Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2019: DUH-Klagen nicht rechts­miss­bräuch­lich / EuGH urteilt über HOAI-Rege­lungen / Schutz­helm geht vor Turban

05.07.2019

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs handelt die Deutsche Umwelthilfe in Abmahnverfahren nicht rechtsmissbräuchlich. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH hält deutsche Regelungen für Architektenhonorare für europarechtswidrig.

Thema des Tages

BGH zu DUH-Klagen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiterhin Umweltinteressen auf dem Klageweg durchsetzen darf. Sie handle damit nicht rechtsmissbräuchlich. Geklagt hatte ein Autohändler, der von der DUH abgemahnt worden war, da er auf seiner Website nicht hinreichend über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß der von ihm vertriebenen Neuwagen informiert hatte. Der Autohändler behauptete, die DUH diene nicht vorrangig den Interessen der Verbraucher, sondern nutze ihr Klagerecht rechtsmissbräuchlich, da sie mit den Abmahnungen Profit erziele. Beleg seien die Überschüsse der DUH aus Abmahnungen und Vertragsstrafen, die in den maßgeblichen Jahren 2015 und 2016 etwa 400.000 Euro ergaben. Der Vorwurf lautete, das Geld sei in Klagen zu Dieselfahrverboten geflossen und nicht in den Verbraucherschutz. Der Bundesgerichtshof allerdings sah allein in der Zahl der Abmahnungen und Klagen sowie den damit erzielten Überschüssen keine Begründung für einen Rechtsmissbrauch. Überschüsse aus Abmahnungen seien, für sich gesehen, kein Indiz für missbräuchliche Klagen. Das gelte solange es keine echten Anhaltspunkte dafür gäbe, dass der Verbraucherschutz nicht Vorrang bei der Tätigkeit der DUH hätte, wofür es keine Anhaltspunkte gäbe. Der Bundesgerichtshof bemerkte auch, dass wenn es viele Verstöße gegen umweltrechtliche Informationspflichten gebe, dann führe eine effektive Durchsetzung der Verbraucherinteressen auch zu vielen Abmahnungen. Es berichten ausführlich FAZ (Henrik Wieduwilt), SZ (Wolfgang Janisch), die Anwälte Thomas Lennarz und Christian Piroutek in einem Gastbeitrag auf lto.de sowie spiegel.de (Florian Diekmann) und taz (Christian Rath). Claudia Kornmeier (ARD) erläutert das Urteil und seine Hintergründe.

 

Reinhard Müller (FAZ) meint: "Wer die Verbandsklage für gemeinnützige Organisationen schafft (…) der muss die Folgen aushalten." Henrik Wieduwilt (FAZ) hält das deutsche Verbandsklagerecht für einen klugen, da staatsfernen Weg der Rechtsdurchsetzung. Felix W. Zimmermann (ZDF) weist darauf hin, dass wer ein anderes Ergebnis erhofft hätte, "einen Pyrrhussieg gefeiert hätte". Hätte der BGH nämlich geurteilt, dass die Überschüsse aus den Abmahnungen zu hoch sind, wäre die paradoxe Folge, dass die DUH in Zukunft mehr und nicht weniger abmahnen müsste." Helene Bubrowski (FAZ) vergleicht das Verhältnis von CDU und der Deutschen Umwelthilfe mit einem Katz- und Maus-Spiel und erinnert daran, dass aus der CDU-Bundestagsfraktion der Vorschlag kam, die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen einzuschränken, was im Fall der DUH jedoch schwierig sei.

Rechtspolitik

Rauchverbot: Laut FAZ (Manfred Schäfers) hat die FDP-Fraktion im Bundestag eine Ausweitung des Rauchverbots im öffentlichen Raum angeregt. Es ginge um den Schutz der Menschen vor der Gefahr des Passivrauchens. Nichtraucherschutz sei insbesondere vor Schulen, Kitas und auf Spielplätzen wichtig, sowie in Bahnhöfen, in welchen es keine getrennten Raucherbereiche gibt.

 

Patientendaten: Wie das Hbl (Gregor Waschinski) berichtet, will Gesundheitsminister Spahn zeitnah ein Gesetzesvorhaben eines umfassenden Datenschutzgesetzes für das Gesundheitswesen vorlegen. In das Gesetz integriert werden sollen Regelungen zur elektronischen Patientenakte, die zunächst im sog. Digitale-Versorgung-Gesetz vorgesehen waren, das eine freiwillige Digitalakte mit Patientendaten ab 2021 vorsieht.

