Die juristische Presseschau vom 9. August 2019: Anwälte schüch­tern Medien kaum ein / BVerfG bil­ligt NPD-Sank­tionen / Anklage gegen Ex-Manager der Deut­schen Bank

09.08.2019

Eine Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegen Medien bringt keine dramatischen Befunde. Außerdem in der Presseschau: Die NPD scheiterte beim Bundesverfassungsgericht und neue Anklage zum CO2-Umsatzsteuerkarussell.

Thema des Tages

Anwälte und Journalisten: Die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung und die Gesellschaft für Freiheitsrechte stellten eine Studie zu "präventiven Anwaltsstrategien gegen Medien" vor. Informations- und Warnschreiben wurden dabei als eher wirkungslos und teilweise kontraproduktiv eingeschätzt. Statt Berichte zu verhindern, versuchten Anwälte deshalb eher, die Berichterstattung im Sinne ihrer Mandanten zu beeinflussen. Die Autoren der Studie stellen fest, dass aus finanziellen Gründen nur noch wenige Medien presserechtliche Prozesse führen. Sie schlagen eine Selbstverpflichtung vor, dass Medien mögliche Musterverfahren einer zentralen Stelle melden, die dann die Finanzierung der Rechtsverfolgung organisiert. Über die Studie berichten lto.de (Pia Lorenz), faz.net (Constantin van Lijnden), taz (Christian Rath) und focus.de.

Rechtspolitik

Nachhaltigkeit ins Grundgesetz: Die FAZ (Reinhard Müller) befasst sich erneut mit der Debatte um klimabezogene Verfassungsänderungen und stellt dabei den Vorschlag von Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in den Mittelpunkt. Papier regte eine Erweiterung des Demokratieprinzips an. Alle staatlichen Gewalten sollten auf die nachhaltige beziehungsweise dauerhafte Befriedigung von Gemeinschaftsinteressen verpflichtet werden. Erwähnt wird auch ein Vorschlag von Rechtsprofessor Joachim Wieland: "Der Staat beachtet bei seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit."

Korruption und Bundestag: Die Greco-Gruppe des Europarats hat die mangelnde Umsetzung von Greco-Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung kritisiert. Die Defizite betreffen fast alle das Parlament. So sei die Strafdrohung für Abgeordneten-Bestechung nicht ausreichend. Außerdem werde die Einhaltung von Transparenzvorschriften nicht effizient kontrolliert, berichtet zeit.de.

Paritégesetz Thüringen: Die Referendarin Kerstin Geppert stellt auf juwiss.de das im Juli beschlossene Thüringer Paritégesetz vor. Wie beim Brandenburger Vorbild sollen Landeslisten für die Landtagswahl paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. Neu ist in Thüringen eine Regelung für "diverse" Personen. Eine geplante Regelung für Ausnahmen bei Kandidatinnenmangel wurde gestrichen.

Internationales Privatrecht: Anfang Juli verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein Übereinkommen über die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Zivil- und Handelssachen. Der Vertrag soll die weltweite Anerkennung von Zivilurteilen radikal vereinfachen. Die Anwälte Evgenia Peiffer und Marcus Weiler schildern auf lto.de die Mechanismen des Abkommens und die Ausnahmen. Die Autoren gehen davon aus, dass das Übereinkommen die Bedeutung internationaler Schiedsgerichte reduzieren wird.

Justiz

BVerfG zu Finanzsanktionen gegen die NPD: § 31b des Parteiengesetzes (PartG), der bei Fehlern im Rechenschaftsbericht einer Partei eine Strafzahlung in doppelter Höhe der Differenz zur korrekten Rechnungslegung vorsieht, ist nicht unverhältnismäßig und damit verfassungskonform. Dies entschied eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts und lehnte damit eine Klage der von einer derartigen Sanktion betroffenen NPD ab, so lto.de. Die Partei wollte u.a. verhindern, dass auch fahrlässige Fehler zu Finanzsanktionen führen können.

OLG Stuttgart zur Polizeiflucht als Wettfahrt: Der neue § 315d Strafgesetzbuch (StGB; verbotene Kraftfahrzeugrennen) ist auch dann erfüllt, wenn der Fahrer mit seinem Fahrzeug möglichst schnell vor der Polizei flüchtet. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart laut lto.de entschieden.

LG Mönchengladbach zu Gewahrsam in NRW: Braunkohle-Gegner, die nach einem Hausfriedensbruch in Garzweiler keine Personalien angaben und die Abnahme von Fingerabdrücken mit Klebstoff verhinderten, durften sieben Tage lang in Gewahrsam genommen werden. Das entschied laut lto.de das Landgericht Mönchengladbach und prüfte damit erstmals die entsprechende Norm des jüngst verschärften nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Die Norm und ihre Anwendung in diesem Fall seien verhältnismäßig.

ArbG Siegburg zu Revanchekündigung: Ein Unternehmen durfte einen Mitarbeiter, der zum 15. April gekündigt hat, nicht seinerseits zum 28. Februar kündigen. Die bloße Kündigung beweise keinen "Abkehrwillen" vom Unternehmen, entschied das Arbeitsgericht Siegburg laut spiegel.de.

