Die juristische Presseschau vom 6. August 2019: Künst­liche Intel­li­genz bei Ermitt­lungen / Man­gel­hafte Miet­ver­ord­nungen / Grund­rechts­ver­stöße durch Frontex?

06.08.2019

Mit einem KI-Forschungsprojekt will NRW Kinderpornografie-Ermittlungen stärken. Außerdem in der Presseschau: Mietverordnungen der Länder ohne Begründung sind laut BGH nichtig und Frontex weist Vorwürfe zu Grundrechtsverletzungen zurück.

Thema des Tages

Forschungsprojekt zu Künstlicher Intelligenz: Mit der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercriminalität Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen ein Forschungsprojekt zur Ermittlungsarbeit bei Kinderpornografie gestartet. Wie lto.de, das Hbl (Larissa Holzki) und die SZ (Jana Stegemann/Jannis Brühl) berichten, sollen in Zusammenarbeit unter anderem mit der Microsoft Deutschland GmbH Analysemethoden Künstlicher Intelligenz entwickelt werden, die dazu beitragen könnten, die Erkennung und Auswertung von kinderpornografischem Material zu beschleunigen. Bisher müssen die Ermittler das Material vollständig selbst sichten, was bei der enormen Menge an Daten zu erheblichen Verzögerungen bei den Ermittlungen und damit auch der Anklage führt.

Rechtspolitik

Umweltschutz im Grundgesetz: Vergangene Woche forderte CSU-Chef Markus Söder, den Klimaschutz verpflichtend im Grundgesetz und in der bayrischen Verfassung zu verankern. Mit der Frage, in welchem Umfang das Grundgesetz beispielsweise in Artikel 20a den Umweltschutz bereits vorsieht, wie völkerrechtliche Klimaschutzpflichten wirken und welche Bestrebungen zur Änderung und Anpassung der Verfassung es in dieser Hinsicht bisher gab, befasst sich die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Organspende: In einem Beitrag auf verfassungsblog.de erläutert der Wissenschaftliche Mitarbeiter Quirin Weinzierl zum einen die zwei Ansätze, die der Bundestag zur Regelung der Organspende diskutiert. Zum anderen stellt er den Entscheidungszwang als eine dritte Regelungsoption vor, die seiner Ansicht nach aus einer Anzahl von Gründen den Vorzug verdient.

Justiz

EuGH – deutscher Balsamico: Wie lto.de meldet, wird sich der Europäische Gerichtshof demnächst im Rahmen einer negativen Feststellungsklage mit der Frage auseinandersetzen, ob sich der Schutz der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auch auf die Nutzung der einzelnen nichtgeografischen Begriffe wie "Aceto", "Balsamico" und "Aceto Balsamico" erstreckt. Geklagt hatte ein badisches Unternehmen, das seit über 25 Jahren Essig mit der Bezeichnung "deutscher Balsamico" herstellt und vor einigen Jahren dafür von der italienischen Vereinigung der Essigerzeuger aus der Region Modena abgemahnt wurde. Generalanwalt William Hogan ist in seinen Schlussanträgen der Ansicht, dass die Begriffe nicht geschützt sind. Zwar ist sein Entscheidungsvorschlag nicht bindend, die Richter in Luxemburg folgen der Argumentation aber häufig.

BFH zu Fristversäumnis wegen beA: Ein Anwalt nutzte für die Versendung einer Beschwerdebegründung die von der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgestellte Webanwendung für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Weil er zur Benennung der Datei unzulässige Umlaute und Sonderzeichen verwendete, wurde die Nachricht jedoch auf einem justizinternen Server angehalten und nicht an den Bundesfinanzhof weitergeleitet. Laut einem Beschluss des Gerichts ist in einem solchen Fall die Fristversäumnis nicht verschuldet und es kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, so lto.de.

BGH zu Mietverordnungen: Weil sie nicht, wie in § 556d des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vorgeschrieben, mit einer öffentlichen Begründung versehen war, ist die hessische Verordnung zur Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte vom November 2015 von vornherein nichtig. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, wie die SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) berichten. Auch eine nachgeschobene Begründung kann eine mangelhafte Verordnung nicht nachträglich heilen, so das Gericht. Aufgrund dessen waren ähnliche Mietverordnungen in Bayern und Baden-Württemberg ebenfalls nichtig. Hessen hat bereits eine neue, begründete Mietverordnung erlassen.

OLG Hamburg – Terrorismus: Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg begann am Montag der Prozess gegen eine 41-jährige Bremerin. Ihr wird vorgeworfen die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) bei der Vorbereitung eines Anschlags unterstützt und sich bereit erklärt zu haben, einen IS-Mann in Deutschland zu heiraten. Sie selbst behauptet, die Foren, in denen der Kontakt zu anderen IS-Unterstützern entstand, nur aus Zuflucht vor zunehmender "Islamhetze" aufgesucht zu haben. Es berichten die taz (Frederike Gräff) und SZ.de.

SG München zu Homeoffice-Unfällen: Weil der Arbeitgeber außerhalb des Betriebs keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, entfällt für den Arbeitnehmer bei Unfällen in diesem Bereich der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. So argumentierte das Sozialgericht München in seinem Urteil vom Montag. Der Kläger war im Homeoffice beim Gang zur Toilette gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall bei der Versicherung geltend machen, so SZ.de.

Neuer Präsident am LG Berlin: Am Montag wurde Holger Matthiessen vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zum neuen Präsidenten des Berliner Landgerichts ernannt, wie der Tsp (Fatina Keilani) und SZ.de melden. Von 2007 bis 2013 war Matthiessen bereits Vizepräsident des größten deutschen Landgerichts gewesen, war dann aber an das das Landgericht Frankfurt/O. gewechselt.

