Die juristische Presseschau vom 20. November 2019: Tot­schlag durch Frau­e­n­ärzte / Terror-Anklage gegen Franco A. / EuGH zu pol­ni­scher Dis­zi­p­li­nar­kammer

20.11.2019

Frauenärzte wegen Tötung eines Zwillings bei Kaiserschnitt verurteilt. Außerdem in der Presseschau: BGH lässt Anklage gegen Franco A. vor OLG zu und Polens Oberstes Gericht muss Unabhängigkeit der Disziplinarkammer selbst beurteilten. 

Thema des Tages: 

LG Berlin zu getötetem Zwilling: Das Landgericht Berlin hat zwei Frauenärzte wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags in einem minder schweren Fall zu Bewährungsstrafen verurteilt. Während eines Kaiserschnitts in der 32. Schwangerschaftswoche hatte die operierende Ärztin einem Zwilling mit schwerer Hirnschädigung eine tödliche Dosis Kaliumchlorid injiziert. Der andere Zwilling kam gesund zur Welt, der Eingriff war mit der Mutter abgesprochen. Die Ärztin und ihr mitverurteilter Vorgesetzter gingen davon aus, dass es sich noch um eine zulässige Spätabtreibung gehandelt habe. Eine anonyme Anzeige aus der Klinik brachte den Fall ans Licht. Nach Ansicht der Richter ist der Fötus jedoch mit der Öffnung der Gebärmutter zum Menschen geworden und die Tötung damit ein Totschlag. Während im Zivilrecht erst nach Verlassen des Mutterleibes von einem Menschen ausgegangen wird, ist dies im Strafrecht bereits mit der Öffnung der Gebärmutter der Fall. Die Verurteilten haben bereits angekündigt gegen das Urteil Revision einzulegen. Mit dem Fall beschäftigen sich SZ (Verena Mayer), FAZ (Marlene Grunert), bild.de (Karin Hendrich) und zeit.de.

Rechtspolitik:

Reform der Wiederaufnahme: Mit den Plänen des Justizministeriums, die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen wegen Mordes angeklagter und dann freigesprochener Personen zu erleichtern, befasst sich nun auch lto.de (Hasso Suliak). Bisher ist eine Wiederaufnahme nur in sehr engen Grenzen möglich, Grund dafür ist das im Grundgesetz verankerte Prinzip des Verbots der Doppelbestrafung ("ne bis in idem"-Grundsatz). Umstritten ist daher, ob die Wiederaufnahme in Mordfällen erleichtert werden kann, ohne dafür das Grundgesetz zu ändern. 

ePrivacy-Verordnung: Mit den jüngsten Entwürfen zur ePrivacy-Verordnung beschäftigt sich nun auch das Hbl (Catrin Bialek) in einem Leitartikel. Der derzeitige Entwurf ließe die großen Internetkonzerne wie Facebook und Google davonkommen, wodurch sich der Wettbewerb weiter zugunsten großer Plattformen verzerre. Daher sollten zunächst die Wirkungen der DSGVO analysiert werden, um dann zu überlegen, wie die Verbraucher vernünftig geschützt werden können. 

Erweiterte DNA-Analyse: Der Kriminologieprofessor Tobias Singelstein setzt sich auf verfassungsblog.de mit dem Beschluss des Bundestages auseinander, DNA-Analysen künftig auf äußere Merkmale zu erweitern. Dabei hält er die Erleichterungen für die Ermittler für überschaubar. Demgegenüber stehen schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht die Diskriminierung und Rassismus Vorschub leisten können. 
 

Justiz:

BGH zu Franco A.: Der Bundesgerichtshof hat auf Beschwerde der Bundesanwaltschaft die Anklage gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zugelassen. Das OLG hatte das Verfahren wegen Unzuständigkeit an das Landgericht Darmstadt verwiesen, da es keinen hinreichender Tatverdacht für eine schwere staatsgefährdende Gewalttat erkannte. Franco A. wird vorgeworfen, unter der Identität eines fiktiven Syrers einen Terroranschlag in Deutschland geplant zu haben. FAZ (Alexander Haneke), spiegel.de (Matthias Gebauer u.a.) und taz (Sebastian Erb) beschäftigen sich mit dem Fall.

