Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2019: Reform­be­darf des Gemein­nüt­zig­keits­rechts / Bun­des­an­walt­schaft beo­b­achtet tür­ki­sche Inva­sion / Keine Löschung von Gesicht­s­er­ken­nungs-Datei

25.10.2019

Das Bundesfinanzministerium will die steuerliche Ungerechtigkeit im Gemeinnützigkeitsrecht beenden. Außerdem in der Presseschau: Ermittlungen wegen türkischen Syrien-Einsatzes möglich und VG Hamburg urteilt gegen Datenschutzbeauftragten.

Thema des Tages

Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) teilte mit, dass in den nächsten Wochen ein Vorschlag zur "Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts" veröffentlicht werde. Anlass ist die Debatte um die steuerliche Begünstigung von politisch aktivistischen Organisationen, die der Bundesfinanzhof im Februar durch sein Urteil zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac angestoßen hatte. Der Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts ergebe sich schon aus dem Katalog der Förderungsgründe, der einen übergreifenden Gedanken der Förderfähigkeit nicht erkennen lässt. Das Ministerium weist zudem auf die momentan bestehende steuerliche Ungerechtigkeit hin, dass "Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechtergestellt werden als jeder x-beliebige Verein". Die SZ (Wolfgang Janisch) stellt zwei denkbare Reformvarianten vor: eine offensive Grundsatzreform für mehr politisches Engagement oder schlicht eine Erweiterung des Katalogs. So oder so müsse aber die verfassungsrechtlich gebotene Grenze zwischen politischen NGOs und Vereinen auf der einen und Parteien auf der anderen Seite gewahrt bleiben. Das bedeutet für gemeinnützige Verbände parteipolitische Neutralität.

Rechtspolitik

Föderalismus: Bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf der Zugspitze machten Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen den Vorschlag, stärkeren Ländern mehr Kompetenzen und Rechte zu geben, wie die FAZ (Timo Frasch) berichtet. Ein solcher "Föderalismus der zwei Geschwindigkeiten" stieß bei den anderen Ländern auf heftigen Gegenwind, sie sehen darin einen Schritt zum "Wettbewerbsförderalismus", den sie ablehnen.

Datenregulierung: Den nun veröffentlichten Bericht der Datenethikkommission, einem aus dem Koalitionsvertrag hervorgegangenen 16-köpfigen Gremium, zum Thema Datenregulierung, KI und Algorithmen stellt lto.de (Markus Sehl) ausführlich vor. Im Kern geht es darin immer wieder um die grundlegende Spannung zwischen der Notwendigkeit von Regulierung zum Schutz von Grundrechten einerseits und Spielraum für dynamische technische Entwicklung andererseits. Eine zentrale Empfehlung ist die Schaffung einer EU-Verordnung für algorithmische Systeme. 

Anti-Doping-Gesetz: Der Münchner Oberstaatsanwalt Gräber fordert in einem Interview mit der FAZ (Michael Reinsch), dass der Geltungsbereich des Anti-Doping-Gesetzes vom Profi- und Spitzensport auch auf den Freizeitsport übertragen wird. Zudem plädiert er für eine Erhöhung des Strafmaßes und eine Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz.

Justiz

BAW – Türkei: Wie die SZ (Ronen Steinke) berichtet, beobachtet die Bundesanwaltschaft die türkische Invasion in Nordsyrien. Nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch ist eine deutsche Zuständigkeit für Ermittlungen gegen das türkische Militär und verbündete Milizionäre auch gegeben. Denn sofern es sich um Verbrechen "im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung" handelt, bedarf es dafür keines Bezuges zu Deutschland. In einem gesonderten Kommentar bewertet Ronen Steinke (SZ) das Vorgehen des türkischen Militärs im Norden Syriens als Kriegsverbrechen und fordert, dass die schon vereinbarten Waffenlieferungen an die Türkei nicht erfolgen. Andernfalls würde sich Deutschland – zumindest durch Beihilfe – an Kriegsverbrechen beteiligen.

Die SZ (Andrea Bachstein) erklärt auch den Begriff der Annexion im Völkerrecht und lehnt ihn für das gegenwärtige Vorgehen der Türkei in Syrien ab.

BVerwG zu Lehrerentlassung wegen Kinderpornographie: Wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschied, führt bei Lehrern der Besitz von Kinderpornographie in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Es handele sich dabei – auch beim Besitz von geringen Mengen – um eine angemessene Disziplinarmaßnahme, da Pädagogen besondere Schutz- und Obhutspflichten für Kinder und Jugendliche träfen. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Falle von zwei Berliner Lehrern auf. lto.de berichtet.

