werden soll und Gesetze nicht durch AfD-Stimmen eine Mehrheit bekommen sollen. Auf verfassungsblog.de erklärt Rechtsdozent Roman Lehner: Ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene wäre klar verfassungswidrig. Auch bei einem rechtlich nicht bindenden Beschluss mache sich die SPD "verfassungspolitisch unnötig angreifbar".

Justiz 

EGMR zu "Push-backs" in Melilla: Auf verfassungsblog.de setzt sich nun auch Rechtsprofessor Daniel Thym (in englischer Sprache) mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu sogenannten Push-backs an der Grenze der spanischen Exklave Melilla auseinander. 

BGH zu Elektroschocktherapien: Elektroschocktherapien können regelmäßig nicht gegen den Willen des Patienten angewandt werden, urteilte der Bundesgerichtshof in einer nun veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verneinte einen "breiten medizinisch-wissenschaftlichen Konsens" über die Notwendigkeit der Maßnahme. Ein solcher ist Voraussetzung der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Einwilligung gegen den Willen des Betreuten. Der Rechtsstreit hat seinen Ursprung in einer Klage eines unter Schizophrenie leidenden Patienten und dessen Mutter gegen den Betreuer, der gegen den Willen des Betreuten in die umstrittene Behandlung einwilligte, wie lto.de und taz berichten.

BGH zu Schadensersatz bei Insolvenz: Der BGH hat Ende letzten Jahres entschieden, dass § 64 Satz 1 GmbHG auch nach abgeschlossener Liquidation kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Gläubiger der Gesellschaft ist, wie community.beck.de (Ulrike Wollenweber) nun berichtet. Allein eine verspätete oder unterlassene Stellung des Insolvenzantrags begründe eine deliktische Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gläubigern. § 64 Satz 1 GmbHG hingegen solle im Interesse aller Gläubiger eine Bevorzugung Einzelner verhindern.

OVG Nordrhein-Westfalen zu Hunderassenstandards: lto.de, SZ (Martin Zips) und spiegel.de schreiben über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Abgrenzung von erlaubten Miniatur-Bullterriern und grundsätzlich verbotenen Standard-Bullterriern. 

OVG Berlin-Brandenburg zu Tesla-Rodungen: In einem Interview mit der taz-Berlin (Claudius Prösser) erklärt der Landesvorsitzende der Grünen Liga Brandenburg die Gründe für den Eilantrag gegen die Rodungen in Gründheide. Vornehmlich ginge es darum, niemanden vor Abschluss des Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor vollendete Tatsachen zu setzen und das Verfahren ordnungsgemäß einzuhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Samstag auf Antrag der Grünen Liga das Abroden eines knapp 92 Hektar großen Waldstückes gestoppt, auf dem die neue Tesla-Fabrik gebaut werden soll.

VG Düsseldorf zu künstlicher Befruchtung: Es besteht kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung, wenn der Ehemann älter als 50 Jahre ist, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es bestätigte damit die entsprechende Altersgrenze in der nordrhein-westfälischen Beihilfenordnung. Einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sah das Gericht nicht und verwies auf den Zweck der Altersgrenze, der auf das Kindeswohl abstelle und dem Kind ermöglichen solle, die Schul- und Berufsausbildung zu Lebzeiten des Vaters abschließen zu können. lto.de berichtet.

OLG Saarland zu Dieselskandal: Im ersten von zwei nun veröffentlichten Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts entschied das Gericht, dass das Inverkehrbringen von Autos mit unzulässiger Abschalteinrichtung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käuferin darstellt. Die Käuferin bekam einen Anspruch auf Schadensersatz unter Abzug der Nutzungen zugesprochen. Im zweiten Urteil entschied das OLG Saarland, dass der Kauf eines solchen manipulierten Autos nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer keine Zeit zur Nachbesserung durch Aufspielen eines Softwareupdates lässt. Über beide Urteile berichtet lto.de.

LG Kleve zu Mord durch Autorennen: Wie u.a. die FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de melden, hat das Landgericht Kleve einen Angeklagten für dessen Unfallfahrt im letzten Jahr wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ohne Führerschein und mit über 160 Kilometern pro Stunde war er durch die Stadt gefahren und dann gegen den Wagen einer Unbeteiligten geprallt, die einige Tage nach dem Vorfall verstarb. Der ebenfalls angeklagte Beifahrer wurde wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. 

Jugendschöffengericht Dresden – Intensivtäter: Vor dem Jugendschöffengericht Dresden muss sich seit Ende Januar ein 20 Jahre alter Tunesier wegen insgesamt 30 Delikten verantworten, so focus.de (Göran Schattauer). Ob die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft, die unter anderem schweren Raub, Körperverletzungen und Beleidigungen beinhalten, zutreffen, wird sich im Verlauf des Prozesses, der heute fortgesetzt wird, zeigen. Fest stehe jedoch, dass der Angeklagte wegen des abgelehnten Asylantrags abgeschoben wird.

AG Cottbus – aggressiver Schulleiter: Nach nur einem Verhandlungstag habe das Amtsgericht Cottbus den Prozess gegen den Schulleiter einer privaten Grundschule wegen geringer Schuld gegen Zahlung eines vierstelligen Betrages eingestellt, wie bild.de (Michael Sauerbier) berichtet. Dem Schulleiter wurden Gewalttätigkeiten gegenüber sieben Schülern vorgeworfen, die er bis auf eine alle abstritt: Das blaue Auge eines Schülers habe er verursacht, indem dieser aufgrund einer abrupten Bewegung mit seiner "Hand kollidiert" sei.