BGH zur Anwaltszulassung: Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, wann die Tätigkeit eines Angestellten im Unternehmen eine solche anwaltliche Prägung hat, dass der Angestellte als Anwalt zugelassen werden kann. Dabei liege ein Anteil von 65 Prozent anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand, zudem muss der Angestellte nach außen verantwortlich auftreten dürfen. Es berichtet die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

BGH - Bewertungsportale: Mit der Frage, ob Bewertungsportale Algorithmen verwenden dürfen, um fragwürdige Kommentare automatisiert auszufiltern, beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof. In der Sache klagt die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios gegen das Portal Yelp, weil nicht nachvollziehbar sei, wie die Bewertungen zustande kommen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch) und Welt

BVerfG - Ferkelkastration: Mit einer eingereichten Verfassungsbeschwerde der Tierschutzorganisation Peta befassen sich tagesschau.de (Claudia Kornmeier) und lto.de. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Gesetz, welches die betäubungslose Kastration von Ferkeln um weitere zwei Jahre verlängert. Beschwerdeführer sind dabei die Ferkel selbst, Peta fungiert lediglich als Prozessvertreter und will erreichen, dass Tiere als Träger eigener Rechte anerkannt werden. Dass die Verfassungsrichter die Beschwerdefähigkeit der Ferkel anerkennen, gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich. 

OLG Düsseldorf zu Hinweispflichten: Entdeckt eine Autowerkstatt während einer Reparatur weitere Mängel am Fahrzeug, muss sie ihren Kunden darüber informieren. Tut sie dies nicht und erleidet der Kunde aus diesem Grund später einen Schaden, so ist die Werkstatt zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. lto.de stellt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vor. 

OLG Brandenburg zu Daten: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass Daten keine Sache sind. Der Besitzschutz des § 862 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt daher für Daten nicht. Anders als Sachen zeichnen sich Daten durch Nicht-Rivalität, Nicht-Exklusivität und Nicht-Abnutzbarkeit aus, weshalb eine analoge Anwendung ausscheide.  

StA-Düsseldorf - Geldwäsche: Mit einer Großrazzia unter Federführung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind Ermittler gegen eine Gruppe vorgegangen, der Geldwäsche im großen Stil vorgeworfen wird. Die Gruppe soll ein aufwendiges Hawala-System betrieben haben und so einen dreistelligen Millionenbetrag in die Türkei verschoben haben. Mit dem Hawala-System kann Bargeld in andere Länder transferiert werden, ohne dass es über die Landesgrenze transportiert werden muss und ohne, dass es elektronisch erfasst wird. Über die Ermittlungen berichten SZ (Arne Hell/Georg Mascolo) und FAZ (Reiner Burger)

Wie das Hawala-System funktioniert erklären Hbl (Michael Maisch/Jan Keuchel) und SZ (Moritz Baumstieger).

VG Köln - Suizidhilfe: Das Verwaltungsgericht Köln hat sechs Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Kläger sind schwer krank und begehren die Erlaubnis zum Erwerb tödlicher Betäubungsmittel. Es berichten bild.de (Petra Braun) und lto.de

VG Bremen - Fall Miri: Die Welt (Manuel Bewarder) blickt auf die erwartete Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen im Fall Miri. Miri war nach seiner Abschiebung zurück nach Deutschland gereist, sein Asylantrag wurde jedoch bereits abgelehnt. Dagegen reichte er am vergangenen Freitag Klage und Eilantrag ein. Das Verwaltungsgericht entscheidet in solchen Fällen in der Regel ohne mündliche Verhandlung innerhalb von einer Woche. 

Recht in der Welt:

EuGH zu polnischer Justiz: Auf Vorlage des polnischen Obersten Gerichts hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Oberste Gericht selbst klären müsse, ob die dort neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig sei. Die Disziplinarkammer wird vom Landesjustizrat gewählt, dieser wiederum vom Parlament ernannt. Daraus allein lasse sich noch keine Abhängigkeit von der Politik ziehen, es komme darauf an, dass die Mitglieder keinen politischen Weisungen unterlägen, so der EuGH. Sollte das Oberste Gericht zu diesem Ergebnis kommen, hätte das EU-Recht Vorrang vor dem polnischen Recht und etwaigen Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Über die Entscheidung berichten SZ (Florian Hassel), FAZ (Gerhard Gnauck/Marlene Grunert), spiegel.de (Jan Puhl) und taz (Christian Rath). Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Barbara Grabowska-Moroz und Jakub Jaraczewski kommentieren die Entscheidung auf verfassungblog.de (in englischer Sprache).

EuGH zu Kennzeichnungspflicht: Die Rechtsprofessorin Monika Polzin kritisiert auf verfassungsblog.de die in der letzten Woche ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Lebensmittel aus von Israel besetzten Gebieten in der EU speziell gekennzeichnet werden müssen. Polzin sieht in dem Urteil einen ultra vires-Akt, also eine Kompetenzüberschreitung der EU, denn mit der Kennzeichnungspflicht solle völkerrechtswidriges Verhalten sanktioniert werden, eine solche Sanktion ist jedoch nur im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik möglich. Bundestag und Bundesregierung sollten an der Umsetzung des Urteils daher nicht mitwirken. 

Schweden - Julien Assange: Wie SZ (Kai Strittmatter), FAZ (Matthias Wyssuwa) und spiegel.de berichten, hat die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer Julien Assange eingestellt, weil die Beweislage nicht für eine Anklage reicht. Damit wird Assange, der derzeit in London in Haft sitzt, nicht nach Schweden ausgeliefert. Über das Auslieferungsgesuch der USA wird Anfang 2020 gerechnet. 

USA - Prevent verklagt VW: Nach Informationen des Hbl (Franz Hubik) und spiegel.de hat der Autozulieferer Prevent den VW-Konzern in den USA wegen Verstößen gegen das Kartellrecht auf Schadensersatz in Höhe von 750 Millionen Dollar verklagt. VW soll in den USA verhindert haben, dass kleinere Zulieferer von Prevent übernommen werden, um so die Kosten zu senken. Der Konzern bestreitet die Vorwürfe. 

USA - Donald Trump: Mit der Entscheidung des obersten Gerichts der USA, nach der die für Donald Trump tätige Buchhalterfirma die Steuererklärungen des Präsidenten nun doch nicht an das Repräsentantenhaus übergeben muss, befasst sich nun auch Rechtsprofessor Jud Mathews (USA) auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache). 

Israel - Siedlungen: Die FAZ (Reinhard Müller) bekräftigt, dass die Siedlungsaktivitäten Israels im Westjordanland weiter als völkerrechtswidrig zu bewerten sind. Die diese Feststellung treffenden UN-Resolutionen gelten auch nach den neusten gegenteiligen Verlautbarungen der US-Regierung. 

Juristische Ausbildung:

Examen am PC: lto.de (Marcel Schneider) berichtet von einer Diskussionsveranstaltung über die Chancen und Problematiken von am PC geschriebenen Examensklausuren, wie es bereits in Sachsen-Anhalt möglich ist. Dabei betonten die Vertreter der Justizprüfungsämter und der Korrektoren die Vorteile bei der Organisation des Examens und für die Prüflinge. Der vertretene Rechtsprofessor kritisierte das Vorhaben und merkte an, dass die Prüflinge auf diese neue Prüfungsform erst vorbereitet werden müssten. Gegenstand der Diskussion war auch, ob in Zukunft universitäre Klausuren am PC geschrieben werden sollen.

Sonstiges:

Datenschutz bei Asset Deals: Die Rechtsanwälte Holger Jakob und Hauke Hansen befassen sich auf Handelsblatt-Rechtsboard mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Unternehmenstransaktionen. Weil aus Gründen der Geheimhaltung eine Einwilligung nicht immer praktikabel ist, kommt die Verschlüsselung personenbezogener Daten in Betracht, um die Anforderungen der DSGVO zu wahren. Zudem hat die Datenschutzkonferenz Leitlinien für einige Spezialfälle beschlossen. 

Offener Strafvollzug: Das Land Berlin plant Sicherheitsverwahrte im offenen Vollzug unterzubringen, wenn ihre Entlassung zu erwarten ist. Damit soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, nach welchem Sicherheitsverwahrte vor ihrer Entlassung auf das Leben in Freiheit im offenen Vollzug vorbereitet werden sollen. Die Unterbringung soll dabei in einem Wohnhaus außerhalb der Mauern der JVA Tegel erfolgen. Die SZ (Jan Heidtmann) stellt das Projekt vor. 

In einem gesonderten Kommentar begrüßt Jan Heidtmann (SZ) die Umsetzung des Urteils der Verfassungsrichter. Die betroffenen Sicherheitsverwahrten würden sowieso bald entlassen werden. Je besser sie darauf vorbereitet sind, desto besser für die Gesellschaft. 

Sprache des Grundgesetzes: Die FAZ (Christian Geyer) berichtet über eine Veranstaltung der Deutschen Akademie für Sprache zum Thema "Die Sprache der Verfassung". Schriftsteller und Juristen diskutierten beispielsweise gemeinsam, wie sich der Ehebegriff seit der Einführung des Grundgesetzes verändert habe und inwieweit ein juristischer Text für alle verständlich sein kann. 

Das letzte zum Schluss: 

Taylor Swift darf singen: Die US-Sängerin Taylor Swift darf nach Meldung von spiegel.de bei American Music Awards nun doch ihre eigenen Songs singen. Zwischenzeitlich sah es so aus, als würden die neuen Eigentümer ihrer alten Plattenfirma ihr die Darbietung bestimmter Songs untersagen. In Deutschland wäre so etwas nicht möglich gewesen, berichtet der Rechtsprofessor Axel Metzger im Interview mit der SZ (Cornelius Dieckmann).
 

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lto/kk

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. November 2019: Totschlag durch Frauenärzte / Terror-Anklage gegen Franco A. / EuGH zu polnischer Disziplinarkammer . In: Legal Tribune Online, 20.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38791/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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