Die juristische Presseschau vom 16. Februar 2021: Stra­te­gien gegen Rich­ter­mangel / Ver­fas­sungs­be­schwerde wegen Polizei-Tattoo / Tür­ki­sche Men­schen­rechts­an­wältin ver­ur­teilt

16.02.2021

Die Justiz will für junge Bewerber und Bewerberinnen konkurrenzfähiger werden. Bayerischer Polizist klagt für Recht auf Tattoo. Anwältin Eren Keskin wurde in Istanbul zu einer Haftstrafe von über sechs Jahren verurteilt.

Thema des Tages

Richtermangel: An deutschen Gerichten drohe immer mehr der Richtermangel, so deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig). Um die Funktionsfähigkeit der Gerichte sicherzustellen, müsse die Justiz konkurrenzfähiger werden. Verschiedene Maßnahmen und Ideen stünden hierbei zur Auswahl: In Niedersachen solle die Stelle einer Justizassistenz jungen Rechtsreferendaren einen Vorgeschmack auf die Arbeit am Gericht geben. Umstritten sei das Senken der erforderlichen Noten – einerseits bestehe die Gefahr, dass die Qualität der Rechtsprechung gemindert werde, auf der anderen Seite würde stattdessen mehr Wert auf die persönliche Eignung der Bewerber für das Richteramt gelegt. Außerdem müsse auch die Besoldung von Richtern angepasst werden. Schließlich solle die Justiz mehr an die Universitäten gehen, um für eine Karriere bei Gericht zu werben.

Referendariat: Das Thüringer Justizministerium möchte Rechtsreferendarinnen und -referendare wieder als Beamte auf Probe einstellen, statt wie bisher als Angestellte. Als Begründung führt ein Ministeriumssprecher an, ein Großteil der Richter und Staatsanwälte in Thüringen sei über 50 Jahre alt und demnach bald in Rente. Um Nachwuchs zugewinnen, müsse das Referendariat in Thüringen attraktiver gestaltet werden, berichten LTO und zeit.de.

Rechtspolitik

Corona – Grenzschließung: Anlässlich der Grenzschließung Deutschlands zur Tschechischen Republik, zur Slowakei und zu Tirol, fordert die EU-Kommission, dass gemeinsam beschlossene Reiserichtlinien der Europäischen Union (EU) eingehalten werden und keine einseitigen, unkoordinierten Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Die deutsche Grenzpolitik wird nächste Woche Thema eines EU-Außenministertreffens. Die EU-Parlamentarier sind hinsichtlich der Grenzschließung gespaltener Meinung, wie das Hbl (Hans-Peter Siebenhaar) darstellt.

Corona – Impfpriorisierung: Die taz (Friederike Gräff) sprach in einem Interview mit Rechtsanwalt Oliver Tolmein über die Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Tolmein vertritt Patientinnen und Patienten in verschiedenen Gerichtsverfahren, die auf ein Aufrücken in der Impfreihenfolge klagen. Er kritisiert, dass Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen nicht in die höchste Kategorie der Impfverordnung eingestuft wurden. Für sie stelle eine Infektion mit Corona eine "extrem hohe Gefahr" dar. Tolmein fordert eine Öffnungsklausel in der höchsten Kategorie, um der "Vielfalt und Dramatik aller Fallkonstellationen" gerecht zu werden. Weiterhin hält er Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht für befugt, per Verordnung eine Impf-Priorisierung zu beschließen, das sei Aufgabe des Gesetzgebers. 

Corona – Insolvenzrecht: Der Anwalt Gerrit Hölzle und Rechtsprofessor Stephan Madaus plädieren im Hbl für eine Reform des Insolvenzrechts. Dies könne den zahlreichen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie vor dem Aus stehen, helfen. Statt die Insolvenzantrags-Pflicht weiter auszusetzen, solle der Gesetzgeber die Nutzung des Insolvenzrechts eröffnen, ohne zugleich den befürchteten Verwertungsautomatismus auszulösen.Vorgeschlagen wird ein "Einfrieren" des Geschäftsbetriebs, damit Unternehmen Zeit bekommen, zu erkennen, ob ihr weggebrochenes Geschäftsmodell nach der-Pandemie wieder greift.

