Die juristische Presseschau vom 1. August 2019: BVerfG ver­han­delte über EZB-Anlei­hen­kauf / Böh­m­er­mann schei­terte am BGH / OVG Münster urteilte zu Luf­t­r­ein­hal­tung

01.08.2019

Das BVerfG prüfte, ob die Europäische Zentralbank Europarecht verletzt hat. Außerdem in der Presseschau: BGH lehnte Nichtzulassungsbeschwerde von Böhmermann ab, das OVG Münster stellte Kriterien für Diesel-Fahrverbote in NRW auf.

Thema des Tages

BVerfG - EZB-Anleihenankauf: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag und Mittwoch über die Verfassungsbeschwerden von vier Klägergruppen (mit dabei Peter Gauweiler, CSU) gegen das Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen (PSPP) verhandelt. Zu prüfen war, ob das Programm gegen das EU-rechtliche Verbot monetärer Staatsfinanzierung verstößt und ob die EZB in Überschreitung ihres Mandats Wirtschaftspolitik betreibt. Die Kläger berufen sich auf Art. 38 Grundgesetz (Wahlrecht). Das BVerfG prüft dabei, ob ultra vires-Akte vorliegen und/oder die Verfassungsidentität des Grundgesetzes verletzt ist. In der mündlichen Verhandlung wurden zahlreiche ökonomische Sachverständige angehört. Da sich eine eindeutige Abgrenzung zwischen Geld- und Wirtschaftspolitik nicht abzeichnete, wurde vor allem über eine Prüfung des EZB-Handelns am Maßstab der Verhältnismäßigkeit diskutiert. Der EuGH hat das PSPP-Programm im Dezember 2018 gebilligt. Darüber könnte sich das Bundesverfassungsgericht, das im Kern die Kritik der Kläger teilt, nach den eigenen Maßstäben nur hinwegsetzen, wenn es das EuGH-Urteil als "objektive Willkür" einstuft. Über die Verhandlung berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Hendrik Wieduwilt), die taz (Christian Rath) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

Rechtspolitik

Wahlprüfung: Der Anwalt Sebastian Roßner nimmt auf lto.de das AfD-Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Ende Juli zum Anlass, eine Neuregelung der Wahlprüfung zu fordern. Die Einschaltung der Parlamente in die Wahlprüfung soll künftig entfallen, sie sei Zeitverschwendung. Eine "Wahlzulassungsbeschwerde" solle generell schon vor der jeweiligen Wahl möglich sein. Das Verfahren solle gesetzlich geregelt werden.

Volkseinwand: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Mathias Honer äußert auf FAZ-Einspruch sehr grundsätzliche Einwände gegen den vom sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer vorgeschlagenen Volkseinwand. "Plebiszitär-demokratische Instrumente setzen eine Dynamik frei, die mit der Komplexität einer auf gleicher Freiheit beruhenden Demokratie nur schwer zu vereinbaren ist." Dort, wo ein Parlamentsgesetz zur Disposition der Volksmehrheit stehen soll, werde "nur das Parlament geschwächt."

Sozialisierung: Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) erläutert der FDP-Politiker Marco Buschmann seine Forderung nach Streichung von Art. 15 Grundgesetz, der die Sozialisierung ganzer Branchen erlaubt. Heute wisse man, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer sei. Artikel 15 diene nur noch dazu, populistische Debatten anzuzetteln. "Es ist gefährlich, Freiheit und Gemeinwohl gegeneinander auszuspielen."

Geldwäsche: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der strengere Regeln unter anderem für Immobilienmakler, Edelmetallhändler und Auktionshäuser vorsieht. Unter anderem sollen die Pflichten zum Melden von Verdachtsfällen konkretisiert und verschärft werden. lto.de stellt den Gesetzentwurf vor.

Justiz

BGH zu Böhmermanns Schmähgedicht: Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers Jan Böhmermann gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg ohne nähere Begründung zurückgewiesen. Es bleibt damit beim teilweisen Verbot des Schmähgedichts, mit dem Böhmermann im März 2016 den türkischen Präsidenten Erdogan provozierte. Es berichten FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) und lto.de.

BSG zu Wahltarifen der AOK: Gesetzliche Krankenversicherungen wie die AOK dürfen nur im engen gesetzlich bestimmten Rahmen Wahltarife anbieten. Das hat laut FAZ (Andreas Mihm) das Bundessozialgericht entschieden. Erfolg hatte damit eine Klage der privaten Versicherung Continentale.

OVG Münster zu Luft in Aachen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen beanstandet. Dieser sei nicht geeignet, eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide zu erreichen. Auch wenn Fahrverbote das einzig Erfolg versprechende Mittel seien, könne das Land allerdings auf deren Anordnung verzichten, wenn es erwarte, dass die Grenzwerte ohnehin bald eingehalten werden. Es müsse dann aber für den Fall vorsorgen, dass sich die Prognose doch nicht bewahrheitet. Die Kriterien sollen auch in 13 weiteren anhängigen Verfahren für NRW-Städte gelten. Es berichten die SZ (Benedikt Müller),  die FAZ (Reiner Burger), und lto.de.

OVG Münster zur Auskunftspflicht des Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwei Politikern der Linken zu Unrecht Informationen darüber verweigert, welche Informationen über sie gesammelt wurden. Das Bundesamt muss nun erneut entscheiden, so ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Kläger waren Bodo Ramelow (Ministerpräsident Thüringens) und Petra Pau (Bundestagsvizepräsidentin). Es berichten die SZ (Annette Ramelsberger) und die FAZ (Reiner Burger).

