Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2019: Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zu Kük­en­töten / Ent­eig­nungs-Volks­be­gehren in Berlin / Euro­päi­scher Gerichtshof zu Gmail

14.06.2019

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt vorerst das Töten männlicher Küken. Außerdem in der Presseschau: Die Unterschriften zum Enteignungs-Volksbegehren werden dem Berliner Senat übergeben und Gmail ist kein Telekommunikationsdienst.

Thema des Tages

BVerwG zu Kükentöten: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Brutbetriebe männliche Küken bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung weiter töten. Fraglich war, was einen "vernünftiger Grund" für das Töten von Tieren im Sinne von § 1 Tierschutzgesetz darstellt. Getötet werden männliche Eintagsküken bislang wegen bloßer wirtschaftlicher Unverwertbarkeit. Das Gericht urteilte gestern, noch bestehe ein "vernünftiger Grund" für das Kükentöten. Dies ändere sich jedoch, sobald Alternativen zur Verfügung stehen. Die Richter nannten jedoch keinen Termin. Mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes sei es nicht zu vereinbaren, dass dem Leben eines männlichen Kükens jeder Eigenwert abgesprochen wird. Geklagt hatten zwei nordrhein-westfälische Betriebe gegen die vom Land verfügte Beendigung des Tötens. Über das Urteil berichten lto.de (Markus Sehl), die taz (Christian Rath), die SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Kolja Schwartz) und die Welt (Michael Gassmann/Claudia Ehrenstein).

In seinem Kommentar verlangt Jost Maurin (taz) ein Gesetz, das ein Ende des Kükentötens festschreibt. Mangels Angabe eines konkreten Termins gehe "das Töten wohl noch lange weiter". Regulierung weiterer Aspekte der Tierzucht verlangt das Hbl (Christoph Herwartz). Die SZ (Jan Heidtmann) hingegen meint, eine zur Eier- wie zur Fleischerzeugung geeignete Hühnerrasse sei "die einzig ehrliche Lösung".

Rechtspolitik

Passentzug: Laut taz haben unionsgeführte Länder auf der Innenministerkonferenz den Vorschlag eingebracht, künftig die Entziehung des deutschen Passes für kriminelle sogenannte Clanmitglieder mit doppelter Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.

Upskirting: Einige Bundesländer bereiten laut lto.de eine Bundesratsinitiative vor, nach der das Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen unter Strafe gestellt werden soll. spiegel.de (Judith Horchert) bringt ein Interview mit der Initiatorin einer Kampagne, die für die Einführung eines entsprechenden Straftatbestands wirbt.

Lobbyregister: Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich für die Einführung eines verpflichtenden öffentlichen Lobbyregisters ausgesprochen, berichtet netpolitik.org (Maximilian Henning).

Bezahlbares Wohnen: Am heutigen Freitag sollen die Unterschriften des Volksbegehrens "Deutsche Wohnen enteignen" an den Berliner Senat übergeben werden. Der Senat muss dann prüfen, ob er sich das Volksbegehren zu eigen macht. Darüber und über den vom Senat geplanten sogenannten Mietendeckel berichtet die taz (Martin Reeh).

Den "Mietendeckel" kritisiert Barbara Dribbusch (taz) in ihrem Kommentar. Er helfe zwar Mietern, nicht aber denjenigen, die "wegen einer Eigenbedarfskündigung Existenzängste haben oder dringend eine Wohnung suchen". In einem Gastkommentar für die Welt meint die Unternehmerin Sarna Röser, um Lösungen zu finden helfe kein Sozialismus, sondern Pragmatismus. Bauen müsse erleichtert werden. So sieht es im Leitartikel auch das Hbl (Jan Hildebrand) und weist zusätzlich auf "handwerkliche Mängel" des Mietendeckel-Gesetzes hin, das bis zum Wirksamwerden zur Mieterhöhung einlade.

