Die juristische Presseschau vom 21. November 2019: G20-Pres­se­ak­k­re­di­tie­rungen rechts­widrig wider­rufen / Kin­der­rechte ins GG / "Prepper"-Ver­fahren

21.11.2019

Dem VG Berlin zufolge war der Entzug der Presseakkreditierungen zweier Journalisten rechtswidrig. Außerdem in der Presseschau: Justizministerium bereitet GG-Änderung zu Kinderrechten vor und "Prepper"-Polizist steht in Schwerin vor Gericht.

Thema des Tages

VG Berlin zu G20-Akkreditierungen: Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zufolge war der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen von zwei Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 durch das Bundespresseamt rechtswidrig. Es hätten weder die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen als begünstigenden Verwaltungsakten nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgelegen, noch sei das Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden. So sei eine Interessenabwägung unterblieben. Das Gericht muss noch über die Klagen sieben weiterer Journalisten entscheiden. Über das Urteil schreiben Tsp (Jost Müller-Neuhof), lto.de und taz (Katharina Schipkowski)

In einem gesonderten Kommentar meint Katharina Schipkowski (taz), mit dem Vertrauen auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes und dem Entzug der Akkreditierung habe das Bundespresseamt gesellschaftliches Misstrauen gegenüber Journalisten geschürt und der Demokratie "keinen Dienst erwiesen". Verabschiede man sich so leichtfertig von der Pressefreiheit, so sei die demokratische Grundordnung in Gefahr.

Rechtspolitik

Hasskriminalität: Einem Bericht von spiegel.de zufolge haben Innenpolitiker der Union vorgeschlagen, den 1981 abgeschafften Straftatbestand "Befürwortung von Straftaten" wieder einzuführen, um effektiver gegen Hass im Internet vorgehen zu können.

Klimapolitik und Grundgesetz: Der emeritierte Rechtsprofessor Dietrich Murswiek schreibt in der FAZ über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Klimaschutz und Entscheidungsspielräume der Politik. Die Bundesregierung sei auf Grundlage von Artikel 20a Grundgesetz zwar "zur Mitwirkung an der Ausarbeitung eines globalen Klimaschutzkonzepts verpflichtet". Ein solches könne aber angesichts des Anteils Deutschlands an den globalen Emissionen in Höhe von nur zwei Prozent "nicht durch nationale Politik" ersetzt werden. Was konkret zu tun ist, sei verfassungsrechtlich nicht vorgegeben.

Kinderrechte: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über Pläne der Bundesregierung, Kinderrechte in das Grundgesetz (GG) aufzunehmen. Das Bundesjustizministerium will noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung des GG vorlegen. Im Wesentlichen soll dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kodifiziert werden. Der Beitrag bemerkt jedoch, dass dies ungewollt dennoch zu einer Änderung der Rechtslage führen könne und dadurch das "sorgsam austarierte Gebilde" von Elternrechten und staatlichem Wächteramt "ins Schlingern" gebracht werden könne. 

"Sichere Herkunftsstaaten": Der CDU-Politiker Thorsten Frei plädiert in der FAZ dafür, eine Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten" im Sinne des Asylrechts nur im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie durchzuführen. Dadurch könne der Zustimmungszwang des Bundesrats umgangen werden. Erfasst würden jedoch die allermeisten Fälle, denn auf Grundlage des – den Zustimmungszwang auslösenden – Artikel 16a Grundgesetz sei in diesem Jahr nur 1,1 Prozent aller Antragsteller Asyl gewährt worden.

Kinderpornographie: Die Welt (Sabine Menkens) berichtet über Pläne von Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD), eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für computergenerierte Bilder von Kinderpornographie, deren Verwendung als "Eintrittskarte" für Darknetforen Ermittlern künftig erlaubt sein soll. Betreiber solcher Internetplattformen, in denen Kinderpornographie ausgetauscht wird, verlangen häufig entsprechendes Material als "Keuschheitsprobe". Verdeckte Ermittler sollen dazu in Zukunft sogenannte "Deep-Fake-Bilder" verwenden können. Ein bereits in erster Lesung behandelter Gesetzentwurf zum sogenannten "Cybergrooming" soll nun entsprechend ergänzt werden.

Justiz

BVerfG – Ferkelkastration: Nun befasst sich auch die Zeit (Martin Klingst) mit der von der Tierschutzorganisation Peta im Namen männlicher Ferkel eingereichten Verfassungsbeschwerde betreffend deren betäubungslose Kastration. Vor dem Hintergrund des Verfahrens beleuchtet der Beitrag den historischen Wandel der menschlichen Vorstellung vom Tier und die Möglichkeit, dass Tiere als Träger subjektiver Rechte anerkannt werden könnten.

