Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2019: EuGH zu EU-Haft­be­fehl / Gesetz­ent­wurf zu Trans­pa­renz­re­gister / LG Wup­pertal zu "Scharia-Polizei"

28.05.2019

EuGH verbietet deutschen Staatsanwälten die Ausstellung von EU-Haftbefehlen. Außerdem in der Presseschau: Das Finanzministerium will ein öffentliches Transparenzregister und im zweiten "Scharia-Polizei"-Prozess sind die Urteile ergangen.

Thema des Tages

EuGH zu EU-Haftbefehl: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Weisungen durch ein Justizministerium seien in Deutschland "nicht gesetzlich ausgeschlossen". Deutsche Staatsanwaltschaften erfüllten daher eine Voraussetzung für eine Einstufung als "ausstellende Justizbehörde" im Sinne des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses nicht und sollten daher nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sein. Auf dessen Grundlage können flüchtige Täter im EU-Ausland festgenommen und in einem stark vereinfachten Verfahren in einen anderen EU-Staat ausgeliefert werden. Deutschland hatte eingewandt, der zusätzlich zum deutschen Haftbefehl ausgestellte EU-Haftbefehl sei nur ein Fahndungsinstrument. Der deutsche Haftbefehl aber werde von Richtern ausgestellt. Der EuGH entschied jedoch, deutsche Staatsanwaltschaften böten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive. Unabhängiges Handeln sei aber auch bei der Ausstellung eines EU-Haftbefehls erforderlich. Über die Entscheidung berichten lto.de (Annelie Kaufmann/Markus Sehl), die taz (Christian Rath) sowie ausführlich auf verfassungsblog.de der Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz.

Rechtspolitik

Transparenzregister: Mit einem neuen Gesetzentwurf möchte das Bundesfinanzministerium wirkungsvoller gegen Terror, organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen. Dazu soll das Transparenzregister – ein elektronisches Verzeichnis von wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen – für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bislang war Einsichtnahme nur für Steuerfahnder, Strafverfolgungsbehörden und Personen mit "berechtigtem Interesse" möglich. Mit dem Gesetz soll zudem die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden. Das Hbl (Heike Anger) stellt den Entwurf vor. Kritisch zeigt sich im Beitrag der Rechtsprofessor Gregor Kirchhof, nach dessen Ansicht die Richtlinie mit der Datenschutz-Grundverordnung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta kollidiert. Auch sei der öffentliche Zugang nicht verhältnismäßig.

Mindestlohn für Azubis: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard stellt der Rechtsanwalt Christoph Kurzböck den Mitte Mai beschlossenen Gesetzentwurf zum Auszubildenden-Mindestlohn vor. Dieser solle nur dort greifen, wo keine Tarifbindung besteht, um nicht in die Tarifhoheit einzugreifen. Tarifliche Ausbildungsvergütungen lägen häufig deutlich unter dem avisierten Mindestlohn, so dass der Mindestlohn den Lehrlingen nicht zugute komme. Wo die Ausbildungsvergütung jedoch höher sei, werde mit dem Gesetzentwurf "der Tarifflucht weiter Vorschub geleistet". Dem Auszubildenden-Mangel könne mit dem Entwurf somit nicht effektiv begegnet werden.

Justiz

EuGH zu Arbeitszeiterfassung: Die SZ (Larissa Holzki) befasst sich mit den Auswirkungen des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer und Unternehmen. Nach dem Urteil solle eigentlich nur belegt werden, was ohnehin schon gilt. Jedoch zeige die Aufregung über das Urteil, dass gängige Formulierungen zur Wochenarbeitszeit in Arbeitsverträgen häufig "nur noch eine Floskel" seien.

BGH zu Haftentschädigung: Auf verfassungsblog.de kritisiert die Arbeitsrichterin Barbara Seeling eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Entschädigung für rechtswidrige Inhaftierung nach Art. 5 Abs. 5 Europäische Menschenrechtskonvention. Der BGH habe die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und auch die europarechtliche Dimension des Falles vernachlässigt, befindet Seeling.

BAG zu Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten: Auf efarbeitsrecht.net erläutert der Rechtsanwalt Eckard Schwarz ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2018. Darin hatte das BAG die Anforderungen an eine Rückzahlungsklausel in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung konkretisiert, die sich auf vom Arbeitgeber finanzierte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bezieht. Schwarz entnimmt dem Urteil, dass eine Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers auslösen könne.