EuG – Unitymedia-Übernahme: Wie faz.net meldet, klagt die Deutsche Telekom vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Übernahme von Unitymedia durch Vodafone. Gegen die Genehmigung der Übernahme durch die EU-Kommission seien gleich mehrere Klagen eingegangen, bestätigte ein Sprecher. Durch die Übernahme von Unitymedia durch Vodafone würden bei einer Übernahme knapp 14 Millionen der rund 17 Millionen Kabelhaushalte versorgt.

GBA Frank: Die Festnahmen von letztem Freitag nimmt FAZ (Helene Bubrowski) zum Anlass, Generalbundesanwalt Peter Frank zu porträtieren. Erfreulich sei, dass der Jurist schon immer die richtigen Worte im Umgang mit der Öffentlichkeit fand und "keinen Zweifel daran aufkommen [lässt], dass er den rechten Terror sehr ernst nimmt."

Recht in der Welt

USA – Barr und Trump: Nach den Vorwürfen politischer Einflussnahme Trumps auf das Strafverfahren gegen Trump-Berater Roger Stone forderten nun mehr als 1100 ehemalige Mitarbeiter des US-amerikanischen Justizministeriums den Justizminister William Barr zum Rücktritt auf. Dieser bestreitet die politische Einflussnahme Trumps. faz.net (Oliver Kühn) berichtet.

USA – Bayer und BASF: Ein US-Gericht hat die Chemiekonzerne Bayer und BASF wegen Schäden durch Abdrift ihres Pestizidwirkstoffs Dicamba zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 265 Millionen Dollar verurteilt, wie taz (Jost Maurin), Hbl (Bert Frönhoff) und FAZ (Jonas Jansen) melden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass das Unkrautvernichtungsmittel von benachbarten Baumwollfeldern anderer Landwirte die Pfirsichbäume des Farmers Bill Bader verstümmelte. Die Verteidigung kritisierte unter anderem die Höhe der sogenannten "punitive damages", die von Jurys bei arglistigem Verhalten verhängt werden können und sich in diesem Fall auf 250 Millionen Dollar belaufen.

USA – Harvey Weinstein: taz (Carolina Schwarz) und FAZ (Verena Lueken) berichten noch einmal ausführlich über den Prozess gegen Harvey Weinstein und versuchen, das "System Hollywood" zu erklären. In einem Kommentar sieht Meredith Haaf (SZ) weiterhin allein den Täter verantwortlich für Übergriffe.

China – Uiguren: Die SZ (Frederik Obermaier und Kai Schrittmatter) beschreibt die Verfolgungs- und Internierungspraktiken der chinesischen Obrigkeit gegenüber der muslimischen Minderheit der Uiguren in der Region Xinjiang. In Umerziehungslagern würden Menschen "deradikalisiert", so die chinesische Regierung. Aus geleakten Akten werden dann jedoch Beispiele für die Willkür der Internierungspolitik genannt und im Interview der SZ (Frederik Obermeier) mit dem UN-Sonderberichterstatter für Minderheiten Fernand de Varennes erklärt dieser, warum eine Untersuchung der Vorwürfe für ihn so schwierig ist.

China – Corona-Kritik: Wegen seiner Kritik an der intransparenten Kommunikation der Regierung im Umgang mit dem Corona-Virus wurde der Bürgerrechtler Xu Zhiyong festgenommen. Was ihm konkret vorgeworfen wird, wurde nicht bekannt. FAZ (Friederike Böge) berichtet.

Juristische Ausbildung

OVG Berlin zu Gefängnisstrafe vor Referendariat: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss aus dem November entschieden, dass eine Jugendstrafe nicht zwingend den Ausschluss vom Referendariat zur Folge haben müsse, so lto.de (Markus Sehl). Die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe des Klägers sei keine Freiheitsstrafe im Sinne der Ermessensvorschrift in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Berlin. Strengere Regelungen, wie sie die Berliner Justizverwaltung derzeit anstrebt, senden laut Kriminologe Knop "widersprüchliche Signale", indem "der gleiche Staat, der sich einerseits Resozialisierung als das Ziel des Strafvollzugs auf die Fahnen schreibt, […] in gewisser Weise durch seine Regelungen anderseits [signalisiert], dass er nicht wirklich daran glaubt, dass sich ehemalige Straftäter tatsächlich ändern können."

Sonstiges

Petitionen und Demokratie-Festival: Für juwiss.de analysiert die Doktorandin Lamia Amhaouach die Relevanz des im Grundgesetz verankerten Petitionsrechts als Mittel der demokratischen Partizipation in Deutschland. Während des sogenannten "Demokratie-Festivals" im Berliner Olympiastadion sollen eine Vielzahl an Petitionen live und online auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages unterzeichnet werden. Anders als es die Veranstalter suggerierten, seien diese Petitionen aber keineswegs unmittelbare und originäre Entscheidungen des Volkes, die hoheitliche Entscheidungen ersetzten, sondern vielmehr eine bloße Anregung ohne Pflicht zur Abhilfe.

Das Letzte zum Schluss

Kräuterlikör und religiöse Gefühle: Der Jägermeister-Konzern darf in der Schweiz sein traditionelles Hirschlogo auch weiterhin für andere Produkte mit dem Kreuz zwischen dem Geweih verwenden. Das urteilte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht, wie spiegel.de meldet. "Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen" würden durch die Bildmarke nicht verletzt und das christliche Symbol "in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dargestellt."

 

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lto/jpw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2020: Folgen des gescheiterten VW-Vergleichs / Bayer erneut vor Gericht / OVG Berlin zu Gefängnisstrafen vor dem Referendariat . In: Legal Tribune Online, 18.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40337/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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