BGH zu Syndikusrecht: lto.de (Pia Lorenz) stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor, demzufolge sich die Anerkennung als Syndikusrechtsanwalt aus dem selbstständigen Führen von Verhandlungen oder vergleichbarer Tätigkeiten ergeben kann. Eine Gesamtvertretungsbefugnis ist nicht erforderlich. Weiterhin reicht für eine Anerkennung als Syndikusanwalt nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dass ein Anwalt 65 Prozent seiner Arbeitszeit für anwaltliche Tätigkeit aufwendet. So können auch Unternehmensjuristen als Syndikusanwälte anerkannt werden.

BAG zu Überstunden nach Freistellung: In einem ausführlichen Beitrag für lto.de stellt der Rechtsprofessor Michael Fuhlrott ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor, wonach im Falle einer nach einer Kündigung erfolgten Freistellung geleistete Überstunden des Arbeitnehmers nicht automatisch erlöschen. Der Arbeitnehmer müsse erkennen können, dass die Freistellung auch dem Abbau des Arbeitszeitkontos dienen solle. Der Arbeitgeber muss die geleisteten Überstunden gegebenenfalls auszahlen. 

BAG zu Saisonarbeit: Einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge handelt es sich bei einem Saisonarbeitsverhältnis, bei dem eine Badeaufsicht "jeweils für die Saison eines Kalenderjahres eingestellt" wird, nicht um ein befristetes, sondern um ein "begrenztes" Arbeitsverhältnis. Klauseln derartiger Saisonarbeitsverträge, die die Arbeits- und Vergütungspflicht für einen bestimmten Zeitraum beschränken, unterfallen unter anderem der AGB-Kontrolle, erläutert der Rechtsanwalt Alexander Willemsen in einem Beitrag für lto.de

VerfGH Thüringen zu "Prüffall"-Klage: Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hat eine Klage der AfD Thüringen als unzulässig abgewiesen, die sich gegen die Erklärung der Partei zum "Prüffall" durch den Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Stephan Kramer, richtete. Das LfV sei kein Verfassungsorgan, sondern eine normale Behörde. Zuständig für Klagen gegen Einstufungen und Äußerungen des Amtes sei deshalb das Verwaltungsgericht. Es berichten taz (Christian Rath) und lto.de (Markus Sehl)

OVG Lüneburg – Nitratbelastung: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt wegen der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Länder hätten gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, so die DUH laut taz (Jost Maurin)

LG Schwerin – "Prepper"-Polizist: Vor dem Landgericht Schwerin hat der Prozess wegen illegalen Waffenbesitzes gegen den ehemaligen SEK-Polizisten Marko G. begonnen, der wohl "Hannibal", einem sogenannten Prepper-Netzwerk, angehörte. Der Angeklagte erklärte am ersten Verhandlungstag, seine Leidenschaft für Waffen sei außer Kontrolle geraten. Er sei nicht rechtsextrem. Die Staatsanwältin brauchte 42 Minuten, um die Liste der Waffen, Patronen und Sprengkörper vorzulesen, die G. gehortet haben soll. Über den Prozessauftakt schreiben u.a. spiegel.de (Wiebke Ramm), taz (Daniel Schulz/Pia Stendera) und lto.de

LG Frankfurt – Falk-Erbe: Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt gegen den Unternehmer Alexander Falk wegen eines mutmaßlichen Mordauftrags hat die Ehefrau des Angeklagten ausgesagt. Nadia Falk, Rechtsanwältin und dritte Verteidigerin ihres Mannes, entlastete diesen vor Gericht. Das Zivilverfahren gegen ihren Mann, an dem das mutmaßliche Tatopfer Wolfgang J. als Rechtsanwalt beteiligt war, habe ihn nicht groß belastet. Wolfgang J. sei auch kein Feindbild für ihren Mann gewesen. Es berichten Hbl (René Bender) und ausführlich faz.net (Anna-Sophia Lang).

LG Stuttgart – Daimler-Dieselskandal: Wie das Hbl (Jan Keuchel u.a.) ausführlich berichtet, erwägt das Landgericht Stuttgart, ein Verfahren gegen Daimler im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auszusetzen und Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der EuGH soll beurteilen, ob Abgaswerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch im Straßenbetrieb grundsätzlich einzuhalten seien. Zudem soll er über die Rechtmäßigkeit eines finanziellen Abzugs für die bisherige Nutzung von Fahrzeugen befinden.

