Die juristische Presseschau vom 20. und 21. Juni 2019: Lam­b­recht neue Jus­tiz­mi­nis­terin / Hass auf Poli­tiker / Anklage im Fall MH17

21.06.2019

Christine Lambrecht (SPD) soll Bundesjustizministerin werden. Außerdem in der Presseschau: Diskussion um Hass auf Politiker und die Niederlande erheben Anklage wegen des Abschusses des Flugzeugs MH17. 

Thema des Tages

Neue Justizministerin: Die bisherige Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Christine Lambrecht (SPD), soll neue Bundesjustizministerin werden. Dies berichten u.a. SZ (Gökalp Babayiğit und Mike Szymanski), die Do-Welt (Thorsten Jungholt) und lto.de (Markus Sehl). Sie folgt auf Katarina Barley (SPD), welche als Abgeordnete ins Europäische Parlament wechselt. 

Mike Szymanski (SZ) porträtiert Lambrecht als eine erfahrene Rechtspolitikerin mit großer Fachkenntnis, welche als ehrgeizig und durchsetzungsstark gelte. Demgegenüber schreibt Ulrich Schulte in der Do-taz, Lambrechts Ernennung würde auch daran liegen, "dass die Auswahl nicht riesig war." Helene Bubrowski (FAZ) weist darauf hin, dass die designierte Ministerin als dem linken Flügel der SPD zugehörig gilt. Es sei fraglich, ob sie den von ihrer Amtsvorgängerin initiierten Widerstand gegen den Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes aufgeben werde. Auch Jost Müller-Neuhof (Tsp) schließt nicht aus, dass Lambrecht als dezidiert linke Politikerin noch ein paar Akzente setzen wolle und dafür auch mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) "etwas unkollegialer" umgehen würde als die in dieser Hinsicht dezente Barley.

Rechtspolitik

Hass im Internet: Nach dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke berichten SZ (Ronen Steinke/Christian Wernicke) und deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) über rechtsextreme Morddrohungen auch gegen die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker und den Bürgermeister von Altena in Westfalen, Andreas Hollstein. In einem Gastbeitrag für die Do-Welt fordert der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber, Rechtsextremen und anderen Verfassungsfeinden nach Artikel 18 Grundgesetz die Grundrechte zu entziehen. Christian Rath (taz.de) lehnt den Vorschlag ab. Statt Artikel 18 in solchen Konstellationen anzuwenden, solle er besser aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Denn ein liberaler demokratischer Staat gehe mit seinen Feinden anders um, als ihnen pauschal die Ausübung der Grundrechte zu verbieten. So sieht es auch Jost Müller-Neuhof (Tsp), der in einem solchen Vorgehen reinen Symbolismus erkennt. Auch Rechtsprofessor Michael Kubiciel lehnt dies in einem Gastbeitrag für lto.de ab, kritisiert aber die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welches Politikern den strafrechtlichen Ehrschutz weitgehend entzogen habe. Politiker könnten etwa durch Löschpflichten im Internet besser vor Hass geschützt werden. Diese sollten auch für natürliche Personen gelten, die mit ihren Seiten wirtschaftliche Zwecke verfolgen und/oder eine große Anzahl von Followern hätten.

EU-Richtlinie zu transparenten Arbeitsbedingungen: Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU beschlossen. Deren Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht erläutert Rechtsanwalt Alexander Willemsen in einem Gastbeitrag für lto.de. Die neuen Regelungen ließen sich relativ problemlos in das bestehende Nachweisgesetz (NachwG) einpflegen. Neu sei etwa, dass der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht wie bisher innerhalb von einem Monat nach Beschäftigungsbeginn zu erbringen sei, sondern künftig grundsätzlich innerhalb von einer Woche.

