Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2019: Wahl-O-Mat wird unter­sagt / Videoskandal in Öst­er­reich / Fran­zose in Indo­ne­sien zum Tode ver­ur­teilt

21.05.2019

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt den Betrieb des "Wahl-O-Mats" in seiner jetzigen Form. Außerdem in der Presseschau: Die rechtliche Bewertung der Veröffentlichung des "Ibiza-Videos" und ein Franzose wird in Indonesien zum Tode verurteilt. 

Thema des Tages

VG Köln zu Wahl-O-Mat: Das Verwaltungsgericht Köln hat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) untersagt, den "Wahl-O-Mat" in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. Sein Anzeigemechanismus, nach dem Nutzer ihre Antworten mit lediglich acht Parteien abgleichen können, verletze die Rechte kleinerer Parteien auf Chancengleichheit. Es bestehe die Gefahr, dass nur bereits bekannte Parteien verglichen würden. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Partei "Volt Deutschland" im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, berichten lto.de und taz (Christian Rath)

Jost Müller-Neuhof (Tsp) erinnert an die Bedeutung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Die Bundeszentrale habe den Wahl-O-Mat zwar als spielerisches Informationsangebot intendiert, jedoch sei ein Spiel, bei dem "stets die Großen gewinnen", kein faires Spiel.  

Rechtspolitik

Wahlrecht: lto.de (Annelie Kaufmann) erläutert den aktuellen Stand der geplanten Wahlrechtsreform. Diese sei nötig geworden, da der Bundestag aufgrund des sich ändernden Wahlverhaltens nach der nächsten Wahl eine Größe erreichen könne, die seine Arbeitsfähigkeit in Frage stellen würde. Bisher sei eine Reform des Wahlrechts jedoch an den unterschiedlichen Interessen der Parteien gescheitert. 

Justiz

LG Wuppertal – Scharia-Polizei: Vor dem Landgericht Wuppertal sind sieben Männer wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt, die 2014 als "Scharia-Polizei" durch Wuppertals Innenstadt gezogen sind. Die Aktion hatte weite Bekanntheit erlangt und war auch von der Bundesregierung kritisiert worden. Die Männer waren 2016 in einem ersten Prozess durch ein Urteil freigesprochen worden, das der Bundesgerichtshof 2018 aufgehoben hatte. Die Karlsruher Richter hatten gerügt, dass sich das Gericht nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob der Auftritt der "Scharia-Polizei" bedrohlich oder einschüchternd gewirkt habe. Am Freitag soll der damalige Organisator Sven Lau aussagen, welcher zwischenzeitlich wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt worden war, inzwischen jedoch wieder in Freiheit lebt. Es berichten SZ (Christian Wernicke) und FAZ (Reiner Burger).

LG Regensburg – Prozess um Oberbürgermeister: Im Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs, hat sein Verteidiger auf Freispruch plädiert. Dies berichtet die SZ (Andreas Glas). Wolbergs wird vorgeworfen, sich gegen Zahlungen eines Bauunternehmers dafür eingesetzt zu haben, dass die Stadt ein lukratives Baugrundstück an dessen Unternehmen verkaufe. Wolbergs habe mit dieser Vergabeentscheidung jedoch nichts zu tun gehabt, so sein Verteidiger. 

LVerfG Brandenburg – Paritätsgesetz: Die Brandenburger Piraten haben nach Meldung von lto.de vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg Verfassungsbeschwerde gegen das Brandenburger Paritätsgesetz eingereicht. Es diskriminiere Transgenderpersonen und schränkte die Gestaltungsfreiheit der Parteien in unzulässiger Weise ein. 

LSG Niedersachsen-Bremen zu Haarersatz: Die Krankenkasse muss einer Frau die Kosten für ein Echthaarteil ersetzen, wenn diese an Haarausfall leidet. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie lto.de meldet. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Kasse aus wirtschaftlichen Erwägungen lediglich eine Kunsthaarperücke bezahlen wollen. Demgegenüber führte das Gericht nun aus, dass im Einzelfall auch eine Echthaarperücke aus medizinischen Gründen erforderlich sein könne.

LG Köln – Kohl-Protokolle: Vor dem Landgericht Köln beginnt am Mittwoch ein weiteres Verfahren gegen den Ghostwriter des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl. Es geht um die Frage, ob es eine stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Kohl und dem Ghostwriter Heribert Schwan gegeben habe. Dabei ist als Zeuge auch Kohls Sohn Peter geladen, welcher im Vorfeld geäußert hatte, dass eine solche nicht existierte. Es berichtet das Hbl (Heike Anger). 

EuGH zur Arbeitszeiterfassung: In einem Gastbeitrag für die Welt kritisiert Johannes Vogel, Generalsekretär der FDP in Nordrhein-Westfalen, das jüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung. Das Gericht habe "die alltägliche vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beschäftigten und Arbeitgebern mit einem Misstrauensvotum" belegt und einen "Dokumentationswahn" ausgelöst. 

