Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2019: Frie­densno­bel­p­reis­trä­gerin vor IGH / „Sichere Her­kunfts­staa­ten“ ohne Bun­desrat / Mil­lio­nen­strafe für 1&1

10.12.2019

Aung San Suu Kyi will in Den Haag Myanmars Militär verteidigen. Außerdem in der Presseschau: CDU plant bei sicheren Herkunftsstaaten ohne Bundesrat und Bußgeldbescheid für 1&1 nach DSGVO-Verstoß. 

Thema des Tages: 

IGH/Myanmar – Rohingya: Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beginnt am heutigen Dienstag die Verhandlung im Eilverfahren gegen Myanmar wegen der Gräueltaten des burmesischen Militärs an der muslimischen Minderheit der Rohingya im Westen des Landes. Der Staat Gambia hat Myanmar wegen Völkermordes verklagt, im Eilverfahren soll geklärt werden, ob vor einer Entscheidung im Hauptverfahren Schritte zum Schutz der Minderheit ergriffen werden müssen. Die regierende Staatsrätin Myanmars und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, die zugleich Außenministerin ihres Landes ist, wird an der Verhandlung in Den Haag persönlich teilnehmen und die Handlungen der Militärs verteidigen. Nicht zu verwechseln ist das Verfahren mit demjenigen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), welches wegen derselben Angelegenheit läuft. Über das Verfahren berichten FAZ (Till Fähnders), SZ (Arne Perras/Wolfgang Janisch) und taz (Verena Hölzl)

Arne Perras (SZ) hält es für bizarr, dass Suu Kyi nun vor dem IGH das Militär gegen den Vorwurf von Menschenrechtsverletzungen verteidigen will, obwohl sie einst von diesen Kräften eingesperrt und unterdrückt worden ist. Ihr Ruf in der Welt sei dann nicht mehr zu retten.

Rechtspolitik:

"Sichere Herkunftsstaaten": Nach Bericht der Welt (Marcel Leubecher) will die CDU Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien ohne Mitwirkung des Bundesrats als "sichere Herkunftsländer" einstufen. Die Blockade von Grünen und Linken im Bundesrat soll durch einen juristischen Kniff übergangen werden. Die Länder sollen nur noch im Sinne der europäischen Asylverfahrensrichtlinie als "sicher" eingestuft werden und nicht mehr auch im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes. Das Mitwirkungsrecht des Bundesrats fiele dann weg. 

Mietendeckel: Im Streit über die Verfassungsmäßigkeit von Mietendeckeln auf Länderebene haben der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sowie die Rechtsprofessoren Andreas Fischer-Lescano und Christoph Schmid neue Gutachten vorgelegt. Während Papier neben der Unzuständigkeit der Länder nun auch eine Unvereinbarkeit mit Artikel 14 des Grundgesetzes beim geplanten Berliner Mietendeckel anführt, halten Lescano und Schmid den Landesgesetzgeber für zuständig. Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), Welt (Michael Fabricius), taz-berlin (Martin Reeh) und lto.de

Hasspostings im Netz: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, warnt der Internetverband "eco" vor steigender Rechtsunsicherheit durch die geplante Einführung der Meldepflicht für Hasspostings in das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Es bliebe weiterhin unklar, inwieweit die Prüfung durch die Dienstanbieter einer Dokumentation bedürfe und ob diese Bestandteil der Meldung an das Bundeskriminalamt sein müsse. Nach einem der FAZ vorliegenden Referentenentwurf knüpfe das Gesetz dabei nicht an Einzelfälle an, sondern wie beim Entfernen von Hasspostings an ein "organisatorisches Versagen".

Patentrecht: Das Justizministerium plant eine Reform des Patentrechts, um den Missbrauch des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs zu verhindern. Fehlen Unternehmen einzelne Lizenzen, kann derzeit durch Unterlassungsklage die ganze Produktion lahmgelegt werden. "Patenttrolle" machen sich dies zunutze, in dem sie Patente zusammenkaufen, Unternehmen auf Unterlassung der Herstellung verklagen und sie dann in teure Vergleiche zu zwingen. Im Gespräch sind die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und eine Synchronisation der Unterlassungsverfahren mit den Verfahren vor dem Bundespatentgericht. Das Hbl (Heike Anger) stellt die Problematik vor.  