 

Vernetztes Fahren: Laut Hbl (Daniel Delhaes) wurde ein von der EU-Kommission geplanter Rechtsakt zum vernetzten Fahren durch 21 Mitgliedstaaten aufgehalten. Nach Planung der Kommission sollten Fahrzeuge zukünftig über einen WLAN-Standard verfügen, um verkehrssicherheitsrelevante Daten wie Staus oder Aquaplaning untereinander auszutauschen und damit für mehr Sicherheit im Verkehr zu sorgen. Befürchtet wurde die mangelnde Technologieneutralität der Regelungen, die einseitig auf WLAN und gegen Mobilfunk-basierte Lösungen setzten.

 

Darknet: Nach Bericht der SZ (Max Muth) stehen die Pläne von Bundesrat und Bundesinnenministerium, neue Straftatbestände zur Bekämpfung kriminellen Handelns im Darknet zu schaffen, in der Kritik von Reporter ohne Grenzen (RoG). Unter Strafe soll künftig nach Vorstellung des Bundesrats das Anbieten von "technisch zugangsbeschränkten internetbasierten Leistungen" stehen, wenn diese darauf ausgerichtet sind, bestimmte Straftaten wie Drogen- oder Waffenhandel zu "ermöglichen oder zu fördern". Befürchtet wird, dass dadurch der gesamte Internetverkehr über per Zufallsprinzip vergebene sog. Tor-Knotenpunkte und dadurch auch schützenswerte Angebote, wie sie etwa auch von Whistleblowern genutzt werden, kriminalisiert würden.

Justiz

EuGH zu Architektenhonorarkosten: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze für Planleistungen in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mit europäischem Recht vereinbar sind, da sie den Marktzutritt für ausländischer Dienstleister erschweren. Konkret verstoßen die einzelnen Regelungen gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Das Ziel, hohe Qualität zu erzielen, könnte auch durch die Angabe von Preisorientierungen für die verschiedenen Leistungskategorien erreicht werden, eine für ausländische Anbieter weniger einschneidende Maßnahme. Bis zur Schaffung unionsrechtskonformer Neuregelungen bleiben die bisherigen Normen der HOAI bestehen. Es berichten FAZ (Michael Psotta/Hendrik Wieduwilt), Hbl (Heike Anger) und SZ (Thomas Öchsner) und ARD (Gigi Deppe).

Die im Vergabe- und Baurecht tätigen Anwälte Alexander Dörr und Simone Matthei erläutern auf lto.de, was dies in Zukunft für die private und öffentliche Vergabe von Bauaufträgen bedeutet. Nach dem Grundsatz der Privatautonomie könnten sich Vertragspartner so auch künftig darauf einigen, eine Vergütung orientiert an der HOAI in ihrer heutigen Form festzulegen. Bestehende Planerverträge, die auf die HOAI verweisen, blieben wirksam.

 

BVerwG zu Religionsfreiheit: FAZ (Alexander Haneke) und lto.de berichten von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Klage eines der religiösen Minderheit des Sikhs angehörigen Mannes, der sich gegen die Helmpflicht beim Motorradfahren wehrte, da sein Glaube das Tragen eines Turbans vorschreibt. Die Richter sahen ihn jedoch durch die Helmpflicht nicht in der Praktizierung seines Glaubens beeinträchtigt, da ihm das Motorradfahren freistehe. Die Einschränkung der Religionsfreiheit sei überdies gerechtfertigt, da die Helmpflicht dem Schutz anderer Rechtsgüter, wie der körperlichen und psychischen Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und der Rettungskräfte diene.

 

BGH zu Sterbehilfe: Nun erläutert auch taz.de (Christian Rath) das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Straffreiheit zweier Ärzte, die es unterlassen hatten lebenserhaltende Maßnahmen bei zwei suizidwilligen Patienten zu ergreifen und weist auf die Bedeutung eines parallelen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht hin. Diesem liegen derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB vor. Bei der Verhandlung im April 2019 hatte das Gericht bereits angedeutet, die Norm, die dem Wortlaut nach die geschäftsmäßige Beförderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, eventuell zu kippen.

 

OLG Braunschweig – Musterfeststellungsklage: Wie die FAZ (Carsten Germis) berichtet, haben Kunden von Volkswagen mit Wohnsitz im Ausland voraussichtlich nicht die Möglichkeit, sich an der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern zu beteiligen. Das Gericht hält es für fraglich, ob Schadenersatzansprüche von Verbrauchern mit einem Auslandsbezug unter das deutsche Schadenersatzrecht fallen. Außerdem könnten einige der Feststellungsziele zu weit gefasst und daher unzulässig sein. Die Parteien können nun bis zum 16. August Stellung nehmen. Die mündliche Verhandlung soll am 30. September vor dem OLG Braunschweig stattfinden.

 

OLG München – IS-Anhängerin: FAZ (Karin Truscheit) und SZ berichten vom Prozess gegen die 28-jährige, wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagte Jennifer W., die u.a. beschuldigt wird, ein kleines, jesidisches Mädchen verdursten haben zu lassen. Berichtet wird insbesondere von der mit Übersetzungsschwierigkeiten verbundenen Zeugenaussage der 47 Jahre alten, mutmaßlichen Mutter des Mädchens Nora T., die Nebenklägerin im Prozess ist.

 

EGMR zu AfD: Nach Berichten von lto.de (Markus Sehl) und SZ ist die AfD vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer Beschwerde gescheitert, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht weiter als "Prüffall" bezeichnet zu werden. Das Gericht wies die Beschwerde der Partei als unzulässig zurück mit der Begründung, diese habe den Rechtsweg vor deutschen Gerichten nicht ausgeschöpft.

 

LG Regensburg zu korruptem OB: Nach Bericht von SZ (Andreas Glas/Kassian Stroh) und community.beck.de (Henning Ernst Müller) ist der Prozess um den in korrupte Geschäfte involvierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs abgeschlossen, ohne dass für diesen trotz Schuldspruch wegen Vorteilsnahme ein Strafmaß verkündet wurde. Die Richterin begründete den Verzicht auf eine Strafe mit § 60 Strafgesetzbuch, da "die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre". Dazu zähle unter anderem die sechswöchige Untersuchungshaft. Außerdem sei sich Wolbergs nicht bewusst gewesen, dass er die Spenden nicht habe annehmen dürfen und insofern einem Verbotsirrtum unterlegen.

 

LG Köln zu "Frag-den-Staat": Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen die von der Open Knowledge Foundation betriebene Plattform "Frag-den-Staat" wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzung aufgehoben. Das Portal hatte ein Glyphosat-Gutachten des staatlichen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht. Allerdings hatte die Aufhebung des Landgerichts nicht inhaltliche, sondern formale Gründe: Der einstweiligen Verfügung der das BfR vertretenden Kanzlei Gleiss Lutz fehlten die erforderlichen Unterschriften, weshalb sie formfehlerhaft war. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Im Grundsatz geht es bei dem Rechtsstreit jedoch um die Frage, inwieweit das Urheberrecht von Behörden dazu genutzt werden darf, Einblick in Informationen aus ihrer Arbeit verweigern zu können. Darüber soll das Landgericht Berlin entscheiden, das über eine sogenannte negative Feststellungsklage gegen die Bundesregierung zuständig wurde. Es berichten SZ (Janis Beenen) und auf netzpolitik.org Arne Semsrott, selbst Projektleiter der Plattform.

 

LG Detmold – Fall Lügde: Vor dem Landgericht Detmold wurde der Strafprozess um den hundertfachen sexuellen Missbrauch von mindestens 33 Kindern auf einem Campingplatz fortgesetzt und weitere Opfer und deren Angehörige unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Vor Gericht stehen vorerst nur der 56-jährige Dauercamper Andreas V. und Mario S. Diese Woche wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen Mann eingeleitet, der sich mit den Angeklagten zeitweilig eine Parzelle auf dem Campingplatz geteilt hatte. Es berichten FAZ (Reiner Burger), SZ (Britta von der Heide/Jana Stegemann).

 

BGH – Ortlieb: Laut FAZ und spiegel.de (Judith Horchert) ist der Markenrechtsstreit zwischen dem Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb und Internet-Versandhändler Amazon nun vor den BGH gegangen, wo am Donnerstag bereits mündlich verhandelt wurde. Das mittelständische Unternehmen will Amazon verbieten, in der Suchmaschine Google Anzeigen mit dem Markennamen Ortlieb zu schalten, die sodann auf eine Amazon-Seite mit den Produkten gänzlich anderer Hersteller verweisen. In dieser Handhabe sieht Ortlieb seine Markenrechte verletzt, insbesondere, da Ortlieb über Amazon seine Produkte nicht anbietet.