Mietendeckel: Nach dem Beschluss des Berliner Senates, einen Mietendeckel einzuführen, mehren sich die verfassungsrechtlichen Zweifel. Christian Rath (BadZ) gibt zu bedenken, dass Berlin wohl die Kompetenz für ein derartiges Gesetz fehle. Rechtsprofessor Heiko Sauer befasst sich auf verfassungsblog.de daneben auch mit der Frage, ob das geplante Gesetz einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstelle, da es zwar erst im Jahr 2020 erlassen werden, dann aber ab dem 18. Juni 2019 angewendet werden solle. Hiermit solle das Ziel verfolgt werden, Mieterhöhungen schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zu vermeiden. Es sei aber fraglich, "ob das Beispiel Schule machen sollte, die Adressat*innen eines noch auszuarbeitenden Gesetzes vorab schon mal bösgläubig zu machen."

Justiz

BVerwG zu Waffenbesitz für NPD-Mitglieder: Die aktive Unterstützung einer Partei, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, kann die fehlende Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz begründen. Diese ständige Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines NPD-Mitglieds bekräftigt, wie FAZ (Alexander Haneke) und Rechtsanwalt Sebastian Roßner in einem Gastbeitrag für lto.de berichten. Dies sei indes problematisch, da die Einschätzung, ob eine Partei verfassungsfeindlich sei, nach Artikel 21 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sei, nicht den Verwaltungsgerichten.

BVerwG zu Urnengrab: Die Beschränkung der Friedhofs-Ruhezeit für Urnengräber auf zwei Jahre ist zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, wie SZ meldet. Weder der postmortale Persönlichkeitsschutz noch die Totenruhe würden hierdurch verletzt.

BGH zu Anwaltsvertrag: Ein Anwalt hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn er die anwaltliche Tätigkeit von einer Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung abhängig macht und diese schließlich ausbleibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie lto.de meldet. Es komme kein Anwaltsvertrag zustande, da es in Abwesenheit einer solchen Deckungszusage an den erforderlichen zwei übereinstimmenden Willenserklärungen der Beteiligten fehle.

EuGH zu Kfz-Haftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch für solche Schäden aufkommen, die entstanden sind, während das Auto geparkt war. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie lto.de meldet. Im zugrundeliegenden Fall fing ein Auto früh morgens in einer Garage Feuer, wodurch das angrenzende Wohnhaus beschädigt wurde. Der EuGH legte nun den Begriff "Verwenden des Fahrzeugs" im Sinne der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung dahingehend aus, dass jede Verwendung umfasst sei, die dessen gewöhnlicher Funktion entspreche.

EuG zu Nürburgring: Im Streit um die rechtswidrigen Beihilfen an die Nürburgring-Gesellschaften hat das Gericht der Europäischen Union entschieden, dass deren Rechtsnachfolger nicht für die Rückzahlung haftbar gemacht werden können. Dies berichtet Rechtsanwalt Ulrich Soltész in einem Gastbeitrag für lto.de. Bereits 2014 hatte die EU-Kommission die jahrelangen "Nürburgring-Beihilfen", welche das Land Rheinland-Pfalz für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring gewährte, als rechtswidrig eingestuft. Daher mussten sie von den Empfängern zurückgefordert werden. Allerdings waren die betreffenden Nürburgring-Gesellschaften zu diesem Zeitpunkt bereits insolvent und von einem neuen Eigentümer namens "Capricorn" erworben worden. Fraglich war, ob die Rückzahlungspflicht auch auf diesen überging. Die Kommission lehnte dies ab, da zwischen dem neuen und dem früheren Eigentümer keine "wirtschaftliche Kontinuität" bestehe. Dieser Beschluss wurde daraufhin von konkurrierenden Bietern angefochten, vom EuG nun aber aufrecht erhalten.

EuG zu Adidas: Das Markenzeichen des Sportartikelherstellers Adidas ist nicht in allen Formen markenrechtlich geschützt. Dies hat das Gericht der Europäischen Union entschieden, wie die Do-Welt (Philipp Vetter) und Rechtsanwalt Nikolas Gregor in einem Gastbeitrag für lto.de berichten. Dem Zeichen fehle die erforderliche Unterscheidungskraft, so das Gericht. Bei dem Rechtsstreit ging es indes nur um die exakte Gestaltung, Anordnung und Proportion, wie sie von Adidas angemeldet wurde. Adidas hat noch weitere Markeneintragungen, die die drei Streifen enthalten, insbesondere in ihrer bekannten diagonalen Anordnung auf Sportschuhen.

AG Lübeck – Weißer Ring: Vor dem Amtsgericht Lübeck hat der Prozess gegen einen ehemaligen Außenstellenleiter der Hilfsorganisation Weißer Ring begonnen, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird. Von der Verhandlung berichten spiegel.de (Wiebke Ramm), SZ (Thomas Hahn) und taz (Friederike Grabitz). Insgesamt 29 Frauen hatten dem Angeklagten sexuelle Übergriffe vorgeworfen, viele der Vorwürfe sind jedoch verjährt oder wurden aus anderen Gründen nicht zur Anklage zugelassen. Verhandelt wird daher nur ein Fall, in dem es um den Vorwurf einer exhibitionistischen Handlung geht.  

VG Berlin zu Polizeianwärter: Ein Berliner Polizeianwärter, der sich dabei gefilmt hatte, wie er mit einer Betrugsmasche kostenlos bei Starbucks an Kaffee und Kuchen kam, ist zurecht aus dem Dienst entfernt worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie lto.de meldet. Der Polizeianwärter habe durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen, da es Aufgabe der Polizei sei, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für sie zu werben. 

Recht in der Welt

Niederlande – MH17-Prozess: Die oberste niederländische Staatsanwaltschaft hat drei ehemalige oder aktive russische Geheimdienstoffiziere und einen ukrainischen Rebellenführer wegen des Abschusses des Flugzeuges MH17 angeklagt und weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Ihnen wird Mord in 298 Fällen vorgeworfen, berichten SZ (Florian Hassel), FAZ (Gerhard Gnauck/Michael Stabenow), spiegel.de (Christian Esch) und die Do-taz (Tobias Müller). Die Maschine war 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur in der Ost-Ukraine abgeschossen worden, wobei alle Insassen starben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Erkenntnisse des internationalen Ermittlungsteams (JIT) mit Vertretern der Niederlande, Belgiens, Australiens, Malaysias und der Ukraine, das in den vergangenen Jahren Erkenntnisse zu den Umständen des Abschusses gesammelt und ausgewertet hatte.

Florian Hassel begrüßt in der SZ die Aussicht eines Prozesses in den Niederlanden. Zwar würde dieser wohl in Abwesenheit der Angeklagten stattfinden, er könne aber als "Gegengift gegen die andauernde russische Propaganda" dienen. Auch Reinhard Veser (FAZ) gibt zu bedenken, dass die Täter sich vermutlich nie selbst vor Gericht verantworten müssen, weil Russland seine schützende Hand über sie halte. Dennoch lenke das Verfahren den Blick auch auf einen Aspekt, der sich der engeren juristischen Aufarbeitung entziehe: die Verantwortung der russischen Führung für dieses Verbrechen.  

Ungarn – Schlepper verurteilt: Wegen des Todes von 71 Flüchtlingen, die in einem Kühllaster erstickt waren, hat ein ungarisches Berufungsgericht den Fahrer und drei Komplizen zu lebenslanger Haft verurteilt. Dies melden FAZ (Stephan Löwenstein), taz (Ralf Leonhard), Welt und lto.de. Drei von ihnen haben keine Möglichkeit vorzeitiger Entlassung, der vierte frühestens nach dreißig Jahren. Damit verschärfte das Gericht das Urteil erster Instanz, welches die Angeklagten noch zu jeweils 25 Jahren Zuchthaus verurteilt hatte. Die Menschen im Laderaum hatten bereits kurz nach der Abfahrt in Südungarn an die Wände des getrommelt, weil sie keine Luft bekamen. Der Fahrer hielt zwar gelegentlich an, öffnete aber die Tür nicht, um ein Auffliegen zu vermeiden. Die Schlepper hätten den qualvollen Tod der Menschen zwar nicht gewollt, ihn jedoch in Kauf genommen, so das Gericht.

Türkei – Ex-Generäle verurteilt: In Ankara sind knapp drei Jahre nach dem Putschversuch 17 ehemalige Militärs zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Dies melden lto.de und taz (Jürgen Gottschlich). Die Angeklagten, zu denen auch der Ex-Kommandeur der türkischen Luftwaffe, Akin Öztürk, gehört, erhielten jeder 141 mal Lebenslänglich. Alle 16 Verurteilten müssen den Rest ihres Lebens in Isolationshaft verbringen. Die Generäle wurden für schuldig befunden, den Putschversuch geplant und initiiert zu haben, am versuchten Attentat auf Präsident Recep Tayyip Erdoğan schuldig zu sein und den Tod von 251 Menschen verursacht zu haben. 

USA – Sektenführer verurteilt: Ein Bundesgericht in Brooklyn hat nach einem siebenwöchigen Prozess den Sektenführer Keith Raniere schuldig gesprochen, der Frauen als Sexsklavinnen hielt und ihnen seine Initialen in die Haut brennen ließ. Bei der separaten Urteilsverkündung droht ihm lebenslange Haft, so FAZ (Christiane Heil) und spiegel.de.

Australien – Samenspender: Ein Samenspender kann einem Paar, welches das mit seiner Spende durch künstliche Befruchtung gezeugte Kind erzieht, die Ausreise verbieten. Dies hat der Oberste Gerichtshof Australiens entschieden, meldet lto.de. Der Mann habe gesetzliche Elternrechte und müsse künftig auch an allen wichtigen Erziehungsfragen beteiligt werden.

Hongkong – Auslieferungsgesetz: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de beschreibt Rechtsprofessor Albert Chen (Hongkong), wie das geplante Auslieferungsgesetz zwischen Hongkong und China vorerst gestoppt werden konnte. 

Sonstiges

Urwahl von Parteivorsitzenden: Auf verfassungsblog.de befasst sich Rechtsreferendarin Anna von Notz mit der Frage, ob die Vorsitzenden von Parteien durch eine Urwahl bestimmt werden könnten. Grundsätzlich sehe § 9 Abs. 4 Parteiengesetz allein die Wahl durch den Parteitag vor. Jedoch sei es durchaus möglich, im Vorfeld eine rechtlich unverbindliche Mitgliederbefragung durchzuführen, welche der Parteitag dann entsprechend bestätigen würde.

Vertrag von Lissabon: juwiss.de befasst sich auf einer Tagung zum zehnten Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon mit einer Reihe europarechtlicher Fragestellungen und bietet einen entsprechenden Prolog an. Dabei macht Janine Prantl Vorschläge für ein zukünftiges, gemeinsames EU Refugee Resettlement, Marje Mülder befasst sich mit der sozialen Dimension der EU und Nicolas Otto versucht eine Systematisierung der unionalen Rechtsetzungsverfahren am Beispiel der Initiativrechte. Außerdem befasst sich Markus P. Beham mit einer möglichen Desintegration durch das Handeln europäischer Organe und Elisabeth Rossa fragt, ob die Zukunft der Union das Ende der nationalen Verfassung bedeutet.  

Das Letzte zum Schluss

Wo ist Schnappi? Die Polizei in Kirchheim unter Teck ist auf der Suche nach drei Krokodilen, wie spiegel.de berichtet. Eine Spaziergängerin hatte ihre Beobachtung der Polizei mitgeteilt, die daraufhin mit mehreren Personen ausrückte, das Gebiet durchsuchte und drei Seen sperren ließ. Die Sperrung werde voraussichtlich noch bis Montag andauern, man sei aber mit einer Expertin des Stuttgarter Zoos in Kontakt, wird ein Sprecher zitiert. In der Sache betrete man "Neuland."

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. und 21. Juni 2019: Lambrecht neue Justizministerin / Hass auf Politiker / Anklage im Fall MH17 . In: Legal Tribune Online, 21.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36031/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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