Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2020: Kein Niqab-Verbot ohne Gesetz / Miss­brauch lebens­lang im Füh­rungs­zeugnis? / Kann KI etwas erfinden?

04.02.2020

Das OVG Hamburg verlangt eine gesetzliche Grundlage für den Ausschluss einer vollverschleierten Schülerin. Baden-Württemberg will Missbrauch im Register nicht mehr löschen. Diskussion um Patente auf Erfindungen durch Künstliche Intelligenz.

Thema des Tages

OVG Hamburg zu Schülerin mit Niqab: Ein Verbot der Vollverschleierung für Schülerinnen müsste gesetzlich geregelt sein, da es sich um einen Eingriff in die Religionsfreiheit handelt. Zu diesem Schluss kam das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren. Die Hamburger Schulbehörde hatte der Mutter einer 16-jährigen Berufsschülerin, die im Niqab zur Schule gehen möchte, Zwangsmittel angedroht, wogegen sich die Mutter wehrte. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem Dezember 2019. Es berichtet lto.de

faz.net (Matthias Wyssuwa) schildert die mit der Vollverschleierung an Bildungseinrichtungen verbundenen politischen Diskussionen. In Hamburg sind SPD und Grüne einig, dass sie ein entsprechendes Verbot im Schulgesetz einführen wollen. Die Grünen in Schleswig-Holstein lehnen jedoch eine vom Koalitionspartner CDU vorgeschlagene entsprechende Verschärfung des Hochschulgesetzes ab. Im auslösenden Fall an der Uni Kiel gehe es nicht um eine Schülerin, sondern um eine erwachsene Studentin. 

Rechtspolitik

SPD-Innenpolitik: Ute Vogt, die innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, erläutert im Interview mit der Welt (Ricarda Breyton) ihre Positionen: Die neuen Instrumente, die gegen den Rechtsextremismus geschaffen werden, müssten auch gegen gewalttätige Linksextremisten angewandt werden. Die Plattform linksunten.indymedia müsse verboten bleiben. Polizeiliche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum lehnt sie ab. Deutschland soll erst dann Flüchtlingskinder aus Griechenland holen, wenn andere EU-Staaten mitmachen. Bei einem neuen EU-Asylsystem soll es weiter Einzelfallprüfungen geben, aber keine Haftzentren an den EU-Außengrenzen. 

Feindeslisten: BKA-Chef Holger Münch fordert, die Veröffentlichung von so genannten Feindeslisten mit einem neuen Tatbestand strafrechtlich zu ahnden. Linke und FDP lehnen dies unter Verweis auf bereits bestehende Strafnormen zur Bedrohung und im Datenschutzrecht ab. Es berichtet lto.de.

Kindesmissbrauch und Führungszeugnis: Baden-Württemberg hat im Dezember einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, wonach Sexualstraftaten an Kindern lebenslang im Bundeszentralregister gespeichert und im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt werden müssen. Der Kriminologe Kevin Franke hält die Regelung für zu weitgehend, weil sie auch Täter ohne pädophile Neigungen, jugendliche Straftäter und geringfügige Delikte erfasse. lto.de (Maximilian Amos) berichtet. 

Schwangerschaftsabbruch: Die zivilgesellschaftliche German Alliance pro Choice hat in einem Bericht an den zuständigen UN-Fachausschuss gerügt, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW verletzte, berichtet die taz (Franziska Schindler). Insbesondere im ländlichen Raum und in katholisch geprägten Regionen sei der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend gewährleistet. 

Wettbewerbsregister: Die Grünen monieren, dass das 2017 beschlossene Wettbewerbsregister, das gegen Unternehmen verhängte Sanktionen erfassen soll, immer noch nicht arbeitsfähig ist, berichtet das HBl (Heike Anger). Das Register soll Vergabebehörden auf "schwarze Schafe" hinweisen. Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) begründet die Verzögerung mit IT-Problemen.

KI-Patente: Anwalt Christian Harmsen fordert im HBl, dass der Gesetzgeber schnell regeln müsse, ob Erfindungen, die von Künstlicher Intelligenz geschaffen wurden, patentierbar sind. Dabei stellten sich Fragen wie: "Sind Maschinen mit KI nur Hilfsmittel von natürlichen Personen?" Harmsen lehnt ein eigenständiges Schutzrechtssystem für KI ab. Ausgelöst wurde die Diskussion durch das Europäische Patentamt, das jüngst zwei Patentanmeldungen zurückgewiesen hat, weil diese eine Maschine mit KI statt einer natürlichen Person als Erfinder auswiesen. 

Europäische Gewerbeordnung: Rechtsprofessor Sven Eisenmenger stellt auf FAZ-Einspruch den von ihm konzipierten Entwurf einer Europäischen Gewerbeordnung vor. Diese solle als direkt anwendbare EU-Verordnung das Gewerberecht rekodifizieren, indem ausgelagerte Spezialmaterien wie das Gaststättenrecht wieder integriert werden. Als Voraussetzung wäre eine Änderung des EU-Primärrecht erforderlich. Zuletzt sei die deutsche Gewerbeordnung durch die Umsetzung von EU-Richtlinien immer komplizierter geworden. 

Justiz

EuGH nach Brexit: Die FAZ (Marcus Jung/Martin Gropp) schildert die Auswirkungen des Brexit auf den Europäischen Gerichtshof. Ab sofort müssen die britischen Richter den EuGH und das erstinstanzliche EuG verlassen. Generalanwältin Eleonor Sharpston bleibt aber bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit im Amt. Der EuGH bleibe zuständig für Verfahren mit britischem Bezug, die bis zum Ende der Übergangsfrist am Jahresende 2020 eingehen. 