Ersatzfreiheitsstrafe: Wie aus der Antwort der mecklenburgisch-vorpommerschen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht, mussten 2018 in Mecklenburg-Vorpommern 783 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafen absitzen. Den dadurch anfallenden Haftkosten in Höhe von 4,7 Millionen Euro stand eine Summe ausstehender Geldstrafen in Höhe von 819.737 Euro gegenüber, wie SZ.de meldet.

VW-Diesel-Skandal: Im Skandal um manipulierte Abgaswerte lassen sich aus einer Vielzahl nun öffentlicher "Anordnungen nachträglicher Nebenbestimmungen zur EG-Fahrzeugtypgenehmigung" neue Details zu den von Audi und Porsche verwendeten Abschalteinrichtungen entnehmen. In diesem Zusammenhang berichtet die FAZ (Martin Gropp/Marcus Jung) von einer gegen die Bundesrepublik am Landgericht Hannover anhängigen Schadensersatzklage. Dem Bund wird vom Kläger dabei vorgeworfen, nach der EU-Richtlinie vorgesehene und ausreichende Sanktionsmittel nicht angewendet und der Audi-AG "leichtfertig" eine Typengenehmigung erteilt zu haben.

Recht in der Welt

USA – Diesel-Skandal: Zwischen 2008 und 2015 sollen wegen manipulierter Dieselautos und der damit einhergehenden Luftverschmutzung circa 38.000 Kinder in den USA mit einem geringen Körpergewicht geboren worden sein. Dies geht aus einer neuen Studie von amerikanischen Wissenschaftlern hervor, wie die FAZ (Gustav Theile) erläutert. Der befragte Rechtswissenschaftler Kirk Junker hält es für möglich, dass auf Grundlage dieser Untersuchung eine erneute Sammelklage gegen den Volkswagen-Konzern in den USA angestrengt werden wird.

Nigeria – Betteln verboten: Mit einem neuen Gesetz, das Betteln auf der Straße verbietet, will der nordostnigerianische Bundesstaat Borno gegen die Terrorgruppe Boko Haram vorgehen, wie die taz (Emeka Okonkwo) berichtet. Bettelnde Straßenkinder und Frauen seien nach Beobachtung der Polizeibehörden verstärkt der Gefahr einer Verschleppung und des Menschenhandels durch Boko Haram ausgesetzt. Mit dem neuen Gesetz soll diese Vulnerabilität reduziert werden.

Juristische Ausbildung

Reform Staatsexamen: In einem Beitrag im FAZ-Einspruch (Elisa Hoven) werden sieben Vorschläge zur Reform des Ersten Staatsexamens vorgestellt. Diese basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage unter circa 500 Jurastudierenden in Deutschland und den Beiträgen einer Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Bundesfachschaft, des Justizprüfungsamts, des Deutschen Hochschulverbandes, der Anwaltschaft, studentischer Initiativen und der Hochschulen.

Sonstiges

Whistleblower oder Hacker? Ein Student entdeckte eine Sicherheitslücke in einem Online-Mieterportal, lud daraufhin testweise mehrere hundert auf der Website frei zugängliche Datensätze von anderen Mietern herunter und meldete dann dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen und dem Unternehmen das Datenleck. Daraufhin leitete das Unternehmen strafrechtliche Schritte gegen ihn ein. Mit sowohl der datenschutzrechtlichen als auch der strafrechtlichen Einordnung dieses Falls setzt sich Rechtsanwalt Rainer Robbel auf mkg-online.de auseinander.

Vorwürfe gegen Frontex: Der EU-Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) wird vorgeworfen, an den EU-Außengrenzen sowohl Menschenrechtsverletzungen zu dulden als auch selbst gegen Grundrechte zu verstoßen. Die Vorwürfe beruhen auf Recherchen von ARD, der britischen Zeitung "The Guardian" und der Recherchewebsite "Correctiv", die sich auf ihnen vorliegende interne Dokumente von Frontex berufen. In einer Erklärung der in Warschau ansässigen Agentur schließt Frontex solche Verstöße "kategorisch" aus, wie die FAZ (Michael Stabenow) und die SZ (Matthias Kolb/Thomas Kirchner) ferner berichten. Die EU-Kommission kündigt eine Überprüfung der Vorwürfe an. Zudem ist beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Frontex mit dem Ziel anhängig, die Agentur zu mehr Transparenz zu verpflichten.

Syndikusrechtsanwälte: Hunderte Befreiungsverfahren gem. § 6 Sozialgesetzbuch (SGB) VI von Syndikusrechtsanwälten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) sind noch nicht abgeschlossen. Zwar habe das Bundessozialgericht 2014 geurteilt, dass Unternehmensjuristen keine Anwälte seien, woraufhin der Gesetzgeber nachrüstete und dies weitestgehend korrigierte. In einem Beitrag auf lto.de (Martin W. Huff) wird erörtert, warum dennoch viele Anwälte um ihre Rentenansprüche kämpfen müssen.

Neinsagen im Anwaltsberuf: In einem Artikel auf lto.de (Carmen Schön) werden die Gründe erläutert, warum es häufig schwerfällt, eine angetragene Aufgabe mit einem klaren "Nein" selbst dann abzulehnen, wenn diese den Befragten zu überlasten droht. Zudem wird darauf eingegangen, wie es trotzdem gelingt, höflich und bestimmt ab und an Aufgaben abzulehnen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. August 2019: Künstliche Intelligenz bei Ermittlungen / Mangelhafte Mietverordnungen / Grundrechtsverstöße durch Frontex? . In: Legal Tribune Online, 06.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36895/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen