Die juristische Presseschau vom 20. September 2019: Beschimp­fung von Künast recht­mäßig / Erwei­terte Ermitt­lungen im Fall Lübcke / Fukus­hima-Frei­spruch

20.09.2019

Das Landgericht Berlin trifft ein kontroverses Urteil zur Beschimpfung von Renate Künast auf Facebook. Außerdem in der Presseschau: Ermittlungen gegen Stephan E. im Fall Lübcke ausgeweitet und Freispruch für Manager im Fukushima-Prozess.

Thema des Tages

LG Berlin zur Beschimpfung von Künast: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass insgesamt 22 Kommentare auf Facebook, die sich gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast richten, "keine Diffamierungen der Person" beinhalteten und "damit keine Beleidigungen" seien, da sie einen Sachbezug aufwiesen. Darunter sind Verunglimpfungen wie "Drecks Fotze" und "Sondermüll" zu finden. Künast habe durch einen 1986 im Abgeordnetenhaus von Berlin gemachten Zwischenruf einen Bezugspunkt gegeben, der die Beiträge als sachthemenbezogene Meinungsäußerungen erscheinen lasse. Sie müsse als Politikerin zudem in stärkerem Maße Kritik hinnehmen. Künast hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Kommentatoren auf Grundlage von § 14 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) herausgeben muss. Diese Forderung hat das Gericht nun abgewiesen. Es berichten u.a. lto.de (Markus Sehl), netzpolitik.org (Chris Köver) und die FAZ (Constantin van Lijnden). Im Bericht auf spiegel.de (Valerie Höhne/Anna Reimann) findet sich auch ein Interview mit Künast.

Die SZ (Max Hoppenstedt) berichtet über die Einrichtung einer Spezialstaatsanwaltschaft gegen strafbare Online-Hetze in Hessen. Dort sollen Ermittler direkt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die Opfer von verbaler Aggression unterstützen. Diese können Beiträge, die sie für strafbar halten, direkt an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Reinhard Müller (FAZ) erinnert sich an die Zeiten von "Soldaten sind Mörder" und fragt, was es über unsere Gesellschaft aussagt, wenn "übelste Ausdrücke, die nichts mehr mit einer Äußerung von Politikern und mit sachbezogener Debatte zu tun haben, ohne jede Folge bleiben, obwohl der Betroffene sich wehrt". Die persönliche Ehre schützende Strafnormen könnten dann abgeschafft werden, mit fundamentalen Folgen für den zwischenmenschlichen Umgang.

Rechtspolitik

Rauchverbot: Die SZ (Anna Fischhaber/Oliver Klasen) berichtet über die Initiative von fünf Bundesländern im Bundesrat, das Rauchen in Autos verbieten zu lassen, wenn im Fahrzeug auch Minderjährige oder Schwangere sitzen. Künftig solle dann ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro drohen. Im Beitrag vergleicht der Rechtsprofessor Martin Burgi den Vorschlag mit der Einführung der Anschnallpflicht, mit der sich das Bundesverfassungsgericht seinerzeit befasst habe. Beim Rauchverbot im Auto sei der Fall noch klarer, weil Dritten geschadet werde. Verbote dieser Art könne es auch im privaten Raum geben.

Nichtzulassungsbeschwerde: Der ehemalige Richter Hans-Uwe Pasker schreibt auf lto.de über die geplante Entfristung der Wertgrenze für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision. Künftig soll in § 544 Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben werden, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann zulässig ist, wenn der Wert der geltend gemachten Beschwer 20.000 Euro übersteigt. Dies ist bislang in einer Übergangsvorschrift festgehalten, die Ende des Jahres ausläuft. Der Entwurf festige zwar die erzielte Entlastung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs, so Pasker. Jedoch blieben grundsätzliche Rechtsfragen künftig ungeklärt.