Steuerflucht: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bereitet ein Gesetz vor, das Steuerflucht aus Deutschland erschweren will. Unternehmen soll verboten werden, Kosten beim Finanzamt geltend zu machen, wenn ihr Geschäftspartner in einem Land sitzt, das die internationalen Steuerstandards nicht einhält. Dadurch soll die Fortsetzung oder Neuaufnahme solcher Geschäftsbeziehungen verhindert werden. Dabei würde auf die schwarze Liste zu Steueroasen der Europäischen Union (EU) zurückgegriffen. Steueroasen, wie zum Beispiel Panama oder die Seychellen, erleichtern aus Sicht der EU Steuerhinterziehung oder unfairen Steuerwettbewerb. Es berichten FAZ (Manfred Schröder/Werner Mussler), taz und spiegel.de

Justiz

BVerfG – Tattoos bei Beamten: zeit.de berichtet, wie ein Polizist vor dem Bundesverfassungsgericht aufgrund eines geplanten Tattoos am 16. September 2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Das bayerische Beamtengesetz besagt, dass Polizeibeamte sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen dürfen. Der Polizist beruft sich auf sein Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

BVerfG – Klimaschutz: Das Hbl (Heike Anger/Silke Kersting) stellt die Diskussion um die Einklagbarkeit eines effektiven Klimaschutzes vor Gericht dar. Vor dem Bundesverfassungsgericht seien inzwischen vier Klagen anhängig, mit denen die Beschwerdeführer die Bundesregierung zu einer wirkungsvolleren Klimapolitik verpflichten wollen. Begründet werde dies u.a. mit einem Grundrecht auf ein "ökologisches Existenzminimum". Rechtsprofessor Bernhard Wegener sehe hingegen Grundrechte als etwas Individualistisches, die keinen Anspruch auf eine konkrete Klimapolitik des Staates geben. Ein Entscheidungszeitraum für die Klimaklagen ist noch nicht absehbar, so das BVerfG.

BGH zu gespritzten Lippen: Der Bundesgerichtshof hat der Revision einer Influencerin in einzelnen Punkten stattgegeben. Die Frau aus Bochum hat an Hunderten von Kundinnen Schönheitsbehandlungen vorgenommen, obwohl sie keine Zulassung dazu hatte. Die Behandlung wurde vom Landgericht zuvor als potenziell lebensgefährliche Behandlung eingestuft, dies ging dem BGH zu weit. Außerdem wurden Fehler hinsichtlich des Vorwurfs der Steuerhinterziehung gemacht, so zeit.de

OVG NRW zu Justizpressearbeit/Metzelder: Anwalt Martin W. Huff, der auch Justizpressesprecher ausbildet, kritisiert im Interview mit spiegel.de (Jean Pierre Ziegler) das Urteil des Oberverwaltunsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Pressearbeit des Amtsgerichts Düsseldorf im Fall des Ex-Fußballprofis Christoph Metzelder. Justizpressesprecher seien stark verunsichert. Die entscheidende Frage sei: "Was darf ein Gericht mitteilen, wenn die Staatsanwaltschaft nichts sagt?"

OLG Düsseldorf – IS-Terrorzelle: Die Bundesanwaltschaft hat Anfang Februar gegen fünf tadschikische Mitglieder einer deutschen Zelle des Islamischen Staats (IS) Anklage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2019 Anschläge in Deutschland geplant zu haben, unter anderem auf einen Islamkritiker in Neuss. Bei dem Verfahren handele es sich um den "größten und möglicherweise aufschlussreichsten Prozess der jüngeren Vergangenheit", so die FAZ (Reiner Burger). Aus den Ermittlungen der Sicherheitsbehörden ergebe sich, dass die Verbindungen der Zelle bis nach Schweden und in das Umfeld des IS-Attentäters vom 2. November in Wien reichten, weiterhin stünden sie in engem Kontakt mit IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan. Die Gruppe habe Anhänger weltweit radikalisiert, sowie finanzielle Mittel gesammelt, wie welt.de (Ibrahim Naber) berichtet.

