Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2019: 70 Jahre Grund­ge­setz / BVerfG zu "Der III. Weg" / Wahl-O-Mat

24.05.2019

Das Grundgesetz ist nun 70 Jahre alt. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht trifft Eilentscheidung zum Facebook-Account einer rechtsextremen Partei und der Wahl-O-Mat ist nun wieder online.

Thema des Tages

70 Jahre Grundgesetz: Gestern feierte das Grundgesetz seinen 70. Geburtstag. Angesichts dessen widmet sich der Gastdozent Tim Wihl auf verfassungsblog.de Gründen für die allseitige Beliebtheit der Verfassung und Dolf Sternbergers und Jürgen Habermas Konzept des Verfassungspatriotismus im Besonderen. Auf community.beck.de beantworten die Autoren der Seite die Frage, was das Grundgesetz jeweils für sie bedeutet. lto.de (Marcel Schneider) schließt die Reihe zu den wichtigsten Grundrechten mit der Menschenwürdegarantie ab. Auch andere Medien befassen sich mit einzelnen Vorschriften des Grundgesetzes. So erläutert der Tsp (Jost Müller-Neuhof) Fälle zu den ersten zehn Artikeln des Grundgesetzes. Spiegel.de (Dietmar Hipp) erklärt die Relevanz fünf ausgewählter Artikel. Auf lto.de (Michael Reissenberger) findet sich zudem ein Interview mit dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Er spricht über seine neue Tätigkeit, das BVerfG als Institution und die zukünftigen Herausforderungen an das Grundgesetz.

In seinem Kommentar bemerkt Jost Müller-Neuhof (Tsp), der Erfolg der Verfassung habe zwar manches mit ihren Vorgaben, "doch einiges mehr mit den Entwicklungen zu tun, die das Land seitdem durchlaufen hat". Markus Reuther (netzpolitik.org) sieht das Grundgesetz hingegen erheblichem "Raubbau an den Grund- und Freiheitsrechten" ausgesetzt.

Rechtspolitik

Fakeshops: Nach Informationen der SZ (Nils Wischmeyer) wollen die Verbraucherschutzminister der Länder gegen sog. Fakeshops vorgehen. Ein entsprechender Beschluss soll am heutigen Freitag fallen. Betrügerischen Websites sind den Verbraucherzentralen zufolge bereits vier Millionen Verbraucher zum Opfer gefallen. Nun soll unter anderem eine zentrale Ansprechstelle bei den Ermittlungsbehörden eingerichtet werden. Zudem soll die Registrierung einer de-Domain nur mit einer Identitätsprüfung möglich sein.  

Justiz

EuGH zu Kaufmängeln: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Verbraucher sperrige oder schwer zu transportierende Produkte, die sie telefonisch oder im Internet gekauft haben, bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Wenn mit dem Transport "erhebliche Unannehmlichkeiten" verbunden wären, müsse der Verkäufer die Sache abholen, entschied der EuGH. Sei er dazu nicht bereit, stehe dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht zu. Entscheidend seien jedoch die Umstände des Einzelfalles. Es berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt), die SZ (Hans von der Hagen) und lto.de.

EuG zu griechischen Staatsanleihen: Das Gericht der Europäischen Union hat nach Meldung der SZ eine Entschädigung mancher Eigentümer griechischer Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank abgelehnt. Die Kläger hatten einer 2012 erfolgten Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld nicht zugestimmt, waren aber dennoch nach den gleichen Bedingungen behandelt worden. Die erfolgte Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Anleger stehe im Einklang mit dem öffentlichen Interesse, so das Gericht.

BVerfG zu Löschung wegen Hassrede: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" rechtgegeben, deren Nutzerkonto bei Facebook gelöscht worden war. Ein auf der Seite veröffentlichter Beitrag war zuvor von Facebook als Hassrede bewertet worden, der gegen die Standards des sozialen Netzwerks verstoße. Dadurch würde der Partei die politische Arbeit im Vorfeld der Europawahl wesentlich erschwert, entschied nun das BVerfG. Über die Entscheidung schreiben tagesschau.de (Klaus Hempel), die FAZ (Constantin van Lijnden) und lto.de.

BVerfG zu Zwangsversteigerungen: Nach einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen Gerichte geeignete Maßnahmen sorgfältig prüfen und die Vornahme dieser Maßnahmen sicherstellen, wenn für den Fall der Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens eine Suizidgefahr des Schuldners besteht. Im vorliegenden Fall habe das Landgericht Dessau-Roßlau durch die Versagung von Vollstreckungsschutz das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Beschwerdeführerin verletzt, entschied das BVerfG. Es berichten spiegel.de und lto.de.

BGH zu Mietminderung: lto.de berichtet über ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter nicht ihr Zurückbehaltungsrecht für Mietzahlungen verlieren, wenn der Vermieter behauptet, den Mangel in der Wohnung beseitig zu haben. Andernfalls werde das Zurückbehaltungsrecht als Druckmittel des Mieters völlig entwertet.

OVG Münster – Wahl-O-Mat: Nach einer außergerichtlichen Einigung mit der Partei Volt Deutschland ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) laut zeit.de nun wieder online. Das Angebot war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln am Montag abgeschaltet worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss nun nicht mehr über die von der bpb eingelegte Beschwerde entscheiden. 

OVG Sachsen zu NPD-Parteiwerbung: Die Wahlplakate der rechtsextremen NPD sind nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts volksverhetzend. Durch sie greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, begründete das Gericht seine Entscheidung. Damit wurde eine Beschwerde der Partei gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom Dienstag zurückgewiesen und dieses damit bestätigt. Es berichten lto.de und zeit.de.

