Die juristische Presseschau vom 23. August 2019: Ent­wurf zu Unter­neh­mens­sank­tionen / Urteil zu Chemnitzer Mes­ser­an­griff / Thys­sen­krupp klagt gegen Fusi­ons­verbot

23.08.2019

Das Justizministerium veröffentlicht Entwurf zu Verbandssanktionsgesetz. Außerdem in der Presseschau: Vor dem LG Chemnitz ergeht Urteil zu tödlichem Messerangriff und Thyssenkrupp klagt vor dem EuG gegen das Fusionsverbot der EU-Kommission.

Tagesthema

Unternehmenskriminalität: Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität" vorgelegt. Es soll sich dabei nicht um ein Unternehmensstrafrecht im technischen Sinne handeln, stattdessen wird vorgeschlagen, Normen des Ordnungswidrigkeitenrechts zu ändern. Die Sanktionen sollen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmen betragen können. Sie richten sich insbesondere gegen Unternehmen, die durch Organisationsdefizite Rechtsbrüche ihrer Mitarbeiter begünstigen. Der Gesetzesentwurf sieht auch zahlreiche Verfahrensregelungen vor. So wird unter anderem das für Strafverfahren typische Legalitätsprinzip angeordnet und es werden auch Regelungen zu den derzeit gängigen "internal investigations" getroffen. Über den Entwurf berichten unter anderem lto.de (Markus Sehl), taz (Christian Rath) und FAZ(Hendrik Wieduwilt).

Hendrik Wieduwilt (FAZ) begrüßt die Regelungen zu internen Untersuchungen, warnt jedoch vor einer Verteufelung der freien Wirtschaft. Bastian Brinkmann (SZ) lobt den Referentenentwurf als ein Beispiel gelungener Kooperation juristischen und ökonomischen Sachverstandes und Micha Ehrhardt (dlf) sieht in dem Entwurf einen wichtigen Schritt, um "gute Unternehmensführung zu belohnen".

Im FAZ-Einspruch stellt Michael Kubiciel die Geschichte der Debatte um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts seit dem 18. Jahrhundert dar.

Rechtspolitik

Rundfunkregulierung: lto.de (Marcel Schneider) berichtet über den diesjährigen Gamescon-Kongress und die dort geführte Diskussion, wie sich der Rundfunkstaatsvertrag der Länder auf neue Medien anpassen lässt.

Versammlungsrecht: Die Hessische Landesregierung ermächtigt Kommunen durch einen Erlass, Demonstrationen oder Mahnwachen radikaler Abtreibungsgegner nur dort zu erlauben, wo "kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle besteht", die schwangere Frauen aufsuchen müssen, bevor sie einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen können, wie FAZ (Julian Stab) und taz (Christoph Schmidt-Lunau) melden.

 

Justiz

EuG – Thyssenkrupp-Fusion: Der Stahlkonzern Thyssenkrupp klagt vor dem Gericht der Europäischen Union gegen das Verbot der Fusion mit seinem Konkurrenten Tata durch die EU-Kommission. Die Konzernleitung ist der Auffassung, dass die Fusion wegen der kritischen Marktsituation und dem "hohen Importdruck aus Asien" den Wettbewerb nicht beeinträchtigt hätte. Über die Klage berichten unter anderem FAZ ​​​​​​,​ die Welt und lto.de.

BGH zu Schutzpflichten: Der Bundesgerichtshof sprach der Bewohnerin eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung einen Schmerzensgeldanspruch gegen das Heim zu, weil sie sich beim Baden mit heißem Wasser verbrühte. Das Heim sei verpflichtet, unter "Wahrung der Würde und des Selbstbestimmungsrechts der ihm anvertrauten Bewohner diese vor Gefahren zu schützen, die sie nicht beherrschen". Die persönliche Überwachung oder der Einbau einer Temperaturbegrenzung seien mit einem vernünftigen personellen und finanziellen Aufwand möglich gewesen, wie lto.de, taz (Katja Kutter) und zeit.de melden.

BAG zu sachgrundloser Befristung: Auf Handelsblatt-Rechtsboard stellt Kerstin Neihbour ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor, in dem dieses näher definiert, ab welchem zeitlichen Abstand einer Vorbeschäftigung eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz ausgeschlossen ist. Über das Urteil berichtet auch der Anwalt und Rechtsprofessor Michael Fuhlrott in einem Gastbeitrag auf lto.de.

SächsVerfGH zu AfD-Wahllisten: Auf juwiss.de setzen sich die wissenschaftlichen Mitarbeiter Frederike Fründ und Mathias Klatt mit der Hauptsacheentscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen zur Landeswahlliste der AfD für die anstehende Landtagswahl auseinander und kritisieren unter anderem, dass die Maßstäbe für den Umgang mit dem Grundsatz der Sperrwirkung des Wahlprüfungsverfahrens unklar blieben.

