Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2019: Anwälte zu BGH-Streit­wert­g­renze / BAG zu Miss­brauch von Mit­be­stim­mung / Noch kein Rechts­schutz für AfD Sachsen

09.07.2019

Zur BGH-Streitwertgrenze vertreten BRAK und DAV unterschiedliche Positionen. Außerdem in der Presseschau: BAG schränkt Missbrauchspotenzial für Betriebsräte ein und AfD Sachsen kann sich noch nicht gegen Kürze ihrer Wahlliste wehren.

Thema des Tages

BGH-Streitwertgrenze: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt Pläne des Bundesjustizministeriums, die Streitwertgrenze von 20.000 Euro für Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesgerichtshof künftig dauerhaft in der Zivilprozessordnung (ZPO) festzuschreiben. Andernfalls drohe eine Überlastung des BGH. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält dagegen eine weiterhin nur befristete Verlängerung der Streitwertgrenze für vorzugswürdig, berichtet lto.de.

Rechtspolitik

Unternehmenssanktionen: Über den Gesetzentwurf aus dem Justizministerium zum Unternehmenssanktionsrecht berichtet nun auch das Hbl (Heike Anger). In einem Rechtsgutachten ließ die Stiftung Familienunternehmen einen Passus des Entwurfs untersuchen, wonach "die Sanktionen gegen Unternehmen auf geeignetem Wege öffentlich bekannt gemacht werden sollten". Dies sei laut Gutachten mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar, somit verfassungswidrig und stelle in Zeiten des Internets eine unkontrollierbare Gefahr für die Unternehmen dar.

Enteignungen gegen Wohnungsnot: Wie spiegel.de berichtet, äußerte sich der Deutsche Mieterbund skeptisch zu einer Aussage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die Enteignungen privater Wohnungsunternehmen als "letztes Mittel" nicht ausschloss. Wichtiger sei es, "neue Wohnungen zu bauen und den Mietpreisanstieg im Bestand zu dämpfen". Zudem solle die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Organspende: Rechtsprofessor Josef Franz Lindner konzentriert auf verfassungsblog.de seine Kritik an der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagenen Widerspruchslösung auf den damit verbundenen "Überrumpelungseffekt". Erforderlich seien großzügige Übergangsfristen und eine intensive Information der Bevölkerung. Für Obdachlose solle die Widerspruchslösung nicht gelten, weil sie mangels Adresse nicht wirksam informiert werden könnten.

Intensivtäter: Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg wird nach langem Streit voraussichtlich im Oktober ein Maßnahmenpaket verabschieden, um mit Straftaten junger ausländischer Männer umzugehen. Darüber informiert die FAZ (Rüdiger Soldt). Auslöser für die Ausarbeitung des Maßnahmenpakets war eine serielle Vergewaltigung neben einer Freiburger Diskothek im November 2018. Unter anderem ist vorgesehen, Flüchtlinge in Ankunftszentren über das deutsche Sexualstrafrecht zu belehren, ein Punktesystem zu entwickeln und Abschiebungen mit einem "Kurzzeitgewahrsam" zu beschleunigen.

Überwachung des Reiseverkehrs: Die finnische EU-Ratspräsidentschaft schlägt vor, die bisherige Vorratsspeicherung für Fluggastdaten auf den internationalen Schiffs- und Bahn-Verkehr auszuweiten, berichtet netzpolitik.org (Markus Reuter).

Justiz

VerfGH Sachsen zu Internet hinter Gittern: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sieht einen grundsätzlichen Anspruch von Sicherungsverwahrten auf Zugang zum Internet, berichtet lto.de. Der Zugang könne zwar aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden, hierfür müssten die Fachgerichte aber eine umfassende Abwägung vornehmen. Der Strafverteidiger Stefan Lorenz, der das Urteil erstritten hat, hält die Grundsätze der Entscheidung auch auf den Strafvollzug für übertragbar.

BAG zu Missbrauch von Mitbestimmungsrechten: Rechtsanwalt Roland Klein macht auf lto.de auf ein jetzt veröffentliches Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem März aufmerksam. Danach kann sich ein Betriebsrat nicht auf unterbliebene Mitbestimmung bei der Aufstellung von monatlichen Dienstplänen berufen, wenn er diese ohne Begründung als rechtswidrig ablehnt, einer Einigungsstelle nicht zustimmt und gegen die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle jeweils klagt. Ein solches Verhalten des Betriebsrats sei rechtsmissbräuchlich.

BGH – Deutsche-Bank-Chefs: Wie die FAZ (Marcus Jung) weiß, wird der Bundesgerichtshof am 22. Oktober die Freisprüche gegen die früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen prüfen. Es geht erneut um den Vorwurf des Betrugs und der Falschaussage im Prozess gegen die Erben des Medienunternehmers Leo Kirch. Sollte der BGH die Freisprüche aufheben, wird das Verfahren an das Landgericht München I zurückverwiesen.

LG Oldenburg – VW-Dieselskandal: Wie es in einem Bericht des Hbl (Volker Votsmeier/Jan Keuchel) heißt, hat eine Aussage des Volkswagen-Chefs Herbert Diess in der Talkshow von Markus Lanz nun Folgen für das Gerichtsverfahren um den VW-Dieselskandal vor dem Landgericht Oldenburg. Diess räumte in der Sendung ein: "Das, was wir gemacht haben, war Betrug." Der zuständige Richter am Landgericht Oldenburg, Günter König, wies nun durch Beschluss an, dass Volkswagen aufgrund seiner sekundären Darlegungslast mitteilen müsse, wer im Unternehmen konkret Betrug beging.

