Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2019: Augs­burger Haft­be­fehle auf­ge­hoben / Psy­ch­ia­trie nach Stoß aufs Gleis / Tode­s­ur­teile wegen Khas­hoggi-Mord

24.12.2019

LG Augsburg sieht nach Angriff auf Feuerwehrmann keinen dringenden Tatverdacht auf Beihilfe zum Totschlag mehr. Tödlicher Gleisstoß führt wegen Schuldunfähigkeit nicht zu Anklage. In Saudi-Arabien wurden keine Drahtzieher verurteilt. 

Thema des Tages

LG Augsburg - Tödlicher Angriff auf Feuerwehrmann: Die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg hat sechs von sieben Haftbefehlen aufgehoben, die im Zusammenhang mit dem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann Anfang Dezember erlassen wurden. Nur der 17-jährige Hauptverdächtige, der den Schlag gegen den Kopf des Mannes ausgeführt hatte, ist noch in Haft. Bei den übrigen jungen Männern bestehe kein dringender Tatverdacht auf Beihilfe zum Totschlag mehr. Nach Sichtung von Videomaterial konnte kein Umzingeln des Mannes festgestellt werden. Zwei der sechs Freigelassenen sind zwar verdächtig, einen Begleiter des Feuerwehrmannes verletzt zu haben, hier bestehe aber keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Es berichten spiegel.de und br.de

Rechtspolitik

GWB-Digitalisierung versus Unternehmenssanktionen: Nach Darstellung der FAZ (Hendrik Wieduwilt u.a.) blockiert Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Verbände- und Länderbeteiligung zum geplanten GWB-Digitalisierungsgesetz, indem sie den zwischen den Ressorts abgestimmten Gesetzentwurf nicht verschickt. Lambrecht reagiere damit vermutlich darauf, dass die Union den Gesetzentwurf zum Unternehmenssanktionenrecht blockiere. 

Klima: Juniorprofessorin Johanna Wolff kritisiert auf verfassungsblog.de, dass das geplante Paket zur Klimapolitik vor allem auf Anreize setzt und weitgehend auf Verbote verzichtet. Ge- und Verbote seien dort, wo keine Vollzugsdefizite drohen, aber effizienter als ökonomische Instrumente. Sie seien auch gerechter, weil sie für alle gleich gälten. 

Prostitution: In einem Debattenbeitrag für die taz fordert die Journalistin Margarete Moulin ein "Sexkauf-Verbot" nach schwedischem Vorbild in Deutschland. Prostitution verletze die Menschenwürde. 

Bundesanwaltschaft: Der Deutsche Richterbund fordert, dass im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht nur das BKA und der Verfassungsschutz mehr Personal erhalten, erforderlich seien auch mehr Staatsanwälte bei der Bundesanwaltschaft. Von 150 Stellen beim Generalbundesanwalt seien derzeit aber nur zwei Drittel besetzt, teilweise habe das Geld gefehlt, teilweise waren die Länder nicht bereit, Staatsanwälte nach Karlsruhe abzuordnen, berichtet zeit.de

Justiz

StA Frankfurt/M. - tödlicher Angriff im Bahnhof: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat beantragt, den Eritreer, der im Juli einen 8-Jährigen und seine Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug gestoßen hat, bis auf weiteres in der Psychiatrie unterzubringen und nicht anzuklagen, melden die FAZ (Julian Staib) und spiegel.de. Der Mann habe bei der Tat unter einer schizophrenen Psychose gelitten, sei also nicht schuldfähig gewesen. Der Junge war gestorben, die Mutter konnte sich retten. 

GBA - Islamistin Sibel H.: Die Bundesanwaltschaft hat die deutsche Islamistin Sibel H. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt, meldet die FAZ. Die Frau war mit ihrem Mann beim IS in Syrien und im Irak. Dort lebte sie in Häusern, die der IS zur Verfügung stellte und hatte Zugriff auf Gewehre. Rund ein Jahr nach ihrer Rückkehr nach Deutschland war sie verhaftet worden, der BGH hatte jedoch den Haftbefehl aufgehoben. 