 

OLG Frankfurt zu Schleichwerbung: Laut lto.de hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Fall eines Aquaristik-Influencers auf Instagram entschieden, dass dieser den kommerziellen Zweck seiner Produktempfehlungen kenntlich machen muss, um keine Schleichwerbung zu betreiben. Insbesondere dann, wenn der Influencer hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt ist und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt.

 

LG Kiel – Rechtsbeugung: lto.de und taz berichten über den Fall einer Kieler Staatsanwältin, die in ihrer Funktion als Tierschutz-Dezernentin zahlreiche Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben soll, ohne die Anhörungs- und Widerspruchsrechte der Tierhalter zu berücksichtigen. Sie muss sich nun vor dem Landgericht Kiel wegen Rechtsbeugung verantworten.

 

AG Lübeck – Weißer Ring: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet vom Strafprozess vor dem Amtsgericht Lübeck gegen den ehemaligen Chef des Weißen Rings Lübeck, den 74-jährigen Detlef Hardt. Vor Gericht muss sich dieser wegen Exhibitionismus verantworten. Allerdings wurden zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit nun auch Zeuginnen gehört, die von sexuellen Übergriffen Hardts berichten.

 

AG Bremen zu Tim Wiese: Laut Meldung von FAZ, lto.de und spiegel.de muss der 37-jährige frühere Fußball-Nationaltorwart Tim Wiese nach Urteil des Bremer Amtsgerichts wegen Beleidigung eines gehbehinderten Rentners insgesamt 25 000 Euro Strafe zahlen. Wiese hatte im Mai 2018 seinen Lamborghini unberechtigt auf einen Behindertenparkplatz gestellt und einen 91-jährigen, der dadurch am Aussteigen gehindert war, während des entflammten Streits als "alten Sack" oder "müden Sack" beschimpft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

 

EuGH zu EuHB: lto.de (Annelie Kaufmann) befasst sich erneut und umfassend mit dem Urteil des EuGH, deutsche Staatsanwälte seien nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl (EuHB) ausstellen zu können. Berichtet wird u.a., dass das BMJV vorerst keinen Bedarf für Gesetzesänderungen sieht. Vielmehr habe das Ministerium laut eigenen Angaben gegenüber LTO unmittelbar nach der Entscheidung des EuGH in einem Rundschreiben an die Länder darauf hingewiesen, dass der EuHB künftig durch einen Richter ausgestellt werden müsse.

 

Recht in der Welt:

Litauen – EuGH zu TV-Hassbotschaften: Wie FAZ und lto.de (Markus Sehl) berichten, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass grundsätzlich frei empfangbare Fernsehprogramme dann kostenpflichtig werden dürfen, wenn sie zu Feindseligkeit und Hass aufstacheln. Hierin liege kein Verstoß gegen die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

 

Frankreich – Züchtigungsrecht: Laut FAZ (Michaela Wiegel) wurde nun auch in Frankreich nach jahrelangen Diskussionen das Recht der Eltern, ihres Kinder körperlich zu züchtigen, abgeschafft. Der Senat stimmte nun nach der Nationalversammlung einem entsprechenden Gesetz zu. Zuvor hatte der Europarat in Straßburg Frankreich dafür gerügt, dass es Prügelstrafen nicht gänzlich verbiete, dies stelle einen Verstoß gegen Artikel 17 Europäische Sozialcharta dar.

 

Sonstiges

Hasskommentare: zeit.de berichtet unter Bezug auf den hessischen Rundfunk, dass die Ermittler rund um den Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke davon ausgehen, dass tausende Strafverfahren wegen sogenannter Hassrede-Delikte geführt werden müssen. Als mögliche Delikte kommen Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung bis hin zum öffentlichen Aufruf zu Straftaten infrage. Bisher seien allerdings bei der Staatsanwaltschaft Kassel erst zwei Ermittlungsverfahren anhängig.

 

 

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lto/cc


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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2019: DUH-Klagen nicht rechtsmissbräuchlich / EuGH urteilt über HOAI-Regelungen / Schutzhelm geht vor Turban . In: Legal Tribune Online, 05.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36309/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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