Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2020: Bun­des­an­walt­schaft zeigte Anwälte an / Polens Jus­tiz­kon­flikt spitzt sich zu / IGH will Rohingya schützen

24.01.2020

Der Münchener Prozess um eine IS-Heimkehrerin droht zu platzen, nachdem deren Anwälte angezeigt wurden. Das polnische Oberste Gericht hat allen "neuen" Richtern die Zuständigkeit abgesprochen und der IGH entschied vorerst gegen Myanmar.

Thema des Tages

OLG München – IS-Heimkehrerin Jennifer W.: Die beiden Anwälte der IS-Heimkehrerin Jennifer W., gegen die vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wird, haben ihre Entpflichtung beantragt. Die Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin begründen ihren Antrag mit einer Strafanzeige, die die Bundesanwaltschaft gegen sie gestellt hat. Ihnen werde eine Verletzung von § 353d Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverfahren) vorgeworfen, weil sie die Aussagen jesidischer Zeuginnen aus einem anderen, nicht-öffentlichen Prozess am OLG Düsseldorf in den Münchener Prozess eingebracht haben, um mutmaßliche Muster im Aussageverhalten jesidischer Zeuginnen zu belegen. Das OLG werde nächste Woche über den Antrag auf Entpflichtung entscheiden, berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Der Prozess gegen Jennifer W. drohe damit zu scheitern. 

Rechtspolitik

Hacking: Nach dem mutmaßlichen saudischen Hackerangriff auf Jeff Bezos, den Eigentümer der Washington Post, fordert Georg Mascolo (SZ) staatliche Maßnahmen gegen die Anbieter der benutzten Spionage-Software. Weder die Entwicklung noch der Vertrieb solch missbrauchsanfälliger Werkzeuge gehöre in die Hände privater Firmen. 

Leistungsschutzrecht: Nun stellt auch lto.de (Christian Rath) den Diskussionsentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht für die erneute Einführung eines Leistungsschutzrechts für Zeitungsverleger vor. Es sei auch diesmal nicht damit zu rechnen, dass Google den Verlegern Lizenzgebühren für die Nutzung längerer Snippets in den Trefferlisten bezahlt.

Justiz

BAG zum AGG bei behindertem Stellenbewerber: Wenn ein körperbehinderter Bewerber für eine Position als Gerichtsvollzieher nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, obwohl er nicht offensichtlich ungeeignet ist, erweckt dies den Anschein einer Diskriminierung, den gemäß Allgemeinem Gleichstellungsgesetz der Arbeitgeber widerlegen muss. Das entschied laut SZ (Detlef Esslinger) das Bundesarbeitsgericht. 

BVerwG zu IHK-Beiträgen: Die IHKs Braunschweig und Lüneburg/Wolfsburg haben von ihren Mitgliedern überhöhte Beiträge verlangt. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht. Die Kammern hätten überhöhte Rücklagen gebildet und sich dabei nicht an das Gebot der "haushaltsrechtlichen Schätzgenauigkeit" gehalten. Wie lto.de (Hasso Suliak) darstellt, müssen die Kammern nun überhöhtes Vermögen abbauen. 

LG Berlin zu AfD-Parteitag: Der für kommendes Wochenende geplante Parteitag des Berliner AfD-Landesverbands kann möglicherweise nicht stattfinden. Das Landgericht Berlin lehnte einen Eilantrag der Partei gegen den Vermieter der Räumlichkeiten ab. Dieser hatte den Mietvertrag nach Protesten kurzfristig gekündigt. Wie das Gericht nun entschied, war zwar die Kündigung unzulässig, da bei AfD-Veranstaltungen mit Protesten zu rechnen sei. Der Vermieter habe aber ein Leistungsverweigerungsrecht, nachdem ein Mitarbeiter von mutmaßlichen Linksextremisten mit dem Messer bedroht wurde. Es berichtet u.a. lto.de (Annelie Kaufmann).

