Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2019: EuGH zu Zwangs­haft von Amts­trä­gern / EuGH zu Immunität von EU-Par­la­men­ta­riern / EuGH zu Daten­über­mitt­lung in USA

20.12.2019

Der EuGH hält Beugehaft gegen Mitglieder der bayerischen Landesregierung für möglich. Außerdem in der Presseschau: Inhaftierter Katalanenführer genießt Immunität und EuGH-Generalanwalt konkretisiert Anforderungen an Datenschutz.

Thema des Tages

EuGH zu Zwangshaft: Im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der bayerischen Landesregierung hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Zwangshaft gegen staatliche Amtsträger nur verhängt werden könne, wenn es dafür im deutschen Recht "eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage" gebe und der Freiheitsentzug verhältnismäßig sei. Damit kann Zwangshaft gegen Regierungsmitglieder und hohe Beamten möglich und sogar geboten sein, wenn Behörden sich weigern, gerichtliche Entscheidungen zur Luftreinhaltung umzusetzen, und mildere Mittel wie eine "Geldbuße" nichts nutzen. Diese Voraussetzungen muss der vorlegende Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun prüfen. Die DUH hatte die Anordnung von Zwangshaft gegen Amtsträger beantragt, weil sich die bayerische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) weigert, ein gerichtlich angeordnetes Konzept für Dieselfahrverbote in München vorzulegen. Es berichten lto.de (Tanja Podolski), taz (Christian Rath), FAZ (Constantin van Lijnden) und spiegel.de.

Die SZ (Dominik Hutter) stellt dar, wie sowohl Freistaat als auch Umwelthilfe das Urteil als Erfolg werten. Letztere hält die Zwangshaft für verhältnismäßig, da es seit Jahren kein anderes Mittel gebe, um das Land zur Erfüllung eines rechtskräftigen Urteils anzuhalten. Normativ verankert sei die Zwangshaft in der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit der Zivilprozessordnung. Reinhard Müller (FAZ) betont, dass sich eine Landesregierung geltendem Recht nicht entziehen könne.

Rechtspolitik

"Keuschheitsprobe": Wie die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet, will der Bundestag im Januar ein Gesetz beschließen, das Ermittlern den Zugang zu Internetforen im Darknet, in denen Kinderpornographie getauscht wird, ermöglicht. Danach dürfen Kriminalbeamte künftig zwar keine echten, aber computergenerierte Bilder hochladen. So soll die sogenannte Keuschheitsprobe überwunden werden, wonach der Eintritt in die Foren voraussetzt, dass selbst kinderpornographisches Material hochgeladen wird. Daniel Deckers (FAZ) gehen die geplanten Ermittlungsbefugnisse nicht weit genug.

Justiz

EuGH zu Immunität von EU-Parlamentariern: Wie der Europäische Gerichtshof entschied, hat Spanien gegen EU-Recht verstoßen, als es dem inhaftierten Katalanenführer und EU-Abgeordneten Oriol Junqueras den Antritt seines Mandats verweigerte. Junqueras war trotz seiner Haft im Mai ins Europaparlament gewählt worden. Ab diesem Zeitpunkt habe er parlamentarische Immunität genossen und hätte daher für die konstituierende Sitzung des Europaparlaments aus der Haft entlassen werden müssen. Es ist indes noch unklar, was das Urteil konkret für Junqueras bedeutet. Es berichten spiegel.de, taz (Christian Rath/Reiner Wandler), FAZ (Hans-Christian Rößler/Marlene Grunert), SZ und lto.de.

Reiner Wandler (taz) bezeichnet das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die spanische Justiz. Thomas Urban (SZ) kommentiert die Rolle der Europaabgeordneten in der Katalonien-Krise und prognostiziert, dass das Urteil nur einen scheinbaren Erfolg für die katalanischen Separatisten bedeute. So sei damit zu rechnen sei, dass das Europaparlament die Immunität von Junqueras nun aufheben werde.

EuGH zu Haftung von Airline: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Flugreisende bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht haben, haften Airlines – und zwar unabhängig davon, ob sich dabei ein "flugspezifisches Risiko" realisiert habe. Es berichten spiegel.de, FAZ (Markus Jung) und lto.de. Die Badische Zeitung (Christian Rath) erläutert, warum das Urteil in Deutschland eine Verbesserung für Fluggäste bringt.

In einem gesonderten Kommentar weist Marcus Jung (FAZ) auf die durch das Urteil hervorgerufenen "ausufernden Haftungsverhältnisse" sowie die möglichen Folgen hin.

