Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2019: Dis­kus­sion um See­not­ret­tung / Eigen­be­darfs­kün­di­gung von 93-Jäh­riger / Straf­ve­r­ei­te­lung durch Kraft­fahrt­bun­de­samt?

02.07.2019

Die festgenommene Kapitänin der "Sea Watch 3" bleibt zunächst unter Hausarrest. Außerdem in der Presseschau: Einer 93-Jährigen darf aus Eigenbedarf der Mietvertrag gekündigt werden und Vorwürfe gegen das Kraftfahrtbundesamt in der Diesel-Affäre.

Thema des Tages

Italien – Sea Watch 3: Die am Wochenende verhaftete Kapitänin des Rettungsschiffes "Sea Watch 3", Carola Rackete, bleibt zunächst unter Hausarrest. Dies melden u.a. zeit.de und spiegel.de. Nach einer Anhörung durch einen Ermittlungsrichter wurde die Entscheidung über einen Haftbefehl auf diesen Dienstag vertagt. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) forderte unterdessen ihre Freilassung, wie FAZ (Eckart Lohse/Matthias Rüb) und zeit.de melden. Rackete werden Beihilfe zur illegalen Einwanderung, Verletzung des Seerechts und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, weil sie sich Anweisungen von Militärschiffen widersetzt haben soll. Rackete hatte trotz eines Verbots der italienischen Behörden das Rettungsschiff mit 40 im Mittelmeer geretteten Migranten in der Nacht zum Samstag in den Hafen der sizilianischen Insel Lampedusa gesteuert. 

Die FAZ (Alexander Haneke) erläutert die rechtlichen Grundlagen des Falls. Die von Italiens Innenminister Matteo Salvini verfügte Sperrung der Häfen für private Rettungsschiffe sei seerechtlich zulässig. Denn der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Seenotrettung stehe keine Pflicht der Küstenstaaten gegenüber, ihre Häfen zu öffnen. Erst bei einer akuten Notlage greife ein Nothafenrecht, ein solches habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber letzte Woche abgelehnt. Im Interview mit zeit.de (Alexandra Endres) hält Rechtsprofessor Alexander Proelß demgegenüber die Ausnahme des Nothafenrechts durchaus für anwendbar. Die "Sea Watch 3" sei bereits mehr als zweieinhalb Wochen unterwegs gewesen, bereits 13 Menschen hätten vorher von Bord geholt werden müssen und nach Aussage der Kapitänin Rackete sei das Wasser knapp geworden. Letztlich müsse man "der Kapitänin die Befugnis zusprechen müssen, die Lage zu beurteilen und zu entscheiden."

Reinhard Müller wendet sich im Leitartikel der FAZ gegen die Kritik von Außenminister Maas. Diese sei "befremdlich und kontraproduktiv", man müsse auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Italien vertrauen. Ähnlich äußert sich Petra Reski in der taz und schreibt: "Etwas weniger Selbstgerechtigkeit würde Deutschland und Europa gut tun."

Rechtspolitik

Digitalsteuer: In einem Gastbeitrag für lto.de befasst sich Rechtsanwalt Andreas Gerten mit den Plänen der G20-Finanzminister für die Einführung einer globalen Digitalsteuer. Derzeit könnten Unternehmen wie Facebook und Google kaum dort steuerlich erfasst werden, wo sie durch Vermarktung von Nutzerdaten und nutzergenerierte Daten Gewinne erzielten. Ein Zwischenbericht der OECD habe zwei Grundsätze für eine effektivere Besteuerung entwickelt. Erstens müsse das derzeit geltende Betriebsstättenprinzip modifiziert werden, nach dem eine physische Präsenz im Inland erforderlich sei. Stattdessen könnte an nicht-physische Komponenten angeknüpft werden, zum Beispiel eine nachhaltige und signifikante Einflussnahme auf eine nationale Volkswirtschaft. Zweitens müsse ein bestimmtes Mindestbesteuerungsniveau für Digitalunternehmen sichergestellt werden. Dies solle zum einen durch Mindestbesteuerung im Ansässigkeitsstaat und zum anderen durch Abzugsbeschränkungen bei Zahlungen ins Ausland geschehen.

Influencer-Gesetz: In einem Gastbeitrag für die Welt fordern Anja Zimmer und Peter Kenning ein Influencer-Gesetz. Die gerichtlichen Entscheidungen zur Frage, ob ein Text oder Post eine kennzeichnungspflichtige "geschäftliche Handlung" darstellten, seien widersprüchlich und führten zu einer subjektiven Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen. Die zum Teil erheblichen Prozesskosten könnten insbesondere kleinere Unternehmer zur Aufgabe zwingen. Daher sei es denkbar, bei diesen die Rechtsdurchsetzung nicht unmittelbar vor Gericht, sondern im Rahmen kostengünstiger Schiedsverfahren zu regeln. 

