Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2019: EuGH kon­k­re­ti­siert Euro­päi­schen Haft­be­fehl / BGH zu "Öko-Test"-Sie​gel / Miss­brauch des Urhe­ber­rechts?

13.12.2019

Allgemeines Weisungsrecht steht Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht entgegen. Außerdem in der Presseschau: Kontrolle über Siegel bleibt bei Warentestern und wie das Urheberrecht gegen die Pressefreiheit in Stellung gebracht wird.

Thema des Tages

EuGH zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften: Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzungen für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls (EuHB) erneut konkretisiert. Er entschied über vier Vorabentscheidungsersuchen aus Luxemburg und den Niederlanden, die Zweifel an der Ausstellung von zwei Haftbefehlen aus Frankreich sowie je einem aus Schweden und Belgien hatten. Die französichen, belgischen und schwedischen Staatsanwälte seien unabhängig genug, so der Gerichtshof. In seinem Grundsatzurteil im Mai diesen Jahres zu den deutschen Staatsanwälten hatte er diese hingegen als nicht unabhängig genug eingestuft, da die Justizminister ihnen in Einzelfällen Weisungen erteilen können. Aufgrund dieses Weisungsrechts in Einzelfällen sei eine politische Einflussnahme möglich. Dadurch, dass Justizminister der Staatsanwaltschaft "allgemeine Weisungen auf dem Gebiet der Strafrechtspolitik" erteilen dürfen, sei ihre Unabhängigkeit jedoch nicht in Frage gestellt. Zudem hat der Gerichtshof die Anforderungen an den Umfang des gerichtlichen Schutzes, der gewährleistet sein muss, wenn der EuHB von einer Staatsanwaltschaft ausgestellt wird, präzisiert. Sofern der EuHB auf die Vollstreckung einer Strafe gerichtet ist, werde die gerichtliche Kontrolle bereits durch das vollstreckbare Urteil ausgeübt, auf das dieser Haftbefehl gestützt ist. Als Folge für die jeweiligen Justizbehörden ergibt sich, dass sie die Frage der Rechtsschutzmöglichkeiten nicht selbst überprüfen müssen, wenn ihnen ein EuHB aus einem anderen EU-Land vorliegt. Es berichten FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) und lto.de (Annelie Kaufmann).

Rechtspolitik

Meisterpflicht: Der Bun​des​tag hat be​schlossen, dass die Meis​ter​pflicht in zwölf Gewerken wie​der einge​führt wird und entsprechende Änderungen der Handwerksordnung verabschiedet, so die SZ (Henrike Roßbach) und spiegel.de. Damit wird die Liberalisierung der Hand​werks​ordnung von vor 15 Jahren zu​min​dest teil​wei​se wie​der rück​gän​gig ge​macht. Ziel der Wiedereinführung sei, den Schutz von Le​ben und Ge​sund​heit bei "gefahrgeneigten Hand​wer​ken" sowie den Schutz von Kul​tur​gü​tern zu verbessern. Auch der Wissenstrans​fer zur nächsten Ge​ne​ra​ti​on soll auf die​se Wei​se sichergestellt werden. Kritiker befürchten eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Der Bundesrat be​rät kurz vor Weihnach​ten über die Re​form, Ein​wen​dun​gen werden nicht erwartet.

5G-Mobilfunktechnologie: Wie die FAZ (Helene Bubrowski/Jo​han​nes Leithäuser) berichtet, will der Bun​des​tag in der Frage der Be​tei​li​gung des chinesischen Unternehmens Huawei am Auf​bau des neu​en 5G-Mo​bil​funk​net​zes zu ei​ner eigenen, eher restriktiven Po​si​ti​on kom​men. Die Bundesregierung sieht kaum Dissens, stellt jedoch auch klar, dass nicht von vorn​her​ein ein ein​zel​ner An​bie​ter aus​ge​schlos​sen werden, es also kei​ne "Lex Hua​wei" geben solle. Die Bundesnetzagen​tur und das Bun​des​amt für Sicherheit in der In​for​ma​ti​ons​tech​nik ha​ben kürzlich ei​nen neu​en Ka​ta​log mit Sicherheitsanforderungen für Be​trei​ber von Te​le​kom​mu​ni​ka​ti​ons​net​zen und Diensteanbieter vorgelegt. Dieser soll nach den Vor​stel​lun​gen der Bundesregierung künf​tig Gesetzesrang bekommen. Nach Dar​stel​lung im Bun​des​in​nen​mi​nis​te​ri​um wür​de es dadurch zu ei​ner Beweislastumkehr kom​men: Der Her​stel​ler müss​te dar​le​gen, dass al​le Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Justiz

IStGH – Rüstungsexporte Jemen: Auch die taz (Hannes Koch) berichtet nun über die Strafanzeige von Menschenrechtsanwälten gegen europäische Waffenproduzenten beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen.

Ronen Steinke (SZ) betont, dass die deutschen Waffenlieferungen an Saudi-Arabien nach europäischem Recht zwar zulässig sein mögen, eine Aus​fuhr​er​laub​nis der Bundesregierung aber nicht über dem Völkerrecht stehe. Auch deutsche Waffenhersteller sollten sich daher an den völkerrechtlichen Grundsatz erinnern: "Wer sich an Kriegsverbrechen beteiligt – und sei es durch Beihilfe –, der kann sich nicht darauf herausreden, eine Regierung habe ihm dies erlaubt."

EuGH zum Schadensersatz bei Kartellverstößen: Wie lto.de berichtet, entschied der Europäische Gerichtshof, dass von illegalen Kartellabsprachen Benachteiligte auch dann Ersatz für den durch das Kartell entstandenen Schaden verlangen können, wenn sie gar nicht auf demselben Markt tätig sind. Das Bundesland Oberösterreich hatte auf Schadensersatz von Firmen geklagt, die sich bei der Wartung von Aufzügen illegal abgesprochen hatten. Der Oberste Gerichtshof in Wien zweifelte jedoch an dessen Anspruchsberechtigung und legte dem Gerichtshof die Frage vor. Dieser bejahte die Anspruchsberechtigung nach Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und stellte fest, dass ein spezifischer Zusammenhang zwischen Schaden und Schutzzweck der Norm nicht erforderlich sei.

EuG zum Markenrecht: Das Europäische Gericht hat entschieden, dass ein Zeichen, das auf die Droge Marihuana anspielt, nicht als Unionsmarke eingetragen werden darf, da es gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Unerheblich sei, dass mit der Marke gar keine Rauschmittel beworben würden. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, das der italienischen Firma Santa Conte die Eintragung eines Bildzeichens mit mehreren Cannabisblättern als Unionsmarke verweigert hatte. Die Firma kann gegen die Entscheidung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Dies ist aber nur zulässig, wenn der EuGH eine grundsätzliche Bedeutung des Falles annimmt. taz (Christian Rath) und lto.de berichten.

BGH zu "Öko-Test"-Sie​gel: Wie SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten, hat der Bundesgerichtshof ei​ne wich​ti​ge Ent​schei​dung zum Einsatz von Test​sie​geln in der Produktwerbung ge​fällt. Da​nach steht es Wa​ren​tes​tern frei, Wer​bung mit ihrem Lo​go nur gegen Li​zenz zu er​lau​ben. Aus​lö​ser der ins​ge​samt drei Ver​fah​ren waren Kla​gen der Öko-Test AG. Sein seit 2012 EU-weit als Mar​ke geschütztes Testsiegel stellt "Öko-Test" den Her​stel​lern und Händlern ge​tes​te​ter Produkte nur dann zur Verfügung, wenn sie ei​nen Li​zenz​ver​trag mit dem Unterneh​men abschließen. Daran hat​ten sich drei Versandhänd​ler nicht ge​hal​ten und ihre Pro​duk​te ohne Li​zenz mit dem Öko-La​bel bewor​ben. Die Urteile sichern den Testanbietern – neben den Ein​nah​men aus den Li​zenz​ver​ga​ben – nun zudem die Kontrol​le über den Werbeeinsatz des Test​sie​gels.

BGH zu "wenigermiete.de": Der Rechtsanwalt Volker Römermann setzt sich auf lto.de mit den Folgen des zugunsten von Legal-Tech-Unternehmen entschiedenen Urteils des Bundesgerichtshofs zum Geschäftsmodell der Plattform "wenigermiete.de" auseinander. Er begrüßt die dadurch erreichte Klarheit im Rechtsdienstleistungsrecht und fordert, dass das anwaltliche Berufsrecht nun aber gelockert wird, damit Anwälte "chancengleich am Wettbewerb um Mandate teilnehmen" können.

BVerwG zu Recht auf Einsicht in Kriegs​ver​bre​cher-Akte: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Verfassungs​schutz ei​nem Jour​na​lis​ten Zugang zu Ak​ten über den NS-Kriegs​ver​bre​cher Alois Brun​ner ge​wäh​ren, wie die SZ berichtet. Das Gericht ver​warf damit ei​ne Re​visi​on des Bundes​am​tes für Verfassungsschutz ge​gen ein vorheriges Ur​teil des Ober​ver​wal​tungs​ge​richts für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Geheimdienst hatte einem Journalisten der Bild-Zeitung mit der Begründung, die 30-Jah​res-Frist seit der letz​ten Be​ar​bei​tung der Ak​te sei noch nicht verjährt, vor Jahren Einsicht in die Ak​te verweigert.

BVerwG zu Grundrechtsschutz für Arbeitgeberverband: Wie lto.de berichtet, kann ein überwiegend von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kein Träger von Grundrechten sein - und zwar auch ausnahmsweise nicht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und stellte dabei klar, dass es auch nicht auf die Wahl öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsformen ankomme, sofern der Verband staatlich beherscht sei.

BFH zu polnischem Kindergeld: Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich Po​len in Deutsch​land die polni​sche Fa​mi​li​en​leis​tung "500+" auf das deut​sche Kin​der​geld an​rech​nen las​sen müssen. Diese Hilfe sei "dem Kindergeld gleichartig" und daher nach eu​ro​pa​recht​li​chen Vor​schrif​ten an​zurech​nen, so das höchste deutsche Finanzgericht in dem als "Grundsatzfra​ge" gewerteten Urteil. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet.

OLG München zur "Easy-Money"-Aktion: Wie lto.de und spiegel.de berichten, hat das Oberlandesgericht München den Mobilfunkbetreiber Telefónica zur Zahlung von rund 225.000 Euro Handyguthaben nebst Zinsen an einen Kunden verurteilt. Das Gericht gab damit nach mehrjährigem Rechtsstreit um die "Easy-Money"-Gutschriften dem geschäftstüchtigen Kunden Recht, der mit insgesamt 508 Prepaid-Karten einen Marketinggag der Telefonica-Marke O2 ausgenutzt hat, indem er sich mithilfe von Wahlwiederholungs-Apps permanent selbst anrufen ließ. Nach Ansicht von Telefónica hat der Kunde damit sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Über Letzteres hatte das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen jedoch nicht zu entscheiden. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. 

LAG Berlin-Brandenburg zu Lehrer mit Nazi-Tattoo: Auch lto.de berichtet nun über das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur fristlosen Kündigung eines Lehrers wegen seiner rechtsextremen Tattoos. Das Gericht erklärte die Kündigung wegen eines Formfehlers für unwirksam.

LG Gießen zu Werbung für Schwangerschaftabbruch: Wie taz (Dinah Riese), spiegel.de (Wiebke Ramm), SZ und FAZ berichten, hat das Landgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen den umstrittenen und im März diesen Jahres geänderten Abtreibungsparagrafen 219a des Strafgesetzbuches auch im erneuten Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafe in Höhe von 2500 Euro fiel jedoch niedriger aus als in erster Instanz. Da Hänel zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung schon in zweiter Instanz vom Landgericht verurteilt worden war, hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass das Landgericht ihren Fall noch einmal nach neuer Rechtslage verhandeln muss. Der reformierte § 219a Strafgesetzbuch sieht nun vor, dass Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen – jegliche weitere Information bleibt jedoch verboten. Hä​nels An​walt hat​te ge​for​dert, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, um die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen prüfen zu lassen. Dies lehnte die Kammer jedoch aus formalen Gründen ab. Zugleich machte sie aber deutlich, dass sie an der Verfas​sungs​mä​ßigkeit der Vor​schrift Zwei​fel hat. Hänel kündigte an, Revision einzulegen. 

