Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2019: BGH urteilt zu Sonn­tags­bröt­chen­ver­kauf / "Femi­zid" als neuer Straf­tat­be­stand? / Hacker­an­griffe auf Justiz

18.10.2019

Bäckereien dürfen sonntags länger geöffnet bleiben, urteilt der BGH. Außerdem in der Presseschau: Braucht es einen neuen Straftatbestand für "Femizide"? Und welche Gefahr stellen Hacker für die deutsche Justiz dar?

Thema des Tages

BGH zu Bäckerei-Öffnungszeiten: Bäckereien, in denen der Thekenverkauf von Backwaren mit dem Betrieb eines Cafés kombiniert ist, dürfen am Sonntag länger geöffnet haben, als es das Ladenschlussgesetz vorsieht. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag und erklärte, dass solche Bäckereien unter das Gaststättengesetz (GastG) fallen. Nach § 7 GastG dürfen "zubereitete Speisen", die zum "alsbaldigen" Verzehr bestimmt sind, von früh bis spät verkauft werden. Zubereitet in diesem Sinne werden die Teigwaren bereits mit dem Aufbacken, wie die Richter weiter resümierten. Dem voraus gegangen war eine Klage der Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb gegen einen Backwarenhersteller in München, der seine Waren an Sonntagen vor- und nachmittags verkaufte. Dies war vom OLG München anschließend bereits für zulässig befunden worden. Es berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt), ltaz.de (Christian Rath), to.de und tagesschau.de (Klaus Hempel). Die SZ (Wolfgang Janisch/Michael Kläsgen) erläutert zudem, welche Auswirkungen das Urteil für kleine handwerkliche Bäckereien und mit Blick auf die Konkurrenz von Tankstellen hat.

Rechtspolitik

Anschlag in Halle: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat in einer Grundsatzrede vor der Konrad-Adenauer-Stiftung deutlich gemacht, dass es sich aus seiner Sicht bei dem Anschlag auf die Synagoge von Halle nicht um die Tat eines Einzeltäters gehandelt habe. Vielmehr müsse sie im Zusammenhang mit vielen anderen rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Taten in Deutschland gesehen werden. Wie die FAZ (Helene Bubroswki/Eckart Lohse) weiter berichtet, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zudem einen Sechs-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Antisemitismus angekündigt.

DSGVO-Bußgeldberechnung: Die deutschen Datenschutzbehörden haben sich auf ein Verfahren zur Berechnung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geeinigt. Das Verfahren sieht unter anderem fünf Schritte vor, an die sich Behörden bei der Berechnung von Sanktionen halten sollen. Es sei nun mit "höheren und häufigeren Bußgeldern" zu rechnen, so die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Straftatbestand "Femizid": Die Linke-Partei fordert gemeinsam mit verschiedenen feministischen Gruppen die Einführung eines Straftatbestands "Femizid". In einem Interview mit der SZ (Natascha Holstein) erläutert Rechtanwältin Leonie Steinl, Deutscher Juristinnenbundden Begriff und die derzeitige strafrechtliche Bewertung von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen, würdigt die öffentliche Debatte darüber und erklärt ihre kritische Ansicht zur Einführung eines solchen neuen Straftatbestandes.

GWB-Novelle: Um das deutsche Kartellrecht an die Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen, wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in die Ressortabstimmung geben. In einem Gastbeitrag auf lto.de befassen sich die Anwälte Nicolas Kredel und Jan Kresken mit den zentralen Punkten der Neuregelung.

Genehmigungsentscheidungen per Gesetz: Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Genehmigungsentscheidungen für sechs bestimmte "Pilotprojekte" per Gesetz und nicht, wie sonst üblich, über Planfeststellungsverfahren getroffen werden sollen. Mit diesem Schritt wolle er auch ein Vorhaben aus dem CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag umsetzen, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hierzu erklärte. Es berichtet die SZ.

Justiz

BGH – Beihilfe zum Schleusen: Am Donnerstag hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall eines geflüchteten Afghanen befasst, der zuvor vom Landgericht Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Mann hatte sich gegenüber den Schleusern bereiterklärt, sich um zwei afghanische Frauen und deren Kinder bei der Bootsüberfahrt von der Türkei nach Griechenland zu kümmern. Das Boot kenterte jedoch bei der Überfahrt, wobei unter anderem die Frauen und Kinder starben. In der Bereitschaft "Ansprechpartner" zu sein, sah das Landgericht eine Beihilfehandlung. Dieser Ansicht schloss sich die Bundesanwaltschaft an. Wie der Vorsitzende Richter mitteilte, wird es wohl eine "knappe Entscheidung" werden. Das Urteil des BGH soll am 14. November verkündet werden. Es berichten lto.de und die taz (Christian Rath).

BAG zu Inbezugnahmeklauseln: Rechtsanwalt Daniel Hund erläutert in einem LTO-Beitrag ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen Mittwoch zur Unwirksamkeit von Inbezugnahmeklauseln, wenn in dem Arbeitsvertrag gleichzeitig abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Geklagt hatte der Beschäftigte eines Zeitarbeitsunternehmens, dessen Arbeitsvertrag in wesentlichen Punkten von dem Tarifvertrag, auf den Bezug genommen wurde, abwich, so auch vom Grundsatz der Gleichstellung ("Equal-Pay"). Grundsätzlich darf laut BAG von diesem Grundsatz zwar abgewichen werden, aber eben nur, wenn die Inbezugnahme wirksam ist, was vorliegend nicht der Fall war.

