Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2020: Frank­furter Knöll­chen rechts­widrig / Regu­lie­rung von KI / Urteil im Strom­stoß-Pro­zess

21.01.2020

Das OLG Frankfurt/M. kippt die dortige Knöllchen-Praxis und sieht den Staat in der Pflicht. Die EU-Kommission will künstliche Intelligenz regulieren. Im Stromschlag-Prozess ist der Angeklagte wegen versuchten Mordes verurteilt worden.

Thema des Tages

OLG Frankfurt/M. zu Parkknöllchen: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Parkverstöße nicht von privaten Firmen überwacht werden dürfen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig. Nur der Staat mit seinem Gewaltmonopol dürfe Ordnungswidrigkeiten ahnden. Ansonsten werde der "täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit" erweckt. Die Feststellungen einer Leiharbeitskraft eines privaten Dienstleisters unterlägen einem absoluten Beweisverwertungsverbot, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren sei deshalb einzustellen. Nun kann jeder Frankfurter Parksünder, der nachweislich von einem Leiharbeiter erwischt wurde, sein Geld zurückverlangen. Über die Entscheidung schreiben die SZ (Matthias Drobinski), die FAZ (Marcus Jung), lawblog.de (Udo Vetter) und lto.de

Marcus Jung (FAZ) meint in einem gesonderten Kommentar, nach seiner Entscheidung aus dem vergangenen November, in dem es private Geschwindigkeitsmessungen in Hessen untersagt hatte, bleibe das OLG konsequent. Hunderttausende Knöllchen seien nun "ein Fall für die Mülltonne". Da die Polizei heillos überlastet sei, stehe nun das Land Hessen unter Entscheidungsdruck. 

Rechtspolitik

Hass im Internet: spiegel.de zufolge kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) den Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Eindämmung von Hasskriminalität im Internet. So führe etwa die Verpflichtung von Anbietern, Ermittlern unter Umständen Zugang zu den Konten ihrer Nutzer zu gewähren, zu gravierenden Eingriffen in Grundrechte. Es sei "teilweise zweifelhaft", ob die Pläne mit dem Grundgesetz vereinbar seien. 

Urheberrecht: Nun berichtet auch die SZ (Simon Hurtz) über den Gesetzentwurf des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht. Er ist Bestandteil der Umsetzung der umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Blogs Verlage bezahlen müssen, wenn sie Vorschaubilder anzeigen, die ein Briefmarkenformat übersteigen. Außerdem sollen die Vergütungsansprüche von Verlagen neu geregelt werden. Sie sollen an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden.

Frauenquote: Einem Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt/Tillmann Neuscheler) zufolge stellt sich die Union gegen Pläne von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), verbindliche Frauenquoten für Unternehmensvorstände einzuführen. Derartige Quoten stellten "einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und die operative Unternehmensführung dar", so der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU).

Gesichtserkennung: Die FDP-Politiker Johannes Vogel und Konstantin Kuhle kritisieren in einem Gastbeitrag für focus.de die Pläne von Innenminister Horst Seehofer (CSU), mit einer Reform des Bundespolizeigesetzes den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an Bahnhöfen und Flughäfen zu ermöglichen. Die Technik habe potentiell erhebliche negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Bürgerrechten. Ihre Einführung stelle einen Dammbruch dar, hätten die Bürger doch ein Anrecht auf Rückzugsorte, Anonymität und Freiheit. Letztlich drohe die Erstellung eines lückenlosen Bewegungsprofils aller Menschen. 

Künstliche Intelligenz: SZ (Karoline Meta Beisel) und FAZ (Hendrik Kafsack) schreiben über Pläne der EU-Kommission, Regeln zur Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) zu entwickeln. Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte Rechtsvorschriften mit einem "Konzept für die menschlichen und ethischen Aspekte von KI" an. So sollen Regeln für alle Anwendungen von KI geschaffen werden, die Haftungsfragen oder die Transparenz von Anwendungen behandeln. Zudem sollen bestehende EU-Gesetze "zielgerichtet" geändert werden, und zwar dahin gehend, dass die Regeln strenger sind, je größer der potenzielle Schaden ist, den KI-Anwendungen anrichten können. 

