Die juristische Presseschau vom 22. November 2019: Ex-Fresh­fields-Anwalt vor Anklage / EU-Sam­mel­klagen kommen / EGMR zu Tran­sit­zonen

22.11.2019

Rechtsanwalt, der eine Bank bei Cum-Ex-Geschäften beriet, soll angeklagt werden. Außerdem in der Presseschau: EU-Staaten einigen sich auf Einführung von Sammelklagen und Straßburg urteilt differenziert über Transitzonen für Flüchtlinge.

Thema des Tages

GenStA Frankfurt/M. - anwaltliche Hilfe zu Cum-Ex-Geschäften: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. wird wohl noch dieses Jahr Rechtsanwalt Ulf Johannemann wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung anklagen, berichtet die SZ (Jan Willmroth).  Als Haupttäter sollen Mitarbeiter der Maple Bank angeklagt werden, die mit Cum-Ex-Geschäften einen Steuerschaden von 383 Millionen Euro verursacht haben sollen. Johannemann soll der Bank durch Gutachten bescheinigt haben, dass rechtlich alles legal sei. Bis vor kurzem war Johannemann Partner der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. 

Rechtspolitik

EU-Sammelklagen: Nächste Woche werde der EU-Ministerrat grünes Licht für die Einführung verbraucherrechtlicher Sammelklagen geben, weiß die FAZ (Henrik Kafsack), darauf hätten sich die EU-Mitgliedsstaaten jetzt verständigt. Die Bundesregierung, die sich enthalten wolle, kritisiere "dass die Bedingungen für die 'qualifizierten Einrichtungen', die im Namen der Verbraucher klagen sollen, zu weich sind. Es bestehe die Gefahr, dass nicht nur etablierte Verbraucherverbände klagten, sondern am Profit orientierte Organisationen." 

Legal Tech: Der Gesetzgeber soll Freiräume mit eingeschränktem Verbraucherschutz schaffen, in denen Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen neue digitalisierte Geschäftsmodelle ausprobieren können, fordert Rechtsanwalt Cord Brügmann auf lto.de. Er spricht von "regulatory sandboxes" oder Reallaboren, wie es sie unter anderem in Großbritannien gebe. Auf der Grundlage von gesetzlichen Experimentierklauseln könnte getestet werden, "ob Provisionsverbot, das ausnahmslos geltende Verbot reiner Kapitalbeteiligungen, das weitgehende Verbot von multidisziplinären Partnerschaften und von generellen anwaltlichen Erfolgshonoraren sowie das teilweise PR-Bono-Verbot nicht flexibilisiert werden können". Die Firmen sollten in dieser Phase eng mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. 

Dokumentation der Hauptverhandlung: OLG-Richter Ulrich Egger kritisiert im FAZ-Einspruch die Überlegungen, eine audio-visuelle oder schriftliche Dokumentation der Hauptverhandlung einzuführen. "Die am Strafprozess Beteiligten haben diese Daten zu sichten, auszuwerten, zu bewerten und ggfs. hierauf zu reagieren. Alle Beteiligten werden hierfür mehr Zeit als bisher benötigen, die Verfahren werden sich verlängern."

Gehaltsdeckel für Unternehmensvorstände: Der Bundestag hat vorige Woche bei der Umsetzung der EU-Aktionärsrechte-Richtlinie beschlossen, dass Aufsichtsräte eine Deckelung der Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften regeln müssen. Die Hauptversammlungen können dabei mitbestimmen. Tillmann Neuscheler (FAZ) zeigt sich im Wirtschafts-Leitartikel skeptisch gegenüber Obergrenzen für Managergehälter. Dass der Staat mitbestimme, könne aber damit gerechtfertigt werden, dass er bei Managerfehlern oft mithaften müsse, wie etwa in der Finanzkrise. Gut sei, dass die Aktionäre das letzte Wort über die Bezüge der Vorstände haben.

Justiz

BFH zu Gemeinnützigkeit und Mehrwertsteuer: Das Bistro einer Behindertenwerkstatt kann nicht deshalb den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden, weil die Behindertenwerkstatt gemeinnützig ist. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof laut lto.de und community.beck.de (Claus Koss). Die Leistung des Bistros sei an sich nicht gemeinnützig und stehe in Konkurrenz zu kommerziellen Angeboten. 

EuGH zu Flughafenentgelten: Fluggesellschaften können vor den Verwaltungsgerichten gegen die Entgeltordnung eines Flughafens klagen. Dies hat auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts der Europäische Gerichtshof entschieden, berichtet lto.de. Bisher konnten Fluggesellschaften nur zivilrechtlich gegen das konkret verlangte Entgelt vorgehen. Der EuGH hielt dies für ineffizient.