AG München  -  Fußballer Boateng: Das Amtsgericht München hat die Anklage wegen Körperverletzung gegen den Fußballspieler Jerome Boateng zugelassen. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin mehrfach angegriffen haben. Das Gericht lehnte eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ab, es sei nicht ausreichend bewiesen, dass er Gegenstände nach der Frau geworfen habe. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde beim Landgericht eingelegt, meldet spiegel.de.

StA Berlin - Anwalt Fromm: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Rechtsanwalt Hartmut Fromm wegen Untreue und Steuerhinterziehung. Fromm soll ein Mandat zur Absicherung des Vermögens eines Bauunternehmers ausgenutzt haben, um sich selbst und eine Mittäterin um mehrere Millionen Euro zu bereichern. Fromms Villa sei durchsucht und seine Konten gepfändet worden, berichtet das Hbl. (René Bender) 

OLG Braunschweig - Musterfeststellungsklage VW: Der Verbraucherzentrale Bundesverband und VW sind noch nicht in Gespräche über einen möglichen Vergleich im Streit um die Dieselabgasmanipulationen eingetreten. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte den Parteien eine Frist bis zum 31. Dezember gesetzt, um zu erklären, ob sie mit Vergleichsgesprächen beginnen wollen. VW moniert, dass das Klageregister, in das sich rund 444.000 Verbraucher eingetragen hatten, möglicherweise ungenau sei, weil sich bereits rund 70.000 Personen von dem Verfahren wieder abgemeldet hätten, berichtet faz.net (Marcus Jung).

EuGH zu Betriebsrenten: Anwalt Tobias Neufeld analysiert auf lto.de das Betriebsrenten-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von voriger Woche. Danach muss der Staat sicherstellen, dass Zusagen von Pensionskassen auch dann, wenn der Arbeitgeber insolvent ist, soweit erfüllt werden, dass dem Berechtigten keine Armut droht. Der Autor prognostiziert, dass der Bundesgesetzgeber das Urteil wohl übererfüllen und eine hundertprozentige Sicherung der Zusagen regulierter Pensionskassen vorsehen werde. Deregulierte Kassen würden wohl über die Protektor Lebensversicherungs-AG gegen Insolvenz gesichert bleiben.

LVerfG MV zu "Neger"-Äußerung von MdL: Anna Katharina Mangold (verfassungsblog.de) kritisiert gemeinsam mit der Doktorandin Sinthiou Buszewski ein Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern von voriger Woche. Das Gericht billigte einem AfD-Landtags-Abgeordneten zu, er habe das Wort "Neger" teilweise im Rahmen einer Auseinandersetzung über Sprachverbote benutzt. Hierauf habe sich ein Ordnungsruf nicht beziehen dürfen. Mangold/Buszewski halten das für "naiv": "so könnte jedes abwertende Wort thematisiert werden, indem eine Person sagt: 'Ich aber meine es nicht abwertend!'" Der Staat dürfe es nicht dulden, wenn Teile der Bevölkerung von Abgeordneten herabgewürdigt werden. 

LVerfG NRW zur Stichwahl bei OB-Wahlen: Rechtsreferendar Stefan Lenz analysiert auf verfassungsblog.de das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen von voriger Woche. Dort hatte das Gericht die Abschaffung der kommunalen Stichwahl rückgängig gemacht. Das Urteil schade tendenziell CDU-Kandidaten, die zwar im ersten Wahlgang eine einfache Mehrheit erreichen können, im nun wieder erforderlichen zweiten Wahlgang aber keine absolute Mehrheit. Das Urteil sei mit vier zu drei Richterstimmen entlang der "parteipolitischen Ausrichtung" der Richter gefasst worden. Die Beschränkung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle auf prozedurale Kriterien habe hier keine Folgen gehabt, sondern nur die Wertungen, die der Gerichtsentscheidung zugrunde liegen, verdeckt. 

