Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2019: Sekun­däre Dar­le­gungs­last bei Falsch­parken / Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen § 219a StGB / Cum-Ex-Anwalt kommt frei

19.12.2019

Laut Bundesgerichtshof muss der Halter eines falsch geparkten Fahrzeugs den Fahrer nennen. Außerdem in der Presseschau: Verurteilte Frauenärztin zieht nach Karlsruhe und Cum-Ex-Anwalt wird aus Untersuchungshaft entlassen.

Thema des Tages

BGH zu Falschparken: Halter von Fahrzeugen, die auf privaten Parkplätzen falsch geparkt wurden, können einem erhöhten Parkentgelt nicht entgehen, indem sie schlicht behaupten, nicht selbst das Auto gefahren zu haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Halter trage eine sekundäre Darlegungslast und müsse daher die Namen der Personen nennen, die als Fahrer in Betracht kämen. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter darauf, dass es dem Parkplatzinhaber nicht möglich bzw. nicht zumutbar sei, den tatsächlichen Fahrer ausfindig zu machen. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), Welt (Michael Gassmann), tagesschau.de (Gigi Deppe), swr.de (Bernd Wolf/Peter Mühlfeit) und lto.de.

In einem gesonderten Kommentar begrüßt Wolfgang Janisch (SZ) das Urteil. Wer sich in der Stadt teure eigene Stellflächen leiste, sei nicht selten wirtschaftlich darauf angewiesen. Es gebe mehr gute Gründe für private Parkplätze, als gute Gründe, darauf unerlaubt zu parken.

Rechtspolitik

Passwort-Herausgabe: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat im Bundestag die Pläne verteidigt, Sicherheitsbehörden die Abfrage von Passwörtern zu ermöglichen. Das schreiben das Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) und lto.de (Markus Sehl). Nach Ansicht der Ministerin werden lediglich die bestehenden Regelungen präzisiert. Es sei klar, dass die Abfrage unter Richtervorbehalt stehe. An der Tatsache, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen, solle nichts geändert werden. Es gehe um Einzelfälle, bei denen die Chance bestehe, mit hohem Aufwand das verschlüsselte Passwort selbst zu knacken.

Konversionstherapien: Das Bundeskabinett hat den von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurf für ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien, bei denen Homosexuelle "therapiert" werden, gebilligt. Das Verbot soll aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für Volljährige gelten. In einem ersten Entwurf war die Altersgrenze noch bei 16 Jahren angesetzt. Über das Vorhaben schreiben deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) und zeit.de.

Kinderrechte ins Grundgesetz: Die Grünen-Politikerinnen Katja Dörner und Katja Keul sprechen sich in einem Gastbeitrag für die FAZ für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz aus. Den Vorschlag des Bundesjustizministeriums kritisieren sie jedoch als unzureichend, unter anderem weil danach das Kindeswohl nur "angemessen" zu berücksichtigen sei.

Justiz

BVerfG – BND-Gesetz: Im Hinblick auf die im Januar stattfindende Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur sogenannten Auslandsaufklärung des BND fasst die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) die zentralen Streitpunkte zusammen. Es gehe unter anderem um die Frage, ob das Telekommunikationsgeheimnis auch im Ausland gelte. In einem gesonderten Beitrag stellt die SZ (Ronen Steinke) die verschiedenen Regelungen anderer Länder vor. Fast überall hätten Geheimdienste im Ausland nahezu uneingeschränkte Überwachungsbefugnisse. Eine Ausnahme würden die Niederlande bilden, wo Inländer und Ausländer vor Kurzem gleichgestellt worden seien.

BVerfG – § 219a StGB: Die Frauenärztin Bettina Gaber will Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" einlegen. Das berichten die taz (Dinah Riese) und lto.de. Gaber ist die erste Ärztin, die rechtskräftig nach der neuen Fassung des § 219a StGB verurteilt worden ist. Sie hatte sich nicht darauf beschränkt auf die Leistung hinzuweisen, sondern auf ihrer Homepage geschrieben, dass der Schwangerschaftsabbruch "in geschützter Atmosphäre" erfolge. Darin sah das Berliner Kammergericht einen Verstoß gegen die Norm; es äußerte jedoch gleichzeitig Kritik an dem Gesetz.

Patricia Hecht (taz) begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit sorgen soll. Die Hoffnung sei, "dass das Gericht nicht starr an einem Frauenbild festhält, in dem Bevormundungen alltäglich sind – sondern anerkennt, dass zu einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft sowohl das Recht auf Informationsfreiheit als auch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung unabdingbar dazu gehören".

Christian Rath (taz.de) hält den Ausgang des Verfahrens für völlig offen. Es komme auch eine verfassungskonforme Auslegung von § 219a in Betracht. Vorentscheidend werde sein, ob der Erste oder der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Fall übernimmt.

LG Schwerin – "Prepper"-Prozess: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet von dem Prozess gegen einen ehemaligen SEK-Beamten, dem Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen werden. Er habe gestanden, die Waffen in Besitz gehabt zu haben, bestreitet jedoch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sich mit Mitgliedern der rechtsextremen Gruppen "Nordkreuz" und "Nord.com" auf einen Umsturz vorbereitet zu haben.

LG Bonn – Cum-Ex: Die Zeit (Ingo Malcher/Karsten Polke-Majewski) berichtet über den Prozess vor dem Landgericht Bonn zu den sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Zwei britischen Aktienhändlern wird vorgeworfen 447,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Eine zentrale Rolle spiele die Warburg-Bank die eine Vermögenseinziehung befürchte.

