Die juristische Presseschau vom 29. November 2019: Amazon droht EuGH-Nie­der­lage / EU-Sam­mel­klage kommt / Folgen des BGH-Urteils zu Legal Tech

29.11.2019

EuGH-Generalanwalt für Amazon-Haftung auch ohne Kenntnis von Markenverstoß: Außerdem in der Presseschau: EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Sammelklage für Verbraucherverbände und die Folgen des BGH-Urteils zu Legal Tech.

Thema des Tages

EuGH – Markenrechtsverletzungen bei Amazon: In seinen Schlussanträgen zum Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Parfüm- und Kosmetikkonzern Coty Germany hält der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Campos Sánchez-Bordona eine Haftung von Amazon auch bei fehlender Kenntnis von etwaigen Markenrechtsverletzungen Dritter auf seinem "Marketplace" für möglich. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH zur Auslegung von Art. 9 der Unionsmarken-Verordnung angerufen, wonach Markeninhabern u.a. das Recht zusteht, Dritten zu verbieten, markenrechtsverletzende Waren zum Zwecke des Anbietens oder Inverkehrbringens zu besitzen. Nach Auffassung des Generalanwalts "besitzt" Amazon die Ware im Sinne der Verordnung, wenn diese in Amazon-Logistikzentren zum Zwecke des anschließenden Versands gelagert werde – und zwar auch dann, wenn das Unternehmen vom Rechtsverstoß keine Kenntnis habe. Da es "wesentlich" am Vertrieb der Waren beteiligt sei, könne eine besondere Sorgfalt verlangt werden. lto.de berichtet. 

Rechtspolitik

EU-Sammelklage: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, dass Verbraucherverbände in der EU künftig im Namen geschädigter Konsumenten Schadensersatzklagen anstrengen können – sowohl innerhalb eines Landes, als auch grenzüberschreitend. Durch diesen Fortschritt im Verbraucherschutz werde der Binnenmarkt gestärkt. Kritiker befürchten, dass in Europa eine "Klageindustrie wie in den USA" entstehen könnte. Die Verhandlungen mit dem EU-Parlament über einen konkreten Gesetzestext sollen in den nächsten Wochen beginnen. Die SZ (Karoline Meta Beisel/Björn Finke) berichtet. 

Antisemitismus und Strafrecht: Wie die SZ (Ronen Steinke) berichtet, sollen antisemitische Beweggründe künftig im Strafgesetzbuch als besonders strafschärfend aufgeführt werden. Damit solle "ein deutliches Signal" gesetzt werden, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Bislang werden "rassistiche, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Motive gemäß § 46 des Strafgesetzbuchs besonders gewichtet, wobei Antisemitismus unter "menschenverachtend" subsumiert werden kann. 

Justiz

BGH zu "wenigermiete.de": In einem Interview mit spiegel.de (Michael Kröger) spricht der Anwalt Alexander Birkhahn über die Folgen des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs für den Markt von Internet-Rechtsdienstleistern. Von der Diskussion über Rechtsberatung durch Legal-Tech-Unternehmen auf einer Veranstaltung der FDP zum anwaltlichen Berufsrecht berichtet lto.de (Hasso Suliak).

Anika Blatz (SZ) lobt das Urteil als zeitgemäß und verbraucherfreundlich. Die Rechtsanwaltschaft werde dadurch keineswegs obsolet, sondern könne davon vielmehr auch profitieren.

BFH zur Erbschaftsteuer: Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs muss eine Witwe nachträglich Erbschaftsteuer zahlen, da sie das geerbte Eigenheim der Familie zu früh an ihre Tochter verschenkte. Die Steuerbefreiung für Witwen und Witwer gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) nur, wenn diese auch tatsächlich zehn Jahre Eigentümer bleiben. Dass auch ein der Witwe eingeräumtes lebenslanges Nießbrauchrecht daran nichts ändere, sei durch Sinn und Zweck sowie Wortlaut der Vorschrift begründet. Es berichtet lto.de.

VerfGH Rheinland-Pfalz zu versagtem Mandantenbesuch: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers zurückgewiesen, der sich aufgrund der Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungsgefangenen in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt (JVA) in seiner Berufsfreiheit verletzt sah. Der beschwerdeführende Strafverteidiger hatte seinen Vertreter geschickt, um seinen Mandaten in der JVA zu besuchen. Dass diesem trotz Vorlage seiner Bestellungsurkunde der Einlass verwehrt wurde, sei verfassungsmäßig, da eine solche Kontrolle "am Gefängnistor" unzuverlässig sei, so der Gerichtshof. lto.de berichtet. 

OLG Stuttgart zu VW-Dieselskandal: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Volkswagen in drei Fällen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt, VW habe "bewusst eine illegale Abschalteinrichtung" verbaut. Die SZ (Stefan Mayr) berichtet und stellt zudem die uneinheitliche OLG-Rechtsprechung in der VW-Dieselaffäre dar. Nach wie vor gebe es kein höchstrichterliches Urteil. 