Pflichtverteidigung: FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) berichtet über Kritik des Deutschen Richterbundes (DRB) an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Pflicht zur Beiordnung eines Strafverteidigers schon im Ermittlungsverfahren ausweitet. Dieser gehe über das europarechtlich gebotene Maß hinaus. Es führe zu Rechtsunsicherheit, dass nach dem Entwurf ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden müsse, wenn eine Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht "zu erwarten" sei und nicht, wenn diese vor einem dieser Gerichte "stattfindet". Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen verteidigt hingegen den Entwurf und kritisiert seinerseits den DRB und seinen Vorsitzenden, Jens Gnisa.

Wahlrecht: In der Welt findet sich ein von zahlreichen Staatsrechtslehrern unterzeichneter öffentlicher Brief, in dem diese eine zügige Reform des Wahlrechts mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestags fordern.

Justiz

EuGH zu Autoersatzteilen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Autohersteller freien Werkstätten und Händlern keinen freien Zugang auf Ersatzteil-Datenbanken gewährleisten. Zurückgewiesen wurde damit eine Klage des deutschen Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) gegen den Autohersteller Kia. Der EuGH befand, dass freie Händler beim Ersatzteilgeschäft nicht gegenüber Vertragsbetrieben benachteiligt werden. Über das Urteil berichten die SZ (Stefan Mayr), spiegel.de und das Hbl (Stefan Menzel).

Im Kommentar meint Stefan Menzel (Hbl), die Richter hätten mit ihrer Entscheidung die Realität ausgeblendet. Sie sicherten den Autoherstellern einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Dadurch blieben die Preise unnötig hoch, worunter letztlich die Endkunden litten.

BFH zu Enteignungsentschädigung: Der Bundesfinanzhof hat laut lto.de entschieden, dass der Eigentumsverlust durch Enteignung nicht als Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt. Deshalb ist die erhaltene Entschädigung auch nicht als Veräußerungsgewinn anzusehen und folglich nicht einkommensteuerpflichtig.

BVerwG zu Hintergrundtreffen mit Journalisten: In der FAZ analysiert Reinhard Müller das in dieser Woche ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsanspruch eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst. Folge der Entscheidung könne sein, dass zu Hintergrundgesprächen nicht mehr schriftlich eingeladen werde oder dass sie gar nicht mehr in bisheriger Form stattfänden. Dadurch werde die Arbeit von Journalisten beeinträchtigt. Gleichzeitig könnten auch Medien wie der russische Sender "RT" erfahren, "wer alles beim BND, im Kanzleramt oder im Auswärtigen Amt zu welchen Themen Gespräche geführt hat".

OLG Hamm zu undichtem Keller: community.beck.de (Michael Selk) berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das festgestellt hat, dass ein Neubaukeller eines Wohnobjekts auch dann als mangelhaft anzusehen ist, wenn er zwar genau nach den Vorschriften der geltenden DIN-Normen errichtet wurde, aber dennoch Wasser eindringt. Die Richtigkeit der DIN-Normen ist demnach widerlegbar.

VG Köln zu Reptilienhaltung: Das Verwaltungsgericht Köln hat laut lto.de die Klage einer Frau aus Bonn abgewiesen, der ihre in ihrer Wohnung gehaltenen Leguane von der Tierschutzbehörde entzogen wurden. Die in der Wohnung vorherrschenden Bedingungen hätten nicht den Anforderungen einer artgerechten Haltung entsprochen und die Tiere seien erheblich vernachlässigt gewesen, so das Gericht.

LG Nürnberg-Fürth – Messerangriffe: Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, dem Messerangriffe auf drei Frauen in der Nürnberger Innenstadt im vergangenen Dezember zur Last gelegt werden. Er ist angeklagt wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Am ersten Prozesstag bat der Angeklagte um Entschuldigung. Es berichten die FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de.

LG Berlin – Geldtransporter-Überfall: In Berlin hat vor dem Landgericht das Verfahren gegen drei Männer begonnen, die vor einem Jahr einen Geldtransporter in der Nähe des Alexanderplatzes überfallen haben sollen. Der Staatsanwalt verlas die Anklage und schilderte unter anderem die spektakuläre Verfolgungsjagd, die auf den Überfall folgte. Es berichtet spiegel.de (Uta Eisenhardt).