AG Frankfurt/M. – Cum-Ex-Anwalt: Der Ende November festgenommene ehemalige Freshfields-Anwalt Ulf Johannemann wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das berichten das Hbl (René Bender u.a.) und die FAZ (Marcus Jung). Als Auflage sei die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 4 Millionen Euro festgelegt worden. Gegen den Steuerrechtler wird wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung ermittelt. Er soll als Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer die Frankfurter Maple Bank bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften beraten haben.

ArbG Nürnberg zu Aufruf zu Hitzepause: Die Betriebsräte des Playmobil-Hersteller Geobra haben keine grobe Pflichtverletzung begangen, als sie im Sommer 2018 die Arbeiter eigenmächtig zu Hitzepausen aufgerufen haben. Das hat das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden, wie spiegel.de und lto.de melden.

Recht in der Welt

Österreich – VfGH zu Sozialhilfe und Überwachungsbefugnissen: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Sozialhilfekürzungen für Asylbewerber sowie ein Sicherheitspaket mit weitgehenden Befugnissen für die Exekutive in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das erleichtere die Koalitionsgespräche zwischen der ÖVP und den Grünen, da die Grünen die Rückgängigmachung der "türkis-blauen" Gesetze von ÖVP und FPÖ gefordert hatten, schreibt die FAZ (Stephan Löwenstein).

Großbritannien – Brexit-Abkommen: Rechtsprofessor Sébastian Platon weist auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) darauf hin, dass das Brexit-Abkommen möglicherweise juristisch angegriffen werden kann und regt daher an, dass entweder die EU-Institutionen oder die Mitgliedstaaten ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs einholen.

Polen – Unabhängigkeit der Gerichte: In Polen regt sich Widerstand gegen ein von der PiS-Regierung geplantes Gesetz das laut SZ (Florian Hassel) unter anderem ermöglichen soll, Richter zu degradieren, zu versetzen oder zu entlassen, die die Regierung kritisieren. Das Gesetz wird als Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Obersten Gerichts angesehen, nach denen der Landesjustizrat, der die Richter aussucht, sowie die neue Disziplinarkammer, die Richter und Staatsanwälte entlassen kann, nicht unabhängig sind.

USA – Buch von Edwards Snowden: Edward Snowden muss nach einem Urteil eines US-Bundesgerichts auf die Erlöse aus seinem Buch "Permanent Record" verzichten, in dem der Whistleblower schreibt, was ihn dazu veranlasst habe, die Überwachungspraktiken der NSA öffentlich zu machen. Snowden hätte sein Buch an den relevanten Stellen vorab zur Prüfung vorlegen müssen, so die Richterin. Die SZ (Willi Winkler) und die taz (Daniel Kretschmar) berichten.

USA – Impeachment-Verfahren gegen Trump: Wie unter anderem spiegel.de meldet, hat das US-Repräsentantenhaus das Impeachment-Verfahren gegen Präsident Donald Trump eröffnet. Die wichtigsten Fragen zu dem Verfahren beantworten spiegel.de (Marc Pitzke) und zeit.de (Jörg Wimalasena).

Papua-Neuguinea – Unabhängigkeit Bougainvilles: In einem Referendum hat sich die Bevölkerung der pazifischen Insel Bougainville mit überwältigender Mehrheit für eine Loslösung von Papua-Neuguinea ausgesprochen. In einem (englischsprachigen) Beitrag auf verfassungsblog.de ordnet Rechtswissenschaftler Karl Kössler die Abstimmung historisch ein und gibt einen Ausblick auf das weitere Verfahren.

Japan – Vergewaltigung: Die japanische Journalistin Shiori Ito hat vor Gericht Schadensersatz für eine Vergewaltigung zugesprochen bekommen, wie die taz (Martin Fritz) und spiegel.de schreiben. Ito gilt als Begründerin der japanischen MeToo-Bewegung. Ein Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger wurde mit der Begründung eingestellt, dass die Beweislage nicht ausreiche.

Geschichte des Völkerstrafrechts: Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Versailler Vertrags befasst sich Rechtsprofessor Claus Kreß in der FAZ mit den Entwicklungen des Völkerstrafrechts. Die Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg hätten dem Völkerstrafrecht zwar nicht zum Durchbruch verholfen, die Saat sei jedoch gelegt worden. Heute gerate das Völkerstrafrecht unter "starken Druck staatlicher Renationalisierungsansprüche".

Sonstiges

Tweet der Bahn zu Greta Thunberg: Die Datenschutzbeauftragte von Berlin will mit der Deutschen Bahn über den Umgang mit Passagierdaten sprechen. Anlass ist ein Tweet der Pressestelle über die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg. Diese hatte auf Twitter ein Foto aus einem überfüllten Zug veröffentlicht. Die Bahn reagierte – ebenfalls mit einem Tweet – und teilte dabei unter anderem mit, dass Thunberg später auf einem Sitzplatz in der ersten Klasse Platz nehmen konnte. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

Gesundheits-Apps: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch stellen die Rechtsanwälte Tobias Maier und Magdalena Kotyrba das Gesetz zur digitalen Versorgung vor und setzen sich mit datenschutzrechtlichen Bedenken auseinander. Durch das Gesetz sind Gesundheits-Apps unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig geworden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2019: Sekundäre Darlegungslast bei Falschparken / Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB / Cum-Ex-Anwalt kommt frei . In: Legal Tribune Online, 19.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39317/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen