Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2019: Urteil im Kran­kenpf­le­ger­pro­zess / Jumiko endet / Mig­ra­ti­ons­ge­set­zes­paket im Bun­destag

07.06.2019

Der Krankenpfleger Niels H. wurde wegen 85-fachen Mordes verurteilt. Außerdem in der Presseschau: Empfehlungen der Frühjahrs-Jumiko und Migrations-Paket soll verabschiedet werden.

Thema des Tages

LG Oldenburg* zu Krankenpfleger-Morden: Im Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels H., der vermutlich hunderte seiner Patienten getötet hat, hat das Landgericht Oldenburg gestern sein Urteil gefällt. Nachdem er bereits wegen 31-fachen Mordes verurteilt worden war, verurteilte das Gericht ihn nun wegen zusätzlicher 85 Morde. In 15 weiteren in der Anklage enthaltenen Fällen konnte der Tatnachweis nicht mit hinreichender Sicherheit erbracht werden. Viele Leichen seiner mutmaßlichen Opfer wurden auch verbrannt, weswegen eine Feststellung der Todesursache nicht mehr möglich ist. Das Gericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und sprach auch ein lebenslanges Berufsverbot aus. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet, der Richter betonte aber bei ihm könne lebenslang durchaus auch eine Haftstrafe bis zum Tod bedeuten. Gegen ehemalige Kollegen des Krankenpflegers werden im Anschluss an diesen Prozess Verfahren wegen Meineids und uneidlicher Falschaussage geführt werden. Über Verfahrensgang und Urteil berichten unter anderem SZ (Peter Burghardt/Annette Ramelsberger), spiegel.de (Wiebke Ramm), FAZ (Reinhard Bingener), taz (Marthe Ruddat) und die Welt (Per Hinrichs).

Rainhard Müller (FAZ) weist darauf hin, dass es in der größten Mordserie der Nachkriegsgeschichte mehr als nur einen Schuldigen gebe und viele Leben gerettet hättet werden können, wenn die Verantwortlichen früher eingeschritten wären.

Rechtspolitik

Jumiko: lto.de (Annelie Kaufmann) gibt einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz. Im Bereich des Strafrechts einigten sich die Minister, dass Ersatzfreiheitsstrafen für nicht gezahlte Geldstrafen nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Die Strafbarkeit bei Messerangriffen soll verschärft werden, der Straftatbestand der Bedrohung ausgeweitet und die Strafbarkeit von "Containern" beibehalten werden. Sie forderten außerdem eine Anpassung der Gesetzeslage, so dass die Ermittlungsbefugnisse durch Einführung der generell verschlüsselten 5G-Mobilfunktechnologie nicht leer laufen. Weitere Themen waren Auskunftsansprüche von Scheinvätern und die angemessene personelle Ausstattung der Justiz.

Jumiko – Scheinväter: Die Justizministerkonferenz sprach sich für die gesetzliche Verankerung eines Auskunftsanspruchs von Scheinvätern gegen die Mütter ihrer vermeintlichen Kinder aus, um diesen die Möglichkeit zu geben, die Namen des wahren Vaters zur Zurückerlangung von zu Unrecht gezahlten Ansprüchen zu erfahren. Der gerichtlich konstruierte Anspruch wurde 2018 durch das Bundesverfassungsgericht kassiert. Es berichtet zeit.de.

Jumiko – Legal-Tech: lto.de (Pia Lorenz) stellt die Pläne der Justizministerkonferenz zur rechtlichen Ausgestaltung der Nutzung von Legal-Tech-Portalen dar. Nach Auffassung der Justizminister sollten solche Portale zukünftig nur noch durch Anwälte betrieben werden dürfen, um sicherzustellen, dass die durch die Portale angebotene Rechtsberatung qualifiziert ist. Sie erwägen zudem eine Lockerung des Fremdbeteiligungsverbots für Kanzleien.

Jumiko – Containern: Die Jumiko entschied, sich nicht für eine Legalisierung des sogenannten Containerns, also des "Rettens" weggeworfener Lebensmittel aus Müllcontainern von Einkaufsläden, einzusetzen. Sie bezeichneten das Containern als eine "menschenunwürdige und hygienisch problematische" Praxis und sprachen sich für andere Konzepte zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung aus. Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), taz und spiegel.de.

Sprachassistenten: Wie lto.de und spiegel.de berichten, sprach sich das Bundesjustizministerium gegen den Vorschlag der Innenministerkonferenz aus, auf Daten aus Sprachassistenten zu Ermittlungszwecken zuzugreifen. Die Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit und des Schutzes der persönlichen Lebensbereiche müssten gewahrt bleiben.

Migrationsgesetzespaket: Im Bundestag soll heute über ein Gesetzespaket abgestimmt werden, das zum einen der erleichterten Fachkräfteeinwanderung und zum anderen einer schärferen Durchsetzung der Ausreisepflicht dienen soll. Es sieht unter anderem die Nutzung regulärer Gefängnisse für die Abschiebehaft vor. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis ist wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot umstritten. Zudem sollen Amtsträger, die Informationen über geplante Abschiebungen weitergeben, künftig strafbar sein. Die weiteren Regelungen der geplanten Gesetze fassen SZ (Bernd Kastner), lto.de (Tanja Podolski) und taz (Dinah Riese) zusammen.

Im Interview mit der taz (Dinah Riese) äußert sich der Polizeigewerkschaftler Sven Hübner kritisch über die Verfassungsmäßigkeit des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes, das Teil des Gesetzespakets ist und eine stärkere Einbindung der Bundespolizei in die Durchführdung von Abschiebungen vorsieht.

Unabhängigkeit der Justiz: Auf verfassungsblog.de fordert der Rechtsprofessor Thomas Groß in Reaktion auf das EuGH-Urteil von letzter Woche, das eine mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft feststellte, eine breite Auseinandersetzung mit der Unabhängigkeit der Justiz. Er kritisiert insbesondere den großen Einfluss der Exekutive auf Personalentscheidungen der Justiz und greift die Empfehlungen des Europarats an die Mitgliedsstaaten zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit auf.

Grundrente: Die Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein befasst sich auf verfasungsblog.de mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Grundrente. Sie setzt sich dazu ausführlich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Risikostrukturausgleich und der Position Hans Jürgen Papiers zur Grundrente auseinander.

Mietendeckel-Gesetz: Über das in Berlin geplante Mietendeckel-Gesetz berichten nun unter anderem auch FAZ (Michael Psotta) und SZ (Thomas Öchsner).

Michael Psotta (FAZ) kritisiert diesen Vorstoß sowie den Bezug auf ein vermeintliches Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum als "mit dem Schutz des Eigentums, der Akzeptanz der freien Preisbildung und der Gewinnung privater Investoren" nur noch schwer vereinbar.

Kopftuchverbot für Schülerinnen: Wie die Welt (Ricarda Breyton) berichtet, gibt es von mehreren Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion erneut Bestrebungen, ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren einzuführen. Der Beitrag lotet den rechtlichen Spielraum hierfür aus und lässt verschiedene Positionen zu Wort kommen.

Justiz

EuG zu Geschmacksmuster: Wegen fehlender Eigenart hob das Gericht der Europäischen Union das Geschmacksmuster von Porsche an den verschiedenen Versionen des 911er-Sportwagens auf. Über das Verfahren berichten unter anderem Welt (Philipp Vetter) und lto.de.

EuG zum ehemaligen Gesundheitskommissar: Der ehemalige Gesundheitskommissar John Dalli ist mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Er hatte eine Schadensersatzklage gegen die Europäische Union erhoben, nachdem er 2012 wegen des Vorwurfs zu großer Nähe mit der Tabakindustrie aus dem Amt geschieden war. Er machte einen materiellen Schaden von 1,9 Millionen Euro und einen symbolischen immateriellen Schaden von einem Euro gelten. Das Vorliegen dieses Schadens sahen die Richter nicht als erwiesen an und wiesen seine Klage zurück, wie lto.de meldet.

BGH zu Apothekengeschenken: Auf lto.de stellt der Rechtsanwalt Thomas Utzerath das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Gutscheinen vor, die in Apotheken ausgehändigt werden. Beim Einlösen von Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente dürfen danach keine Gutscheine mehr ausgehändigt werden, die Vergünstigungen bei zukünftigen Einkäufen in der Apotheke oder anderen Geschäften gewähren, weil darin ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot im Heilmittelwerbegesetz und die Preisbindungsvorschriften im Arzneimittelgesetz liege. Einen Verstoß gegen Grundrechte oder Unionsrecht sahen die Richter hierin nicht. Es berichtet außerdem die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Hendrik Wieduwilt (FAZ) kritisiert, dass sich dieses Verbot nur auf deutsche Apotheken beziehe, dem Kunden sei diese Ziselierung des Rechts nicht mehr zu vermitteln.