BVerfG zu Zweitwohnungssteuer: Wegen überholter Berechnungsbasis, den Einheitswerten von 1964, erklärt das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen für verfassungswidrig, wie lto.de und FAZ (Manfred Schäfers) berichten. Aufgrund von Wertverzerrungen hatte das Gericht im vorigen Jahr schon die Grundsteuer gekippt.

EuG zu Zauberwürfel: Im Markenstreit um den Zauberwürfel hat das EU-Gericht entschieden, dass die Form des Würfels nicht als Unionsmarke hätte eingetragen werden dürfen, da diese zur Erreichung der technischen Wirkung erforderlich sei. lto.de (Alexander Cremer) zeichnet den seit 2006 bestehenden Streit um den Rubik's Cube nach. Ob die Sache noch vor den EuGH kommt, ist angesichts einer Neuerung von Mai 2019, wonach sie für das Unionsrecht bedeutsame Fragen aufwerfen müsste, ungewiss.

StA München I – Pflegedienste: Wie taz.de (Dominik Baur) und FAZ (Karin Truscheit) berichten, ist die Staatsanwaltschaft München I in einer großangelegten Aktion gegen die organisierte Kriminalität im Pflegesystem vorgegangen. Den verdächtigten Betreibern von Pflegediensten wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug zu Lasten der Sozialhilfeträger und Krankenversicherungen vorgeworfen. Durch das Vortäuschen oder erhebliche Aufbauschen von Pflegebedürftigkeit sei ein Schaden von mindestens einer Millionensumme im hohen einstelligen Bereich entstanden.

LG München – Lastwagen-Kartell: Vor dem Landgericht München hat der größte Schadensersatzprozess gegen das Lastwagenhersteller-Kartell mit mehr als 110 Klagen begonnen. Es geht um 867 Millionen Euro Schadensersatz für den Verkauf überteuerter Lastwagen. Die beklagten Hersteller MAN, Daimler, DAF, Volvo/Renault und Iveco bestreiten die Zulässigkeit der Klage, wie spiegel.de und FAZ melden, weil die Ansprüche an den Prozessdienstleister Financialrights Claims abgetreten und von diesem gebündelt wurden. Das Gericht machte zu Beginn deutlich, dass es hiergegen keine Bedenken habe.

VG Hamburg zu Gesichtserkennung: Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied, dass eine Datenbank mit 13,5 Terrabyte Videoaufnahmen von Ausschreitungen gegen den G 20-Gipfel 2017 nicht gelöscht werden muss, wie lto.de und netzpolitik.org (Marie Bröckling) berichten. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte die Löschung der Datenbank angeordnet, weil sie auf der Suche nach Straftätern mit der Gesichtserkennungssoftware Videmo 360 bearbeitet wurde und es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe. Das VG warf Caspar vor, dass er nicht benannt habe, gegen welche Vorschriften der Software-Einsatz verstoße, außerdem habe er keine milderen Mittel geprüft. Caspar prüft, ob er Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen wird. 

VG Köln zu Höcke und AfD-"Flügel": Björn Höcke ist vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag gescheitert. Höcke hatte den Satz "der Flügel wird immer extremistischer" beanstandet, den Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in einem Spiegel-Interview geäußert hatte. Das Gericht stellte die Unzulässigkeit des Antrags fest, weil Höcke nicht persönlich angesprochen war, und entschied zudem, dass der Satz auch inhaltlich gerechtfertigt sei. lto.de berichtet.

VG Düsseldorf zu Cannabiskonsum: Ein Patient, der aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, darf unter Cannabiseinfluss auch Auto fahren, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wie lto.de meldet. Ein Gutachten hatte dem Kläger volle Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Das Gericht betonte jedoch, dass jeder Fall eines Cannabispatienten einzeln zu prüfen sei.

OLG Frankfurt/M zu Influencerin: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, auf ihrem Instagram-Account Waren oder Dienstleistungen zu verlinken, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Den kommerziellen Zweck nicht kenntlich zu machen, sei unlauter. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, wie die FAZ meldet.

OLG Frankfurt/M – Cum-Ex: Wie die FAZ (Hanno Mußler) berichtet, wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt nun über die Revision der französischen Bank Société Générale verhandelt, die vom Landgericht Frankfurt im vergangenen Jahr zur Zahlung von 22,8 Millionen Euro Schadensersatz an die Landesbank Hessen-Thüringen verurteilt worden war. Es geht um die Frage, welche der Banken im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften die Kapitalertragssteuer hätte abführen müssen. 