OLG Düsseldorf zu Zeithonorarvereinbarungen: community.beck.de (Hans-Jochem Mayer) stellt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Januar 2019 vor, nach dem einem Mandanten die Darlegungs- und Beweislast dafür zukommt, dass der Anwalt im Rahmen einer Zeithonorarvereinbarung seinen Aufwand in grober Weise eigensüchtig ausgedehnt hat.

OLG München – NSU: Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, hat der im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München verurteilte Carsten S. die zuvor eingelegte Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen und seine Haftstrafe angetreten. Im Beitrag kommt unter anderem sein Verteidiger Johannes Pausch zu Wort.

LG Wuppertal zu "Scharia-Polizei": Das Landgericht Wuppertal hat die sieben Angeklagten im zweiten Prozess um die sogenannte Scharia-Polizei wegen Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot bzw. wegen Beihilfe dazu zu Geldstrafen verurteilt. Die Patrouille der selbsternannten muslimischen Sittenwächter sei geeignet gewesen, einen "suggestiv-militanten Effekt" zu erzielen. Ein Freispruch von Ende 2016 war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Nun soll abermals Revision eingelegt werden. Über die Entscheidung berichten die SZ (Christian Wernicke), die FAZ (Reiner Burger) und lto.de. Der FAZ-Einspruch (Konrad Schuller) bringt einen ausführlichen Bericht über den als Zeugen vernommenen früheren Salafisten Sven Lau und versucht, dessen derzeitige Gesinnung zu ergründen.

LG Dessau-Roßlau – Köthen-Prozess: Nach Meldung von zeit.de haben zwei junge Männer, die für den Tod eines 22-Jährigen im sachsen-anhaltischen Köthen vom Landgericht Dessau-Roßlau unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden, Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nach Bekanntwerden des Falls war es zu rechtsgerichteten Demonstrationen und Gegenprotesten gekommen.

LAG Hessen zu Flugbegleiter-Gewerkschaft: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten der Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO gegen die Lufthansa abgelehnt. Dadurch wollte die Gewerkschaft der Fluggesellschaft Äußerungen untersagen, mit denen die Lufthansa anzweifelte, dass UFO wirksam Tarifverträge kündigte. Es berichtet community.beck.de (Markus Stoffels).

AG Berlin-Neukölln zu Mietpreisbremse: Die Welt (Michael Fabricius) erläutert ausführlich ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln, nach dem eine Vermietungsgesellschaft zur Rückzahlung von etwa 4.000 Euro an eine Mieterin verpflichtet wird, und fragt nach der Effektivität der sogenannten Mietpreisbremse. Zu Wort kommt unter anderem Daniel Halmer, Rechtsanwalt sowie Gründer und Geschäftsführer eines Legal-Tech-Unternehmens, das im fraglichen Fall als Rechtsbeistand fungierte.

Recht in der Welt

Rumänien – Sozialdemokraten-Chef: Der Oberste Gerichtshof von Rumänien hat die im vergangenen Jahr erfolgte Verurteilung von Liviu Dragnea, Parlamentspräsident und Parteichef der rumänischen Sozialdemokraten (PSD), bestätigt. Dragnea war wegen Amtsmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hinzukommen könnten zwei Jahre Haft, zu denen er 2017 wegen Wahlfälschung auf Bewährung verurteilt worden war. Dragnea gilt als der mächtigste Politiker Rumäniens und als verantwortlich für zahlreiche Gesetze und Eilerlasse, wegen derer die EU-Kommission Rumänien unlängst mit einem Verfahren wegen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien gedroht hat. Nun jedoch hat er die Haft angetreten. Über die Entwicklungen berichten die FAZ (Michael Martens) und die SZ (Florian Hassel).

In seinem Kommentar meint Reinhard Veser (FAZ), dass die Regierung, die "Abrissarbeiten in der Justiz" zu verantworten habe, nun zurücktreten und eine Neuwahl ermöglichen solle. Es gehe darum, die "Verwüstungen im Rechtswesen möglichst rasch zu beseitigen, um weitere Schäden abzuwenden".

