Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2019: Nach­un­ter­neh­mer­haf­tung / NPD-Wahl­wer­bung / US-Abt­rei­bungs­recht

16.05.2019

Die Nachunternehmerhaftung ist beschlossene Sache. Außerdem in der Presseschau: Der RBB muss nun doch einen Wahlwerbespot der NPD zeigen und Alabama verschärft das Abtreibungsrecht.

Thema des Tages

Nachunternehmerhaftung: Union und SPD haben sich auf die Einführung einer Nachunternehmerhaftung geeinigt. Demnach sollen Generalunternehmer dafür haften, dass ihre Subunternehmer die Versicherungsbeiträge abführen. Der Kompromiss der großen Koalition sieht zudem die Verringerung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen im Umfang von einer Milliarde Euro vor. Es berichten die taz (Ulrich Schulte) und die FAZ (Dietrich Creutzburg/Julia Löhr).

Im Leitartikel meint die SZ (Hendrik Munsberg), der Beschluss zeige, dass die Koalition eine Koalition der Sozialpolitik und des Verteilens sei. Sie solle nun jedoch die Produktivkräfte des Landes fördern. Laut Dietrich Creutzburg (FAZ) sind die "alles andere als überzeugenden" Erfahrungen in der Baubranche außer Acht gelassen worden. Es handele sich bei dem Entwurf um ein "Wahlkampfpaket".

Rechtspolitik

Abmahn-Missbrauch: Die Bundesregierung möchte Unternehmen besser vor dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen schützen. Die taz (Christian Rath) stellt den Gesetzentwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vor, mit dem die Koalition gegen Einzelpersonen und Organisationen vorgehen will, die mit massenhaften Abmahnungen Geld verdienen. Demnach dürfen unter anderem bei "unerheblichen" Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten keine Abmahnkosten mehr verlangt werden. Zudem wird für den Fall des Rechtsstreits der Streitwert auf 1.000 Euro begrenzt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht den Entwurf hingegen kritisch. Anwälte würden pauschal unter Missbrauchsverdacht gestellt, zitiert lto.de die DAV-Präsidentin Edith Kindermann.

StPO-Reform: Weiterhin hat sich das Bundeskabinett laut lto.de (Annelie Kaufmann) auf Eckpunkte zur Reform des Strafverfahrens verständigt. So solle etwa durch Neuregelungen zu Befangenheitsanträgen, Beweisanträgen und Besetzungsrügen das Strafverfahren beschleunigt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird das Bundesjustizministerium voraussichtlich im Sommer vorlegen.

Fusionsverbote: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich laut Hbl (Dana Heide/Dietmar Neuerer) für eine Verschärfung des Kartellrechts ausgesprochen, um das Entstehen und weitere Erstarken von Datenmonopolen zu verhindern. Dazu solle die "Datenmacht" von Unternehmen im Rahmen von Fusionskontrollen in den Blick genommen werden.

Sexuelle Identität: Nach einem Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sollen die besonderen Differenzierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz erweitert werden. Als Teil eines "Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" könnte demnach die sexuelle Identität als Kriterium aufgenommen werden, meldet lto.de. Dem Vorschlag werde sich voraussichtlich auch die FDP anschließen.

Justiz

BVerfG zu Wahlwerbespot: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun doch eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen. Die Vorinstanzen hätten zu Unrecht einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß des Wahlwerbespots gegen den Tatbestand der Volksverhetzung angenommen, so das Gericht. Für die Beurteilung des Spots sei allein dieser selbst maßgeblich. Ein Angriff auf die Menschenwürde könne nicht unter Rückgriff auf das Parteiprogramm der Antragstellerin hergeleitet werden. Es berichten spiegel.de und die FAZ (Marlene Grunert).

In einem Hintergrundbericht stellt lto.de (Tanja Podolski) die Fülle der durch kontroverse Wahlwerbung für den laufenden Europawahlkampf ausgelösten Gerichtsverfahren vor.

EuGH zu Arbeitszeiterfassung: Das Hbl (Frank Specht) beschreibt einige Möglichkeiten zur Umsetzung des am Dienstag getroffenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung.

Auf die taz (Tanja Tricarico) wirkt das Urteil wie aus der Zeit gefallen, da geregelte Arbeitszeiten nicht zu heutigen Jobprofilen passten. Das Hbl (Frank Specht) hebt in einem gesonderten Kommentar die Verantwortung des Gesetzgebers für die Umsetzung des Urteils hervor. Die Zeit (Marcus Rohwetter) meint hingegen, eine "Stechuhr für alle" werde es nicht geben. Die Arbeitszeit könne auf der Gehaltsabrechnung aufgeschlüsselt werden.

KG Berlin – Islamistischer Terror I: Die taz (Konrad Litschko) und die Welt (Ibrahim Naber) schreiben nun ebenfalls über den am Donnerstag vor dem Kammergericht beginnenden Prozess gegen einen mutmaßlichen Freund des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri. Dabei geht es um einen möglicherweise geplanten Anschlag auf das "Gesundbrunnen-Center" in Berlin-Wedding. Der Fall zeige, dass Amri kein Einzeltäter gewesen sei, sondern Teil eines islamistischen Netzwerks.

OLG Stuttgart – Islamistischer Terror II: Die Seite-drei-Reportage der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) befasst sich ausführlich mit dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen einen Deutsch-Iraker, dem die Planung eines Terroranschlags vorgeworfen wird. Die Anklage beruht wesentlich auf den Aussagen eines V-Mannes des Landeskriminalamts. Die Autoren nehmen dies zum Anlass, die Rolle von V-Leuten in großen Strafprozessen zu beschreiben.

OLG Köln – Raab-Produktionsfirma: Der frühere Fernsehmoderator Stefan Raab darf seine Anteile an der Produktionsgesellschaft Brainpool TV verkaufen. Das Oberlandesgericht Köln hat den Erlass einer dagegen gerichteten einstweiligen Verfügung abgelehnt. Raabs Geschäftspartner Jörg Grabosch kündigte daraufhin die Rücknahme seines entsprechenden Antrags an, berichtet die FAZ (Jan Hauser).

LG Chemnitz – tödliche Messerstecherei: Die FAZ (Stefan Locke) erläutert den bisherigen, mühsamen Verlauf im Prozess zum Tod von Daniel H.

Kohl-Memoiren: Anlässlich eines nächste Woche vor dem Landgericht Köln beginnenden Prozesses zeichnet die Zeit (Ingo Malcher) ausführlich die bisherigen Rechtsstreitigkeiten um die Erinnerungen von Altkanzler Helmut Kohl nach. Diese waren von den Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens verfasst und ohne Kohls Autorisierung veröffentlicht worden. Im anstehenden Prozess verlangt Kohls Witwe, Maike Kohl-Richter, Schadensersatz von Schwan, Jens und ihrem Verlag Random House.

Recht in der Welt

Venezuela – Asyl López: Auf verfassungsblog.de gehen der Rechtsprofessor Mehrdad Payandeh und der wissenschaftliche Mitarbeiter Christoph Saake der Frage nach, ob die Gewährung diplomatischen Asyls für den venezolanischen Oppositionspolitiker Leopoldo López aus völkerrechtlicher Sicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellt. Sie zeigen zudem Unterschiede zum Fall Julian Assange auf.