BAG zu Entgeltfortzahlungsanspruch: Das Bundesarbeitsgericht hat in einem weiteren Urteil vom Mittwoch den von den Vorinstanzen erhobenen Anspruch von Zeitungszustellern auf Entgeltzahlung an Feiertagen bestätigt. Da sie gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruchs verstößt, erklärte das Gericht eine arbeitsvertragliche Regelung für unwirksam, die darauf abzielte, Vergütungspflichten an Feiertagen zu umgehen. Laut lto.de hatte ein Zeitungszusteller geklagt, der gemäß einer Regelung in seinem Arbeitsvertrag an Feiertagen, die auf einen Werktag fielen und an denen er deshalb keine Zeitung ausliefern musste, kein Gehalt bekam.

LG Hamburg – SS-Wachmann: Vor dem Landgericht Hamburg hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 92-jährigen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig Beihilfe zum Mord an 5.230 Menschen gleistet zu haben. Wie lto.de und SZ (Ralf Wiegand) erörtern, bekannte sich der Angeklagte bereits zu Beginn des Prozesses zu seiner Vergangenheit als SS-Wachmann. Da er zur Tatzeit noch jugendlich war wird sein Fall vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt.

LG München – IS-Verbrechen: Vor dem Oberlandesgericht München ist eine Frau wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, sie habe als Ehefrau eines Kämpfers des Islamischen Staates (IS) ein kleines Mädchen, das sie als Haussklavin hielt, verdursten lassen. Wie die SZ (Annette Ramelsberger) weiter berichtet, wurde nun auch der Ehemann der Angeklagten gefasst und nach Deutschland gebracht. Gegen ihn bereitet die Bundesanwaltschaft bereits eine eigene Anklage wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Menschenhandels sowie der Ermordung des Mädchens vor. Die Anwältinnen der Mutter des verstorbenen Mädchens begrüßen das deutsche Vorgehen.

Recht in der Welt

EU-Austritt Großbritannien und Nordirland: Beim EU-Gipfel am Donnerstag billigten die verbleibenden EU-Mitgliedstaaten den neuen Deal, der im Zusammenhang mit dem Brexit verhandelt worden war. Dieser sieht unter anderem vor, dass es weiterhin keine Grenzkontrollen zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland geben soll. Am Samstag muss das britische Unterhaus hierzu abstimmen, wie u.a. lto.de berichtet.

Sonstiges

BRAO-Reform: In einem Gastbeitrag auf lto.de kommentiert Rechtsanwalt Dirk Uwer die verschiedenen, teils empörten Reaktionen u.a. der Rechtsanwaltskammern auf das Eckpunktepapier zur Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor allem im Hinblick auf das Fremdbesitzverbot. Das Papier war Ende August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht worden und enthält unter anderem Vorschläge zu neuen Bestimmungen im Bereich von Legal Tech.

Hackerangriffe auf Gerichte: In einem Interview mit lto.de (Markus Sehl) erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsinformatik Stefan Hessel die Motive, Auswirkungen und Risiken von Hackerangriffen auf die deutsche Justiz, vor allem in Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung letzterer. Dabei wird der aktuelle Fall des Angriffs auf das Berliner Kammergericht aufgegriffen, dessen System seit einigen Wochen vom Trojaner Emotet lahmgelegt wird.

Tückenreiche Vergleichsverträge: Im Abgasskandal werden klagenden Diesel-Fahrern von den beklagten Automobilkonzernen häufig Einigungen angeboten. Diese Vergleichsvereinbarungen sind meistens streng geheim und verpflichten die Unterzeichner zu absoluter Verschwiegenheit. Der FAZ (Michael Ashelm/Marcus Jung/Klaus Max Smolka) liegen nun solche Vereinbarungen vor, deren Inhalt, Verpflichtungen und Risiken im Beitrag ausführlich behandelt werden.

Gewerbemietpreisbremse: Im August hatte der Berliner Senat den Vorschlag einer Gewerbemietpreisbremse, vor allem für Gewerbeflächen in Nebenlagen, im Bundesrat eingebracht. In einem Beitrag in der FAZ erläutert Rechtsanwalt Bastian Hirsch die Unterschiede von Mietwohnungsverträgen und Gewerbeflächenmietverträgen und mit welchen juristischen Problemen im Falle einer solchen Bremse für Gewerbeflächenmieten zu rechnen wäre.

Das Letzte zum Schluss

Marken- oder Geschmacksfrage? – Prosecco-Chips: Weil sie mit der Geschmacksrichtung "Prosecco" betitelt sind, hat die italienische Polizei in Venetien mehrere hundert Packungen Kartoffelchips der Marke "Pringels" an sich genommen. "Prosecco" ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung, deren Rang italienische Politiker durch das Kartoffelprodukt verletzt sehen. Auf die große Empörung reagierte Pringels gelassen, mit dem Hinweis, dass es sich um eine längst abgelaufene Sonderedition handeln würde, so die SZ (Veronika Wulf).


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2019: BGH urteilt zu Sonntagsbrötchenverkauf / "Femizid" als neuer Straftatbestand? / Hackerangriffe auf Justiz . In: Legal Tribune Online, 18.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38251/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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