OVG Niedersachsen zu Zwangsmitgliedschaft: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Zwangsmitgliedschaft von Alten- und Krankenpflegern in der Pflegekammer für rechtmäßig befunden. Sie stelle keinen schwerwiegenden Eingriff dar und sei vom Ermessensspielraum des Gesetzgebers gedeckt, so lto.de .

LG Chemnitz zu Messerangriff: Vor dem Landgericht Chemnitz erging gestern das Urteil gegen einen Syrer, dem vorgeworfen wird, vor einem Jahr einen Deutschen erstochen zu haben. Die Tat löste Demonstrationen und Übergriffe unter anderem auf Migranten aus. Das Gericht sprach den Angeklagten nun des Totschlags in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung hatte im Vorfeld Zweifel daran geäußert, dass das Gericht zu einem von dem öffentlichen Druck unbeeinflussten Urteil kommen werde. Über das Urteil und eine zweifelhafte Beweislage berichten unter anderem zeit.de (Daniel Müller) und taz (Konrad Litschko). Über das Verfahren und den externen politischen Druck berichten auch SZ (Annette Ramelsberger und Antonie Rietzschel), Welt (Sebastian Gubernator) und FAZ (Stefan Locke).

Auch die Kommentare von Reinhard Müller (FAZ), taz (Malene Gürgen), spiegel.de (Beate Lakotta) und SZ (Jens Schneider) beschäftigen sich mit politischen Motiven hinter dem Urteil. spiegel.de (Sebastian Fischer und Severin Weiland) stellt die Geschichte des Verfahrens zusammen und arbeitet die politischen Folgen des Messerangriffs heraus.

LG Hamburg zu Juwelenraub: Das Landgericht Hamburg hat einen Justizbeamten der Stadt Hamburg zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, dem vorgeworfen worden war, einen Raubüberfall auf einen Juwelier begangen zu haben. Der Angeklagte habe keine finanziellen oder persönlichen Probleme gehabt und sich darauf berufen, die Tat "in einem psychischen Ausnahmezustand" begangen zu haben und sich nicht an sie erinnern zu können. Über das Verfahren und die Schwierigkeiten des Schuldnachweises berichtet zeit.de (Elke Spanner).

FG Nürnberg – Solidaritätszuschlag: Ein bayrisches Ehepaar hat beim Finanzgericht Nürnberg Klage mit dem Ziel eingereicht, grundsätzliche Fragen des Solidaritätszuschlags zu klären. Es wird vom Bund der Steuerzahler unterstützt, der der Auffassung ist, dass der Zuschlag nicht erst 2021, sondern schon 2020 abgeschafft werden müsse, wenn auch die Aufbauhilfen für Ostdeutschland endeten. Eine Ergänzungsausgabe sei nicht durch eine außergewöhnliche Haushaltssituation gerechtfertigt. Über das Verfahren berichten lto.de und FAZ (Kerstin Schwenn).

Jahresstatistik der Staatsanwaltschaften: Die Ergebnisse der Statistik zu den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften aus dem Jahr 2018 fassen FAZ (Constantin van Lijnden) und lto.de zusammen. Demnach hat die Anzahl der Sexual- und Rauschgiftdelikte zugenommen, was mutmaßlich mit demografischen Faktoren zusammenhänge. Über die Hälfte der Verfahren werde eingestellt, was der Deutsche Richterbund mit der hohen Arbeitsbelastung in der Justiz erkläre.

Recht in der Welt

USA – Asylrecht: Laut FAZ (Majid Sattar) plant die amerikanische Bundesregierung eine Änderung des Asylrechts, wonach zukünftig auch Minderjährige für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in Haft genommen werden können. Bislang galt bei Kindern eine Obergrenze von 20 Tagen Haft.

Sonstiges

Bettelei: Die SZ (Ronen Steinke) analysiert die oftmals rechtswidrigen rechtlichen Instrumente, mit denen die Polizei derzeit in vielen deutschen Städten verstärkt gegen bettelnde Personen vorgeht.

Das Letzte zum Schluss

Rule of Law: Mit ernsthaften Rechtsbefolgungsdefiziten hat derzeit das International Football Association Board zu kämpfen, das für den Erlass von Fußballregeln zuständige Gremium. Nach einer Verschärfung der Elf-Meter-Regel wurden diese bei der Weltmeisterschaft in Frankreich strikt und ihrem Wortlaut gemäß befolgt. UEFA, Bundesliga und Premier League sprechen sich nun für eine Auslegung "im Sinne des Fußballs und im Geist des Regelwerks" aus, die "mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand" erfolgen solle. Über die gravierende Zersplitterung des Rechtsraums, die wohl nur durch eine Festlegung einheitlicher Auslegungsmethoden behoben werden kann, berichtet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2019: Entwurf zu Unternehmenssanktionen / Urteil zu Chemnitzer Messerangriff / Thyssenkrupp klagt gegen Fusionsverbot . In: Legal Tribune Online, 23.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37213/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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