StA München – TÜV Süd: Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen den TÜV Süd eingeleitet, um zu klären, ob das deut​sche Prüf​un​ter​neh​men ei​ne Mit​schuld an ei​nem Damm​bruch im bra​si​lia​ni​schen Bruma​d​in​ho Anfang diesen Jahres trägt. Im Auftrag von fünf Hinterbliebenen der mindestens 250 Opfer des Dammbruchs habe eine Berliner Anwältin Strafanzeige gestellt. TÜV Süd wird unter anderem Be​ste​chung, fahr​läs​si​ges Her​bei​füh​ren ei​ner Über​schwem​mung und fahr​läs​si​ge Tö​tung in Nebentäterschaft durch Un​ter​las​sen vorgeworfen. Die bra​si​lia​ni​sche Staats​an​walt​schaft ermittelt deswegen bereits ge​gen das Prüf​un​ter​neh​men und einige sei​ner Mit​ar​bei​ter. Es berichtet die SZ (Chris​toph Gurk). 

Recht in der Welt

Polen – Rechtstaatlichkeit: Der Rechtsprofessor Marcin Matczak setzt sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der Reaktion der nationalpopulistischen Regierungspartei PiS auf das vergangene Woche ergangene Urteil des polnischen Obersten Gerichts auseinander, das die im Rahmen der umstrittenen Justizreformen neu gebildete Disziplinarkammer aufgrund mangelnder Unabhängigkeit für rechtswidrig erklärte. 

USA – "Me too": Kurz vor Beginn des Strafprozesses gegen den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein im Januar wegen Vergewaltigung und sexuel​ler Nö​ti​gung sollen sich seine Anwälte mit Dutzenden mut​maß​li​chen Opfern auf eine Zah​lung von ins​ge​samt 25 Mil​lio​nen Dol​lar ge​ei​nigt haben, so SZ (Johanna Bruckner) und FAZ (Christiane Heil). Zwar wäre der straf​recht​li​che Prozess von der außergerichtlichen Einigung nicht betroffen, ein Großteil der Zivilklagen wäre dadurch aber beendet. Das Geld für den Vergleich würden Versicherungen hinter der "Weinstein Company" bezahlen und Weinstein müsste zudem kein Fehlverhalten einräumen. Für den Deal bedarf es jedoch noch der Zustimmung eines Gerichts. 

Indien – Staatsangehörigkeitsgesetz: Auch die FAZ (Till Fähn​ders) berichtet nun über das umstrittene neu​e Staatsangehörigkeitsgesetz in Indien, das Kritiker als Diskriminierung muslimischer Migranten werten. Ei​ne mus​li​mi​sche Par​tei, die Muslim-Liga der In​di​schen Uni​on, hat beim Obers​ten Ge​richt be​an​trag​t, das Ge​setz für il​le​gal zu er​klä​ren. Es ver​stoße ge​gen den Verfassungs​grund​satz, dass es kei​ne Diskriminierung auf Grundla​ge der Re​li​gi​on ge​ben dür​fe. Die Menschenrechtsorganisation Hu​man Rights Watch hat​te die Ge​set​zes​än​de​rung zu​vor als Ver​stoß ge​gen das Völkerrecht bezeichnet.

