Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2018: BAG zu kirch­li­chem Arbeits­recht / Gene­ral­an­walt zu Afg­ha­nistan-Papieren / Pres­se­recht­liche Aus­kunfts­rechte

26.10.2018

Kirchenzugehörigkeit kann nicht zwingend von Bewerbern gefordert werden. Außerdem in der Presseschau: Militärische Lageberichte unterfallen nicht dem EU-Urheberrecht und der Auskunftsanspruch der Presse bezieht sich nur auf die Exekutive.

Thema des Tages

BAG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Entscheidungen kirchlicher Arbeitgeber über die Notwendigkeit der Kirchenzugehörigkeit für eine Stelle der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Die Berlinerin Vera Egenberger hatte gegen das evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung geklagt, weil sie sich im Jahr 2012 im Rahmen der abgelehnten Bewerbung auf eine Referentenstelle wegen der fehlenden Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche diskriminiert gesehen hatte. Sie erhält wegen Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen eine Entschädigung in Höhe von knapp 4.000 Euro. Das BAG folgt damit der Auffassung des EuGH, der den Fall im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens im April entschieden hatte. Danach soll die Zugehörigkeitsforderung nur zulässig sein, wenn sie angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath) und der Arbeitsrechtsprofessor und Fachanwalt Michael Fuhlrott auf lto.de.

Wolfang Janisch (SZ) stellt in einem Kommentar das Urteil in Bezug zu den jüngsten Entscheidungen des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht – der von April und einer weiteren von September im Fall eines gekündigten Chefarztes. Dadurch, dass die staatlichen Gerichte künftig die Rationalität von Personalentscheidungen kontrollieren, habe der EuGH die Kirchen "aufs rechtsstaatliche Festland" geholt. Er stehe damit diametral zur Haltung des BVerfG. Daniel Deckers (FAZ) sieht das kirchliche Selbstbestimmungsrecht durch das Urteil "faktisch entkernt". Auch hätte das BAG die Möglichkeit gehabt, durch eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht die Spannungen zwischen diesem und dem EuGH zu beseitigen.

Rechtspolitik

Maut: Das EU-Parlament hat für einen Gesetzesvorschlag gestimmt, der die Maut nach der tatsächlich zurückgelegte Entfernung berechnet. Die neuen Regelungen sollen für PKW ab 2026, für LKW ab 2023 gelten. Dagegen sieht das deutsche Mautsystem eine pauschale Gebührenerhebung für bestimmte Zeiträume vor und würde damit gegen EU-Recht verstoßen, so lto.de.

Organspende: Ein Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen außer der AfD arbeitet an einem Antrag gegen den Entwurf von Gesundheitsminister Spahn zur Widerspruchslösung bei der Organspende. Die Mitglieder der Gruppe störe das dahinterstehende Menschenbild, dass der Staat regle und der Bürger nur widerspricht, vielmehr gingen alle Rechte vom Bürger aus, meldet die SZ.

Geldwäsche: Im Hbl (Ruth Berschens/Till Hoppe) sieht die EU-Justizkommissarin Věra Jourová die Sicherheit der EU durch die Verknüpfungen der Geldwäsche mit schweren Verbrechen bedroht und fordert mehr Befugnisse der EU-Bankenaufsicht für den Fall, dass die nationale Aufsicht im Verdachtsfall nichts unternimmt.

Verfassungsreform Hessen: Erstmals soll ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ausdrücklich in einer deutschen Landesverfassung geregelt werden. Wie sinnvoll und innovativ dies ist, betrachten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Jan Keesen und Jacob Ulrich auf juwiss.de.

Justiz

BVerwG zu Auskunftsrechten: Der Deutsche Bundestag muss der Presse keine Auskunft über strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete geben, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt. Der Auskunftsanspruch sei auf die Exekutive beschränkt. Geklagt hatte der Tagesspiegel: Der Journalist Jost Müller-Neuhof hatte beim Bundestag presserechtliche Auskünfte zu Immunitätsangelegenheiten des Bundestags beantragt mit der Frage, wie häufig der Präsident des Bundestags über strafrechtliche Ermittlungen gegen Bundestagsabgeordnete informiert würde. Es berichten netzpolitik.org (Arne Semsrott) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof) selbst.