BVerfG – EZB-Anleihenkauf: Privatdozent Alexander Thiele kritisiert auf verfassungsblog.de den neuen Ansatz des Bundesverfassungsgerichts, die Kompetenz des Nationalstaates über eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Handelns der Europäischen Zentralbank zu schützen. Alternativ schlägt er ein Kontrollraster vor, das auf formalen Verfahrens- und Begründunganforderungen basiert,

LG Frankfurt/M. – Kohlendioxid-Umsatzsteuerkarussell: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen einen Ex-Manager der Deutschen Bank erhoben, der eine zentrale Rolle beim betrügerischen Umsatzsteuerkarussell im Handel mit Kohlendioxid-Emissionszertifikaten gespielt haben soll. Als Mitglied einer "Bande" soll er die Erstattung von 145 Millionen Euro Umsatzsteuer bewirkt haben, obwohl diese nie gezahlt wurden. Es gab in dieser Sache bereits erste Verurteilungen. Der jetzt angeklagte Ex-Manager ist Österreicher und lebt im Ausland. Es berichten SZ (Meike Schreiber/Jan Willmroth), FAZ (Marcus Jung) und HBl. (Yasmin Osman u.a.).

LG Berlin – Ibiza-Videos: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet über eine Verhandlung des Landgerichts Berlin über den Unterlassungsantrag eines österreichischen Privatdetektivs gegen einen Bericht der "Zeit". Der Mann war an der Erstellung des sogenannten Ibiza-Videos beteiligt, das zum Sturz der österreichischen ÖVP/FPÖ-Regierung führte, will nun aber nicht in der Öffentlichkeit stehen, weil er um sein Leben fürchtet. Es wird vermutet, dass die Richter dem Unterlassungsantrag überwiegend stattgeben.

LG Berlin – Mord an Georgine K.: Vor dem Landgericht Berlin schilderte der ermittlungsführende Polizeibeamte, wie der Angeklagte, der 2006 die 14-jährige Georgine K. getötet haben soll, mit Hilfe eines verdeckten Ermittlers überführt werden konnte. spiegel.de (Uta Eisenhardt) berichtet vom Verhandlungstag.

VG Göttingen – neuer Uni-Präsident: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat aufgrund einer Konkurrentenklage per einstweiliger Verfügung die Ernennung des neugewählten Präsidenten der Universität Göttingen, Sascha Spoun, verhindert. Spoun wird vorgeworfen, dass er erst im Lauf des Verfahrens vom Berater zum Bewerber wurde und deshalb Kenntnis über seine Mitbewerber hatte. Die FAZ (Heike Schmoll) stellt den Konflikt ausführlich dar.

Rückgang der Zivilklagen: Das Bundesjustizministerium will demnächst eine Studie ausschreiben, um herauszufinden, warum an Zivilgerichten die Fallzahlen stark zurückgegangen sind. Die Vergabe des Auftrags soll im Herbst erfolgen, so lto.de (Markus Sehl/Annelie Kaufmann). Mit ersten Ergebnissen rechnet das Ministerium aber erst in drei Jahren.

Recht in der Welt

Russland – Sorgerechtsprobleme nach Demonstration: Die Moskauer Staatsanwaltschaft fordert, einem Oppositionsehepaar das Sorgerecht für sein Kind zu entziehen, weil es dieses während einer Demonstration zeitweise von einem befreundeten anderen Demonstranten tragen ließ. Für spiegel.de (Christian Esch) ist der Fall Beleg für willkürliche Einschüchterungsversuche gegenüber der Opposition.

Indien – Kaschmir: Der Forscher Kanad Bagchi kritisiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die indische Entscheidung, der Kaschmir-Region ihren Sonderstatus zu nehmen. Nach der Selbstbestimmung der Kaschmiris werde nicht gefragt.

Sonstiges

Ausländerkriminalität: Nun beschreibt auch die Welt (Marcel Leubecher) die jüngste BKA-Sonderauswertung zur Ausländerkriminalität. Danach seien Ausländer bei schweren Delikten stark überrepräsentiert. Der Anteil von ausländischen Tätern, die im Ausland lebten, sei jedoch "marginal", weshalb zusätzliche Grenzkontrollen kein passendes Mittel wären.

Bakery Jatta: Die SZ (Peter Burghardt) beschreibt die Geschichte des HSV-Fußballprofis Bakery Jatta, der 2015 als Flüchtling aus Gambia nach Deutschland kam, möglicherweise aber anders heißt und älter ist. Die taz (Christian Rath) versucht, ausländer-, vertrags- und strafrechtliche Fragen zu klären, die mit einer etwaigen Identitätstäuschung verbunden sind.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2019: Anwälte schüchtern Medien kaum ein / BVerfG billigt NPD-Sanktionen / Anklage gegen Ex-Manager der Deutschen Bank . In: Legal Tribune Online, 09.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36961/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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