EuGH zu Betriebsrenten: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen betriebliche Altersvorsorgen vor unverhältnismäßigen Kürzungen geschützt werden, da es andernfalls zu einer Unvereinbarkeit mit Unionsrecht käme. Dieses sehe im Fall von Unternehmensinsolvenzen eine Mindestsicherung für die Empfänger von Betriebsrenten vor. Die Prüfung des konkreten Falls aus Deutschland wurde zurück an das Bundesarbeitsgericht verwiesen. FAZ (Marcus Jung) und lto.de berichten. 

EuGH zum Wiederverkauf "gebrauchter" E-Books: Mit dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage, ob "gebrauchte" E-Books wiederverkauft werden dürfen, befassen sich der Rechtswissenschaftler André Niedostadek auf lto.de und die FAZ (Markus Jung/Gustav Theile). Ein Weiterverkauf sei ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers nicht zulässig, da es sich dabei nach Unionsrecht um eine "öffentliche Wiedergabe" handele, entschied das Gericht. Die für physische Bücher geltende Erschöpfungsregel, also der Weiterverkauf gebrauchter Bücher über den "Second Hand"-Markt, sei nicht auf E-Books übertragbar. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens ist der Streit zwischen dem niederländischen Unternehmen Tom Kabinet, das einen Onlinemarktplatz für gelesene E-Books betreibt, und zwei niederländischen Verlegerverbänden. 

EuGH – Max Schrems vs. Facebook: SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), lto.de (Annelie Kaufmann) und netzpolitik.org (Alexander Fanta) berichten über die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Henrik Saugmandsgaard Øe im Vorlageverfahren um den Streit zwischen dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und der irischen Datenschutzbehörde. Dabei geht es um die Weigerung der Datenschutzbehörde, Facebook die Datenübermittlung in die USA zu untersagen. Der Generalanwalt fordert von der irischen Datenschutzbehörde nun, ihrer Pflicht nachzukommen und Schrems Beschwerde sorgfältig zu prüfen. Im Übrigen äußerte er am Rande auch Zweifel am Privacy Shield-Beschluss der EU-Kommission von 2016, da rechtsstaatliche Garantien darin eher schwach ausgeprägt seien. Im Verfahren komme es darauf jedoch nicht an, sondern vielmehr nur auf die sogenannten Standardvertragsklauseln, mit denen der Datenexporteur zusichert, dass er auf ausreichenden Datenschutz in den USA achten wird. Mit einem Urteil ist in einigen Wochen zu rechnen.

Svenja Bergt (taz) bedauert, dass der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen nicht die "Systemfrage" stelle.

BVerfG – Schmähgedicht: Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat Verfassungsbeschwerde gegen das Teilverbot seines Gedichts "Schmähkritik" über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan eingelegt, wie die FAZ meldet.

BGH zu Kommunikation mit Online-Plattformen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Händler wie Amazon nicht telefonisch erreichbar sein müssen und wies damit eine Klage von Verbraucherschützern ab, wie lto.de berichtet.

LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zu AfD-Ordnungsruf: Der AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer hatte mit seiner Organklage gegen das Landtagspräsidium vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Erfolg, wie FAZ (Constantin van Lijnden), SZ (Robert Probst) und lto.de berichten. Der wegen mehrmaliger Verwendung des Wortes "Neger" einheitlich erteilte Ordnungsruf der Landtagsvizepräsidentin habe gegen die Landesverfassung verstoßen. So sei dabei nicht näher zwischen den verschiedenen Verwendungen des Wortes, das nicht immer nur der Provokation oder Herabwürdigung diene, differenziert worden, so das Gericht. 

LG Schwerin zu "Prepper"-Polizist: Die 4. Große Strafkammer am Landgericht Schwerin hat den ehemaligen SEK-Polizisten Marko G. wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie spiegel.de (Wiebke Ramm), FAZ (Matthias Wyssuwa), SZ (Peter Burghardt) und taz (Sebastian Erb) berichten. Die Strafe ist damit deutlich niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, gegebenenfalls Revision einzulegen.

LG Frankfurt/M. zu Mietwagenvermittlung: Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. ist die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch die Uber-App rechtswidrig. Das Gericht gab damit der Unterlassungsklage von Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss verschiedener deutscher Taxizentralen, statt. Zwar kann Uber die Entscheidung vor dem Oberlandesgericht anfechten, sie bleibt in der Zeit jedoch vollstreckbar. Es berichten FAZ, Hbl (Christoph Kapalschinski) und lto.de.

VG Berlin zu öffentlichem Vorkaufsrecht bei "Share Deal": Wenn eine Gemeinde bei einem privaten Grundstücksverkauf prüft, ob ihr möglicherweise ein Vorkaufsrecht zusteht, dann darf sie Unterlagen zur Überprüfung auch dann anfordern, wenn der Verkauf nicht als Grundstücksverkauf, sondern als sogenannter "Share-Deal" abgewickelt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von letzter Woche hervor. Gegen den Beschluss, der bundesweite Bedeutung bekommen könnte, ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. lto.de (Markus Sehl) berichtet.