EuGH – Afghanistan-Papiere: Der Generalanwalt am EuGH Maciej Szpunar hat in seinen Schlussanträgen ausgeführt, dass militärische Lageberichte nicht unter den Schutz des europäischen Urheberrechts fallen, da sie als Informationsdokumente in standardisierter Sprache abgefasst seien, es obliege aber den deutschen Gerichten, ob dies auch bei den sogenannten Afghanistan-Papieren der Fall sei. Außerdem instrumentalisiere die Bundesrepublik das Urheberrecht für fremde Zwecke, wenn es um die Geheimhaltung von Informationen gehe. Die Bundesrepublik hatte vor den Zivilgerichten auf Unterlassung gegen die Funke Mediengruppe NRW geklagt, die auf inoffiziellem Weg an die als Verschlussachen eingestuften Berichte gelangt war und diese in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung veröffentlicht hatte. Der BGH hat dem EuGH mit der Bitte um Auslegung des EU-Urheberrechts vorgelegt. Es berichten FAZ (Constantin van Lijnden), lto.de und netzpolitik.org (Arne Semsrott).

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage: Ab der kommenden Woche können Verbraucherverbände mit der Musterfeststellungsklage stellvertretend gegen Konzerne vorgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) will gemeinsam mit dem ADAC gegen den VW-Konzern klagen. Zulässigkeitsvoraussetzung ist, dass sich binnen zwei Monaten mindestens fünfzig betroffene Verbraucher in ein Klageregister eintragen. Der Vorwurf lautet, die Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen vorsätzlich geschädigt zu haben. Ziel ist die Rückabwicklung der Verträge. Bei Erfolg der Klage können die Verbraucher anschließend ihre Ansprüche individuell durchsetzen. Es berichtet die taz (Christian Rath).

LG Nürnberg-Fürth zu SZ: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Schadensersatzklage in Höhe von 78 Millionen Euro abgewiesen, die der Erlanger Unternehmer Hannes Kuhn gegen die Süddeutsche Zeitung angestrengt hatte. Die SZ hatte über Geschäfte Kuhns berichtet, die den Verdacht des Insiderhandels mit Aktien nahe legten. Daraufhin hatte auch der Schweizer Tagesanzeiger unter Bezug auf die SZ berichtet, woraufhin ein Schweizer Geschäftspartner Geschäftsverhandlungen abgebrochen hatte. Die Vorsitzende Richterin Bieber sagt, in der Gesamtschau sei die Berichterstattung nicht kausal für den Abbruch der Geschäftsbeziehungen durch einen Geschäftspartner aus der Schweiz. Es berichtet die SZ (Claudia Henzler/Annette Ramelsberger)die ein anders ausfallendes Urteil als Bedrohung für den kritischen Wirtschaftsjournalismus angesehen hätte, und lto.de.

BSG zu Krankmeldung: Arbeitnehmer sind selbst verpflichtet, ihre Krankmeldung der Krankenkasse zu übermitteln, wenn sie ihren Anspruch auf Krankengeld erhalten wollen, entschied das Bundessozialgericht, meldet die SZ.

LSG Ba-Wü zu Rentenversicherungspflicht: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zugunsten der Befreiung von Syndikusrechtsanwälten entschieden, dass, wer nach der Neuregelung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zum 1. Januar 2016 als Syndikusrechtsanwalt zugelassen ist, einen Anspruch darauf hat, nach § 6 SGB VI rückwirkend von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit zu werden. Damit kann der Arbeitnehmeranteil der vor April 2014 gezahlten Beiträge zurückverlangt werden. Das LSG folgt damit zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Es berichtet lto.de.

LG Bamberg zu Löschverbot: Das Landgericht Bamberg hat Facebook untersagt, einen Beitrag zu löschen, der zur Unterzeichnung einer asylkritischen Petition aufrief, weil diese gegen die internen Bestimmungen verstieße. Dem Netzwerk komme aufgrund seiner Quasi-Monopolstellung eine besondere Rolle bei der Wahrung der Meinungsfreiheit zu, berichtet die SZ (Karoline Meta Beisel).

LG Stuttgart – Dieselaffäre: Das Hbl (René Bender/Sönke Iwersen) berichtet, der Chefjurist des Volkswagen-Konzerns Michael Ganninger hätte bereits im Juni 2015 die Konzernspitze, darunter den damaligen Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch und den damaligen Vorstandschef Martin Winterkorn, in der Abgasaffäre über kursrelevante Informationen in Kenntnis gesetzt. Nach jüngster Ansicht der 22. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hätten die Anleger überdies bereits aufgrund zweier Memoranden aus der Abteilung für Qualitätssicherung und Produktsicherheit aus dem Mai 2014 informiert werden müssen.

LG Heilbronn – Verminderte Schuldfähigkeit: Im Fall des 70-jährigen wegen versuchten Mordes Angeklagten Willi B. hat ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten nun eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Der Angeklagte hatte im Februar in Heilbronn mit einem Jagdmesser wahllos auf drei junge Männer in einer Gruppe von Flüchtlingen eingestochen, zuvor war er nie straffällig geworden, es gibt keine Hinweise auf eine rechtsradikale Gesinnung. Das Gutachten steht im Widerspruch zu Erklärungsversuchen des Angeklagten gegenüber der Polizei, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

CAS zu Radprofi: Der Radprofi Bruyneel, der jahrelang das Team Armstrongs geführt hatte, wurde vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) lebenslang wegen organisierten Dopings gesperrt, berichtet die FAZ (Anno Hecker).