ArbG Berlin zu Florian Pronold: Das Arbeitsgericht Berlin lehnte die Klage eines Mitbewerbers gegen die Berufung des SPD-Abgeordneten Florian Pronold zum Direktor der Berliner Bauakademie ab. Begründung laut SZ (Jörg Häntzschel): Da die Bundesstiftung Bauakademie eine Stiftung bürgerlichen Rechts sei, sei sie bei der Entscheidung für Pronold nicht rechenschaftspflichtig. Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen, da die Besetzung des Postens aufgrund eines anderen Urteils bereits gestoppt ist. Dargestellt wird auch, wie Pronolds Anwälte gegen Kritiker vorgehen. 

Im Interview mit spiegel.de (Sven Becker/Christoph Schult) verteidigt sich Pronold gegen den Vorwurf der Ämterpatronage: "Der Job ist auf fünf Jahre beschränkt, und ich halbiere mein Gehalt."

VG Sigmaringen zur Zeppelin-Stiftung: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat eine Klage des Zeppelin-Urenkels Albrecht von Brandenstein-Zeppelin abgelehnt. Die 1947 aufgelöste Zeppelin-Stiftung muss demnach nicht wiederhergestellt werden, berichtet die SZ (Stefan Mayr). Es geht um die Frage, ob Erlöse des Autozulieferers ZF Friedrichshafen in die Luftfahrtforschung fließen, so das Ziel des Klägers, oder in den Friedrichshafener Stadthaushalt, so die Praxis der letzten Jahrzehnte. 

OVG Münster – Luftreinhalteplan Bonn: Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben das Land Nordrhein-Westfalen und die klagende Deutsche Umwelthilfe einen Vergleich geschlossen. Die Stadt Bonn muss im Kampf gegen hohe Stickoxidwerte Tempo 30 auf der Reuterstraße einführen und soll den Durchgangsverkehr nicht mehr über diesen Bereich leiten, meldet die SZ. Diesel-Fahrverbote werde es nicht geben. 

BVerfG – BND-Gesetz: Der Jurastudent Erik Tuchfeld stellt auf voelkerrechtsblog.org die bisherige völkerrechtliche Diskussion über den Geltungsbereich von Menschenrechts-Verträgen dar, um die für das BND-Verfahren des Bundesverfassungsgerichts maßgebliche grundrechtliche Debatte zu "bereichern".

OLG Dresden – Revolution Chemnitz: Im Prozess gegen die Mitglieder der rechtsextremistischen mutmaßlich terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz" sagte der Präsident des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz Gordian Meyer-Plath aus. Wie spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet, hatte der Verfassungsschutz den Haupttäter Christian K. zeitweise nicht im Blick. 

LG Freiburg – Gruppenvergewaltigung: Die FAZ (Rüdiger Soldt) zieht eine Zwischenbilanz im Prozess gegen elf junge Männer, die vor 15 Monaten vor einer Freiburger Diskothek nacheinander eine unter Drogeneinfluss stehende Studentin vergewaltigt haben sollen. Die Beweisaufnahme sei weitgehend abgeschlossen, mit einem Urteil sei nicht vor März zu rechnen. Noch ungeklärt sei die Wirkung der konsumierten Drogen. Die Angeklagten behaupten, die Studentin habe sie zum Sex aufgefordert. 

Cum-Ex-Ermittlungen: Die Bundesregierung sieht bei den Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit so genannten Cum-Ex-Manipulationen nicht die Gefahr, dass wegen Verjährung in manchen Fällen keine Strafverfolgung mehr möglich ist, meldet die FAZ (Marcus Jung).

Recht in der Welt

Polen – Justizreformen: Das polnische Parlament hat das umstrittene Gesetz zur Disziplinierung von Richtern beschlossen und damit das Votum des von der Opposition beherrschen Senats überstimmt. Danach dürfen Richter nicht die Rechtmäßigkeit der Ernennung anderer Richter in Zweifel ziehen. Zugleich haben drei Kammern des Obersten Gerichts Polens beschlossen, dass die von der Pis-Regierung bestellten rund 550 neuen Richter "nicht befugt sind Recht zu sprechen", berichten die SZ (Florian Hassel) und die FAZ (Gerhard Gnauck/Thomas Gutschker)

Der polnische Assistenzprofessor Pawel Filipek setzt sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit dem vom EuGH im November 2019 entwickelten Test zur Prüfung der Unabhängigkeit der Justiz auseinander und macht Vorschläge zur Verbesserung des Tests. 