Kopftuchverbot für Schülerinnen: Wie die taz (Christian Rath) berichtet, wird Nordrhein-Westfalen kein Kopftuchverbot für Schülerinnen einführen. Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Verbots ist rechtlich umstritten, das Bundesverfassungsgericht hat sich zu einem Kopftuchverbot für Schülerinnen noch nicht geäußert. Rechtsstreitigkeiten sollen so vermieden werden.  

Justiz:

BVerfG zu Recht auf Vergessenwerden I + II: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Mathias Horner geht auf lto.de erneut auf die Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum "Recht auf Vergessen" ein. Im zweiten Teil seines Beitrags beschreibt er unter anderem die Konsequenzen der Entscheidung für das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof unter Bezugnahme auf die Solange-Rechtsprechung. 

EuGH zu Waren aus israelischen Siedlungen: Die Politikwissenschaftlerin Dahlia Scheindlin verteidigt in einem Gastbeitrag in der FAZ das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November zur Kennzeichnung von im Westjordanland hergestellten Produkten. Den erhobenen Vorwurf, Israel werde durch das Urteil gegenüber anderen Besatzungsmächten schlechter gestellt, hält sie für unbegründet. Die Entscheidung des EuGH reflektiere die völkerrechtliche Norm, nach der die gewaltsame, einseitige Verschiebung von Grenzen unzulässig sei.

OVG Berlin-Brandenburg zu Auskunftsersuchen: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung Auskunft über die Teilnehmer der sogenannten Morgenlage im Bundeskanzleramt geben. Es bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, ob dort möglicherweise CDU-Politiker, die nicht der Regierung angehören, ungerechtfertigt vertrauliche Regierungsinformationen erlangt haben. Es berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

LG Hamburg – SS-Wachmann: In dem Verfahren wegen Beihilfe zum Mord vor dem Landgericht Hamburg gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof hat ein Überlebender als Zeuge ausgesagt. Er berichtete über die Qualen des Lagerlebens und die Rolle der Wachmänner. FAZ (Matthias Wyssuwa) und taz-nord fassen den Verhandlungstag zusammen. 

LG München I zu Blackberry vs. Facebook: Über das Urteil des Landgerichts München I, nach dem einige Whatsapp-Funktionen Patente von Blackberry verletzen, berichtet nun auch focus.de

VGH Baden-Württemberg: Laut lto.de hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in zwei Verfahren dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob, nach Auslegung der entsprechenden Qualifikationsrichtlinie, zwei klagenden Schutzsuchenden in der Provinz Nangarhar in Afghanistan eine Gefahr droht. Eine bestehende Gefahr für die Zivilbevölkerung stünde einer Abschiebung in die Region entgegen. 

VGH Hessen – Dieselfahrverbot Frankfurt: Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen das Verfahren über Fahrverbote für Dieselfahrer in Frankfurt/M. Die Deutsche Umwelthilfe hat erstinstanzlich erwirken können, dass das Land Hessen Fahrverbotszonen für ältere Diesel in Frankfurt in den Luftreinhalteplan aufnehmen muss. Die FAZ (Marin Gropp) blickt auf das Verfahren.  

LSG NDS-Bremen zu Elterngeld: Monatliche Umsatzbeteiligungen eines Angestellten sind bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zu berücksichtigen. Es handele sich dabei um laufenden Arbeitslohn, so das Gericht. lto.de stellt die Entscheidung vor. 

Glaubenswechsel: Mit der Problematik der gerichtlichen Überprüfung von Glaubenswechseln von Asylsuchenden beschäftigt sich lto.de. Vom Islam zum Christentum konvertierten Geflüchteten könne bei einer Abschiebung in der Heimat Gefahr drohen, was eine Abschiebung verhindert. Die Verwaltungsgerichte überprüften teilweise mit Wissensabfragen, ob die Konvertierung nur vorgeschoben ist. Kritik an dieser Praxis kommt aus den Kirchen und der Rechtswissenschaft.   

Recht in der Welt:

Russland/Wada – Doping: Russische Sportler dürfen in den kommenden Jahren nicht unter russischer Flagge bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften antreten. Dies hat die Exekutive der Welt-Anti-Dopingagentur (Wada) entschieden. Russland wird vorgeworfen, Daten aus dem Anti-Doping-Labor manipuliert zu haben. Die russische Anti-Doping-Agentur kann innerhalb von 21 Tagen gegen den Beschluss Widerspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einlegen. Es berichten FAZ (Christoph Becker), SZ (Claudio Catuogno) und taz (Johannes Kopp).  

China – Menschenrechte: Die SZ (Lea Deuber) blickt auf die Bemühungen Chinas, andere Auslegungen der Menschenrechte durchzusetzen und internationale Kontrollmechanismen zu schwächen. Dafür werden zum Beispiel Konferenzen zum Thema Menschenrechte organisiert und der Einfluss in internationalen Organisationen ausgebaut.  

Sonstiges:

DSGVO: Der Internetanbieter 1&1 muss wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein Bußgeld von 9,55 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen soll keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben, um die Daten seiner Kunden ausreichend zu schützen. Es hat bereits angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid zu klagen. Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) und spiegel.de

Klimanotstand: Reinhard Müller (FAZ) befasst sich mit dem Begriff des Klimanotstands. Dieser diene dazu, Vorhaben durchzusetzen, die offenbar auf demokratische Weise nicht durchsetzbar seien. Der Notstandsbegriff sei zwar Teil jeder rechtsstaatlichen Ordnung. Wer aber den selbst herbeigeredeten Ausnahmezustand zur Regel machen will, wolle gar keine Regeln mehr anerkennen.  

UN-Menschenrechtserklärung: Die SZ (Tobias Zick) befasst sich mit den Gegenentwürfen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Während die UN-Menschenrechtserklärung ein Produkt der westlichen Aufklärung gewesen sei, in der das Individuum im Mittelpunkt steht, gibt es in weiteren Erklärungen andere Ansätze. In Erklärungen muslimisch geprägter Länder stellt sich hingegen die Frage der Vereinbarkeit mit der Scharia, im ostasiatischen Raum sind das Kollektiv und die Gemeinschaft dem Individuum übergeordnet.  

Incoterms 2020: Rechtsprofessor Klaus J. Hopt erklärt im Hbl die Wichtigkeit und die Funktion der von der internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen freiwilligen Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Handel. In 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge werde auf die Incoterms Bezug genommen, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen werden. Alle zehn Jahre formuliert die Handelskammer die Incoterms neu. Die ab 2020 geltenden Bestimmungen werden erstmals von einer ausführlichen Einführung begleitet.  

Untersuchungsausschüsse: Die SZ (Markus Basler u.a.) blickt anlässlich der Arbeitsaufnahme des Untersuchungsausschusses im Bundestag zur Pkw-Maut auf die Aufklärungsbilanz früherer Affären zurück. Thematisiert werden dabei die Visa-Affäre, die NSA-Abhöraffäre, der Terroranschlag von Berlin, die Abgas-Affäre und die Berater-Affäre. In der Geschichte des Bundestags gab es bereits 46 Untersuchungsausschüsse. 

Pre-Screenings von Asylsuchenden: Mit der Praxis des Verfassungsschutzes, Asylsuchende bereits in Italien und Malta zu befragen, befasst sich der studentische Mitarbeiter Lennart Kokott auf verfassungsblog.de. Fraglich sei dabei, ob der Verfassungsschutz im Ausland tätig werden dürfe. Unklar sei zudem, welche Auswirkungen die Befragungen auf ein späteres Asylverfahren in Deutschland haben. Es müsse daher mehr Transparenz geschaffen werden. 

Oliver Lepsius: Im LTO-Podcast (Michael Reissenberger) äußert sich der Rechtsprofessor Oliver Lepsius zu Demokratie- und Politikverdrossenheit und dem Zustand der Verfassung. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/kk

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Dezember 2019: Friedensnobelpreisträgerin vor IGH / „Sichere Herkunftsstaaten“ ohne Bundesrat / Millionenstrafe für 1&1 . In: Legal Tribune Online, 10.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39147/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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