LG Bochum verurteilt Stalker: Das Landgericht Bochum hat laut SZ (Moritz Geier) einen Mann, der seine Ex-Freundin mit beharrlichen Nachstellungen in den Selbstmord getrieben hat, wegen Stalking mit Todesfolge zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

BVerfG zu Bankenunion: Der Anwalt Lukas Claasen stellt auf verfassungsblog.de vertiefend das am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenaufsicht durch die EZB dar. Er begrüßt im Ergebnis die Abweisung der Verfassungsbeschwerden. "Die Ausführungen des BVerfG zur Verfassungsidentität überzeugen allerdings (abermals) nicht."

LG Freiburg - Gruppenvergewaltigung: Am Landgericht Freiburg kam es im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung zu Auseinandersetzungen zwischen den Verteidigern und dem Vorsitzenden Richter. Den Prozesstag schildern spiegel.de (Wiebke Ramm) und die Welt (Per Hinrichs).

LG Berlin - Mord an Mädchen/Information über Richter: Am Landgericht musste der Prozessbeginn gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Georgine K. verschoben werden, weil die Verteidiger erst einen Tag vor Prozessbeginn über die Zusammensetzung des Gerichts informiert worden waren. lawblog.de (Udo Vetter) informiert über den Vorgang und erläutert den Sinn der zugrundeliegenden Vorschrift § 222a StPO.

StA München II - Audi-Anklage: Im Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen hat die Staatsanwaltschaft München II den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betruges, mittelbarer Falschbeurkundung sowie strafbarer Werbung angeklagt. Außerdem werden drei weitere Manager und Techniker angeklagt. Es berichten die SZ (Klaus Ott), die FAZ (Carsten
Germis/Henning Peitsmeier)
und das Hbl (Volker Votsmeier u.a.). Die SZ (Klaus Ott) beschreibt in einem gesonderten Artikel die Strategie der Ankläger, die sich im Wesentlichen auf zwei der Mitangeklagten als Kronzeugen stützen wollen.

StA Dortmund - Volksverhetzung: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat keine Ermittlungen gegen Verantwortliche der Partei "Die Rechte" eingeleitet, die ein Wahlplakat mit dem Slogan "Israel ist unser Unglück" benutzte. Der Zentralrat der Juden in Deutschland protestierte dagegen, so die FAZ.

GBA - Islamistischer Terror: Der Generalbundesanwalt hat 2019 bislang 231 neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet, berichtet lto.de. Die AfD schließt daraus auf eine "Einwanderungswelle von mutmaßlichen islamistischen Terroristen".

IStGH - EU-Flüchtlingspolitik: Im Interview mit der Zeit (Caterina Lobenstein) schildert der französische Anwalt Omer Shatz, warum er Politiker wie Jean-Claude Juncker und Angela Merkel beim Internationalen Strafgerichtshof "verklagt" hat. Es gebe einen "systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung", konkret auf Migranten, die im Mittelmeer ertrinken oder von der libyschen Küstenwache zurück nach Libyen gebracht werden, wo sie gefoltert, versklavt und vergewaltigt werden. "Die Akteure aus der EU treten natürlich nicht direkt als Täter auf. Sie nutzen die Libyer als Handlanger."

Recht in der Welt

USA - Wikileaks: spiegel.de (Patrick Beuth) berichtet über das Urteil eines US-Bezirksrichters. Er hatte eine Klage der Demokraten abgelehnt, die auch Wikileaks und Julian Assange für den russischen Hack auf Demokraten-Computer zivilrechtlich haftbar machen wollten, weil sie die erbeutete Kommunikation veröffentlicht hatten. Der Richter billigte wikileaks jedoch die Berufung auf die verfassungsrechtlich garantierte Redefreiheit zu.

Sonstiges

Videoüberwachung: Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat nach dem Kindsmord vom Frankfurter Hauptbahnhof eine Verstärkung der Videoüberwachung gefordert. Aus diesem Anlass gibt die SZ (Constanze von Bullion) einen Überblick über die Praxis der Bahn und der Bundesländer.

Psychisch kranke Gewalttäter: Die FAZ (Karin Truscheit) spricht mit der forensischen Psychiaterin Nahlah Saimeh über psychische Erkrankungen, die das Risiko von Gewalttaten erheblich steigern. "Wenn man das Delinquenzrisiko bei schweren psychischen Störungen ernst nimmt und will, dass den Betroffenen geholfen wird und andere Menschen nicht zu Schaden kommen, dann muss man diese Personen leichter und schneller in stationäre Behandlung bringen und auch genügend Zeit für die Therapie haben."

Mensch-Tier-Wesen: In Japan dürfen jetzt Mischwesen aus Mensch und Tier erzeugt und ausgetragen werden, wobei menschliche Zellen in Tierembryonen eingepflanzt werden. Rechtsprofessor Jochen Taupitz hält laut Welt (Laura Gaida) solche Experimente auch in Deutschland für rechtlich machbar: „Das Embryonenschutzgesetz verbietet diese Form der Chimärenbildung nicht."

Verfassungsblog: Aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums zeichnet Rechtsprofessor Christoph Möllers auf verfassungsblog.de die Entwicklung desselben vom Max-Steinbeis-Blog zum breit genutzten Online-Fachmedium nach.

 

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lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2019: BVerfG verhandelte über EZB-Anleihenkauf / Böhmermann scheiterte am BGH / OVG Münster urteilte zu Luftreinhaltung . In: Legal Tribune Online, 01.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36807/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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