LG Bonn – Cum-Ex: Nun berichtet auch lto.de über die Aussage eines der beiden Angeklagten im Strafprozess um die umstrittenen Cum-Ex-Transaktionen vor dem Landgericht Bonn. Die Aussage wurde am gestrigen Donnerstag fortgesetzt, wie die FAZ (Marcus Jung) schreibt. Der Angeklagte äußerte, für die beteiligten Finanzinstitute und Depotbanken sei erkennbar gewesen, um welche Art von Transaktionen es sich gehandelt habe. Thematisiert wurden zudem die erhebliche Anzahl von Transaktionen und erneut die Rolle einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse, Clearstream. In einem weiteren Bericht beleuchtet die FAZ (Hanno Mußler u.a.) die Verstrickung der Privatbank M.M. Warburg in die Cum-Ex-Geschäfte.

AG Bernau – Cannabis: Laut lto.de hat ein Jugendrichter im brandenburgischen Bernau dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zum Cannabisverbot zur Prüfung vorgelegt.

GBA – Fall Lübcke: Der des Mordes am CDU-Politiker Walter Lübcke verdächtige Stephan E. wird von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, ein weiteres rechtsextremistisch motiviertes Tötungsdelikt begangen zu haben. Ermittelt wird laut spiegel.de (Sven Röbel u.a.) und tagesschau.de (Holger Schmidt) wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling, der Anfang 2016 in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses von E. niedergestochen und schwer verletzt wurde.

StA Schwerin – "Nordkreuz"-Mitbegründer: Die Staatsanwaltschaft hat laut spiegel.de Anklage gegen ein früheres Mitglied der Spezialeinsatzkräfte der Polizei wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll-, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz erhoben. Der Mitbegründer der "Prepper"-Gruppe "Nordkreuz" soll Munition aus Beständen des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern zusammengetragen haben.

StA Bremen – BAMF-Mitarbeiter: Nun berichten auch lto.de (Tanja Podolski) und die SZ (Ralf Wiegand) ausführlich über die Anklageerhebung gegen die ehemalige Chefin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei Rechtsanwälte. Im LTO-Beitrag kommt unter anderem der Bremer Oberstaatsanwalt Frank Passade zu Wort. In der SZ äußert sich der angeklagte Rechtsanwalt Irfan Çakar.

In seinem Kommentar zeichnet Bernd Kastner (SZ) die öffentliche Meinung in Bezug auf den "BAMF-Skandal" nach und mahnt, Politiker und Journalisten sollten sich "mit ihren Urteilen zurückhalten" und sich "nicht mehr gegenseitig aufschaukeln im Empören oder Abwiegeln", bis ein Gericht alles aufgeklärt habe.

StA München I – Airbus-Mitarbeiter: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen 17 Airbus-Mitarbeiter und mehrere noch nicht namentlich bekannte Bundeswehrmitarbeiter wegen des Verdachts der Weitergabe von Geschäfts- und Dienstgeheimnissen und des Verdachts der Geheimnishehlerei. Bei Airbus sollen als "Nur für den Dienstgebrauch" klassifizierte Unterlagen gefunden worden sein, die sich Mitarbeiter oder Geschäftspartner von Airbus illegal beschafft haben könnten. Es berichten u.a. die SZ (Jens Flottau u.a.), die FAZ (Ulrich Friese/Peter Carstens) und spiegel.de (Matthias Gebauer u.a.).

Strafprozesse: Die FAZ (Michael Pawlik) rezensiert das neue Buch des TV-prominenten Strafverteidigers Ingo Lenßen. Dieser meint, Gerichte seien in der Gefahr, über die intensive Beschäftigung mit dem Angeklagten das Tatopfer weitgehend aus dem Blick zu verlieren. Notwendig seien "Urteile, die konsequent, verständlich und entsprechend der Folgen der Tat für das Opfer sind". Dies gelte insbesondere für Fälle jugendlicher Intensivtäter, bei denen zu erwarten sei, dass ein nachsichtiger Umgang kaum zu Veränderung führen werde.