StA München I – "Operation Aderlass": Die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft München I hat nach der im Februar erfolgten Dopingrazzia "Operation Aderlass" Anklage gegen Sportarzt Mark S. und vier weitere Beschuldigte erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, Spitzensportler aus acht europäischen Ländern mit Blutdoping versorgt und zum Teil weitere Arzneimittel an sie abgegeben zu haben. Gegen S. wird zudem Anklage wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Es berichten FAZ (Christoph Becker) und SZ (Thomas Kistner).

Auch vor dem Hintergrund der Staats-Doping-Vorwürfe gegen Russland setzt sich Christoph Becker (FAZ) in einem separaten Kommentar mit der internationalen Dopingkultur auseinander.

Recht in der Welt

Slowakei – Mordfall Ján Kuciak: Wie tagesschau.de (Peter Lange), SZ (Viktoria Großmann) und FAZ (Stephan Lö​wen​stein/Ni​k​las Zim​mer​mann) berichten, hat in der Slowakei vor einem Sondergericht für Organisierte Kriminalität der Prozess um die Morde an dem Journalisten Kuciak und dessen Lebensgefährtin Kusnirova begonnen.

Bolivien – Evo Morales: Die bolivianische Justiz hat gegen den ehemaligen Präsidenten Evo Morales Haftbefehl erlassen. Dem im November aus Bolivien geflüchteten Morales wird "Terrorismus" und Aufruhr vorgeworfen. Grundlage des Haftbefehls ist dabei eine von der Übergangsregierung Boliviens eingereichte Anzeige. SZ (Christoph Gurk) und spiegel.de berichten. Christoph Gurk (SZ) beschreibt den Haftbefehl gegen Morales in einem separaten Kommentar als "Fehler".

Großbritannien – Conservative Party Manifesto 2019: Die Rechtsprofessorin Alison Young analysiert auf verfassungsblog.de die im aktuellen Programm der Konservativen Partei Großbritanniens vorgeschlagenen Verfassungsänderungen. Sie wertet diese als Versuch, die Macht der Exekutive gegenüber Legislative und Judikative zu stärken.

Russland – Doping: Die russische Anti-Doping-Agentur Rusada zieht gegen die in der vergangenen Woche von der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada verkündeten Sanktionen vor das Internationale Sportschiedsgericht Cas, wie die FAZ (Christoph Becker) berichtet. 

Vatikanstaat – Missbrauch: Wie die FAZ (Marlene Grunert/Thomas Jansen) berichtet, hat Papst Franziskus das "päpstliche Geheimnis" für Missbrauchsfälle abgeschafft. Es gilt nun nur noch ein weniger strenges Amtsgeheimnis, wie es auch staatliche Behörden kennen. Trotz großer Signalwirkung der Entscheidung würde sich in der Praxis dadurch jedoch kaum etwas ändern.

Philippinen – Ampatuan-Massaker: Die taz (Sven Hansen) setzt sich mit dem Urteil des philippinischen Sondergerichts zum Ampatuan-Massaker auseinander, das sich im November 2009 ereignete. Mitglieder eines Familienclans sowie deren Komplizen wurden zu bis zu 40 Jahren Haft verurteilt.

Sonstiges

Erbbaurecht: Die FAZ (Oliver Schmale) widmet sich ausführlich dem Erbbaurecht, das angesichts steigender Mieten eine Renaissance erlebe.

Innere Sicherheit: Helene Bubrowski (faz.net) kommentiert die Bedeutung von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages am Beispiel des gegenwärtigen zum Anschlag am Breitscheidplatz und warnt vor einer Forderung nach stärkerer Zentralisierung der Sicherheitsarchitektur im Bund-Länder-Verhältnis. 

Das Letzte zum Schluss

Aufs Handy schauen erlaubt: Wie spiegel.de (Matthias Kremp) berichtet, hat die Singapore Police Force mit dem Gerücht aufgeräumt, dass in Singapur "Fußgänger, die ihr Mobiltelefon beim Überqueren von Straßen benutzen, seit dem 1. Dezember 2019 mit einer Strafe von bis zu 1000 Singapur-Dollar belegt werden." Auslöser für das Missverständnis war ein entsprechend interpretiertes Erklärvideo der Polizei zu einem Zusatz zur Straßenverkehrsordnung, in dem von derartigem Verhalten abgeraten wird. Wobei es aber bleibt: Überqueren darf man Straßen nur auf Zebrastreifen.

 

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lto/lj

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2019: EuGH zu Zwangshaft von Amtsträgern / EuGH zu Immunität von EU-Parlamentariern / EuGH zu Datenübermittlung in USA . In: Legal Tribune Online, 20.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39355/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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