LG Schwerin – "Prepper"-Polizist: spiegel.de (Wiebke Ramm)FAZ (Matthias Wyssuwa) und SZ (Peter Burghardt) berichten über den zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den Ex-Elitepolizist Marko G. wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Waffengesetze, der vor einer Woche vor dem Landgericht Schwerin begonnen hat. Es geht darin aber um mehr: die mögliche Mitgliedschaft des Angeklagten in der rechtsextremen "Prepper"-Gruppe Nordkreuz sowie rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr.

AG Berlin-Tiergarten zu Abtreibungsinformation: Das erste Urteil gegen eine Ärztin seit der Reform von § 219a des Strafgesetzbuchs ist nun rechtskräftig geworden, wie taz (Dinah Riese) und FAZ berichten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte die Ärztin Bettina Gaber im Juni verurteilt, da diese auf ihrer Website darüber informiert habe, dass sie medikamentöse Abtreibungen durchführe. Nun lehnte das Kammergericht Berlin ihre Revision ab. Gaber erwägt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die taz gibt auch einen Überblick über die bisher zum novellierten § 219a ergangenen Urteile.

LG Hildesheim zu Untreue bei Asylhilfe: Wie die FAZ (Reinhard Bingener) meldet, hat das Landgericht Hildesheim einen früheren Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes wegen besonders schwerer Untreue zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieser hat während der Flüchtlingskrise insgesamt 8,1 Millionen Euro veruntreut, indem er Scheinrechnungen an Niedersachsens Landesaufnahmebehörde geschickt hat.

AG Frankfurt/M. – U-Haft für Cum-Ex-Anwalt: Anlässlich der Verhaftung des Steueranwalts Ulf Johannemann stellt die FAZ (Marcus Jung) fest, dass sich die Verfolgung mutmaßlicher Cum-Ex-Profiteure verschärft habe und "in der Anwaltschaft angekommen" sei. Es handelt sich um die erste Festnahme eines Beschuldigten im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. ermittelt derzeit auch gegen einen zweiten Steueranwalt. Bei beiden ist mit längeren Freiheitsstrafen zu rechnen. Im Cum-Ex-Strafprozess in Bonn sehe man derweil, wie Angeklagte und Hauptbelastungszeuge mit der Staatsanwaltschaft kooperierten.

LKA Hessen – Walter Lübcke: Wie die FAZ (Helene Bubrowski/Julian Staib) berichtet, haben Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts (LKA) auf Datenträgern des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke u.a. Aufzeichnungen über etwa 60 Personen und Objekte gefunden. Dabei könnte es sich um weitere Anschlagsziele handeln. Eine konkrete Gefährdung bestehe jedoch derzeit nicht. Der Anwalt des Verdächtigen, der sein Geständnis der Tat später widerrufen hatte, kündigte derweil ein neues Geständnis seines Mandanten an. Darin solle auch ein Mittäter belastet werden, so die taz (Konrad Litschko). Da der Inhalt des ersten Geständnisses jedoch von den Ermittlern für glaubwürdig gehalten wird und auf anderem Wege im Verfahren verwendet werden kann, dürfte das zweite kaum Auswirkungen haben. Mit einer Anklage ist zum Jahreswechsel zu rechnen. 

BVerfG zu Hartz IV-Sanktionen: Auf grundundmenschenrechtsblog.de setzt sich der Jurastudent Johannes Mikolajetz mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen auseinander und konstatiert eine Relativierung der Menschwürde.

Recht in der Welt

USA – Hongkong: US-Präsident Donald Trump hat zwei Gesetze zur Unterstützung der Demokratiebewegung in Hongkong, den sogenannten Hong Kong Human Rights and Democracy Act unterzeichnet, wie u.a. FAZ (Friederike Böge), SZ (Alan Cassidy/Lea Deuber) und spiegel.de berichten. Danach können gegen Personen, die in Hongkong schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, Sanktionen verhängt werden. Auch eine Drohung, Hongkong den Sonderstatus zu entziehen, ist dem Gesetz inhärent. Ein zweites Gesetz verbietet den Export von Tränengas, Gummigeschossen, Wasserwerfern und Handschellen an Hongkongs Polizei. Die Gesetze waren zuvor fast einstimmig vom Kongress beschlossenen worden. China reagierte scharf und bestellte den US-Botschafter ein.

Peter Sturm (FAZ) bescheinigt den Gesetzen jedoch "hauptsächlich symbolische Bedeutung". Der prodemokratischen Bewegung in Hongkong, die jüngst auch bei den Bezirksratswahlen obsiegte, könnten die Gesetze Auftrieb verleihen – sie seien für diese ein "wichtiger symbolischer Erfolg", so Lea Deuber (SZ).

