Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2019: BGH zu Eigen­be­darfs­kün­di­gung / Kein Aus­kunfts­an­spruch gegen GBA / 70 Jahre Grund­ge­setz

23.05.2019

Der Bundesgerichtshof mahnt die Gerichte zur sorgfältigen Prüfung von Eigenbedarfskündigungen und Härtefällen. Außerdem in der Presseschau: Kein Auskunftsanspruch gegen die Bundesanwaltschaft und das Grundgesetz feiert 70. Geburtstag.

Thema des Tages

BGH zu Eigenbedarfskündigung: Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs ist bei der Abwendung einer Eigenbedarfskündigung eine sorgfältige Durchführung der Prüfung eines Härtefalls erforderlich. Ein Härtefall muss demnach künftig durch ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten belegt werden, wenn bei einem drohenden Umzug Gefahren für die Gesundheit geltend gemacht werden. Ein Attest des Hausarztes ist nicht mehr ausreichend. Entscheidend sei eine umfassende Aufklärung des jeweiligen Einzelfalles. Entsprechend lehnte der BGH die Bildung von Fallgruppen ab. Alter oder Verwurzelung wirkten sich je nach Persönlichkeit unterschiedlich stark aus. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich kritisch gegenüber der Entscheidung. Dadurch stiegen die Anforderungen an Härtefälle, und für Vermieter würde es indirekt leichter, eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, zitiert das Hbl (Matthias Streit) den Geschäftsführer des Verbands, Ulrich Ropertz. Über das Urteil berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die BadZ (Christian Rath), FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Rechtsanwalt Dominik Schüller auf lto.de

In ihren Kommentaren begrüßen Joachim Käppner (SZ) und Hendrik Wieduwilt (FAZ) das Urteil. Gerechtigkeit im Einzelfall solle für den Rechtsstaat selbstverständlich sein. Gewonnen hätten letztlich beide Seiten. Das Hbl (Matthias Streit) regt gegen Missbrauch der Eigenbedarfskündigung ein befristetes Weitervermietungsverbot und die Anforderung eines Bestehens der Eigenbedarfsgründe auch über die Zeit der Kündigungsfrist hinaus an.

Rechtspolitik 

Jumiko – Themen: lto.de (Markus Sehl) berichtet über die Themen der 90. "Frühjahrskonferenz" der Justizminister Anfang Juni in Travemünde. Dazu gehören Vorschläge zur Entkriminalisierung des "Containerns", der mögliche Einsatz bereits pensionierter Staatsanwälte zur Überbrückung von Personalmangel und eine Strafschärfung für Messerangriffe. 

EU – Terrorinhalte: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de analysiert der Doktorand Alexander Pirang den Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Regulierung von Terrorinhalten im Internet. Das EU-Parlament habe in der Ersten Lesung bereits begrüßenswerte Einschränkungen des Entwurfs beschlossen. Es sei zu wünschen, dass das bald neu gewählte Parlament sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen weiterhin für eine Regelung einsetze, welche nicht unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung die Meinungsfreiheit verletze. 

Transsexuellen-Gesetz: Die SZ (Lisa Schnell) berichtet über die Reform des Transsexuellen-Gesetzes, für die nun ein Entwurf vorliegt. Dieser sieht eine gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung der Transsexualität vor, nach Vorlage der Stellungnahme eines Psychologen. Zudem sollen Ehepartner vor Gericht aussagen.  

Ronen Steinke (SZ) findet in seinem Kommentar die Begründung des Entwurfes nicht überzeugend. Transsexuelle litten unter erheblicher Diskriminierung von Staatsseite. Diese sei "nichts, das Simulanten anziehen würde". Der Entwurf sei Ausdruck "fortdauernder Hartherzigkeit".

Hessen – Beamtenstatus für Rechtsreferendare: Hessen beabsichtigt nach Meldung von lto.de, Rechtsreferendare künftig wieder zu Beamten auf Widerruf zu ernennen. Durch eine attraktivere Vergütung sollen Absolventen des ersten Staatsexamens aus anderen Bundesländern angelockt und motiviert werden, später als Volljurist im Land und vorzugsweise in der Justiz zu bleiben.

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz": In einem Brief an die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), aus dem die SZ (Bernd Kastner) zitiert, kritisiert die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, zahlreiche Aspekte der geplanten Verschärfung des Abschieberechts durch das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz".  

E-Scooter: Das Bundeskabinett hat laut SZ eine Verordnung zur Zulassung von Elektro-Rollern beschlossen. Fahrer müssen demnach mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege benutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. 

Justiz 

BVerwG zu Maas-Weisung: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Auskunftsanspruch über eine mögliche Weisung des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) an den – mittlerweile verstorbenen – Generalbundesanwalt Harald Range im Jahr 2015 abgelehnt. Hintergrund waren damals die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wegen Landesverrats gewesen. Der Verein Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit (DGIF) hatte daraufhin ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt. Das BVerwG lehnte dieses nun ab, da die Bundesanwaltschaft keine Behörde im funktionellen Sinn sei, an deren Begriff der Anspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG anknüpfe. Es berichtet lto.de.

EuG – Klimaaktivisten: Die FAZ (Marcus Jung) und lto.de erläutern einen Beschluss des Gerichts der Europäischen Union, das eine Klage gegen die europäischen Klimaschutzziele als unzulässig abgewiesen hat. Die Kläger hatten geltend gemacht, das Ziel, die innereuropäischen Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu senken, sei unzureichend. Dem EuG zufolge fehlte es an der individuellen Betroffenheit der Kläger.

OLG Hamm – Kik-Prozess: Das Oberlandesgericht Hamm hat etwaige Schmerzensgeldansprüche gegen den Textildiscounter Kik nach einem Brandunglück im Jahr 2012 für verjährt erklärt. Die den Streit entscheidende Frage richte sich nach pakistanischem Recht, da die Anwendung deutschen Rechts nicht vereinbart worden sei. Nach einem Gutachten stehe fest, dass sämtliche Forderungen der Kläger nach pakistanischem Recht verjährt wären, so der Senat. Es berichtet die FAZ (Marcus Jung).

LG Koblenz – Burgenstreit: Die SZ (Susanne Höll) berichtet über ein am Donnerstag am Landgericht Koblenz beginnendes Verfahren, mit dem ein Ururenkel von Kaiser Wilhelm II. die Herausgabe der Burg Rheinfels erreichen will. Die Klage richtet sich gegen das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt St. Goar und einen Unternehmer, der in der Burg ein Hotel betreibt. Die Stadt habe durch einen 99 Jahre laufenden Pachtvertrag mit Verlängerungsoption um weitere 99 Jahre gegen ein vereinbartes Verkaufsverbot verstoßen. Auf Grundlage einer Rückauflassungsvormerkung verlangt der Chef des Hauses Hohenzollern nun die Anlage zurück.

LG Köln – Kohl-Memoiren: Vor dem Landgericht Köln hat ein weiterer Prozess um die Memoiren von Altkanzler Helmut Kohl begonnen. Dessen Witwe Maike Kohl-Richter verlangt vom Autor Heribert Schwan und dessen Verlag Random House die Schwärzung weiterer Passagen aus Schwans Buch sowie Schadensersatz in Form des mit dem Buch gemachten Gewinnes. Die SZ (Christian Wernicke), FAZ (Reiner Burger), focus.de und zeit.de befassen sich insbesondere mit der Aussage von Kohls Sohn Peter.

AG Köln zu tödlichem Radunfall: Wie spiegel.de (Christian Parth) und SZ melden, hat das Amtsgericht Köln das Verfahren gegen den Fahrer eines Müllwagens eingestellt, der beim Abbiegen einen Siebenjährigen übersehen und überfahren hat. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Mann muss jedoch ein Monatsgehalt an ein Kinderhospiz zahlen. Er sei durch die psychische Belastung nach dem Unfall arbeitsunfähig und in psychologischer Behandlung, so sein Anwalt.

VG Berlin zu Böhmermann-Gedicht: Auf juwiss.de erläutert der Wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Nellesen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, welches im April die Äußerungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann für zulässig befunden hatte. Das Gericht habe die Äußerung insbesondere nur am Sachlichkeitsgebot, nicht jedoch am Neutralitätsgebot gemessen, da dieses nur gegenüber politischen Parteien greife.  

LAG Berlin-Brandenburg zu tätowiertem Polizeibewerber: Rechtsprofessor Markus Stoffels berichtet auf community.beck.de über einen Kostenbeschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem April in einem Verfahren, in dem ein großflächig tätowierter Bewerber eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei beansprucht hatte. Das Land Berlin habe wegen seiner Tätowierungen des Wortes "omerta" (was die Schweigepflicht innerhalb der Mafia gegenüber Außenstehenden bezeichne) sowie von Revolverpatronen und Totenköpfen Zweifel daran haben dürfen, dass der Bewerber als Mitarbeiter des Objektschutzes entsprechend dem in der Verfassung enthaltenen Rechtsstaatsprinzip nach Recht und Gesetz handeln würde.

EuGH zu Arbeitszeiterfassung: Im Handelsblatt-Rechtsboard verteidigen Rechtsanwalt Steffen Nguyen-Quang und Rechtsreferendar Sven Lombard das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Arbeitszeiterfassung gegen Kritik. Anders als vielerorts berichtet, habe es weder ein Ende der Vertrauensarbeitszeit noch der flexiblen Arbeitszeit zur Folge. Der EuGH habe lediglich die Einhaltung der bereits geltenden strengen Regelungen des Arbeitszeitrechtes angemahnt. Dieses an die Bedürfnisse einer modernen Arbeitswelt anzupassen sei Sache des europäischen Gesetzgebers. 

Recht in der Welt

Österreich – "Strache-Video": Auf verfassungsblog.de befasst sich Privatdozent Mathias Hong mit der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des "Strache-Videos". Grundsätzlich könne eine Veröffentlichung durch Presseorgane auch dann zulässig sein, wenn es die Anfertigung der Aufnahmen selbst nicht gewesen sei. Auch eine schonendere Modalität der Veröffentlichung, etwa durch eine bloße Tonveröffentlichung, sei nicht geboten gewesen. Das Video habe nämlich einen erhöhten Informationswert, indem es etwa Ort, Gestik und Mimik der Beteiligten erkennen ließe. Auf community.beck.de stellt Rechtsprofessor Marc Liesching einen solchen Mehrwert des Videomaterials hingegen in Frage: Das Interesse der Öffentlichkeit werde schließlich nur durch die in Textform wiedergegebenen Aussagen insbesondere des österreichischen Vizekanzlers berührt. Dies gelte jedoch nicht für die Kleidung, Gestik oder den Konsum alkoholischer Getränke und anderer Genussmittel durch die Betroffenen, "die sich in einer privaten, unbeobachteten Sphäre wähnen mussten."

Die FAZ (Stephan Löwenstein) porträtiert den neuen, parteilosen österreichischen Innenminister Eckart Ratz. Dieser ist renommierter Jurist und war zuletzt Präsident des Obersten Gerichtshofs. Er folgt auf Herbert Kickl (FPÖ), der von Bundeskanzler Sebastian Kurz aus dem Amt entlassen wurde.

USA – Qualcomm-Prozess: Die FAZ (Roland Lindner) berichtet über die Niederlage des amerikanischen Halbleiterspezialisten bei einem Prozess im kalifornischen San Jose. Das Unternehmen unterlag der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde FTC. Es habe gegen amerikanisches Wettbewerbsrecht verstoßen und überhöhte Lizenzgebühren für seine Patente kassiert. Qualcomm habe den Wettbewerb in seinen Märkten "stranguliert", so das Gericht. 

Türkei – Journalisten verurteilt: In der Türkei sind sieben Journalisten wegen der Unterstützung einer prokurdischen Zeitung zu Haftstrafen zwischen 15 und 45 Monaten verurteilt worden, meldet zeit.de. Die Zeitung "Özgür Gündem" war 2016 wegen angeblicher Sympathien für die PKK verboten worden. Aus Solidarität hatten zahlreiche Journalisten und Intellektuelle in einem symbolischen Akt für einen Tag die Chefredaktion des Blattes übernommen, was zu einer Vielzahl von teils noch laufenden Strafverfahren geführt hatte.

Argentinien – Korruptionsprozess gegen Ex-Präsidentin: Die taz (Jürgen Vogt) schreibt über den Auftakt der mündlichen Verhandlung wegen des Vorwurfs der Korruption gegen die ehemalige argentinische Präsidentin Cristina Kirchner in Buenos Aires. 

Israel – Immunitätsgesetz: In Israel laufen laut SZ (Alexandra Föderl-Schmid) Vorbereitungen für Gesetzesinitiativen, die dem israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu Immunität sichern sollen und die Gewaltenteilung aushebeln könnten. So könnte etwa die abstrakte Normenkontrolle abgeschafft werden. Es regt sich jedoch breiter Widerstand. 

Sonstiges

70 Jahre Grundgesetz: Zahlreiche Publikationen bringen anlässlich des heutigen 70. Jahrestages des Erlasses des Grundgesetzes Sonderbeiträge. In einer Sonderbeilage der FAZ finden sich unter anderem ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sowie Gastbeiträge von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, dem Vizepräsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter und dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lenaerts. Constantin van Lijnden schreibt über "vergessene Vorschriften" des Grundgesetzes und Hans Vorländer, Professor für politische Theorie, über dessen identitätsstiftende Wirkung. Auf der Seite "Staat und Recht" versammelt die FAZ "Wünsche an das Grundgesetz" prominenter Juristen. Im Feuilleton der SZ schreiben der Professor für Literaturwissenschaft Carlos Spoerhase und der wissenschaftliche Mitarbeiter Holger Grefrath über den Verbleib und die Bedeutung der Urschrift der Verfassung, was auch im Leitartikel der Zeit (Heinrich Wefing) thematisiert wird. In den Leitartikeln von SZ (Ferdos Forudastan) und FAZ (Berthold Kohler) wird die Verantwortung der Bürger für den Schutz der Verfassung hervorgehoben. Die Feiern zu Ehren des Grundgesetzes seien kein leeres Ritual.

deutschlandfunkkultur.de (Annette Wilmes) ordnet das Grundgesetz in seinen historischen Kontext ein und erinnert an Vorläufer wie die nie in Kraft getretene Paulskirchenverfassung aus dem Jahr 1849. Deren freiheitliche Grundrechte seien wegweisend für die deutschen Verfassungen des 20. Jahrhunderts gewesen. Die BadZ (Christian Rath) erinnert an die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes, ohne welches das Grundgesetz nur ein Versprechen sei. Die Wahl von dessen Richtern sei indes bisher nur einfachgesetzlich geregelt, weshalb ausgerechnet das BVerfG derzeit selbst relativ schutzlos vor einer möglichen Übernahme durch Gegner der freiheitlichen Ordnung sei. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) fasst zehn Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichtes zusammen und geht dabei insbesondere auf die menschlichen Hintergründe der jeweiligen Beschwerdeführer ein. spiegel.de berichtet über eine Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, in der dieser bedauere, dass sich die Deutschen trotz hoher Zustimmungswerte für das Grundgesetz nicht ausreichend mit dessen Inhalten befassten.

70 Jahre Grundgesetz – Grundrecht auf Leben: Im Interview mit lto.de (Maximilian Amos) äußert sich Rechtsprofessor Udo Di Fabio zu aktuellen Kontroversen rund um das Grundrecht auf Leben. Dabei spricht er sich etwa für Grenzen bei der Präimplantationsdiagnostik aus und warnt vor einer "schleichenden Erosion der Achtung des Lebens". Hinsichtlich der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 StGB merkt er an, das Gericht werde sich "gewiss nicht ohne Not" über die gesetzgeberische Entscheidung hinwegsetzen.

DSGVO: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die taz (Svenja Bergt) ziehen ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ausführlich Bilanz. Die FAZ lässt dabei unter anderem den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD), den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink (FDP) und verschiedene Rechtsanwälte zu Wort kommen. Der Beratungsbedarf sei enorm. Die taz stellt eine Vorbildfunktion der DSGVO fest, weist aber auch auf bestehende Lücken hin. Beide Beiträge werfen zudem die Frage auf, wann die DSGVO gegen die sogenannten Tech-Giganten in Stellung gebracht wird. Das Hbl (Till Hoppe) bringt ein Interview mit EU-Justizkommissarin Vera Jourova zum Thema.

Auf lto.de konstatiert Rechtsanwalt Niko Härting, dass die in Deutschland bisher verhängten Bußgelder sich zwar in Grenzen hielten, jedoch die irischen Datenschutzbehörden eine Reihe von Verfahren gegen Facebook führten. Diese würden zwar früher oder später zu "saftigen Bußgeldern" führen, jedoch seien die "Kriegskassen" von Facebook milliardenschwer. Nutznießer seien folglich vor allem irische Anwälte.  

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lto/mps/jng

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Mai 2019: BGH zu Eigenbedarfskündigung / Kein Auskunftsanspruch gegen GBA / 70 Jahre Grundgesetz . In: Legal Tribune Online, 23.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35547/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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