BSG - Selbständigkeit von Pflegekräften: Auf lto.de setzen sich die Rechtsanwältinnen Jessika Gruber und Ulrike Grube mit den Implikationen des Urteils des Bundessozialgerichts vom vergangenem Dienstag zur Selbständigkeit von Honorarärzten auseinander. Die Autorinnen stellen dar, welche Nachprüfungs- und Nachbesserungspflichten sich für Krankenhäuser aus dem Urteil ergeben und welche jenes auf die Bewertung der Selbständigkeit von Pflegekräften haben könnte.

VGH Mannheim zu Autoposer: Der Lawblog (Udo Vetter) und spiegel.de berichten über ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Dieser bestätigte eine Ordnungsverfügung der Stadt Mannheim gegenüber einem Autofahrer, dem aufgegeben wurde, künftig unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen zu unterlassen. Der Einwand des Adressaten der Verfügung, diese sei unverhältnismäßig, weil sowohl sein Audi als auch sein Jaguar "serienmäßig laut" seien und sich nicht anders fahren ließen, verfing vor Gericht nicht.

OLG München zu Dating-Portalen: Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München sind die AGBen von Online-Dating-Portalen ungültig, die die Betreiber ermächtigen, automatische Nachrichten im Namen ihrer Kunden an andere Singles zu senden. Die Einzelheiten des Verfahrens schildert lto.de.

StA Köln – Cum-Ex: Wie unter anderem SZ (Georg Mascolo/Klaus Ott) und Tsp melden, hat die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen zu den Cum-Ex-Geschäften ausgeweitet und ermittelt nun insbesondere gegen weitere aktuelle und frühere Beschäftigte der Deutschen Bank, darunter den ehemaligen Bankchef Josef Ackermann, wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe hierzu.

LG Hamburg – HSH Nordbank: Der Prozess gegen die ehemaligen Manager der HSH Nordbank endete gestern mit einer Einstellung gegen Zahlung von Geldbußen in Millionenhöhe. Sie waren wegen verlustreicher und riskanter Bankgeschäfte kurz vor Ausbruch der Finanzkrise wegen Untreue und Bilanzfälschung zu verantworten. Den Gang des seit 2013 andauernden Verfahrens schildern SZ (Meike Schreiber), taz (Gernot Knödler) und FAZ (Christian Müßgens/Marcus Jung).

Christian Müssgens (FAZ) kritisiert, dass wegen der Einstellung keine umfassende Sachverhaltsaufklärung erfolgte und der Eindruck entstehe, dass "Führungskräfte sich vor Gericht freikaufen können".

Recht in der Welt

USA – Kriminalisierte Fluchthilfe: Die taz (Dorothea Hahn) berichtet über ein Verfahren in Tucson gegen einen US-Amerikaner wegen krimineller Beherbergung und Verschwörung. Ihm drohen 20 Jahre Haft, weil er in der Sonora-Wüste an der Grenze zu Mexiko zwei Migranten mit Nahrung und Unterkunft unterstützt hat. Die Menschenrechtsbeobachter vor Ort vergleichen das zunehmend harte Vorgehen der Behörden mit der Lage im Mittelmeer.

Sonstiges 

Corptech: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard stellt Dirk Zetsche vor, wie sich Künstliche Intelligenz, Smart Contracts und Blockchain auf die Arbeit von Aufsichtsrat und Vorstand in einem Unternehmen auswirken. Er stellt eine aktuelle Studie zu Corporate Technologies vor und differenziert zwischen Handlungsbereichen, die durch technische Unterstützung optimiert werden können und anderen, die menschlicher Entscheidungen bedürfen.

Schleichwerbung: Wie deutschlandfunk.de und FAZ (Hendrik Wieduwilt) melden, ist das umstrittene Video von Landwirtschaftsministerin Klöckner mit Nestlé-Manager Boersch in den Fokus der Medienaufsicht geraten. Es sei danach zu prüfen, ob die Rechtsprechung, die Influencer verpflichte, gewisse Videos als Werbung zu kennzeichnen, auch auf Politiker anwendbar sind.

*Hinweis der Redaktion: Richtigstellung des Gerichts am 11.06.2019, 10:45

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juni 2019: Urteil im Krankenpflegerprozess / Jumiko endet / Migrationsgesetzespaket im Bundestag . In: Legal Tribune Online, 07.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35813/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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