LG Berlin zu Vormietereinbauten: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin können vom Vormieter auf eigene Kosten vorgenommene Einbauten unter Umständen eine Mieterhöhung rechtfertigen. Vereinbarungen zwischen Mieter und Vormieter, etwa eine Abschlagszahlung, hätten keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis, so spiegel.de.

LG München I zu versuchtem Giftmord: Das Landgericht München I hat eine 74-jährige Frau wegen versuchten Mordes zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte ihrem heute 82-jährigen Mann 2018 mit Frostschutzmittel vergifteten Kartoffelsalat serviert. Es berichten spiegel.de, die FAZ (Karin Truscheit) und die taz.

LG Koblenz – Burgenstreit: Im vor dem Landgericht Koblenz laufenden Verfahren um die mögliche Herausgabe der Burg Rheinfels an einen Ururenkel von Kaiser Wilhelm II. hat die Kammer in einer mündlichen Verhandlung Zweifel an der Aktivlegitimation des Klägers geäußert. Über das Verfahren schreibt lto.de.

LG Frankfurt – Musterverfahren: Das Landgericht Frankfurt hat das deutsche Musterverfahren wegen Bilanzfälschungen gegen den Möbelhändler Steinhoff eröffnet. Dabei handelt es sich um eine Sammelklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Nun muss das Oberlandesgericht Frankfurt innerhalb der nächsten Wochen den Musterkläger bestimmen, wissen die FAZ (Claudia Bröll) und spiegel.de.

AG München zu Überwachungskameras: Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München darf der Eigentümer einer Wohnung von seinem Balkon aus keine Überwachungskamera auf den Gemeinschaftsgarten eines Hauses richten. Eine solche erzeuge unzulässigen Überwachungsdruck, meldet lawblog.de.

StA Stuttgart – Abgasskandal: In der Dieselaffäre hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Automobilzulieferer Bosch ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht verhängt. Bosch hat darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen sind damit abgeschlossen, die Ermittlungen gegen individuell beschuldigte Mitarbeiter laufen jedoch weiter. Es berichten die FAZ (Susanne Preuß) und das Hbl (Martin-W. Buchenau/Volker Votsmeier).

In seinem Kommentar kritisiert Philipp Vetter (Welt) das "lächerlich anmutende" Bußgeld. Dies sende ein verheerendes Signal aus. Volker Votsmeier (Hbl) identifiziert die Kooperationsbereitschaft von Bosch als Grund für die – verglichen mit den Autoherstellern Volkswagen, Audi und Porsche – geringe Höhe des Bußgelds. Diese habe sich für Bosch gerechnet.

Recht in der Welt

USA – Glyphosat-Prozesse: SZ (Silvia Liebrich), FAZ (Roland Lindner) und Hbl (Katharina Kort) bringen Porträts über den renommierten US-amerikanischen Rechtsanwalt Kenneth Feinberg, der von einem Richter in San Francisco als Schlichter in den Glyphosat-Prozessen gegen den Bayer-Konzern in den USA berufen wurde. Durch seine Person als Mediator werde der Druck auf Bayer steigen, in einen Vergleich einzuwilligen, vermutet die SZ.

Polen – Justizreform: Anlässlich der Europawahl liefert die SZ (Florian Hassel) eine Reportage über Waldemar Żurek, Richter und ehemaliger Sprecher des polnischen Landesjustizrats, einem mit der Auswahl von Richtern und der Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz betrauten Organ. Żurek ist von der von der Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) geführten Regierung ins Visier genommen worden und nun in zahlreiche Auseinandersetzungen mit den Behörden verwickelt.

Türkei – Journalistenprozess: In Istanbul ist der Prozess gegen die deutsche Journalistin und Übersetzerin Meşale Tolu vertagt worden. Eine eigentlich geplante Anhörung sei wegen eines technischen Problems auf die nächste Verhandlung verschoben worden, schreibt zeit.de. Die Welt (Daniel-Dylan Böhmer) berichtet über die gegen Tolus Mann von der Türkei verhängte Ausreisesperre.

Juristische Ausbildung

Rechtsreferendariat – Hessen: Nach einem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen in Hessen Rechtsreferendare künftig wieder zu Beamten auf Widerruf ernannt werden. Dadurch soll attraktive Vergütung sichergestellt werden, um "genügend hochqualifizierten Nachwuchs zu gewinnen", zitiert lto.de aus dem Entwurf.

Sonstiges

Grundrechte-Report: Gestern wurde der von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen zusammengestellte Grundrechte-Report 2019 in Karlsruhe vorgestellt. Die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Tanja Podolski) berichten über die Präsentation und einige der Hauptinhalte des Berichts.   

Grundrechte-Quartett: Über ein von drei wissenschaftlichen Mitarbeitern der Ruhr-Universität Bochum herausgegebenes Grundrechte-Quartett berichtet lto.de (Tanja Podolski). Die Juristen haben unter anderem den Grundrechten Werte zugeordnet. Dadurch solle zum aktiven Nachdenken und zur Diskussion angeregt werden, wird André Bohn, einer der Initiatoren, zitiert.

Wahlwerbung: Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Julia K. Esswein widmet sich auf juwiss.de anhand aktueller Fälle im Vorfeld der Europawahl den wiederkehrenden Konflikten zwischen politischen Parteien und Rundfunk. Erläutert werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen sowie der kürzlich ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einem Wahlspot der NPD.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng
(Hinweis für Journalisten)
 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2019: 70 Jahre Grundgesetz / BVerfG zu "Der III. Weg" / Wahl-O-Mat . In: Legal Tribune Online, 24.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35577/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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