Wahlrechtsreform: lto.de (Hasso Suliak) und FAZ (Timo Frasch) schreiben über die Schwierigkeiten einer Reform des Bundeswahlgesetzes. Gerade die Union kann sich demnach nicht auf eine Position einigen. Dabei geht es insbesondere um die Anzahl der Wahlkreise. Die CSU hat nun ein eigenes Modell vorgelegt.

Lieferkettengesetz: FAZ-Einspruch (Birgit Spiesshofer) berichtet über Pläne der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz. Dieses soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette sorgen. Nun droht das Gesetz jedoch, den 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte zu konterkarieren. 

Justiz

BGH zu Rizin-Bombenbau: Der Bundesgerichtshof hat laut SZ mit einem Beschluss entschieden, dass im Fall des mutmaßlichen Rizin-Bombenbauers von Köln dessen Ehefrau in Untersuchungshaft bleibt. Beide hätten arbeitsteilig an einer Rizin-Bombe gearbeitet. Zudem bestehe Fluchtgefahr.

BAG – Air Berlin-Insolvenz: Die SZ (Detlef Esslinger) schreibt über Versuche ehemaliger Beschäftigter von Air Berlin, vor verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts auf unterschiedlichem Wege Geld zu erstreiten. So klagt eine Flugbegleiterin auf Abfindung. Ein Flugkapitän hingegen geht gegen die ergangene betriebsbedinge Kündigung vor. Schließlich geht es um Fragen des Betriebsübergangs und der Notwendigkeit einer Sozialauswahl bei den erfolgten Kündigungen.

OVG Berlin-Bbg zu BER-Terminal: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage gegen das Terminal 2 am künftigen Hauptstadtflughafen BER abgewiesen und damit den seit 2018 laufenden Bau des Terminals genehmigt. Eine entsprechende Änderung des Planfeststellungsbeschlusses war somit rechtmäßig, wie die SZ meldet. Der Fluglärm nehme nicht zu.

OLG Koblenz – Bundeswehr-Spion: Vor dem Koblenzer Oberlandesgericht hat laut SZ das Verfahren gegen einen früheren Übersetzer und Berater der Bundeswehr begonnen. Er soll militärische Staatsgeheimnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben haben und ist deshalb wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall angeklagt.

VG Aachen zu Amok-Ankündigung: Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zufolge muss ein Mann für die Kosten der Polizeieinsätze aufkommen, die er mit der Ankündigung von Bomben und Amokläufen an zwei Schulen ausgelöst hat. Er habe eine Gefahrenlage vorgetäuscht. Der Mann hatte erklärt, er habe die entsprechenden Droh-Mails nicht geschrieben und ein Geständnis widerrufen. Dies sah das VG als Schutzbehauptung an. Es berichten lto.de und die FAZ (Reiner Burger)

LG Berlin – Goldmünzen-Diebstahl: Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin um eine aus dem Bode-Museum gestohlene Goldmünze fordert die Staatsanwaltschaft laut spiegel.de Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren für die vier Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall. 

LG München II zu falschem Wissenschaftler: Im Prozess um einen Mann, der junge Frauen dazu brachte, sich Stromstöße durch den Körper zu jagen, ist der Angeklagte nun vom Landgericht München II unter anderem wegen versuchten Mordes in 13 Fällen zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich wurde die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie angeordnet. Es habe den Mann erregt, wenn sich Frauen vor der Kamera ihres Computers Stromschläge zufügten und er ihnen dabei per Skype zusah, so das Gericht. Insofern liege das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs vor. Es berichten die SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Stuttgart zu Paketzusteller: Das Landgericht Stuttgart hat einen 25-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Mann hatte mit seinem Lieferwagen einen Radfahrer gerammt und mit einem Messer auf ihn eingestochen. Dies meldet die SZ

LG Freiburg – Pfadfinder-Betreuer: Vor dem Landgericht Freiburg hat der Prozess gegen einen ehemaligen Pfadfinder-Betreuer begonnen. Ihm werden 330 sexuelle Übergriffe an vier Jungen in einem Zeitraum von neun Jahren vorgeworfen. FAZ (Rüdiger Soldt) und Welt (Per Hinrichs) berichten.