Sonstiges

Urheberrecht und Pressefreiheit: Die Urheberrechtler Eva Inés Oberg​fell und Ron​ny Hauck setzen sich in der FAZ ausführlich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Pressefreiheit auseinander. Hintergrund ist die zunehmende Tendenz von Be​hör​den, das Ur​he​ber​recht vor Ge​richt als Hebel zu benutzen, um Berichterstattung zu verhindern. Aktueller Anlass ist ei​ne Kla​ge des Bun​des​in​sti​tuts für Ri​si​ko​be​wer​tung ge​gen "Frag​Den​Staat" am Land​ge​richt Köln. Das Portal hatte eine von Mit​ar​bei​tern der Be​hör​de ver​fass​te Stellungnahme zu mög​li​chen Ge​sund​heits​ri​si​ken durch das Un​kraut​ver​nich​tungs​mit​tel Gly​pho​sat auf Grund​la​ge des In​for​ma​ti​ons​frei​heits​ge​set​zes an​ge​fragt, erhalten und anschließend auf der Plattform ver​öf​fent​licht. Dagegen geht die Bun​des​be​hör​de un​ter Be​ru​fung auf das Ur​he​ber​recht nun vor. Die Autoren warnen vor einem Miss​brauch des Urheberrechts, da zum einen nicht jede sprachliche Darstellung urheberrechtlich geschützt sei und es zum anderen nicht Sinn und Zweck des Urheberrechts sei, Geheimnisse zu schützen. Die FAZ berichtet zudem über den Appell von Medienverbänden an Bun​des​jus​tiz​mi​nis​te​rin Chris​ti​ne Lam​brecht (SPD), da​für zu sor​gen, dass das Urhe​ber​recht Bun​des​be​hör​den nicht da​zu die​nen kann, die Veröffentlichung be​stimm​ter Schrift​stü​cke zu ver​hin​dern. Diese "Art tak​ti​scher Zweck​ent​frem​dung le​gi​ti​mer ur​he​ber​recht​li​cher Schutz​me​cha​nis​men" müs​se be​en​det wer​den.

"Hate-speech": Der Akademische Rat a.Z. Alexander Heinze befasst sich auf lto.de mit der Frage, ob "Hate-speech"-Änderungen zu § 188 des Strafgesetzbuchs ins Leere zielen.

Wahlwerbung: Anlässlich der Unterhauswahlen in Großbrittanien befassen sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Nicolas Harding und der LL.M.-Student Lennart Laude auf verfassungsblog.de mit den gesetzlichen Regelungen zu Wahlwerbung von politischen Parteien in sozialen Netzwerken in Deutschland. Der gegenwärtige "Flickenteppich gesetzlicher Regelungen" setze "keine ausreichenden Grenzen".

Er​wei​ter​te DNA-Ana​ly​se: Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet über den Einsatz der erweiterten DNA-Analyse durch die Münchner Polizei, um den Mörder von Do​me​ni​co L. zu fas​sen. Die DNA-Phä​no​ty​pi​sie​rung, durch die die wahr​schein​li​chen äu​ßer​li​chen Merk​ma​le des Tä​ters be​stimmt werden können, ist in Bay​ern, anders als im Bund, im Rah​men des Polizeiaufga​ben​ge​set​zes bereits erlaubt.

Stahlkartell: Wegen ver​bo​te​ner Preis​ab​spra​chen hat das Bun​des​kar​tell​amt meh​re​ren Stahl​her​stellern, u.a. Thys​sen-Krupp, Salz​git​ter und Voe​st​al​pi​ne, ein Buß​geld von insgesamt 646 Mil​lio​nen Eu​ro auferlegt. Es ist ei​ne der höchs​ten Kartell​stra​fen, die in Deutsch​land je verhängt wor​den sind. Ne​ben dem Kar​tell​buß​geld dro​hen den Unternehmen erfahrungs​ge​mäß Scha​den​er​satz​kla​gen der Ab​neh​mer für die in der Vergangenheit il​le​gal über​höh​ten Prei​se. Es berichtet die FAZ (Hel​mut Bün​der). In einem separaten Kommentar fordert Helmut Bünder (FAZ) von den Unternehmen interne Kontrollen und Ermittlungen, um Kor​rup​ti​on und Kar​tell​ab​spra​chen in der Stahlbran​che zu unterbinden.

Nationalität von Tatverdächtigen: Reinhard Müller (FAZ) kommentiert im Zusammenhang mit der "Clan-Kriminalität" in Berlin die Frage nach der Bedeutung der Herkunft von Tatverdächtigen. Er sieht den Rechtsstaat offen herausgefordert und plädiert für eine nüchterne Anwendung von Polizei- und Strafrecht.

 

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lto/lj

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2019: EuGH konkretisiert Europäischen Haftbefehl / BGH zu "Öko-Test"-Sie​gel / Missbrauch des Urheberrechts? . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39223/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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