VGH Baden-Württemberg zu Freiburger Stadion: Wie lto.de (Hasso Suliak) nun vertieft berichtet, darf der SC Freiburg nach einem unanfechtbaren Eil-Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg das neue Stadion aus Lärmschutzgründen nicht zu allen Anstoßzeiten der Bundesliga nutzen. Anwohner hatten gegen die im November 2018 erteilte Baugenehmigung geklagt. Das Regierungspräsidium Freiburg kündigte an, gegen den Beschluss innerhalb der zweiwöchigen Frist mit einer Anhörungsrüge vorzugehen, weil das Gericht veraltete Lärmgrenzwerte zugrundegelegt hatte. Für eine nochmalige inhaltliche Überprüfung müsste in dem Verfahren jedoch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt werden, was voraussetzt, dass es in den ausgetauschten Schriftsätzen auch einen Hinweis auf die aktuellen Lärmwerte gegeben hat.

Recht in der Welt

Frankreich - EuGH zu Luftverschmutzung: Wie zdf.de (Felix W. Zimmermann) und tagesschau.de (Gigi Deppe) berichten, hat der Europäische Gerichtshof Frankreich wegen Überschreitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid verurteilt. Geklagt hatte die EU-Kommission im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund von erhöhten Werten in zwölf Ballungsgebieten. Der Gerichtshof stellte einen systematischen und anhaltenden Verstoß Frankreichs gegen EU-Vorgaben seit 2010 fest. Auch gegen Deutschland ist ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig.

Portugal - Leihmutterschaft: Die Doktorandin Teresa Violante widmet sich in ihrem Beitrag “Between Legislative Defiance and Legal Security” auf verfassungsblog.de einer kürzlich ergangenen Entscheidung des portugiesischen Verfassungsgerichts zum Thema Leihmutterschaft. Zum ersten Mal in der 26-jährigen Geschichte des Gerichts hatte sich der nationale Gesetzgeber der vorherigen höchstrichterlichen Auslegung der Verfassung widersetzt.

Japan – Carlos Ghosn: Die Anwälte von Carlos Ghosn, ehemaliger Chef der Autobauallianz von Renault, Nissan und Mitsubishi, werfen der Tokioter Staatsanwaltschaft illegale Ermittlungsmethoden und eine Verschwörung gegen ihren Mandanten vor. Dieser werde gezielt faktisch vorverurteilt und rassistisch diskriminiert. Die Verteidigung, die eine Einstellung des Verfahrens noch vor dessen Eröffnung im kommenden Frühjahr fordert, greift damit auch die schwere Kritik an Japans Rechtssystem auf, die unter dem Stichwort "Geiseljustiz" diskutiert wird. Ghosn steht unter dem Vorwurf der Veruntreuung, außerdem habe er in den Finanzberichten Nissans etwa die Hälfte seines Gehalts verschwiegen. Die FAZ (Patrick Welter) berichtet. 

USA – "Me too": Die Schauspielerin Rose McGowan hat gegen den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein, seine ehemaligen Anwälte und gegen die Sicherheitsfirma Black Cube in Los Angeles Klage wegen Erpressung eingereicht, so die SZ (Susan Vahabzadeh). Sie sei von Weinstein vergewaltigt und anschließend mit Repressalien zum Schweigen gebracht worden. So hatte sie etwa eine Schweigegeld-Vereinbarung unterschrieben. Als die Vorwürfe gegen Weinstein im Oktober 2017 öffentlich wurden, wäre ihre Vergewaltigung bereits verjährt gewesen. Spätestens seit 2016 soll Weinstein sie durch die Sicherheitsfirma Black Cube überwacht haben.

Sonstiges

"Clankriminalität": Anlässlich einer Razzia und einer Fachkonferenz zu "Clankriminalität" widmet sich die FAZ (Helene Bubrowski/Julia Schaaf) dem juristischen Vorgehen gegen kriminelle Clan-Strukturen, das eine Herausforderung darstelle. So sei es etwa nach deutschem Strafrecht schwierig, gegen Familienangehörige, die die Taten ihrer Verwandten zum Teil beförderten, aber nicht selbst Beteiligte seien, zu ermitteln, da sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürften. Der Berliner Oberstaatsanwalt Kamstra beklagt, dass die kassischen Ermittlungsmethoden aufgrund der finanziellen Potenz und des Drohpotentials der Clans nicht griffen. Weiterhin wird von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Verschärfung der Regeln über die Vermögenseinziehung gefordert. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lj

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2019: Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts / Bundesanwaltschaft beobachtet türkische Invasion / Keine Löschung von Gesichtserkennungs-Datei . In: Legal Tribune Online, 25.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38379/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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