LG Siegen zur Misshandlung von Flüchtlingen: Das Landgericht Siegen hat im Prozess um Misshandlungen in einer Burbacher Flüchtlingsunterkunft zwei Behördenmitarbeiter freigesprochen, denen keine Kenntnis der Praktiken nachgewiesen werden konnte, so spiegel.de. Die Mitarbeiter hatten zwar ihr Dienstzimmer gegenüber dem "Problemzimmer", in dem die Quälereien stattfanden, allerdings wurden Flüchtlinge vor allem abends und nachts dort "bestraft". Bisher gab es in dem Verfahren zehn Verurteilungen, drei Freisprüche und zwei Einstellungen. Gegen mehr als 20 Angeklagte wird noch verhandelt.

BGH - Franco A.: Die taz (Sebastian Erb) erläutert ausführlich, warum der Bundesgerichtshof die Anklage gegen den rechtsextremistischen Ex-Bundeswehrsoldaten Franco A. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zugelassen hat. Dass A. lange Zeit keinen Anschlag begangen habe, spreche nicht gegen den Tatverdacht. "Es komme nicht darauf an, für wann er die Tat geplant hatte, sondern ob." Hierfür gebe es viele Anhaltspunkte.

LG München - Stromstöße: Im Prozess gegen den falschen Arzt, der von Frauen verlangt hatte, dass sie sich zu angeblich wissenschaftlichen Zwecken lebensgefährliche Stromstöße geben lassen, sagten zwei Betroffene aus. Ein Mann hatte seiner Ehefrau auf Anweisung des Angeklagten Elektroden an die Schläfen gehalten. spiegel.de (Wiebke Ramm) schildert die Aussagen und ein Video des lebensgefährlichen Vorgangs, das im Gericht gezeigt wurde. 

20 Jahre BAG in Erfurt: lto.de (Tanja Podolski) spricht mit Ingrid Schmidt, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, über den 1999 erfolgten Umzug des BAG von Kassel nach Erfurt, wie sich die Stadt und das Gericht aneinander gewöhnt haben und die aktuellen Aufgaben der Arbeitsgerichtsbarkeit. 

Thomas Fischer über Bücher von Amtsrichtern: Ex-BGH-Richter Thomas Fischer rezensiert und kritisiert in seiner spiegel.de-Kolumne das Buch "Urteil: ungerecht" des Amtsrichters Thorsten Schleif, der andere Richter für das größte Problem der Justiz hält. Fischer stellt das Buch in eine Reihe ähnlich alarmistischer Bücher der Amtsrichter Zantke, Burow und Gnisa, die ebenfalls die Justiz am Abgrund sähen. 

Recht in der Welt

EGMR - Transitzonen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Entscheidungen zu asylrechtlichen Transitzonen an der ungarischen Staatsgrenze bzw. auf einem russischen Flughafen differenziert geurteilt. Danach ist ein 23-tägiger Aufenthalt mit ordentlicher Unterbringung wie in Ungarn noch vertretbar, während ein mehrmonatiger oder sogar zweijähriger betreuungsloser Aufenthalt auf einem Flughafen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und tagesschau.de (Gigi Deppe/Claudia Kornmeier)

Israel - Anklage gegen Netanjahu: Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hat Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in drei Fällen wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue angeklagt, berichtet die SZ (Alexandra Föderl-Schmid). Zurücktreten müsste er aber nur im Falle einer Verurteilung. spiegel.de stellt die Anklagepunkte näher dar. 

EuGH - Waren aus israelisch besetzten Gebieten: Der research assistant Odey Hardan tritt auf verfassungsblog.de dem Vorwurf entgegen, der EuGH habe ultra vires gehandelt, als er vorige Woche eine spezielle Kennzeichnung für Waren aus israelisch besetzten Gebieten forderte. Die Argumentation des EuGH sei "mindestens vertretbar". Auch Jannis Hagmann (taz)
verteidigt den EuGH: "Dass die EU anders als die USA an ihrer am Völkerrecht orientierten Position festhält und handelspolitisch konsequent agiert, ist richtig."

USA - Korruptionsklage gegen Fiat Chrysler: General Motors hat laut Hbl den Konkurrenten Fiat Chrysler auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Fiat Chrysler habe sich Wettbewerbsvorteile in Form von niedrigeren Löhnen dadurch verschafft, dass Funktionäre der Gewerkschaft United Auto Workers bei den Tarifrunden zwischen 2009 und 2015 bestochen wurden. 

Das Letzte zum Schluss

CDU billigt Entwendung: Nachdem Greenpeace bekannt gegeben hatte, dass es das "C" aus dem Schriftzug "CDU" am Konrad-Adenauer-Haus entfernt hat, zeigte sich die CDU-Vorsitzende Annegret-Kramp-Karrenbauer versöhnlich. "So ein C für Christlichkeit und Nachhaltigkeit kann auch Greenpeace nix schaden, leihen wir also gerne für kurze Zeit einmal aus", sagte sie laut Welt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag  erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2019: Ex-Freshfields-Anwalt vor Anklage / EU-Sammelklagen kommen / EGMR zu Transitzonen . In: Legal Tribune Online, 22.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38839/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen