Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2019: Sudhof wird Justiz­staats­se­kre­tärin / Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu Schmäh­kritik / Pfif­fige Face­book-Voll­st­re­ckung

24.07.2019

Neue Staatsekretärin im Justizministerium wird Margaretha Sudhof. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht erinnert an hohe Hürden bei der Schmähkritik und Anwalt Steinhöfel lässt CDU und SPD für Facebook-Schulden zahlen. 

Thema des Tages

Neue Justizstaatsekretärin: Am heutigen Mittwoch tritt Margaretha Sudhof ihre Arbeit als Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an. Sie ist Nachfolgerin von Christiane Wirtz, die von der neuen Ministerin Christine Lambrecht (SPD) ausgetauscht wurde. Bisher war Sudhof Finanzstaatssekretärin in Berlin. Künftig wird sie die Justizthemen im Ministerium bearbeiten. Die 60-jährige Sozialdemokratin verstehe sich als Beamtin, nicht als Politikerin, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt) in ihrer Vorstellung. Für Verbraucherschutz bleibt Gerd Billen (Grüne) als Staatssekretär zuständig.

Rechtspolitik

E-Scooter: Rechtsreferendar Flemming Kilian untersucht auf juwiss.de die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, der zufolge E-Scooter Radwege benutzen und sich dabei dem Radverkehr anpassen müssen. Verfassungsrechtlich sei dies – noch – vertretbar. Rechtspolitisch werde so aber nicht der gewünschte Impuls zum Umstieg gesetzt.

Kinderpornographie: Nun berichtet auch die taz (Simone Schmollack) über die Forderung von CDU-Politikern, die Strafen für Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie drastisch zu erhöhen. Sie verweist insbesondere auf den niedersächsischen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. In einem separaten Kommentar unterstützt Simone Schmollack (taz) diese Forderung. Härtere Strafen rückten "das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Würde der Opfer sexueller Gewalt stärker in den Mittelpunkt".

Crowdinvesting: Die Rechtsanwälte Timo Bernau und Tobias Riethmüller stellen in der FAZ das Vermögenseinlagengesetz vor, das am 16. Juli in Kraft trat. Dabei wurden die Anforderungen an Prospekte bei Crowdinvesting-Angeboten, der Schwarmfinanzierung, etwas reduziert.

Virtuelle Währungen: Die Rechtsanwälte Alexander Glos und Daniel Klingenbrunn beschreiben auf lto.de, auf welche Weise virtuelle Währungen wie Bitcoins oder die geplante Facebook-Währung Libra künftig reguliert werden sollen. Ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie sehe vor, dass das Anbieten elektronischer Geldbörsen als "Kryptoverwahrgeschäft" und damit als eine Finanzdienstleistung definiert wird. Als Folge müssten sich die Anbieter in der Regel um eine Erlaubnis bei der Bankenaufsicht BaFin bemühen.

Justiz

BVerfG zu Schmähkritik: Polemische Kritik mit Sachbezug ist keine – per se unzulässige – Schmähkritik. Daran erinnerte das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Mannes aus Bremen, der die Verfahrensführung einer Amtsrichterin in die Nähe von NS-Sondergerichten oder Hexenprozessen gerückt hatte und deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. In seinem Fall muss nun eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz stattfinden. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath) und lto.de.

In einem gesonderten Kommentar stellt Christian Rath (taz) fest, dass der Schutz von Polemik zwar dem Zeitgeist widerspreche. Die Meinungsfreiheit enthalte aber faktisch auch ein "Recht auf Wut", das vor staatlicher Strafe schütze. Für private Foren könnten dagegen strengere Regeln aufgestellt werden, um Räume ohne Hass und Beschimpfungen zu schaffen.

OLG Braunschweig zu Stellplatz: Wer einen Tiefgaragen-Stellplatz kauft, muss darin in zumutbarer Weise einparken können. Wenn der Stellplatz zu eng sei, stelle dies einen Mangel dar, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig laut lto.de. Es spielte keine Rolle, dass der Stellplatz den Anforderungen der Niedersächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung entsprach. Im konkreten Fall hielt das OLG eine Minderung von zwei Dritteln des Kaufpreises für angemessen.

VG Regensburg zur Pressearbeit einer Staatsanwaltschaft: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat auf Klage des wegen Vorteilsgewährung verurteilten Bauunternehmers Volker Tretzel festgestellt, dass die Regensburger Staatsanwaltschaft bei ihrer Pressearbeit Tretzels Rechte verletzt hat, so lto.de. Die Staatsanwaltschaft habe zu schnell über die Anklageerhebung informiert – schon zwei Stunden nach Zustellung an Tretzels Verteidiger. Außerdem habe der Verteidiger nicht die gesamte Anklageschrift erhalten, sondern nur den sogenannten Anklagesatz.

ArbG Lübeck zum beA: Das Arbeitsgericht Lübeck entschied laut einer Meldung der FAZ (Hendrik Wieduwilt), dass ein Anwalt nicht das besondere elektronische Anwaltspostfach und die dazugehörige PIN eines Kollegen nutzen darf.

EuGH – Datentransfer ins Ausland: Rechtsanwalt Philip Kempermann geht in der FAZ davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Standardvertragsklauseln, auf denen derzeit der Datenverkehr ins Nicht-EU-Ausland überwiegend beruht, beanstanden wird. Die mündliche Verhandlung fand am 9. Juli statt. Dem globalen Datentransfer drohe eine Katastrophe. Bis zum Urteil, das der Autor für Anfang 2020 erwartet, sollten Unternehmen prüfen, ob sie die Speicherung und den Transfer von personenbezogenen Daten auf EU-Staaten beschränken können.

LG Bayreuth – Mord an Sophia L.: Vor dem Landgericht Bayreuth hat der angeklagte marokkanische Lastwagenfahrer erstmals gestanden, die Anhalterin Sophia L. getötet zu haben. Er habe damit aber keinen sexuellen Übergriff verdecken wollen, sondern habe im Affekt zugeschlagen, als Sophia L. sein Gepäck durchwühlt habe. Es berichten SZ (Hans Holzhaider), FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

Klage gegen Anzeigenblatt der Post: Die Initiative "Letzte Werbung" bereitet in mehreren Bundesländern Klagen gegen die Verteilung des Post-Anzeigenblatts "Einkauf aktuell" vor, berichtet lto.de. Der Initiative geht es um die Verschwendung von Papier und Plastikfolien. Juristisch muss sie aber mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht argumentieren. Die Post müsse es akzeptieren, wenn Bürger den Erhalt der Werbepostille ausdrücklich ablehnten.

Vollstreckung von Forderungen gegen Facebook: Der Anwalt Joachim Steinhöfel erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach § 829 ZPO, der CDU und SPD dazu zwingt, Kosten für Werbung bei Facebook nicht an Facebook, sondern an Anwalt Steinhöfel zu überweisen. Steinhöfel hat aus mehreren Eilverfahren Forderungen gegen Facebook, die Facebook aber nicht begleicht. Der Anwalt richtete die Pfändungsforderungen gegen die Parteien, um zugleich gegen das von der Großen Koalition beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu protestieren. Es berichten lto.de und FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Recht in der Welt

Italien – Seenotrettung: Die Welt (Esther King) schildert ausführlich das italienische Strafverfahren gegen den Hamburger Kapitän Dariush Beigui, der 2016 das Schiff "Juventa" der Organisation "Jugend rettet" im Mittelmeer steuerte. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf "Beihilfe zur illegalen Einwanderung" und auf Zusammenarbeit mit libyschen Schmugglern.

Brasilien – Klage gegen TÜV Süd: Der Minenbetreiber Vale, der für den Dammbruch in der brasilianischen Stadt Brumadinho verantwortlich gemacht wird, hat bereits im Januar den deutschen Prüfkonzern TÜV Süd verklagt, berichtet die Welt (Gerhard Hegmann). Durch die Klage sollen Informationen und Dokumente über die Prüfung des Damms durch den TÜV Süd beschafft werden. Bei dem Dammbruch starben 246 Menschen.

USA – Cristiano Ronaldo: spiegel.de schildert nun ausführlich, warum in den USA keine Vergewaltigungsanklage gegen den Fußballer Cristiano Ronaldo erhoben wird. Der Zivilprozess der Frau, die den Vergewaltigungsvorwurf erhebt, läuft allerdings weiter.

USA – Anna Sorokin: Die deutsch-russische Hochstaplerin Anna Sorokin kann die Erlöse aus dem Verkauf ihrer Lebensgeschichte an Netflix nicht behalten. Die New Yorker Staatsanwaltschaft kündigte an, alle entsprechenden Einnahmen zu beanspruchen. Sie stützt sich auf ein Gesetz, wonach Straftäter nicht an der Vermarktung ihrer Verbrechen verdienen dürfen, meldet die FAZ (Christiane Heil).

Sonstiges

Eigentum: Der Privatdozent Michael Goldhammer lobt im FAZ-Einspruch die Eigentumsordnung des Grundgesetzes. Dort sei das Eigentum nicht zum Vehikel eigentumstheoretischer Postulate geworden. Vielmehr stelle das Grundgesetz Inhalt und Schranken des Eigentums in die Definitionshoheit des demokratischen Gesetzgebers, wo sie gut aufgehoben seien.

Hohenzollern-Enteignungen: Am heutigen Mittwoch findet im Besitzstreit des Hauses Hohenzollern mit dem Bund sowie den Ländern Brandenburg und Berlin ein erneuter Verhandlungstermin statt. Die FAZ (Andreas Kilb) stellt den Forderungskatalog der Hohenzollern vor. Bei der Frage, ob Enteignungen aus DDR-Zeiten rückgängig gemacht werden müssen, komme es darauf an, ob die Hohenzollern dem NS-Regime erheblichen Vorschub geleistet haben. Kilb beschreibt zahlreiche Verquickungen der Hohenzollern mit der NSDAP und dem NS-System.

SPD Sarrazin: Der Rechtswissenschaftler Sven Jürgensen erläutert auf verfassungsblog.de am Beispiel des Berliner Ex-Senators Thilo Sarrazin, den die SPD ausschließen will, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Parteiordnungsverfahren.

Racial profiling: Der SWR-Radioreport Recht (Kerstin Anabah/Iris Volk) beschäftigt sich mit dem Vorwurf, die Polizei kontrolliere Menschen nach rassistischen Kriterien. Zu Wort kommt unter anderem der Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der selbst schon betroffen war.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Die Bundesregierung kann noch nicht sagen, welche Auswirkungen die 2017 erfolgte Ausweitung der §§ 113 ff. Strafgesetzbuch (StGB) zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der Praxis hat. lto.de berichtet über eine entsprechende parlamentarische Anfrage der AfD.

 

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lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2019: Sudhof wird Justizstaatssekretärin / Bundesverfassungsgericht zu Schmähkritik / Pfiffige Facebook-Vollstreckung . In: Legal Tribune Online, 24.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36661/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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