Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2019: BGH zu Mar­ken­recht / VerfGH Sachsen urteilt über AfD-Klage / EU-Kom­mis­sion klagt gegen unga­ri­sches Asyl­recht

26.07.2019

Der BGH stärkt die Markenrechte von Ortlieb gegenüber Amazon. Außerdem in der Presseschau: AfD ist erfolgreich im Eilrechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen und die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Asylrechtsbeschränkungen.

Tagesthema

BGH zu Markenrechten: Der Bundesgerichtshof stellte einen Verstoß des Online-Versandhändlers Amazon gegen die Markenrechte des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb fest. Amazon hatte Verkaufsanzeigen bei Google für den Suchbegriff "Ortlieb" geschaltet, so dass Personen, die bei Google nach Ortlieb-Taschen suchten, auf eine Amazon-Anzeige stießen, die sie unter Ortlieb-spezifischen Überschriften zu einer Produktauswahl an Fahrradtaschen weiterleitete. Diese stammten jedoch teilweise von Konkurrenten des Herstellers Ortlieb. Laut BGH lag in dieser Anzeigengestaltung eine Irreführung der Kunden, die Ortliebs Markenrechte verletzte. Über das Urteil berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Hendrik Wieduwilt) und taz (Christian Rath). Auf lto.de stellt der Markenrechtsanwalt David Ziegelmayer das Urteil dar und setzt es in Bezug zu einem anderen, von Ortlieb gegen Amazon geführten Verfahren.

Rechtspolitik

Waffenrecht: In Reaktion auf die in den vergangenen Monaten in Hessen verübten rechtradikal motivierten Straftaten setzt sich Julian Staib (FAZ) mit dem Sinn einer Verschärfung des Waffenrechts auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Waffenrecht bereits eines der restriktivsten weltweit sei und die Taten von Kassel und Wächtersbach auch durch strengere Regeln kaum hätten verhindert werden können.

Suizidhilfe: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch beschreibt der Mediziner Stephan Sahm die möglichen Folgen geschäftsmäßiger Suizidassistenz und spricht sich gegen eine Liberalisierung der betreffenden Verbotsvorschriften aus.

Justiz

BFH zu Erbschaftsteuer: Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs muss keine Erbschaftsteuer bezahlen, wer das Haus seiner Eltern erbt und "unverzüglich" dort einzieht. Wenn nach dem Erbfall jedoch mehr als sechs Monate vergehen, erfolgt der Einzug nicht mehr unverzüglich und die Steuerbefreiung komme nicht mehr in Betracht, wie lto.de und Welt melden.

VerfGH Sachsen zu AfD-Wahllisten: Die AfD hat im Eilrechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen einen Teilerfolg erzielt. Statt mit nur 18 darf sie nun mit 30 Kandidaten auf der Landesliste antreten. Die Hauptsacheentscheidung ist für den 16. August 2019 und damit noch vor den Landtagswahlen in Sachsen terminiert. Über das Urteil berichten unter anderem lto.de, FR und zeit.de.

LAG BE-BB zu AfD-Schatzmeister: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in einem gestrigen Urteil die außerordentliche Kündigung des Schatzmeisters der AfD-Bundestagsfraktion. Er hatte einen Reisekostenantrag für die Kosten einer Flugreise zu einer Fraktionssitzung gestellt und damit nach Auffassung der Richter suggeriert, es handle sich um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit. Dies werteten sie als schwerwiegende Pflichtverletzung. Über das Verfahren berichtet lto.de.

OLG München zu Zigarettenverkauf: Wie sz.de meldet, wies Oberlandesgericht München eine Klage der Initiative "Pro Rauchfrei" ab. Die Initiative hatte wegen eines Verstoßes gegen die EU-Tabakrichtlinie gegen Supermarktfilialen geklagt, die Zigaretten in Verkaufsautomaten verkaufen, in denen die von der Tabakrichtlinie vorgesehenen "Gruselfotos" auf den Zigarettenpackungen verdeckt sind. Nach Einschätzung des Gerichts genügt es, wenn die Fotos vor dem Bezahlen an der Kasse zu sehen sind.

OLG Hamm zu Lichtemissionen: lto.de berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, in dem sich das Gericht mit der Frage beschäftigte, wie sehr Dachziegel Licht reflektieren dürfen. Ein Nachbar muss danach eine Lichtstärke, die über 100.000 Candela pro Quadratmeter liegt, nicht mehr dulden. Geklagt hatte der Bewohner eines Hauses, der sein Wohnzimmer aufgrund des neu gedeckten Nachbardachs nach eigenen Angaben "nur noch mit gesenktem Kopf" verwenden konnte.

ArbG Braunschweig zu VW-Kündigung: Das Arbeitsgericht Braunschweig beurteilt die Kündigung einer VW-Managerin als unwirksam. VW wirft der Abteilungsleiterin vor, an den Dieselmanipulationen beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, weil sie erst rund drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklungen in den Dieselskandal erfolgte. Es berichten spiegel.de und FAZ .

VG Potsdam – Hohenzollern-Vermögen: Laut SZ und FAZ (Andreas Kilb) hat das Land Brandenburg gestern beantragt, das ruhende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im Rechtsstreit um Ansprüche der Familie Hohenzollern wieder aufzunehmen, nachdem es seit 2018 wegen Vergleichsverhandlungen geruht hatte. Die Verhandlungen waren am Mittwoch erfolglos zu Ende gegangen.

LG Saarbrücken zu Schmähkritik: Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ist die Bezeichnung eines Kabarettisten als "Rassist" und seines Kabarettprogramms als "rassistisch" von der Meinungsfreiheit gedeckt. Geklagt hatte der TV-Kabarettist gegen einen Blogger. Nach der Auffassung des Gerichts war die Äußerung des Bloggers Ergebnis einer kritischen Auseinandersetzung und keine bloße Schmähkritik. Die Argumente des Gerichts stellt lto.de dar.

Beschleunigte Strafverfahren: Wie lto.de berichtet, hat die Zahl der in beschleunigten Strafverfahren verurteilten Personen in Sachsen seit 2017 stark zugenommen. Ein wichtiger Grund hierfür ist wohl eine Rundverfügung des Generalstaatsanwalts im Jahr 2018.

Recht in der Welt

EuGH/Ungarn – Asylgesetz: Die EU-Kommission hat Ungarn wegen seiner Asylpolitik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Einstufung von Hilfeleistungen an Asylsuchende als Straftatbestand und die Ausweitung von Unzulässigkeitsgründen für Asylanträge verstoße gegen die europäischen Richtlinien für Asylverfahren und Aufnahmebedingungen, so zeit.de und taz.

Schweden – Rapperprozess: Die FAZ (Constantin von Lijnden) und die Welt (Laura Ewert) setzen sich mit dem zur Zeit in Schweden stattfindenden Prozess gegen den US-amerikanischen Rapper A$AP Rocky auseinander, dem vorgeworfen wird, einen Mann brutal zusammengeschlagen zu haben. Die Berichterstattung fasst die unklare Beweislage zusammen, die zu Solidaritätsbekundungen zahlreicher Stars und von US-Präsident Donald Trump geführt hatte.

Italien – Kinderhandel: FAZ-Einspruch (Matthias Rüb) berichtet über einen Fall von Kinderhandel in einer italienischen Kleinstadt. Ein Psychotherapiezentrum für Kinder soll über Jahre Kinder aus sozioökonomisch schlecht gestellten Familien wegen angeblichen Kindesmissbrauchs in das Therapiezentrum aufgenommen und anschließend gegen Bezahlung an Pflegeeltern vermittelt haben.

Österreich – Kindergeld: Die EU-Kommission droht mit einer Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Österreich die Höhe des ausbezahlten Kindergelds vom Wohnort der Eltern abhängig macht. Dies verstößt womöglich gegen Unionsrecht. Es berichtet die FAZ (Michael Stabenow).

USA – Asylrecht: Eine in den USA geplante Asylrechtseinschränkung wurde durch mehrere Gerichte gestoppt. Nach der Gesetzesänderung sollten die Asylanträge aller Migranten abgelehnt werden, die nicht zuvor in einem anderen Land den Flüchtlingsstatus beantragt haben. Über die rechtlichen Einwände gegen die Gesetzesänderung und wie sich diese in die generelle Asylpolitik der US-Regierung einfügt, berichtet ausführlich die FAZ (Majid Sattar).

Sonstiges

Home Office: Die Rechtsanwältin Kaja Keller erläutert in einem Interview mit der Welt (Elisabeth Neuhaus) die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse mit Home-Office-Vereinbarung. Sie geht dabei unter anderem auf die Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung, auf Arbeitsunfälle und das zulässige Maß an Überwachung durch den Arbeitgeber ein.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2019: BGH zu Markenrecht / VerfGH Sachsen urteilt über AfD-Klage / EU-Kommission klagt gegen ungarisches Asylrecht . In: Legal Tribune Online, 26.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36711/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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