VG Köln zu Umweltprotest: Laut focus.de (Maik Mosheim) hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilantrag gegen die polizeiliche Räumung eines besetzten Doppelhauses im nordrhein-westfälischen Manheim entschieden, worauf die Polizei ihre Einsatzkräfte abgezogen hat. Der Antragsteller ist unbekannt. Durch die Besetzung des Hauses in dem vom Tagebau bedrohten Ort protestieren Braunkohlegegner gegen den Kohleabbau.

EuGH zu Eierlikör: Spirituosen dürfen, damit sie die entsprechende Bezeichnung tragen dürfen, auch nur die in der Verordnung aufgeführten Inhaltsstoffe enthalten, meldet lto.de.

Elektronische Akte: lto.de berichtet, dass immer mehr Gerichte in Nordrhein-Westfalen ohne Papier arbeiten. An Verwaltungs- und Finanzgerichten sind elektronische Akten bereits seit mehreren Jahren in Verwendung. Bis 2025 sollen die Gerichte flächendeckend mit elektronischen Akten arbeiten.

Recht in der Welt

EGMR – Religionskritik: Die Verurteilung einer Frau wegen Herabwürdigung religiöser Lehren in Österreich sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit an. Die Frau hatte den Propheten Mohammed in einem von ihr gehaltenen Seminar als Pädophilen bezeichnet und war dafür vom Landesgericht für Strafsachen in Wien 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro verurteilt worden. Laut EGMR sei Kritik dort nicht mehr schützenswert, wo sie zu religiöser Intoleranz führen könne. Im konkreten Fall hätte sie außerdem auf teilweise unwahren Tatsachenbehauptungen beruht, berichtet lto.de.

EGMR – Haftbedingungen: In Italien sollen verschärfte Haftbedingungen dafür sorgen, dass Mafiabosse ihre Geschäfte nicht aus dem Gefängnis fortsetzen können. Jedoch haben harte Haftbedingungen für einen der bekanntesten Mafiabosse Italiens, den 83 Jahre alte Bernardo Provenzano, der 2016 in einem Mailänder Gefängnis starb, nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen das Verbot der Folter aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, weil der verschlechterte Gesundheitszustand nicht berücksichtigt wurde, so lto.de.

Großbritannien – Cambridge Analytica: Da Facebook dem Unternehmen Cambridge Analytica jahrelang Zugang zu Nutzerdaten gewährte, hat die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO) nun gegen den Internet-Konzern wegen unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten die national vorgesehene Höchststrafe in Höhe von 500.000 Pfund verhängt, berichtet lto.de.

Frankreich – Fessenheim: Der französische Staatsrat hat einen Erlass der Regierung vom April 2017 aufgehoben, der die Stilllegung der beiden Kernreaktoren von Fessenheim am Rheinufer vorsah. Der Staatsrat, oberstes Verwaltungsgericht und Regierungsberater in Gesetzesfragen, entschied, dass der Beschluss für die Schließung wegen juristischer Fehler nicht rechtmäßig sei, berichtet die FAZ (Christian Schubert).

Frankreich – Sarkozy: Der frühere französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy muss sich wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampffinanzierung vor Gericht verantworten. Am Donnerstag entschied das Berufungsgericht in Paris, das Strafverfahren nicht einzustellen und lehnte einen entsprechenden Antrag von Sarkozys Anwalt ab. Sarkozy hat im Wahlkampf 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um fast 20 Millionen überschritten. Er will nun den Kassationsgerichtshof anrufen, so die FAZ (Michaela Wiegel).

Sonstiges

Menschenwürde: In der FAZ widmet sich Reinhard Müller der inflationären Heranziehung der Menschenwürde und zitiert einerseits einen Fußballtrainer, der sich auf diese berief, und erinnert andererseits an die Fälle, in denen die Menschenwürde in den letzten Jahre maßgeblich war – den Fall Daschner und das alte Luftsicherheitsgesetz. Außerdem folge aus der Menschenwürde und der Bindung der Staatsgewalt keineswegs eine bestimmte Flüchtlingspolitik.

 

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lto/cc

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2018: BAG zu kirchlichem Arbeitsrecht / Generalanwalt zu Afghanistan-Papieren / Presserechtliche Auskunftsrechte . In: Legal Tribune Online, 26.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31727/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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