Justiz

EuGH zu Gmail: Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zufolge ist Gmail kein elektronischer Kommunikationsdienst und muss deshalb nicht die gleichen Verpflichtungen beachten wie die Telekommunikationsanbieter nach dem deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG). Derartige Anbieter unterliegen strengeren Auflagen beim Datenschutz und müssen Schnittstellen für staatliche Überwachung bereithalten. Der EuGH entschied nun, Googles E-Mail-Dienst bestehe "nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze", betreibe also keine eigene Netzinfrastruktur. Dies rechtfertige nicht die Einstufung als Telekommunikationsdienst. Es berichten community.beck.de (Axel Spies), netzpolitik.org (Alexander Fanta/Anna Biselli) und die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

EuGH – Kennzeichnungspflicht "Siedlerwaren": Den Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Gerard Hogan zufolge verlangt das Unionsrecht, dass Verbraucher darüber informiert werden, wenn in der EU angebotene Lebensmittel aus von Israel besetzten Gebieten stammen. Die Vorschriften zur Produktkennzeichnung berücksichtigten auch ethische Gesichtspunkte. Hier könne aus Verbrauchersicht ein solches Kriterium vorliegen, da die israelische Siedlungspolitik als klarer Völkerrechtsverstoß anzusehen sei. Waren aus den besetzten Gebieten seien entsprechend zu kennzeichnen. Es berichten lto.de und die FAZ (Marlene Grunert).

OVG NRW zu Sami A.: Wie lto.de (Tanja Podolski) meldet, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Beschwerde des mutmaßlichen Gefährders Sami A. zurückgewiesen. Dieser war rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden, muss aber dennoch nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Ein bestehendes Abschiebeverbot war vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgehoben worden, nachdem die tunesische Botschaft eine Zusicherung vorgelegt hatte, wonach dem Mann dort keine Folter drohe. Das OVG hat diese Entscheidung nun bestätigt.

OLG Dresden – Musterklage Prämiensparen: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beim Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig eingereicht. Dadurch soll die Sparkasse dazu gebracht werden, nach Ansicht der Verbraucherzentrale in der Vergangenheit zu gering ausgefallene Zinsen bei Prämiensparverträgen auszugleichen. Dabei geht es nach ihren Berechnungen um Nachzahlungen in Höhe von durchschnittlich 3.400 Euro je Sparer. Mit dem Verfahren befassen sich die FAZ (Christian Siedenbiedel) und das Hbl (Elisabeth Atzler).

VG Köln zu Auskunftsbegehren gegen Kirche: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist das Erzbistum Köln nicht zur Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln an das Recherchenetzwerk "Correctiv" verpflichtet. Das Gericht entschied, das Erzbistum sei keine Behörde im Sinne des Presserechts. Maßgeblich für eine solche Einstufung sei die Frage, ob hoheitliche Aufgaben wahrgenommen oder hoheitliche Befugnisse ausgeübt würden. Dies sei in Bezug auf die Steuermittelverwendung nicht gegeben, so das Gericht laut lto.de und FAZ (Marcus Jung).

LG Chemnitz – tödliche Messerstecherei: Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet ausführlich über einen nächtlichen Ortstermin im Prozess zum Tod von Daniel H. vor dem Landgericht Chemnitz. In dem Verfahren steht die Anklage gegen Alaa S. wegen gemeinschaftlichen Totschlags in Zweifel. Das Gericht wollte sich nun einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der Aussage des letzten verbliebenden Belastungszeugen machen, der die Tat beobachtet haben will. Der Ortstermin sei jedoch so schnell vorbei gewesen "als wäre er nur eine Pflichtübung".

LG Siegen zu Mitschüler-Totschlag: Das Landgericht Siegen hat einen 15-Jährigen wegen Totschlags verurteilt, der einen zwei Jahre älteren Mitschüler nahe ihrer Schule erwürgt hatte. Der Jüngere war laut Urteil in den Älteren verliebt gewesen, aber von diesem zurückgewiesen worden. Es berichten spiegel.de und die FAZ (Reiner Burger).

LG Hamburg – G-20-Prozess: Wie spiegel.de (Ansgar Siemens) ausführlich schildert, hat die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren zu Ausschreitungen beim G-20-Gipfel 2017 vor dem Landgericht Hamburg einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt. Dabei geht es um Telefonate, die die Vorsitzende Richterin mit Verteidigern geführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft fühlte sich zu spät informiert und sieht im Vorgehen der Richterin eine "einseitige Festlegung zugunsten der Angeklagten", zitiert lto.de einen Gerichtssprecher.

LG Berlin – Goldmünzendiebstahl: Im Prozess vor dem Landgericht Berlin um den spektakulären Diebstahl einer Goldmünze aus dem Bode-Museum zweifelt die Verteidigung laut spiegel.de (Wiebke Ramm) am Beweiswert eines Gutachtens und hat einen entsprechenden Ablehnungsantrag gestellt. Das Gutachten sei "pseudowissenschaftlich", wird Verteidiger Stefan König zitiert. Auch die Kammer deutet in ihrem, den Antrag zurückweisenden Beschluss "qualitativ inhaltliche Mängel" an. Diese seien jedoch "keine Frage der Befangenheit".

Recht in der Welt

Großbritannien – Auslieferung Assange: Der britische Innenminister Sajid Javid hat durch seine Unterschrift unter einen Auslieferungsbefehl in Bezug auf Wikileaks-Gründer Julian Assange den Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung um seine Überstellung in die USA ermöglicht. Es berichten spiegel.de sowie die SZ (John Goetz, Elena Kuch u.a.), die sich in einem Seite-3-Beitrag ausführlich dem erhöhten Ermittlungsdruck gegen Wikileaks-Angehörige widmet.

Österreich – Ibiza-Video: Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Ermittlungsverfahren gegen die FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus wegen des Vorwurfs der Untreue eingeleitet. Hintergrund sind die heimlich gefilmten Aufnahmen, die zur Ibiza-Affäre führten. Es berichten spiegel.de und die SZ (Peter Münch).

Neuseeland – Christchurch-Attentat: Die SZ (Jaqueline Lang) berichtet über den am heutigen Freitag beginnenden Prozess gegen den Attentäter von Christchurch. Er ist wegen Mordes in 50 Fällen und versuchten Mordes in 39 Fällen angeklagt. Im Falle einer Verurteilung erwartet ihn lebenslange Haft.

Ecuador – Gleichgeschlechtliche Ehe: Das ecuadorianische Verfassungsgericht hat mit einer mit 5:4 Stimmen ergangenen Entscheidung den Weg für gleichgeschlechtliche Eheschließungen in dem südamerikanischen Land geebnet. Begründet wurde dies mit dem Diskriminierungsverbot und der Gleichberechtigung aller Menschen, meldet zeit.de.

Ungarn – Obdachlosigkeit: Auf verfassungsblog.de präsentiert der Doktorand Viktor Kazai eine Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts vom 4. Juni (in englischer Sprache). Mit der Entscheidung hat das Gericht die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes bestätigt, das Obdachlosigkeit unter Strafe stellt. Die Richtermehrheit befand darin, ein Recht, arm oder wohnungslos zu sein, sei nicht vom "right to dignity" umfasst. Der Autor kritisiert die Entscheidung als politisch voreingenommen, unzulänglich begründet und das Ergebnis als verheerend.

Sonstiges

Staatsangehörigkeit: Im Leitartikel der FAZ widmet sich Reinhard Müller dem Institut der Staatsangehörigkeit. Wer Deutscher werden wolle, müsse ein Bekenntnis zu diesem Land ablegen. Es sei aus gutem Grund eine mehrfache Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Diese sei "ein rechtliches Band, das Freiheit, Teilhabe und Schutz" biete, aber auch mit Pflichten verbunden sei. Der Fall des Fußballspielers Özil habe gezeigt, dass "Loyalität nicht teilbar" sei.

Eigentumsrechte: Das Hbl (Norbert Häring) bringt eine Rezension des neuen Buches ("The Code of Capital") der an der Columbia-Universität in New York lehrenden Rechtswissenschaftlerin Katharina Pistor. "Das Kapital regiert, und es regiert per Gesetz", wird die Autorin darin zitiert. Sie plädiert für einen starken Rechtsrahmen für die Märkte. Häring befindet, das Buch richte sich vorrangig an andere Wissenschaftler, entwickle jedoch keine starke These und lasse insgesamt keinen "frischen Ansatz" erkennen.

Europaparlament – Immunität: Auf juwiss.de widmet sich die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Frederike Fründ angesichts der Verweigerung einer vorläufigen Akkreditierung als EU-Parlamentarier für den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont der Frage, ob dieser bereits jetzt Immunitätsschutz genießt. Puigdemont war ins EU-Parlament gewählt worden. Er müsste nach spanischem Recht seine Abgeordnetenurkunde in Madrid abholen und auf die Verfassung schwören. In Spanien droht ihm allerdings die Festnahme.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2019: Bundesverwaltungsgericht zu Kükentöten / Enteignungs-Volksbegehren in Berlin / Europäischer Gerichtshof zu Gmail . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35917/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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