Polen – Wojciech Sadurski: Rechtsprofessor John Morijn und PostDoc Barbara Grabowska-Moroz berichten auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) ausführlich über den ersten Verhandlungstag im Prozess gegen den polnischen Rechtsprofessor Wojciech Sadurski vor einem Warschauer Bezirksgericht. Die polnische Regierungspartei PiS hat Sadurski aufgrund eines Tweets verklagt, in der er die Partei als "organized criminal group" bezeichnete. Gegen Sadurski sind zwei weitere Verfahren anhängig.

Russland – Meinungsfreiheit: spiegel.de (Christina Hebel) berichtet über eine nun veröffentlichte Studie von Reporter ohne Grenzen über die Einschränkung der Internetfreiheit durch den Kreml in den vergangenen sieben Jahren. Durch die mittlerweile massiven Eingriffe sei in Russland ein "System der Massenüberwachung" etabliert worden. Eine Gemeinsamkeit vieler der Gesetze sei, dass diese aufgrund ihrer schwammigen Formulierungen willkürlich angewendet werden könnten und so ein Klima der Angst schüfen. Auch die FAZ (Kerstin Holm) setzt sich mit der russischen "Unrechtsjustiz" auseinander. Eine jüngst vom Parlament verabschiedete Gesetzesänderung sieht etwa vor, dass nun auch Einzelpersonen, die ausländische Medienberichte verbreiten oder Geld aus dem Ausland erhalten, das diffamierende Label "ausländischer Agent" führen müssten – und nicht wie bislang lediglich Medienunternehmen und NGOs. Bei Verstoß drohen hohe Strafzahlungen. 

China – Verfassungsrecht: Auf verfassungsblog.de befasst sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Renninger (in englischer Sprache) mit chinesischem (Anti-)Konstitutionalismus und erklärt die Ideologie des Sinomarxismus, die für das Verständnis des chinesischen Rechtssystems essentiell sei. 

Brasilien – Lula da Silva: Wie FAZ (Tjerk Brühwiller) meldet, ist der ehemalige brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva am Mittwoch in zweiter Instanz zu mehr als 17 Jahren Haft wegen Korruption und Geldwäsche verurteilt worden. Da das Verfahren in erster Instanz jedoch von einer kürzlich erlassenen Regelung des Obersten Gerichtshofes abwich, könnte das Urteil annulliert werden.

Juristische Ausbildung

JuMiKo – Schwerpunktbereich: Die Herbstkonferenz der Justizminister (JuMiKo) sprach sich Anfang November dafür aus, auf dem Zeugnis über die Erste Juristische Prüfung künftig auf die Bildung einer Gesamtnote zu verzichten und stattdessen die Noten der Pflichtfachprüfung und des Schwerpunktbereichstudiums nur noch getrennt auszuweisen. Eine entsprechende "Bitte", einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 5d Deutsches Richtergesetz (DRiG) zu erarbeiten, wurde an das Bundesjustizministerium gerichtet. Mit der Maßnahme verfolgt die JuMiKo das Ziel der bundesweiten Harmonisierung des Jurastudiums, die aufgrund der "Unvergleichbarkeit der Schwerpunktnoten untereinander" nötig geworden sei. Kritiker befürchten eine Abwertung des Schwerpunkts und eine weitere Abnahme der Wissenschaftlichkeit im Jurastudium. lto.de (Marcel Schneider) stellt die nun darüber entbrannte Diskussion dar und lässt dabei viele Stimmen zu Wort kommen.

Sonstiges

AfD und Verfassungsschutz: Die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) befasst sich mit der Frage, welche Folgen es für die AfD hätte, sollte es zu einer Beobachtung des extremen "Flügels" der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kommen. Eine solche werde immer wahrscheinlicher, wie es aus Verfassungsschutzkreisen heiße. "Juristisch heikel" wäre die Überwachung von Angehörigen der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) sowie des "Flügels" insofern, als viele von ihnen Parlamentsmandate hätten. Denn bei Bundestagsabgeordneten gelten schärfere Anforderungen für eine Überwachung – dies urteilte das Bundesverfassungsgericht im Falle des lange vom Verfassungsschutz beobachteten thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Die AfD kündigte bereits an, in jedem Fall vor Gericht zu ziehen.

DSGVO-Mängel: Die seit Mai letzten Jahres geltenden Datenschutzregeln hält kein einziger von 35 untersuchten Internetdiensten – darunter Facebook, Whatsapp, Google und Amazon – vollständig ein, so das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums. Besondere Probleme bestehen u.a. im Bereich der Datenverarbeitung für gezielte Werbung, bei der Ausgestaltung von Einwilligungen und beim Minderjährigenschutz, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lj

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. November 2019: Amazon droht EuGH-Niederlage / EU-Sammelklage kommt / Folgen des BGH-Urteils zu Legal Tech . In: Legal Tribune Online, 29.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38961/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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