LG Mönchengladbach zu Totschlag mit Samuraischwert: Das Landgericht Mönchengladbach hat einen Mann, der seinen Schachbekannten auf offener Straße durch 37 Hiebe mit einem Samuraischwert tötete, wegen Totschlags zu 9 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Täter alkoholsüchtig ist und bei der Tat 2,8 Promille Blutalkohol aufwies, so faz.net

AG Augsburg zu aggressiven Flüchtlingen: Das Amtsgericht Augsburg hat einen gambischen Asylsuchenden wegen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 450 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Er soll gemeinsam mit 15 bis 50 anderen Flüchtlingen durch aggressives Auftreten eine Abschiebung in Donauwörth verhindert haben, berichtet focus.de (Göran Schattauer)

AG Cottbus - aggressiver Schulleiter: Am Amtsgericht Cottbus hat der Prozess gegen den Schulleiter einer privaten Grundschule begonnen, dem sieben Schüler Gewalttätigkeiten vorwarfen, berichtet bild.de (Michael Sauerbier). Der Lehrer sagte ausführlich aus und bestritt sechs Taten, nur das blaue Auge eines Schülers habe er verursacht. Dieser sei aufgrund einer abrupten Bewegung mit seiner "Hand kollidiert".

Cum-Ex-Schadensersatz: Im Interview mit dem Hbl (Volker Votsmeier) erläutert Anwalt Nicolas Nohlen, dass Finanzämter die unrechtmäßig erstatteten Kapitalertragsteuern in der Regel von Banken zurückholen, die an den Cum-Ex-Manipulationen beteiligt waren. Wer am Ende die Zeche zahle, werde dann in weiteren Prozessen geklärt: "Es gibt Klagen von Banken gegen Depotbanken, Banken gegen ehemalige Vorstände, Banken gegen Rechtsberater, Banken gegen Versicherer, Rechtsberater gegen Versicherer, Anleger gegen Banken und weiteres mehr."

Recht in der Welt

Großbritannien – Terror: Premierminister Boris Johnson kündigte an, dass Straftäter, die wegen terroristischer Taten verurteilt wurden, künftig nicht mehr automatisch und ohne Prüfung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden sollen, berichten die FAZ (Jochen Buchsteiner) und zeit.de. Das Gesetz soll geändert werden, nachdem erneut ein vorzeitig entlassener Islamist Passanten mit einem Messer angriff. Er war dann von den Polizisten, die ihn bewachen sollten, erschossen worden. 

Niederlande – Sterbehilfe: Die geplante Ausweitung der Sterbehilfe auf ältere Menschen, die mit ihrem Leben "abgeschlossen" haben, wird zunächst ausgesetzt, nachdem eine Umfrage unter entsprechenden Personen bekannt wurde. Viele hatten angegeben, dass sie nur aus Einsamkeit, aus Geldmangel oder in bestimmten Jahreszeiten aus dem Leben scheiden wollen, berichtet die SZ (Thomas Kirchner)

USA – Landminen: Die FAZ (Reinhard Müller) erläutert, dass die USA kein Völkerrecht brechen, wenn sie wieder Landminen einsetzen. Das Landminenverbot werde im Ottawa-Vertrag geregelt, den 164 Staaten ratifiziert haben, allerdings nicht die USA (und auch nicht Russland und China). Trumps Schritt sei aber "eine Abkehr vom Prinzip, unschuldige Zivilisten zu schützen, Kinder vor allem."

USA – Bayer: lto.de referiert den Stand der Klagen gegen Bayer vor US-Gerichten wegen Schäden durch möglicherweise krebserregende glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel. Derzeit werde über einen Vergleich verhandelt. Die US-Umweltbehörde EPA habe inzwischen eine erneute Überprüfung abgeschlossen und kam zum Schluss, dass Glyphosat bei vorschriftsgemäßem Gebrauch nicht als Gesundheitsrisiko für Menschen einzustufen sei.

Sonstiges

Europarat – Rechtsstaat: Rechtsprofessor Marten Breuer schildert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den neuen Monitoring-Mechanismus des Europarats, mit dem dieser sicherzustellen versucht, dass beigetretene Mitglieder wie Polen und Russland die rechtsstaatlichen Standards der Organisation nicht verletzen. 

Asyl-Widerruf: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat 2019 in 170 000 Fällen geprüft, ob der Asylstatus noch besteht und ihn in 5610 Fällen widerrufen, berichtet die Welt (Marcel Leubecher). In der Regel sei dafür nicht eine Besserung im Herkunftsland der Grund gewesen, sondern Fehlverhalten des Flüchtlings, etwa eine Identitätstäuschung oder Urlaubsreisen ins Herkunftsland. Auch nach Verlust des Status würden die Ex-Flüchtlinge in der Regel nicht abgeschoben. 

Jens Schubert: Der Chefjustiziar der Gewerkschaft Verdi, Jens Schubert, wird neuer Vorstandsvorsitzender des Awo-Bundesverbandes, meldet die FAZ

 

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lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Februar 2020: Kein Niqab-Verbot ohne Gesetz / Missbrauch lebenslang im Führungszeugnis? / Kann KI etwas erfinden? . In: Legal Tribune Online, 04.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40085/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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