Die juristische Presseschau vom 28. März 2019: BGH stärkt Unter­su­chungs­aus­schuss / EuGH zu Wider­rufs­recht bei Mat­ratzen / Elek­tro­ni­scher Fris­ten­ka­lender feh­ler­an­fällig

28.03.2019

Laut dem BGH muss der Amri-Untersuchungsausschuss mehr Beweise anfordern. Außerdem in der Presseschau: EuGH entscheidet zu Widerrufsrecht bei ausgepackten Matratzen und BGH zu Organisationverschulden beim elektronischen Fristenkalender.

Thema des Tages

BGH zu Untersuchungsausschuss: Wie aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hervorgeht, muss der Untersuchungsausschuss über den Terroranschlag am Breitscheidplatz alle Akten und Daten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) als Beweise anfordern. Wie lto.de (Markus Sehl) ausführt, ging dem ein Streit zwischen einer Ausschussminderheit und dem Ausschuss selbst voraus. So hatte eine Minderheit beantragt, die Akten und Daten bei der Bundesregierung anzufordern. Diesen Antrag hielt die Mehrheit im Ausschuss aus Geheimhaltungsgründen aber für unzulässig und lehnte ihn ab. Ob ein solcher Antrag abzulehnen ist, sei jedoch einzig die Entscheidung der Bundesregierung als Antragsadressatin, nicht der Regierungsmehrheit im Ausschuss, so die Richter in ihrer Beschlussbegründung. Der 3. Strafsenat bestätigte dabei einen Beschluss des BGH-Ermittlungsrichters aus dem August 2018.

Rechtspolitik

Schutz für Whistleblower: Laut taz (Christian Rath) wird es bald einen besseren Schutz für Whistleblower (Hinweisgeber) und Journalisten geben. So wurde zum einen letzte Woche in Umsetzung einer EU-Richtlinie das sogenannte Geschäftsgeheimnisgesetz im Bundestag beschlossen. Dies sieht sowohl beim Aufdecken von "rechtswidrigem" Verhalten als auch bei "sonstigem Fehlverhalten" den Schutz vor Strafverfolgung von Whistleblowern vor. Zum anderen ist auf Ebene der Europäischen Union eine Richtlinie geplant, welche Whistleblower vor Entlassungen, Versetzungen oder sonstigen Benachteiligungen durch ihren Arbeitergebern schützen soll. Hier haben sich Rat und Europäisches Parlament Mitte März im Trilog-Verfahren geeinigt.

Verfassungsschutz: Der in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Erweiterung der Verfassungsschutz-Befugnisse wird von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) abgelehnt, wie deutschlandfunk.de (Gundula Geuther) berichtet. Das Ministerium wolle noch nicht einmal in die Prüfung einsteigen. Der Entwurf sieht unter anderem die Senkung der Altersgrenze bei der Speicherung persönlicher Daten unter 14 Jahre vor.  

Ärztliche Schweigepflicht: In einem Beitrag in der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke), wird der aktuelle Stand der Diskussion um eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in Fällen psychisch kranker, sich radikalisierender Patienten dargestellt. So wurde unter anderem im Auftrag des Bundesinnenministeriums eine Forschungsgruppe eingerichtet, die neue ethische Leitlinien zur Frage "Wo bei radikalisierten Patienten die Schweigepflicht endet und wo die Pflicht beginnt, die Gesellschaft zu warnen?" entwickeln.

Familiennachzug: Vor knapp einem Jahr entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass in Deutschland anerkannte Flüchtlinge auch dann das Recht haben, ihre Eltern nachzuholen, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Jedoch entfaltet das Urteil bisher keine Wirkung. Weiterhin gilt die Weisung des Auswärtigen Amts an die Visastellen, dass das Urteil, das in einem niederländischen Fall erging, für Deutschland keine Bindungswirkung habe. Lediglich die Richter am Verwaltungsgericht (VG) Berlin und am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wenden den EuGH-Spruch schon an, wie die SZ (Bernd Kastner) erörtert. 

Asylbewerberleistungsgesetz: Aus einem der Bundesregierung zugeleiteten Gesetzesentwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes geht hervor, dass die Leistungen für Asylsuchende gekürzt werden sollen. Zwar sollen die Leistungen für den "notwendigen persönlichen Bedarf" etwa an Hygieneartikeln etwas steigen, die Leistungen für den "notwendigen Bedarf" aber sinken, sodass in der Summe für viele Gruppen eine Kürzung entsteht. Damit liegen die Leistungen unter dem Grundsicherungsniveau in Deutschland, so die taz  und FAZ weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 2012 geurteilt, dass alle in Deutschland lebenden Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum bekommen müssen.

Neue Polizeigesetze: deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) befasst sich eingehend mit den Gründen für und gegen eine Einführung neuer, schärferer Polizeigesetze in den Bundesländern sowie mit den Schwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung von bereits neu eingeführten Polizeigesetzen. Zu Wort kommen dabei unter anderem der Bochumer Rechtsprofessor Tobias Singelnstein sowie der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt.

Justiz

EuGH zu Widerrufsrecht bei Matratzen: Weil in Schutzfolie verpackte Matratzen keine "versiegelten" Waren sind, fallen sie nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 16 Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. Folglich besteht für sie ein Widerrufsrecht für den Verbraucher, urteilte der Europäische Gerichtshof. Der von einem deutschen Verbraucher beklagte Hersteller hatte sich darauf berufen, dass die einmal ausgepackte Matratze aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sei. Dem widersprach der EuGH und zog einen Vergleich zu Kleidungsstücken. Diese dürfen ebenfalls anprobiert werden und es bestehen auch genügend Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion. Es berichten lto.de (Tanja Podolski), die SZ (Valentin Dornis) und lawblog.de (Udo Vetter).