BGH zu Eisdiele in Wohnhaus: In einem jetzt veröffentlichten Urteil aus dem Oktober entschied der Bundesgerichtshof, dass die übrigen Wohnungseigentümer eines Hauses direkt gegen einen Mieter vorgehen können, der in dem Haus eine Eisdiele betreibt, obwohl nach Absprache der Eigentümer nur ein Laden zulässig war. Eine Eisdiele störe viel mehr. Die Eigentümer müssten sich nicht erst gegen den Vermieter wenden, berichtet lto.de.

VG Berlin zu Ost-Diplomingenieur: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Urteil von Ende November, dass der in der DDR erworbene akademische Grad des "Diplomingenieur" nicht dem universitären westdeutschen Grad entspreche, sondern eher einem Fachhochschul-Abschluss. So sei zum Beispiel der Zugang zu diesem Studium ohne Abitur möglich gewesen. Es berichtet lto.de.

BFH 2019: lto.de (Anja Hall) stellt die acht wichtigsten Urteile des Bundesfinanzhofs im Jahr 2019 vor. An erster Stelle steht die Entscheidung, dass NGOs wie attac tendenziell die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie vor allem politische Ziele verfolgen. 

Recht in der Welt

Saudi-Arabien - Khashoggi-Mord: Ein Gericht in Saudi-Arabien hat fünf niederrangige Personen wegen Mordes an dem regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi zum Tod verurteilt. Khashoggi war 2018 im Istanbuler Konsulat Saudi-Arabiens getötet worden. Das Gericht ging von einem spontanen Tatentschluss aus. Zwei Vertraute von Kronprinz Muhammad Bin Salman, die als Drahtzieher unter Verdacht standen, waren nicht angeklagt worden, berichten SZ (Dunja Ramadan) und spiegel.de.

IStGH - Kriegsverbrechen in Palästina: Die taz (Andreas Zumach) analysiert das Ergebnis der vorige Woche abgeschlossenen Voruntersuchung von Fatou Bensouda, der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Voraussetzungen für förmliche Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen von Israel, Hamas und weiteren Akteuren im Gaza-Streifen, im Westjordanland und in Ost-Jerusalem seien erfüllt. Eine Vorprüfungskammer muss jetzt noch klären, ob die drei Gebiete unter die territoriale Zuständigkeit des IstGH fallen. Dies ist hoch umstritten, Bensouda hält die Zuständigkeit aber für gegeben. 

Sonstiges

Haftentlassene: Im Gespräch mit der SZ (Moritz Geier) beschreibt der emeritierte Kriminologie-Professor Frieder Dünkel, wie in Deutschland Häftlinge auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Auch nach jahrzehntelanger Haft sei ein erfolgreiches Leben möglich, wie Nelson Mandela gezeigt habe. Auch beim aus den USA überstellten Jens Söring seien die Voraussetzungen aufgrund seines Unterstützerkreises gut. 

KI in Unternehmensleitungen: Der Anwalt Mario Pofahl beschreibt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Unternehmensleitungen. "Der Geschäftsleiter darf nicht blind auf das Urteil einer künstlichen Intelligenz vertrauen. Er muss den geeigneten Algorithmus für die Aufgabe sorgfältig auswählen". Er schulde "keinen Erfolg, sondern lediglich die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters."

Das Letzte zum Schluss

Strache und der Clash of Clans: Der ehemalige FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache hat zur Zerstreuung oder zur Vorbereitung auf die Machtübernahme gerne das Computerspiel "Clash of Clans" gespielt. Dafür hat er wohl zeitweise monatlich 2.000 bis 3.000 Euro ausgegeben - auf Kosten der FPÖ, meldet spiegel.de

 

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Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2019: Augsburger Haftbefehle aufgehoben / Psychiatrie nach Stoß aufs Gleis / Todesurteile wegen Khashoggi-Mord . In: Legal Tribune Online, 24.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39411/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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