LSG Nds-Bremen zu Sozialleistungen: Das Landessozialgericht Nds-Bremen entschied, dass Sozialleistungen einer Roma-Familie nicht gekürzt werden durften. Der Landkreis hatte die Leistungen gekürzt, weil die Famile ihre Identität nicht nachweisen konnte. Dabei habe er laut LSG nicht berücksichtigt, dass staatenlose Geflüchtete oft nicht die Möglichkeit haben, sich Identitätspapiere aus ihren Herkunftsländern zu beschaffen. Deshalb liege auch keine Weigerung der Passbeschaffung vor, so die taz (Reimar Paul)

LG Wuppertal zum Wohnraummietvertrag: Die Rechtsanwälte Wolf-Rüdiger Bub und Nikolay Pramataroff analysieren auf beck-aktuell ein Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30. April 2020. Laut dieses Urteils kann bei der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietvertrages nach § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Begründung auf vorangegangene schriftliche Abmahnungen Bezug genommen werden. Soweit die Gründe sich nicht geändert haben und die Bezugnahme klar und eindeutig erfolgt, sei dies rechtmäßig, mündlich mitgeteilte Kündigungsgründe reichen hingegen nicht aus.

LG München I zur Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses: Rechtsanwältin Ulrike Wollenweber berichtet auf beck-community über das Urteil des Landgerichts München I vom 19. November 2020. Entschieden wurde, dass ein Hauptversammlungsbeschluss über die Aufhebung einer Sonderprüfung, die auch Verstöße der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder zum Gegenstand hat, anfechtbar sei. Hierfür müsse der Aufsichtsrat zuvor einen Beschlussvorschlag zu dem auf § 122 Abs. 2 Aktiengesetz gestützten Antrag unterbreiten.

SG Karlsruhe zu Schutzmasken und Hartz IV: Das Sozialgericht Karlsruhe hat beschlossen, dass das Jobcenter einem Hartz-IV-Bezieher eine Ausstattung von 20 Schutzmasken pro Woche bezahlt oder bereitstellt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Hartz-IV-Bezieher ohne Schutzmasken in seinem "Grundrecht auf soziale Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt" werde. Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass der Beschluss zunächst nur für diesen Fall gelte, so spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler)

VG Frankfurt/M. zu Atom-Exporten: Die taz (Malte Kreutzfeld) berichtet über einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 12. Februar 2021 zum Export deutscher Brennelemente in die Schweiz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) könne aus formellen Gründen nicht gegen die Ausfuhrgenehmigung vorgehen: Zwar könne der BUND juristisch gegen Vorhaben klagen, die zu einer Verschlechterung des Umweltzustands führen. Die Ausfuhr von Brennelementen sei allerdings kein solches Vorhaben, sie habe nur mittelbare Umweltauswirkungen.

Recht in der Welt

Türkei – Eren Keskin: Die türkische Menschenrechtsanwältin Eren Keskin ist von einem Gericht in Istanbul zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihr die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Konkret ging es um Keskins Engagement für die frühere kurdische Tageszeitung Özgür Gündem, die seit dem Putschversuch 2016 verboten ist. Keskin kämpft seit Jahrzehnten für die Rechte von Kurdinnen und Kurden, für die Pressefreiheit und gegen sexuelle Belästigung im Gefängnis und saß bereits in den 1990er-Jahren für mehrere Jahre im Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unter anderem berichten SZ und taz (Jürgen Gottschlich)

Myanmar – Aung San Suu Kyi: Die Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi bleibt bis zu ihrer Gerichtsanhörung am Mittwoch in Haft, so spiegel.de und FAZ. Ihr werde vorgeworfen, gegen ein Import-Export-Gesetz verstoßen zu haben. Kritiker sehen darin lediglich einen Vorwand. Ob weitere Anklagepunkte hinzukommen, ist bislang unklar.

Myanmar – Putsch: Der Direktor des Center for Constitutional Transitionts Sujit Choudhry und Asanga Welikala, Direktor des Edinburgh Centre for Constitutional Law stellen auf dem Verfassungsblog fest, dass der Coup in Myanmar verfassungswidrig war. Weiter beschäftigen sie sich mit der Frage, wie die internationale Gemeinschaft auf den Coup angemessen reagieren soll.