BGH zu elektronischem Fristenkalender: Da ausschließlich auf EDV-gestützte Kalender eine erhöhte Fehleranfälligkeit bergen, liegt bei einem Fristversäumnis aufgrund eines Eingabefehlers ein anwaltliches Organisationsverschulden vor. Dies urteilte der Bundesgerichtshof und wies damit den Antrag eines Anwalts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab. Vermeiden lasse sich ein solches Verschulden, indem ein Papierausdruck des Kalenders angefertigt oder auf andere Weise eine hohe Überprüfungssicherheit der Kalendereingaben gewährleistet werde, erläutert lto.de.

BFH zu Ämterhäufung bei Richtern: Wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben. Dessen Präsident ist zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts und führt an beiden Gerichten zudem insgesamt fünf Senate. Ob ersteres grundsätzlich möglich ist, ließ der BFH offen. Den absoluten Revisionsgrund sah es vor allem in der Nichtexistenz eines ordnungsgemäßen Geschäftsverteilungsplans, der ausweist, mit welcher Arbeitszeit der Präsident sich den Senaten widmen könne; mindestens die Hälfte sei pro Senat erforderlich. Nur ein solcher Plan gewährleiste bei einer Doppelpräsidentschaft "Vertrauen in die Sachlichkeit der Entscheidung". Es berichtet lto.de.

OLG Stuttgart zu Negativzins: Da die verwendete Klausel "Vorsorge-Plus" intransparent sei und den Verbraucher "unangemessen benachteilige", sind Negativzinsen in einem Riester-Sparplan zur Altersvorsorge grundsätzlich nicht zulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart und gab damit im Streit zwischen der Kreissparkasse Tübingen und der Verbraucherzentrale Letzterer Recht. Wie die SZ (Harald Freiberger) und die FAZ (Christian Siedenbiedel) weiter ausführen, gab es bereits ähnlich gelagerte Fälle, bei welchen Negativzinsen aber aufgrund ihres positiven Endsaldos nicht als Benachteiligung des Verbrauchers bewertet wurden.

LG Freiburg zu Reichsbürger: Weil er mit einem vom Deutschen Reich ausgestellten Reisepass Österreich und Brasilien bereiste und täglich in die Schweiz zur Arbeit fuhr, wurde eine Mann vom Landgericht Freiburg wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie lto.de berichtet, erhöhte das Gericht die Strafe in dem Berufungsverfahren sogar, da der Mann falsche Angaben über seine Einkünfte gemacht hatte. 

AG Köln zu MAD-Geheimnisverrat: Wie spiegel.de und die taz (Christina Schmidt/Martin Kaul) berichten, wurde der wegen Geheimnisverrats angeklagte Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdiensts (MAD), Peter W., vom Amtsgericht Köln freigesprochen. Der Vorwurf, er habe Informationen über eine Durchsuchung bei der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) durch das Bundeskriminalamt vorab an den KSK-Soldaten Andre S. weitergegeben, habe sich nicht bestätigt. Andre S. steht im Zentrum eines Untergrundnetzwerkes aus Soldaten, Polizisten und Behördenmitarbeitern. Die Kölner Staatsanwaltschaft kündigte bereits Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Reizgasangriff im LG Koblenz: Wie spiegel.de meldet, hat es im Landgericht Koblenz einen Angriff mit Reizgas gegeben. Von den Auswirkungen sind elf Menschen betroffen. 

Recht in der Welt 

USA - Völkerrechtsnihilismus: Rechtsprofessor Stefan Talmon nimmt auf verfassungsblog.de die Anerkennung der israelischen Souveränität über die seit 1967 von Israel besetzten syrischen Golanhöhen durch den US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump vom 25. März zum Anlass, um ausführlich das Verhältnis der USA unter Trump zum Völkerrecht zu eruieren. 

EGMR – Anti-Monarchisten: Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschrechte über die Klage von acht Personen, die als Anti-Monarchisten mit der Begründung, die Feierlichkeiten zur Hochzeit von Herzogin Kate und Prinz William stören zu wollen, festgenommen worden waren, wie die SZ (Oliver Klasen) meldet.

Brunei – Todesstrafe gegen Homosexuelle: Nach der ab nächstem Mittwoch im Sultanat Brunei geltenden Neufassung des Strafgesetzbuchs sind Partner wegen gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehrs zu Tode zu steinigen, wie spiegel.de schreibt. Homosexualität ist bereits nach der geltenden islamischen Scharia illegal.

Sonstiges

Schulverwaltung zu AfD-Vater: Weil der Vater AfD-Abgeordneter im Berliner Landtag ist, wurde einem Kind ein Platz auf einer privaten Waldorfschule in Berlin verweigert. Zu Recht, wie nun die interne Prüfung der Schulverwaltung Berlin ergab. Privatschulen dürfen bei der Auswahl der Schüler die politische Gesinnung der Eltern als Kriterium heranziehen. Zudem liege auch kein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote aus dem Landesschulgesetz oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wie tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) weiter darlegt.

 

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lto/ali

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. März 2019: BGH stärkt Untersuchungsausschuss / EuGH zu Widerrufsrecht bei Matratzen / Elektronischer Fristenkalender fehleranfällig . In: Legal Tribune Online, 28.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34619/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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