Recht in der Welt

Japan – Fukushima: Ein Bezirksgericht in Tokio hat drei ehemalige Manager des Energieversorgers Tepco vom Vorwurf der "professionellen Fahrlässigkeit mit Todesfolge" in Zusammenhang mit der Explosion des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi freigesprochen. Die nun Freigesprochenen hatten vor dem Unfall eine Warnung wegen der Möglichkeit eines starken Tsunamis erhalten, aber die Schutzmaßnahmen der Atomanlage nicht verstärkt. Sie hatten lediglich den japanischen Ingenieurverband um eine Stellungnahme gebeten. Das Gericht entschied nun, die Männer hätten den massiven Tsunami nicht vorhersehen könnten und keine Informationen über Risiken vernachlässigt. Ein Revisionsverfahren gilt als wahrscheinlich. Über die Entscheidung schreiben die taz (Martin Fritz), die FAZ (Patrick Welter) und spiegel.de.

Thomas Hahn (SZ) kritisiert das Urteil und die enthaltene Begründung, einem "Kernkraftwerkbetreiber sei nicht zuzumuten, jede Laune der Natur vorherzusehen". Fukushima sei ein "entlarvendes Ereignis für Japans Staatenlenker" gewesen, bei denen "die Angst vor der Veränderung größer als die Angst vor dem Risiko" sei, wenn Vorsorge teuer sei oder einen Bewusstseinswandel erfordere.

Großbritannien – Parlamentspause: Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Kaiser erläutert auf lto.de ausführlich die maßgeblichen Rechtsfragen des derzeitigen Verfahrens um die Rechtmäßigkeit der von Boris Johnson verhängten Parlamentspause vor dem U.K. Supreme Court. Zudem erklärt er Grundzüge des britischen Verfassungsrechts, das keine geschriebene Verfassung kennt und vom Grundsatz der Parlamentssouveränität geprägt ist.

Die SZ (Cathrin Kahlweit) und die FAZ (Jochen Buchsteiner) porträtieren Lady Brenda Hale, die als erste Frau dem Gericht als Präsidentin vorsteht.

Sonstiges

Europäische Staatsanwaltschaft: Die EU-Botschafter der Mitgliedsländer haben sich laut spiegel.de (Markus Becker) auf Laura Kövesi als Chefin der geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft geeinigt. Die rumänische Regierung hatte versucht, Kövesi zu verhindern. Das Europaparlament trat hingegen für sie ein und hat sich nun gegen den Rat durchgesetzt.

Faxe bei Gerichten: Innerhalb der Behörden- und Gerichtswelt ist das Telefax noch immer das Mittel der Wahl. lto.de erklärt die Gründe dafür.

Globaler Klimastreik: Anlässlich des für den heutigen Freitag geplanten "Klimastreiks" bringt die FAZ (Benjamin Fischer) ein Interview mit der Rechtsanwältin Saskia Steffen. Sie erläutert, dass Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Konsequenzen wie der Verlust des Vergütungsanspruchs, Abmahnung oder Kündigung drohten, wenn sie ohne Einverständnis des Arbeitgebers am "Klimastreik" teilnähmen. Dies liege daran, dass Deutschland kein politisches Streikrecht kenne.

Polizeigewalt: Nun beschäftigt sich auch die BadZ (Christian Rath) mit dem Zwischenbericht der Singelnstein-Studie über rechtswidrige Polizeigewalt. Die Studie, die auf anonym ausgefüllten Fragebögen von "Betroffenen" beruht, leide unter großen methodischen Problemen, die die Ergebnisse verzerrten.

Das Letzte zum Schluss

Arbeitsfrühstück: Zu einem steuerlich relevanten Frühstück gehören einfach Belag und Aufstrich. Was sich gewissermaßen von selbst versteht, sah so auch der Bundesfinanzhof. Trockene Brötchen und Brezeln sind nämlich nur "Aufmerksamkeiten" und kein Arbeitslohn, wenn sie am Arbeitsplatz kostenlos verteilt werden, und deshalb auch lohnsteuerlich nicht erfasst. Es berichtet hierzu nun auch lawblog.de (Udo Vetter).


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2019: Beschimpfung von Künast rechtmäßig / Erweiterte Ermittlungen im Fall Lübcke / Fukushima-Freispruch . In: Legal Tribune Online, 20.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37735/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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