Ungarn – Justizreformen: Die ungarische Rechtsprofessorin Renáta Uitz gibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) einen Überblick über rechtsstaatsgefährdende Justizreformen in Ungarn, die oft im Schatten der Diskussion über die Situation in Polen stünden. 

IGH – Myanmar/Rohingya: Der Internationale Gerichtshof hat Myanmar einstimmig zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya-Minderheit verpflichtet, berichtet lto.de. In vier Monaten muss das Land dem IGH Bericht erstatten. Das Hauptsacheverfahren werde Jahre dauern. 

Reinhard Müller (FAZ) sieht darin ein starkes Signal, "das Recht des Stärkeren sollte nicht gelten in einer zivilisierten Weltordnung". Arne Perras (SZ) ist skeptisch: "Nicht einmal der Spruch des UN-Gerichts wird den Opfern viel nützen. Die geflohenen Rohingya in den Lagern jenseits der Grenze wollen nicht zurück. Sie fürchten bei einer Rückkehr um ihr Leben und haben allen Grund dazu."

Die taz (Dominic Johnson) portraitiert Ba Tambadou, den Justizminister Gambias, der wesentlich dafür verantwortlich ist, dass Gambia die Klage gegen Myanmar beim IGH erhoben hat. 

Kanada – VW: Die kanadische Staatsanwaltschaft hat VW Geldbußen in Höhe von umgerechnet 135 Millionen Euro auferlegt, weil VW Autos nach Kanada eingeführt hat, die nicht den geltenden Umweltstandards entsprachen, berichtet lto.de

USA – Harvey Weinstein: In New York hat der Prozess gegen den Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen mutmaßlicher Vergewaltigung begonnen. zeit.de berichtet vom ersten Prozesstag, an dem die Anklage ihr Eröffnungsplädoyer hielt.  

Nun stellt auch die FAZ (Christian Heil) Weinsteins Anwältin Donna Rotunno vor. 

USA – Soleimani: Rechtsprofessor Stefan Talmon und Jurastudentin Miriam Heipertz argumenieren auf dem Blog gpil.jura.uni-Bonn.de (in englischer Sprache), dass die Tötung des iranischen Generals Soleimani durch US-Drohnen nicht zwingend völkerrechtswidrig war, sondern möglicherweise als Maßnahme der Selbstverteidigung sowohl gegenüber dem Iran als auch gegenüber dem Irak gerechtfertigt gewesen sein konnte. 

Sonstiges

Combat 18: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den gewaltbereiten rechtsextremistischen Verein Combat 18 verboten, berichten FAZ (Helene Bubrowski/Reiner Burger), lto.de (Markus Sehl) und deutschlandfunk.de (Gudula Geuther).

tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutert das Instrument des Vereinsverbots. 

Wolfgang Janisch (SZ) kritisiert den zaudernden Innenminister. Statt Combat 18 bereits nach den NSU-Morden zu verbieten, habe Seehofer bis zum Mord am Kasselerer Regierungspräsidenten Lübcke gewartet. 

Kirche und sexueller Missbrauch: Der Kriminologe Christian Pfeiffer hat erneut schwere Vorwürfe gegen die katholische Kirche und ihre ungenügend transparente Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs erhoben, berichtet focus.de.  

Betriebsräte: Vor hundert Jahren trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Rechtsprofessor Gregor Thüsing schildert in einem ganzseitigen FAZ-Gastbeitrag die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und dessen weitere Geschichte. Seit 1952 heißt es Betriebsverfassungsgesetz. Der Autor schildert auch aktuelle Diskussionen. 

Crowdworking: Die Anwältin Anja Mengel stellt auf lto.de zahlreiche Kriterien zur Einstufung von Liefer- und Personentransport-Fahrern vor, die ihre Aufträge über digitale Plattformen erhalten. Je nach Flexibilität seien sie als Selbständige oder als Arbeitnehmer anzusehen. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Januar 2020: Bundesanwaltschaft zeigte Anwälte an / Polens Justizkonflikt spitzt sich zu / IGH will Rohingya schützen . In: Legal Tribune Online, 24.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39861/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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