Ungarn – Klubrádio: Die EU-Kommission hält den Entzug der Sendelizenz des regierungskritischen Radiosenders Klubrádio für problematisch. Möglicherweise sei EU-Recht verletzt worden. Es wird in Betracht gezogen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einzuleiten, so die FAZ (Stephan Löwenstein).

Frontex – Push-backs: Die Rechtsanwälte Omer Shatz, Iftach Cohen und Anastasi Ntailiana haben den Frontex-Direktor Leggeri aufgefordert, den Frontex-Einsatz in der Agäis zu beenden. In dem 32-seitigem Schreiben stellen die Rechtsanwälte dar, wie Frontex seit Anfang März 2020 die griechischen Küstenwache systematisch bei Rechtsbrüchen unterstützt und gedeckt hat. Shatz bezeichnet diese mit Hilfe von Frontex durchgeführten illegalen Push-backs als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Art. 46 der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache besage, dass der Frontex-Direktor Leggeri jedwede Tätigkeit der Agentur aussetzen müsse, wenn er von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Kenntnis erlangen sollte. Dies sei hier der Fall, berichtet spiegel.de (Giogos Christides/Steffen Lüdke/Maximilian Popp). Sollte Leggeri den Einsatz in der Agäis nicht unterbinden, ziehen die Rechtsanwälte vor den Europäischen Gerichtshof. Shatz geht davon aus, dass ein Gerichtsverfahren zu einer Entlassung Leggeris führen könne. 

IstGH – Chefankläger: Nun portraitiert auch die SZ (Paul-Anton Krüger) den neuen Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Asad Ahmad Khan. 

Sonstiges

Roland Rechtsreport 2021: Der jährlich erscheinende Rechtsreport der Roland-Rechtsschutzversicherung ermittelt nun seit elf Jahren die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu aktuellen rechtspolitischen Schwerpunktthemen. Aus der repräsentativen Studie gehe hervor, dass es für die Bürger beruhigend gewesen sei, dass die Gewaltenteilung auch in Krisenzeiten funktioniert habe. Überwiegend positiv wurde die Arbeit der Gerichte bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von staatlichen Maßnahmen beurteilt. Dennoch werde kritisiert, dass Gerichtsverfahren zu lange dauern, Urteile in Strafverfahren zu mild ausfallen und die Rechtsprechung in Deutschland zu uneinheitlich sei. Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Studie findet sich in der FAZ (Marcus Jung) sowie bei LTO (Hasso Suliak).

Corona – Impfprivilegien im Privatrecht: Der Doktorand Manuel Berthold Bucher diskutiert auf dem JuWissBlog die mögliche Privilegierung von Geimpften im Privatrecht. Hierbei spiele einerseits die Privatautonomie eine große Rolle, allerdings dürfe nicht die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte vergessen werden. Resümiert wird, dass zumindest ab dem Zeitpunkt, an dem die Gesamtbevölkerung die Möglichkeit hatte, geimpft zu werden, eine Impfprivilegierung durch Private unzulässig sei.

Begnadigungsrecht: Anlässlich der 143 Begnadigungen und Strafmilderungen, die Trump in seinen letzten Tagen als US-Präsident gewährt hat, erklärt Rechtsprofessorin Elisa Hoven im FAZ-Einspruch die Bedeutung des Begnadigungsrechts in Deutschland. Dieses steht gemäß Art. 60 Abs. 2 des Grundgesetzes dem Bundespräsidenten zu, allerdings nur für eine beschränkte Anzahl an Fällen. Die Länder entscheiden in den meisten der Gnadenentscheidungen. Das Begnadigungsrecht erlaube es nur, in die Rechtsfolgen eines Urteils einzugreifen, nicht aber in den Schuldspruch durch das Gericht.

 

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lto/ela

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Februar 2021: Strategien gegen Richtermangel / Verfassungsbeschwerde wegen Polizei-Tattoo / Türkische Menschenrechtsanwältin verurteilt . In: Legal Tribune Online, 16.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44272/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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