Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2019: OLG hebt Urteil zu § 219 a auf / BGH zu assis­tiertem Suizid / Umwelt­hil­fe­an­walt im Por­trät

04.07.2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt die Verurteilung der Ärztin Hänel wegen Abtreibungswerbung auf. Außerdem in der Presseschau: Der Bundesgerichtshof spricht zwei Ärzte vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen frei und ein Porträt des Anwalts Klinger.

Thema des Tages

OLG Frankfurt zu § 219 a: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel durch das Landgericht Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur Entscheidung zurückverwiesen. Zur Begründung führte das Gericht die veränderte Gesetzeslage seit Ende März an. Eine Straflosigkeit könne nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr ausgeschlossen werde. Der umstrittene § 219 a StGB wurde Ende März um einen vierten Absatz ergänzt, der die Umstände konkretisiert unter denen Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Die angeklagte Ärztin sieht in der Entscheidung jedoch keinen juristischen Erfolg. Sie stellt die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Frage und strebt eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht an. Über die Entscheidung berichten SZ (Michaela Schwinn), deutschlandfunk.de (Gudula Geuther), FAZ (Kim Björn Becker), taz (Patricia Hecht), lto.de und spiegel.de.         

Meredith Haaf (SZ) stellt klar, dass das Urteil vor allem aus Formalitäten aufgehoben worden ist. Für Frauen bestehe bei Schwangerschaftsabbrüchen auch weiterhin ein staatlich verordnetes Informationstabu. Positiver bewertet Jost Müller-Neuhof (Tsp) die Entscheidung. Befürworter eines liberaleren Umgangs mit dem Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch könnten diese mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen.

Rechtspolitik

EU-Spitzenkandidatenkonzept: Mit dem vor der EU-Parlamentswahl 2014 eingeführten Konzept der Spitzenkandidaten beschäftigt sich der Lehrbeauftragte Roman Lehner auf verfassungsblog.de. Dieses Konzept sieht vor, dass EU-Kommissionspräsident nur werden kann, wer vorher als Spitzenkandidat einer europäischen Parteienfamilie in den Wahlkampf gezogen war. Der Europäische Rat sei jedoch aus den Verträgen nicht verpflichtet, einen Spitzenkandidaten zu nominieren, er müsse lediglich die Ergebnisse der Wahlen "berücksichtigen". Lehner beschreibt die sich daraus ergebenen Treupflichten für beide Akteure.

Justiz:

BGH zu assistiertem Suizid: Wie FAZ (Kim Björn Becker), spiegel.de und lto.de berichten, hat der BGH zwei Ärzte freigesprochen, die sterbewilligen Personen beim Suizid assistierten. Die Ärzte hatten an eine Person, beziehungsweise an zwei Personen, Medikamente verschrieben, die in hoher Dosierung tödlich sind. Nach Einnahme der Medikamente unternahmen die Ärzte in beiden Fällen keine Rettungsmaßnahmen, obwohl es ihnen möglich gewesen wäre. Der BGH urteilte nun, dass sich die Ärzte weder wegen der Verschreibung der Medikamente noch wegen einer unterlassenen Rettung strafbar gemacht haben. Eine Strafbarkeit hätte vorausgesetzt, dass die sterbewilligen Personen nicht in der Lage gewesen seien, sich zuvor einen freiverantwortlichen Selbsttötungswillen zu bilden. Rettungsmaßnahmen gegen den Willen der sterbewilligen Personen waren nicht geboten.

Bereits vor der Veröffentlichung der Entscheidung hatten sich Rechtsprofessor Henning Rosenau und der wissenschaftliche Mitarbeiter Henning Lorenz auf lto.de für das Selbstbestimmungsrecht des sterbewilligen und gegen eine Rettungspflicht der Ärzte ausgesprochen. Diese Lösung sollte zudem auf die Rechtslage nach Einführung des § 217 im Jahr 2015 übertragen werden.