LSG Bayern – Klageflut: Der Präsident des Landessozialgerichts Bayern hat vor einer Klagewelle mit schätzungsweise mehr als 22.000 zusätzlichen Verfahren gewarnt, meldet lto.deHintergrund sei eine Gesetzesänderung des Sozialrechts aus dem vergangenen Jahr, wonach Krankenhäuser und Krankenkassen statt vier nur noch zwei Jahre Zeit hätten, um die Erstattung möglicherweise falsch berechneter Behandlungskosten einzuklagen. Daher würden die Kassen nun viele Leistungen vorsorglich klageweise geltend machen.

Recht in der Welt

Österreich – Videoskandal um Vizekanzler: Nach der Veröffentlichung des verdeckt aufgenommenen "Ibiza-Videos", das die beiden FPÖ-Politiker Hans-Christian Strache und Johann Gudenus im Gespräch mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte zeigt, wird über die rechtliche Bewertung der Veröffentlichung diskutiert. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hatte diese via Twitter kritisiert und von "kriminellem Unrecht" gesprochen. Im Interview mit lto.de (Markus Sehl) unterscheidet der Wissenschaftliche Mitarbeiter Nima Mafi-Gudarzi zunächst zwischen der Person, welche die Aufnahmen angefertigt hat, und denjenigen, welche sie veröffentlichten. Auch die FAZ (Reinhard Müller) führt aus, dass die Aufnahmen zwar möglicherweise strafbar sein könnten, ihre Veröffentlichung durch Dritte jedoch durch die Pressefreiheit gerechtfertigt sein könne. Dies sei der Fall, wenn es um Missstände von erheblichem Gewicht gehe, an deren Veröffentlichung ein überragendes öffentliches Interesse bestehe. Diese Ansicht vertritt auch Rechtsprofessor Christoph Degenhart im Interview mit der Welt (Christian Meier). Ähnlich sieht es internet-law.de (Thomas Stadler) und weist darauf hin, dass die Veröffentlichung auf diejenigen Ausschnitte beschränkt worden sei, die für die öffentliche Debatte von überragender Bedeutung seien. Damit seien die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in verantwortungsvoller Weise geschont worden. Eine entsprechende Bewertung nimmt auch tagesschau.de (Klaus Hempel) vor.

Indonesien – Todesstrafe für Franzosen: In Indonesien ist ein französischer Staatsbürger wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Dies berichten u.a. spiegel.de und FAZ (Till Fähnders). Damit ging das Gericht auf der Insel Lombok über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 20 Jahren hinaus. Der 35-Jährige war mit knapp drei Kilogramm Drogen im doppelten Boden seines Koffers erwischt worden, darunter 850 Ecstasy-Pillen. Sein Anwalt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. 

Schweden – Julian Assange: Die schwedische Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Uppsala einen Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange beantragt. Grund sei ein hinreichender Tatverdacht auf Vergewaltigung, so taz (Reinhard Wolff), lto.de und spiegel.de. Noch ist unklar, wann das Gericht über den Antrag entscheidet. 

Sonstiges

70 Jahre Grundgesetz - Religionsfreiheit: Im Interview mit lto.de (Tanja Podolski) erläutert Rechtsprofessorin Antje von Ungern-Sternberg die Bedeutung der in Artikel 4 Grundgesetz gewährleisteten Religionsfreiheit. Sie gewährleiste die Konfliktlösung in einer pluralistischen Gesellschaft, indem sie klarstelle, "dass keiner beleidigt sein darf, nur weil ein anderer seine Religion nach außen sichtbar zeigt."

Frauen in der Anwaltschaft: lto.de (Pia Lorenz) erläutert die Ergebnisse des Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft 2019/2020, welche von Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan-Instituts, am Freitag auf dem Anwaltstag in Leipzig vorgestellt wurden. Danach wurden im Jahr 2018 erstmal mehr Frauen als Männer zur Anwaltschaft zugelassen. Dies habe veränderte Arbeitsgewohnheiten zur Folge, etwa die Zunahme der Teilzeit. 

Recht und Politik: Die FAZ (Marlene Grunert) bringt eine Rezension des Sammelbandes "Judicial Power – How Constitutional Courts Affect Political Transformation", welches sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und politischer Einmischung beschäftigt. Darin zeige etwa der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm, dass die Methoden juristischer Auslegung gewährleisten könnten, dass im Gerichtssaal politische oder moralische Erwägungen keine Rolle mehr spielen. 

KI in Vorstand und Aufsichtsrat: Im Handelsblatt-Rechtsboard befasst sich Rechtsprofessor Ulrich Noack mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch Vorstände und Aufsichtsräte. Deren Nutzung könne dort vorteilhaft sein, wo sie in der Lage sei, Zusammenhänge herzustellen, die für menschliche Analysten nicht oder nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erkennbar seien. Dieses "Alles-Wissen-Können" habe aber im Haftungsfall potentiell auch negative Folgen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2019: Wahl-O-Mat wird untersagt / Videoskandal in Österreich / Franzose in Indonesien zum Tode verurteilt . In: Legal Tribune Online, 21.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35491/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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