Justiz

BGH zu Auskunftsansprüchen von Strafverfolgungsbehörden: Postunternehmen dürfen Ermittlern keine Auskunft über Briefe und Sendungen erteilen, die schon zugestellt wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden, wie lto.de meldet. Es fehle an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Weder § 99 Strafprozessordnung in direkter oder entsprechender Anwendung noch § 94 StPO kämen hierfür in Betracht.

BVerfG – EZB: Die FAZ (Reinhard Müller) erläutert ein erneutes Verfahren zur Europäischen Zentralbank vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verhandlung werde an den letzten beiden Tagen im Juli vor dem Zweiten Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stattfinden. Dabei werde es insbesondere um die Verfassungsmäßigkeit der Ankaufspolitik der EZB gehen.

BGH zu Altanschließern: Brandenburger Grundstückseigentümer, die noch viele Jahre nach ihrem Anschluss ans Wassernetz dafür zahlen mussten, bekommen diese Kosten nicht erstattet. Anders als 2015 noch das Bundesverfassungsgericht, entschied der Bundesgerichtshof nun, dass die rückwirkenden Beitragsbescheide nicht rechtswidrig gewesen seien. Damit bewahrte der BGH die Brandenburger Kommunen vor den Rückforderungen zahlreicher Bürger in dreistelliger Millionenhöhe, erläutert Rechtsanwalt Klaus Herrmann in einem Gastbeitrag für lto.de. 

EuGH zu Pkw-Maut: Jost Müller-Neuhof kommentiert im Tsp die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die deutsche Pkw-Maut europarechtswidrig ist. Dabei mahnt er zur Fairness, da die Idee zu Beginn keineswegs so abwegig gewesen sei, wie sie im Nachhinein erscheine. Dennoch müsse Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nun "bis zum letzten Dokument darlegen, wie das Projekt vor die Wand fuhr." Dazu müssten auch die Verträge mit den Maut-Unternehmen offengelegt werden.

LG Regensburg – Prozess gegen OB: Zwei Tage vor dem Urteil im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg haben sich Wolbergs und sein Verteidiger zu einer Aussage des ebenfalls angeklagten Bauunternehmers Volker Tretzel geäußert. In dem Verfahren geht es um ein Grundstück, welches die Stadt laut Anklage als Gegenleistung für hohe Parteispenden an den Bauunternehmer verkauft haben soll. Dieser hatte in seinem Schlusswort letzte Woche über den Angeklagten Wolbergs gesagt: "Übrigens hat der Herr Wolbergs immer gesagt: Ihr müsst nicht so viel spenden, ihr kriegt das Grundstück sowieso." Nach Ansicht Wolbergs habe es sich hierbei um einen Scherz gehandelt, er habe eine derartige Aussage nicht gemacht. Tretzel selbst äußerte sich am Montag nicht mehr. Wie SZ (Andreas Glas) berichtet, habe der Angeklagte Wolbergs überdies die Staatsanwältin beschimpft, was vom Gericht nicht gerügt worden sei.  

LG Frankfurt/M. zu Reiserecht: lto.de erläutert fünf Fälle der spezialisierten "Reiserechtskammer" des Landgerichts Frankfurt/M., pünktlich zu Beginn der Sommerferien. Erfolgreich waren etwa die Klagen auf Minderung wegen penetranten Lärms durch eine Großbaustelle nahe eines Strand- und Golfhotels in Florida. Keine Minderung gab es hingegen für den von Mitreisenden verstellten "malerischen Meerblick" aus einer Außenkabine auf einem Kreuzfahrtschiff. Der Klägerin habe klar sein müssen, dass sich auf einem Schiff auch andere Gäste befinden würden, die vor ihrem Fenster herlaufen würden, befand die Kammer. 

VerfGH NRW – Bilanz: Sechs Monate nach Einführung der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen zieht lto.de eine erste Bilanz. Von den ersten neun entschiedenen und veröffentlichten Verfahren sei nur eine Beschwerde erfolgreich gewesen. Diese habe eine blinde Beschwerdeführerin erhoben, welche Blindengeld vor den Verwaltungsgerichten erstreiten wollte, die ihr aber Prozesskostenhilfe versagten. Die Erfolglosigkeit der anderen Beschwerden sei auch darauf zurückzuführen, dass der Senat beispielsweise verlange, alle erforderlichen Unterlagen mit der Beschwerde vorzulegen.

LG Potsdam – Silvio S.: Die Staatsanwaltschaft hat erneut Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam eingelegt, vorerst keine Sicherungsverwahrung für den 36-jährigen zweifachen Kindermörder Silvio S. anzuordnen. Dies meldet SZ. Das Landgericht hatte ausgeführt, ein Hang zur Begehung schwerer Straftaten sei zwar wahrscheinlich, aber durch die psychiatrischen Gutachten nicht eindeutig belegbar.

LG Bonn zu Eigenbedarfskündigung: Eine Kündigung aus Eigenbedarf muss für eine 93-jährige Mieterin nicht grundsätzlich unzumutbar sein. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden, wie lto.de meldet. Ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Seniorin nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust durchaus noch "umzugstauglich" sei. Die Parteien einigten sich daraufhin auf einen Vergleich, welcher der Frau eine Auszugsfrist bis Jahresende einräumt. 

LG Freiburg – Gruppenvergewaltigung: Vor dem Landgericht Freiburg hat der zweite Prozesstag um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung stattgefunden. Zu Beginn machte der Vorsitzende Richter eine Erklärung, in welcher er die Verteidiger gegen Drohbriefe und Hassmails in Schutz nahm, wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

StA München II – Abgas-Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft München II hat dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vorgeworfen, die Ermittlungen im Abgas-Skandal behindert zu haben. Dies meldet u.a. taz (Malte Kreutzfeldt). Staatsanwalt Dominik Kieninger habe sich im Juli 2017 schriftlich bei KBA-Chef Ekhard Zinke beschwert, weil dessen Behörde bei neuen Verdachtsfällen von illegalen Abschalteinrichtungen nicht die Ermittler, sondern zunächst den betroffenen Konzern Audi informiert hatte. Dies könne den Straftatbestand der Strafvereitelung oder deren Versuch darstellen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wies die Vorwürfe laut Welt und zeit.de zurück.

JVA und Alter: lto.de berichtet über einen Anstieg von straffälligen Senioren, welcher sowohl Justiz als auch die Justizvollzugsanstalten vor Herausforderungen stelle. So fordere der Vorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, René Müller, bundesweite Zentren für geriatrische Betreuung in Gefängnissen, um auf die besonderen Bedürfnisse älterer Gefangener einzugehen. Diese könnten an vier Standorten eingerichtet werden, an welchen geschultes Personal konzentriert und die Kosten für altersgerechte Umbauten geteilt würden.

Recht in der Welt

Österreich – "Ibiza-Video": Das Wiener Handelsgericht hat Ex-Kanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz verboten, die sozialdemokratische SPÖ öffentlich zu verdächtigen, an der Erstellung oder Veröffentlichung des sogenannten "Ibiza-Videos" beteiligt gewesen zu sein. Es gab einem entsprechenden Antrag der SPÖ auf Einstweilige Anordnung statt und verwies darauf, dass ein Beleg für entsprechende Äußerungen in mehreren Interviews fehle, melden SZ und zeit.de.

Russland – Haft für Nawalny: Der russische Regierungskritiker Alexej Nawalny soll erneut ins Gefängnis. Ein Moskauer Gericht hat ihn wegen der Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration zu zehn Tagen Haft verurteilt, wie zeit.de meldet. Dabei hatte es sich um eine Solidaritätsbekundung für den vorübergehend inhaftierten Investigativjournalisten Iwan Golunow gehandelt. Ihm waren Drogen untergeschoben worden, wegen deren Besitzes er dann verhaftet worden war.

Sonstiges

Gerrymandering in Deutschland: Auf verfassungsblog.de beschäftigen sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Kaiser und der Akademische Rat Fabian Michl mit der Frage, inwieweit das "Gerrymandering" auch in Deutschland verbreitet ist. Grundsätzlich lasse hierzulande das personalisierte Verhältniswahlsystem zwar weniger Raum dafür, durch solche manipulativen Wahlkreiszuschnitte auf das Wahlergebnis einzuwirken. Allerdings bedeute der Gewinn von Wahlkreisen für die Parteien und die einzelnen Abgeordneten einen Prestigezuwachs, welcher durchaus einen Anreiz für Manipulationen bieten könne. So habe sich die CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag etwa bei der Schaffung des neuen Stimmkreises München-Mitte für die Landtagswahl 2018 direkt aus dem "Gerrymander-Lehrbuch" bedient.

Gesetzgebung in Programmcode: SZ (Adrian Lobe) stellt einen Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über Möglichkeiten einer algorithmischen Regulierung im Verkehrswesen vor. Darin werde die Einführung eines "maschinenlesbaren Rechts" gefordert. Das Recht würde dann nicht mehr in Worte gegossen, sondern stattdessen in Programmcode, welcher beispielsweise von Roboterfahrzeugen direkt umgesetzt werden könne. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2019: Diskussion um Seenotrettung / Eigenbedarfskündigung von 93-Jähriger / Strafvereitelung durch Kraftfahrtbundesamt? . In: Legal Tribune Online, 02.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36207/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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