BGH zu Widerrufsausschluss: Nach Entscheidung des BGH kann das Widerrufsrecht beim Kauf von Matratzen nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass Matratzen als Hygieneartikel zu qualifizieren seien und damit einen Ausnahmetatbestand des Widerrufsrechts erfüllen. Der BGH hatte diese Frage des unionsweit geregelten Verbraucherrechts zunächst dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt und folgt in seiner Entscheidung nun den EU-Richtern. Anders als Hygieneartikel können zurückgegebene Matratzen nach entsprechender Reinigung nämlich weiterverkauft werden. Über die Entscheidung berichten Welt (Carsten Dierig), lto.de und spiegel.de.

LG Regensburg zu Korruptionsaffäre: In der Korruptionsaffäre um den inzwischen suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) hat das Landgericht Regensburg sein Urteil verkündet. Das Gericht sprach Wolbergs überraschend in allen wesentlichen Anklagepunkten frei. Verurteilt wurde er lediglich in zwei Fällen der Vorteilsnahme, in denen er aber einem Verbotsirrtum unterlag, weil ihm nicht bekannt war, dass er am Ende des Oberbürgermeisterwahlkampfs keine Spenden entgegennehmen durfte. Doch das Gericht sah von einer Strafe ab, Wolbergs sei durch Untersuchungshaft und Verlust seines Amtes bereits schwer getroffen. Den beschuldigten Bauunternehmer verurteilten die Richter wegen Vorteilsgewährung und Verstoßes gegen das Parteispendengesetz zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 500.000 €.  Die Staatsanwaltschaft hatte für beide vier Jahre Haft gefordert. Die Kammer erkannte aber keine "korruptive Dauerbeziehung", Wolbergs habe keine einzige pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft versucht eine Anklage zu retten, die nicht zu retten gewesen sei und so dem Angeklagten schweren Schaden zugefügt. Es berichten spiegel.de (Jan Friedmann), SZ (Andreas Glas/Annette Ramelsberger), taz (Patrick Guyton/Dominik Bauer) und lto.de.

Gerechtigkeit könne auch im Verzicht auf Strafe liegen, resümiert Constantin van Lijnden (FAZ) die Verurteilung unter Absehung von Strafe. Nachdem von der Anklage nur noch ein vergleichsweise harmloser Rest übrig geblieben sei, müsse Wolbergs mit 6 Wochen Untersuchungshaft, dem Verlust seines Amtes und allen Nebenfolgen ohnehin leben. Sebastian Beck (SZ) hält das Urteil erst für den Beginn der gerichtlichen Aufarbeitung der "sehr speziellen Regensburger Verhältnisse". Die Staatsanwaltschaft werde Revision einlegen, gegen Wolbergs liegen bereits drei weitere Anklagen vor.

BAG – kirchliches Arbeitsrecht: Wie lto.de berichtet, verzichtet das Erzbistum Köln im Fall des geschiedenen Düsseldorfer Chefarztes darauf, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgericht aus dem Februar einzulegen. Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses war fristlos gekündigt worden, nachdem er standesamtlich ein zweites Mal geheiratet hatte. Das Bundesarbeitsgericht sah in der Wiederheirat jedoch keinen Kündigungsgrund. Der Fall hatte bereits das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof beschäftigt, die ihn jeweils unterschiedlich bewerteten. Laut Erzbistum bestehen zwar weiterhin klärungsbedürftige Grundsatzfragen zum Verhältnis von Religionsverfassungsrecht und Unionsrecht, der in Rede stehende Fall habe jedoch keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr, da er nach heute geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen sei.

BVerfG – "Hessentrojaner": Auch lto.de berichtet nun über die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte hessische Polizeigesetz. Befürchtet wird, dass durch die Analysesoftware "Hessendata" umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Das hessische Innenministerium und die Gewerkschaft der Polizei Hessen halten das Gesetz für notwendig und verfassungsgemäß. Unterstützung erhält die Verfassungsbeschwerde von den Landtagsfraktionen der FDP und der Linken.