LG Rostock zu überlastetem Amtsrichter: Die Staatsanwaltschaft Rostock hat laut lto.de die Revision gegen den im November 2019 ergangenen Freispruch im Fall des wegen Rechtsbeugung angeklagten früheren Richters am Amtsgericht Güstrow zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Rostock ist somit rechtskräftig. 

GBA – Spionage-Verdacht: spiegel.de (Melanie Amann u.a.) berichtet über Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen einen ehemaligen EU-Diplomaten und zwei weitere Beschuldigte wegen "geheimdienstlicher Tätigkeit" für China. Demnach habe der Diplomat dem Ministerium für Staatssicherheit der Volksrepublik China private und geschäftliche Informationen zukommen lassen.

StA Frankfurt/M. – Cum-Ex: Einem Bericht von lto.de (Anja Hall) zufolge hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. Anklage gegen sieben Angeschuldigte erhoben, denen schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. Dabei geht es wohl um den früheren Freshfields-Steuerchef sowie um sechs Mitarbeiter der inzwischen insolventen Maple Bank. Die Banker sollen eine Handelsstruktur für Cum-Ex-Geschäfte aufgebaut haben. Der Rechtsanwalt habe seit 2006 die Cum-Ex-Deals entwickelt und "bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet", um den Geschäften einen "vermeintlich legalen Anschein'" zu geben, so die StA in ihrer Anklageschrift.

Recht in der Welt

Ungarn – EGMR zu fotografiertem Wahlzettel: verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) befasst sich mit einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg zu einem ungarischen Fall von Wahlzettel-Fotografie. Eine Oppositionspartei hatte eine App produziert und vertrieben, mit der Wähler ihre ungültig gemachten Wahlzettel fotografieren und online stellen konnten. Dem EGMR zufolge ist ein deswegen gegen die Partei verhängtes Bußgeld nicht mit deren Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbar. 

Spanien – Katalonien-Konflikt: taz (Reiner Wandler) und FAZ (Hans-Christian Rößler) porträtieren den nun wegen "Rebellion" angeklagten Ex-Chef der katalanischen Polizei, Josep Lluís Trapero. Er soll eine entscheidende Rolle bei der Durchführung des von der spanischen Regierung verbotenen Unabhängigkeitsreferendums Kataloniens gehabt haben. Indessen klagt der katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras laut spiegel.de vor dem EU-Gericht gegen die Aberkennung seines Mandats durch das EU-Parlament. 

Sonstiges

Software im Arbeitsverhältnis: Rechtsanwalt Christian Oberwetter schreibt in einem Beitrag für lto.de über unzulässige Anwendung von Software durch Arbeitgeber. Grundsätzlich kann eine Weigerung, Softwareanwendungen zu aktivieren, eine Arbeitsverweigerung darstellen. Unternehmen müssen aber sorgfältig abwägen, ob und in welcher Form Software zur Anwendung kommt. Der Autor stellt zwei Urteile vor, in denen die Nutzung datenschutzrechtlich unzulässig war.

Das Letzte zum Schluss

Aussicht auf Erfolg: Erwartbar erfolgreich war eine Revision, über die lawblog.de (Udo Vetter) schreibt. Im Berufungsurteil nummerierte das Gericht alle abgeurteilten Einzeltaten mit "Ziffer 1", verhängte aber frech dennoch zahlreiche und jeweils unterschiedliche Einzelstrafen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2020: Frankfurter Knöllchen rechtswidrig / Regulierung von KI / Urteil im Stromstoß-Prozess . In: Legal Tribune Online, 21.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39775/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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