Aufarbeitung der G-20-Ausschreitungen: Nach den Ausschreitungen beim Hamburger G-20-Gipfel im Jahr 2017 hat die Hamburger Justiz 3.560 Ermittlungsverfahren eingeleitet, berichtet lto.de. Bisher sind 310 Anklagen erhoben, 180 Urteile gesprochen und 114 Täter rechtskräftig verurteilt worden.

Recht in der Welt

IStGH – Bosco Ntaganda: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Montag den kongolesischen Ex-General Bosco Ntaganda wegen Kriegsverbrechen in 18 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Ntaganda hatte zwischen 2003 und 2013 als Mitglied und später auch Milizenchef der Rebellengruppe "Patriotische Kräfte für die Befreiung des Kongo" (FPLC) grausame Verbrechen begangen. Es handelt sich um die dritte Verurteilung wegen Kriegsverbrechen in der Geschichte der IStGH und das erste Urteil zum Einsatz von sexueller Gewalt als Kriegswaffe in der Demokratischen Republik Kongo. Es berichten u.a. die SZ (Anna Reuss), die taz (Dominic Johnson) und spiegel.de.

Anna Reuss (SZ) bezeichnet die Verurteilung Ntagandas als "wichtiges Signal an seine Opfer und auch als Erfolg für den IStGH selbst", denn in den vergangenen Jahren kamen einige Politiker vor dem Strafgerichtshof trotz Kriegsverbrechen in ihren Ländern davon.

Sonstiges

Fachanwalt für Datenschutzrecht: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch gibt Rechtsanwalt Tim Wybitul einen Einblick in die Debatte um die Einführung des Fachanwalts für Datenschutzrecht. So schlügen Kritiker vor, man solle den bisherigen Fachanwalt für IT-Recht zu einer Fachanwaltsausbildung für IT- und Datenschutzrecht erweitern. Wytitul spricht sich für die Einführung eines eigenen Fachanwalts für Datenschutzrecht aus, denn beim Datenschutzrecht stehe der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten im Vordergrund, während das IT-Recht sich auf die Informationstechnologie konzentriere.

DSGVO-Sanktion gegen British Airways: Die britische Fluggesellschaft British Airways muss wegen unzureichenden Schutzes von Kundendaten eine Geldbuße von 183 Millionen Pfund zahlen, berichtet die FAZ (Marcus Theurer/Bastian Benrath). Diese seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) höchste Geldbuße wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes hat am Montag die britische Datenschutzbehörde ICO verhängt. Grund für die Entscheidung war ein Hackerangriff auf das Unternehmen im September 2018, bei dem vertrauliche Daten von über 500.000 Kunden gestohlen wurden.

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt die Sanktionierung, weil der Schutz persönlicher Informationen zu den europäischen Werten gehöre. Wer diese nicht ausreichend schütze, müsse spürbar sanktioniert werden, was sich für britische Unternehmen nach dem Brexit wohl kaum ändern werde.

AfD-Liste Sachsen: Die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses, der vorige Woche nur die ersten 18 Plätze der AfD-Liste zur Wahl zugelassen hatte, kann erst nach der Wahl am 1. September 2019 mit Rechtsmitteln angegriffen werden, erläutert die taz (Christian Rath). Auch lto.de berichtet über den Vorgang.

Christian Rath (taz) kommentiert, dass "das sächsische Landesverfassungsgericht Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz in der vorliegenden Situation ausnahmsweise für zulässig erklären und die Entscheidung des Wahlausschusses vor der Wahl überprüfen solle". Rath gibt zu bedenken, dass die Verweigerung von Rechtsschutz vor der Wahl hier nicht zur gewünschen Stabilität führe, sondern den Charakter der Wahl stark verändere. Die AfD ziele jetzt nämlich auf Direktmandate, was die anderen Parteien durch gemeinsame Wahlempfehlungen verhindern wollten.

Vergewaltigungsverdacht Mülheim a.d.Ruhr: Anlässlich einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch fünf bulgarische Kinder und Jugendliche in Mülheim an der Ruhr erläutert bild.de (Franz Solms-Laubach), dass EU-Bürger unabhängig vom Alter ausgewiesen werden könnten, wenn sie die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder Gesundheit "tatsächlich und hinreichend schwer" gefährdeten. Zu dem Vorgang berichtet vertieft die SZ (Moritz Geier/Magdalena Pulz/Jana Stegemann), die auch auf vergleichbare Fälle und den kriminalwissenschaftlichen Hintergrund eingeht.

Kartellrecht und digitale Wirtschaft: deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) schildert, wie das Bundeskartellamt gegen Facebook und andere Digitale-Konzerne vorgeht, indem es mutmaßlichen Missbrauch von Marktmacht ahndet. Zur Sprache kommt auch der "Daten für alle"-Gesetzentwurf, den Ex-Justizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegt hatte. Außerdem wird diskutiert, ob die Schwelle für das amtliche Eingreifen abgesenkt werden sollte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2019: Anwälte zu BGH-Streitwertgrenze / BAG zu Missbrauch von Mitbestimmung / Noch kein Rechtsschutz für AfD Sachsen . In: Legal Tribune Online, 09.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36367/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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