EuGH – Architektenhonorarkosten: Die SZ (Gerhard Matzig) befasst sich mit der am heutigen Donnerstag erwarteten Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland über die Zulässigkeit und Konformität der Mindest- und Höchstsätze für Planleistungen in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Generalanwalt hat die Regelungen in seinen Schlussanträgen bereits für europarechtswidrig gehalten, ein solches verbindliches Preisrahmenrecht erschwere den Marktzutritt ausländischer Anbieter. Folgen die Richter nun den Schlussanträgen, könnten die Preise frei verhandelt werden und Dumpingpreise die Regel werden.

BGH zu Schadensersatz bei Behandlungsfehlern: Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Grundsätze sogenannter "Schockschäden" auch auf ärztliche Behandlungsfehler zu übertragen, befasst sich nun auch die Rechtsanwältin Michaela Hermes auf community.beck.de.

GBA – Mordfall Lübcke: Dem Widerruf des Geständnisses des Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke widmen sich nun auch die Rechtsanwälte Björn Gercke und Kerstin Stirner auf lto.de und die SZ (Anika Blatz). Die Risiken des Widerrufs werden für den Tatverdächtigen jeweils als hoch bewertet, negative Auswirkungen bei der Strafzumessung sind zu erwarten.

OVG Münster zu Approbation nach Abrechnungsbetrug: Auf lto.de setzt sich Hermann Horstkotte mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem April auseinander. Dieses hatte entschieden, dass ein erstinstanzlich wegen Abrechnungsbetruges in dreißig Fällen zu einer Gefängnisstrafe verurteilter Arzt weiter praktizieren darf bis diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

OVG Hamburg zu Sammeltaxis: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die dem Sammeltaxi Anbieter Moia untersagt hatte, seine Fahrzeugflotte in Hamburg bis zum Jahresende von 200 auf 500 Fahrzeuge auszubauen. Damit wurde der Antrag eines Taxifahrers abgewiesen, der seine Rechte und Interessen verletzt sah. Das Gericht urteilte jedoch, dass dieser nicht Sachwalter öffentlicher Verkehrsinteressen sei und dass die Berufsfreiheit grundsätzlich nicht vor Konkurrenz schützt. Es berichtet die FAZ (Carsten Germis).

LG Stuttgart – Überhöhte Preise: Laut FAZ (Oliver Schmale) verklagen 36 Sägewerke das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz in Höhe von 416 Millionen € vor dem Landgericht Stuttgart. Die Unternehmen werfen dem Land vor, von diesem jahrzehntelang Rundholz zu überhöhten Preisen bezogen zu haben. Andere Anbieter gab es nicht, das Bundkartellamt schränkte diese Praxis des Landesforstbetriebs bereits 2015 ein.

VG Berlin zu "Spätis": Laut lto.de hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass "Spätis" in Berlin sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben müssen. Denn diese seien typischerweise unspezifisch und allgemein auf die Versorgung der näheren Umgebung gerichtet und nicht spezifisch auf den Bedarf von Touristen. Damit kann sich auf eine entsprechende Ausnahmeregelung des Berliner Ladengesetzes nicht berufen werden.

Recht in der Welt:

Italien – "Sea Watch 3" Kapitänin: Nach der Aufhebung des Hausarrests von Carola Rackete, der Kapitänin der "Sea Watch 3", die trotz Verbots mit Bootsflüchtlingen an Bord im Hafen von Lampedusa anlegte, kritisiert der italienische Innenminister Salvini die Richterin für ihre Entscheidung. Diese habe ein politisches Urteil gefällt und solle ihre Dienstrobe ablegen, um als Kandidatin der Linken in die Politik zu wechseln. Rackete wurde derweil an einen sicheren Ort gebracht. Über die Entwicklungen berichten taz.de (Michael Braun), SZ (Oliver Meiler) und lto.de.