AG Hamburg zu Rolling-Stones-Karten: Die ehemalige Hamburger Staatsrätin für Bezirksangelegenheiten, Elke Badde, ist vom dortigen Amtsgericht wegen Vorteilsnahme und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Sie hatte vom Chef des Bezirksamts Nord zwei vom regulären Verkauf ausgenommene Karten für ein Konzert der Rolling Stones erworben. Der Vorteil bestand nun darin, eines der begehrten Tickets zwar zum regulären Preis, aber doch ganz sicher zu haben. Es berichten taz (Marco Carini) und spiegel.de.

Hohenzollern-Streit: SZ (Gustav Seibt) und FAZ (Reinhard Müller) rekonstruieren die historischen Grundlagen der laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand. Bei dem Streit geht es darum, ob dem Haus Ausgleichsleistungen für auf besatzungsrechtlicher Grundlage erfolgte Enteignungen zustehen. Entscheidend für die Beurteilung ist unter anderem die Frage, ob der ehemalige Kronprinz Wilhelm dem NS-System "erheblichen Vorschub" geleistet hat.

Recht in der Welt

Malta – Mord an Daphne Caruana Galizia: Im Zusammenhang mit der Tötung der Journalistin Daphne Caruana Galizia hat die maltesische Polizei einen Unternehmer verhaftet, als der gerade mit seiner Yacht das Land verlassen wollte. Er soll einem Informanten zufolge einer der Hintermänner des Anschlags sein, bei dem die Journalistin durch eine Autobombe getötet wurde. Darüber und insbesondere über die Verwicklungen in die maltesische Regierung berichten SZ (Oliver Meiler/Hannes Munzinger) und taz (Christian Jakob)

Schweden – Julian Assange: Nun berichtet auch lto.de über die Einstellung der Ermittlungen der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Norwegen – Justizskandal: In einem Beitrag für FAZ-Einspruch schreibt der Rechtsprofessor Sören Koch ausführlich über die jahrelange Gerichtspraxis in Norwegen, Sozialleistungen entgegen EU-Vorgaben nicht auszuzahlen und zu Unrecht Haftstrafen wegen schweren Sozialversicherungsbetrugs zu verhängen. So wurden tausenden Menschen Sozialleistungen wie Kranken- oder Pflegegeld oder Erwerbsminderungsrente gestrichen, wenn sie sich für längere Zeit in einem EU-Land aufhielten. Ein Anspruch auf Weiterbezug besteht seit Juni 2012 nach EU-Recht, das auch in Norwegen gilt. Das fiel jedoch offensichtlich bis zuletzt niemandem auf.

Sonstiges

Abwahl Brandner: Der Richter Axel Burghart kritisiert in der FAZ die Begründung der Möglichkeit einer Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags habe eine Abwahl als "actus contrarius" für möglich erklärt. Dies sei "völlig unhaltbar", da die Idee des actus contrarius nur erklären könne wie – und nicht ob – eine rechtliche Handlung durchzuführen sei. Ob eine Amtsenthebung überhaupt zulässig ist, würde durch die Begründung nicht beantwortet.

Forensische Psychiatrie: In der Zeit (Amrai Coen) findet sich ein Interview mit der als Gerichtsgutachterin arbeitenden Psychiaterin Heidi Kastner. Die Österreicherin hat unter anderem Josef Fritzl begutachtet. Im Gespräch berichtet sie aus ihrer Berufspraxis.

Das Letzte zum Schluss

"Verschissmuss": Versprechen, Vergreifen, Verhören, das sind bekanntlich Fälle des Erklärungsirrtums nach § 119 BGB. Vielleicht haben "Bild" und die SPD Mühlheim an der Ruhr der Jurawelt nun einen hübschen AT-Fall geschenkt, den sogenannten Verschissmuss-Fall. Denn die Mitarbeiterin des Blumengeschäfts, die den Kranz für die Gedenkveranstaltung lieferte, hat laut spiegel.de den am Telefon durchgegebenen Text falsch verstanden und falsch aufgeschrieben und das Aufgeschriebene dann an die Schleifendruckerei gefaxt. Dort ist es ungeprüft produziert worden. Ist das die Wiederkehr der "schusseligen Sekretärin"?

 

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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2019: G20-Presseakkreditierungen rechtswidrig widerrufen / Kinderrechte ins GG / "Prepper"-Verfahren . In: Legal Tribune Online, 21.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38817/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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