USA – Anklageerweiterung gegen Assange: Auch lto.de berichtet nun über die Erweiterung der Anklage gegen Julian Assange seitens der US-Behörden. Insgesamt wurde die Anklageschrift um 17 Punkte erweitert. Ihm wird nun neben Verschwörung auch Spionage vorgeworfen.

USA – Mauer zu Mexiko: Ein Bundesrichter in Kalifornien hat am Freitag eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach US-Präsident Trump zunächst keine Mittel für den Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko verwenden darf, die nicht vom Kongress bewilligt wurden. Trump hatte auf Gelder aus dem Verteidigungsministerium zurückgreifen wollen, weil der Kongress die gewünschten Mittel für den Bau verweigerte. Es berichtet lto.de.

Seegerichtshof – Streit um verhaftete Seeleute: In einem Gastbeitrag auf lto.de befasst sich der Akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg mit der Eilentscheidung des Internationalen Seegerichtshofs vom vergangenen Samstag, nach der Russland verpflichtet wird, drei ukrainische Kriegsschiffe und 24 Besatzungsmitglieder freizugeben. Russland habe sich auf das Bestehen eines bewaffneten Konflikts und somit auf die Anwendbarkeit humanitären Völkerrechts berufen können. Dies sei jedoch, wohl aus politischen Gründen, nicht erfolgt. Deshalb konnte der Seegerichtshof seine eigene Zuständigkeit annehmen und auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens urteilen. Nach Meinung Gausewegs traf er damit jedoch eine Entscheidung, die sich "nur schwer als frei von jeglicher Politik sehen" lasse.

Sonstiges

"Offene Verfassung, offenes Gericht": lto.de zitiert Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, die dieser im Rahmen des Tages der offenen Tür des Gerichts getätigt hatte. Er halte es für unproblematisch, wenn ihm der ehemalige Unionspolitiker Stephan Harbarth an der Spitze des Gerichts nachfolge. Das Gericht präge und verändere die an ihm arbeitenden Menschen, so Voßkuhle.

Gehaltsunterschiede bei Rechtsanwälten: In einem Gastbeitrag für das Hbl schreibt der Chefredakteur des Juve-Verlags, Aled Wyn Griffiths, über die erheblich unterschiedlichen Gehaltsniveaus an den wichtigsten Anwaltsstandorten und in anderen Regionen. In Frankfurt, Düsseldorf oder München werde pro Stunde deutlich mehr gezahlt. So betrage der durchschnittliche Associate-Stundenlohn in Städten wie Dresden und Leipzig nur knapp die Hälfte wie in Frankfurt.

"Verschubung": Udo Vetter berichtet auf lawblog.de von einem Mandanten, der sich in Norddeutschland bei der Polizei stellen wollte, dann aber wohl nach Nordrhein-Westfalen transportiert worden wäre, wo der Termin für seinen Strafantritt anstand. Angesichts dessen erläutert Vetter die Praxis der "Verschubung" genannten Gefangenentransporte. Diese fühle "sich genau so an, wie sie klingt". Deshalb habe er seinem Mandanten "dringend von dieser Form des Abenteuerurlaubs abgeraten".

Interview mit Medienrechtler: Das Hbl (Thomas Tuma) liefert ein ausführliches Interview mit dem prominenten Rechtsanwalt Matthias Prinz. Dieser war insbesondere durch die "Caroline-Saga" bekannt geworden. Im Gespräch äußert er sich zur sich ändernden Medienlandschaft, heiklen Mandaten und seiner Gesundheit.

Gestorbener Rechtshistoriker: Die FAZ bringt im Feuilleton einen Nachruf des Rechtsprofessors Thomas Duve auf den kürzlich gestorbenen Münchner Rechtshistoriker und Kirchenrechtler Peter Landau. Dieser habe "ein neues Bild von den mittelalterlichen Rechtserzeugungsprozessen als Zusammenspiel zwischen Kurie und Wissenschaft" gezeichnet und sei die "zentrale Figur der historischen Kanonistik" gewesen.

 

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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2019: EuGH zu EU-Haftbefehl / Gesetzentwurf zu Transparenzregister / LG Wuppertal zu "Scharia-Polizei" . In: Legal Tribune Online, 28.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35631/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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