Innenminister Salvini habe mit seinen Äußerungen nicht nur die Grenzen des ihm gebotenen Maßes und des Anstands verletzt, sondern die Axt gleich an die Grundlagen des Rechtsstaats gelegt, kommentiert Reinhard Veser (FAZ). Die SZ (Jacqueline Lang) beschreibt wie Salvini Rackete nun mit einer Landesverweisung per Dekret aus dem Land weisen kann.

Italien – Defizitverfahren: Laut spiegel.de hat die EU-Kommission auf die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Italien verzichtet. Rom habe zugesagt, seine Neuverschuldung zu senken.

Alexander Hagelüken (SZ) begrüßt das Einlenken und fordert eine genaue Überwachung der Zusagen.

USA – Glyphosat-Prozess: Laut FAZ (Jonas Jansen) und hbl (Bert Fröndhof) kann Bayer in den USA auf einen geringeren Schadensersatz als bisher befürchtet hoffen. In einem Musterprozess in Chicago soll eine Zahlung von 80 Millionen auf 50 oder unter 50 Millionen € gesenkt werden. Dies würde die Position für Bayer für die künftigen Vergleichsverhandlungen mit anderen Geschädigten verbessern.

Sonstiges:

Fortschritt im Recht: In einem Gastbeitrag für die FAZ macht sich Angelika Nußberger, Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, über den Fortschritt im Recht Gedanken. Dieser komme schrittwiese durch Nachdenken, Normieren und Entscheiden. Dies ließe sich an historischen Beispielen festmachen, etwa der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Definition, was Fortschritt im Recht bedeutet, sei jedoch letztendlich Politik und abhängig von gesellschaftlichen Vorstellungen. Heutzutage sei Fortschritt im Recht mit einer immer umfassenderen Verwirklichung von Menschenrechten gleichzusetzen. Anders als in der Naturwissenschaft, könne der Fortschritt von heute jedoch morgen schon wieder von gestern sein.

NS-Vergangenheit der GBA: Über die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die die NS-Vergangenheit der Generalbundesanwaltschaft aufklären soll, berichtet nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). Augenmerk wird dabei besonders auf die Rolle Wolfgang Fränkels gelegt, der 1951 Bundesanwalt wurde und elf Jahre später Generalbundesanwalt. Bei der Reichsanwaltschaft hatte Fränkel mit großem Ehrgeiz auf Todesurteile hingewirkt.

Remo Klinger: Die taz (Christian Rath) porträtiert den Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe unter anderem in den Diesel-Verfahren vertritt. Die Idee, Städte auf Einhaltung von EU-Luftschutzgrenzwerten zu verklagen hatte Klinger bereits 2004 und konnte die Deutsche Umwelthilfe von dem Klageweg überzeugen. Klinger ist als Anwalt aber auch immer wieder für Investoren und den Staat im Einsatz. 

Kirchliches Arbeitsrecht: Der Rechtsprofessor Christian Walter analysiert in einem Gastbeitrag für die FAZ die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht. Dabei greift er die Chefarzt-Entscheidung auf, in welcher der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Tragweite des Selbstbestimmungsrechts der Religionen unterschiedlich bewerteten. Er verteidigt den verfassungsrechtlichen Rahmen der EuGH-Entscheidung gegen die ergangene Kritik und plädiert dafür, dem EuGH auch zukünftig die Bestimmung des unionsrechtlichen Rahmens des Selbstbestimmungsrechts der Religionen zu überlassen.

NetzDG: Mit der Entscheidung des Bundesamts für Justiz gegenüber Facebook wegen Missachtung von Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ein Bußgeld von 2 Millionen € festzusetzen, beschäftigt sich nun auch community.beck.de (Marc Liesching). Dabei setzt sich der Autor insbesondere mit der Begründung der Entscheidung auseinander.

 

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lto/kk


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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2019: OLG hebt Urteil zu § 219 a auf / BGH zu assistiertem Suizid / Umwelthilfeanwalt im Porträt . In: Legal Tribune Online, 04.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36269/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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