USA – Abtreibungsgesetze: Im US-Bundesstaat Alabama ist Abtreibungsrecht nunmehr derart eingeschränkt worden, dass eine Abtreibung nach der sechsten Schwangerschaftswoche legal nur im Falle einer "ernsten Gesundheitsgefahr für die Mutter des ungeborenen Kindes" möglich wäre. Während dagegen verstoßende Schwangere nicht bestraft werden, droht Ärzten, die einen Eingriff vornehmen, zwischen zehn und 99 Jahren Haft. Das Gesetz widerspricht jedoch dem Urteil des US-Supreme Courts in der Sache Roe v Wade aus dem Jahr 1973 und wird voraussichtlich nicht in Kraft treten. Ziel des Verfahrens ist es, dass sich der Supreme Court abermals mit Abtreibungsgesetzen beschäftigen muss. Es berichten die FAZ (Majid Sattar), die SZ (Alan Cassidy) sowie spiegel.de.

In einem gesonderten Kommentar meint Alan Cassidy (SZ), mit dem Gesetz werde Frauen erneut die Selbstbestimmung über ihren Körper abgesprochen. Dies habe man im Jahr 2019 nicht mehr für möglich halten können. Patricia Hecht (taz) erkennt gar einen "Feldzug gegen Frauen".

USA – Glyphosat-Prozess: Die Zeit (Christiane Grefe) erläutert die weiteren Risiken für den Bayer-Konzern nach dem am Montag ergangenen Urteil. Mehr als 13.000 Verfahren seien noch anhängig. Die FAZ (Roland Lindner) hat mit dem Klägeranwalt Michael Miller gesprochen, der einen "enormen Druck" zu außergerichtlichen Vergleichen auf Bayer lasten sieht. Der Konzert habe mit Monsanto "die Katze im Sack gekauft".

Sonstiges

70 Jahre Grundgesetz: In Fortsetzung der Reihe zu den Grundrechten des nun 70 Jahre alten Grundgesetzes schreibt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz auf lto.de über die in Art. 9 Grundgesetz (GG) enthaltene Vereinigungsfreiheit. Die Geschichte der Vereinigungsfreiheit stehe stellvertretend für den gewachsenen Freiheitsschutz. Im Dossier der Zeit befasst sich Alard von Kittlitz mit Art. 102 GG, der die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Er beschreibt ausführlich die wechselvolle Entstehungsgeschichte der Norm sowie die dahinterstehenden philosophischen Überlegungen. In einem Gastbeitrag in der FAZ mahnt der Lehrer Ulrich Schnakenberg zur Vermittlung der Verfassungswerte in der Schule. Im Unterricht dürfe "das mühsame Ziel des Verstehens und Verteidigens von Vorhandenem gegenüber dem vergleichsweise leichten Ziel des Kritikübens nicht länger vernachlässigt" werden. Die Welt (Sven Felix Kellerhoff) befasst sich mit der damaligen Arbeit des Parlamentarischen Rates in Bonn.

Allgemeinanwälte: Im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) hebt die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Edith Kindermann, die bedeutende Aufgabe von Allgemeinanwälten hervor. Sich als Generalisten verstehende Anwälte garantierten einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht. Gerade auf dem Land drohe jedoch ein Mangel an Allgemeinanwälten.

Attac-Prozess: Die taz (Malte Kreutzfeldt) berichtet über eine private Verbindung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs (BFH), Rudolf Mellinghoff, und Rolf Möhlenbrock, der für das Bundesfinanzministerium (BMF) die Stellungnahme zum Attac-Verfahren verfasst hat. Das BMF hatte sich für einen Entzug der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk ausgesprochen. Dem war der BFH im Februar gefolgt.

Antisemitismus: Angesichts des in der aktuellen Statistik der politisch motivierten Kriminalität verzeichneten Anstiegs antisemitisch motivierter Straftaten hat sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) laut lto.de (Markus Sehl) in einem Brief an die Justizministerien der Länder für eine einheitliche Definition von "Antisemitismus" ausgesprochen. Zudem könnten Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, um antisemitische Straftaten konzentriert zu verfolgen.

Europarecht: Im Interview mit der Zeit (Thomas Assheuer) anlässlich der Europawahl zeichnet Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm die Konstitutionalisierung des Europarechts durch die Entscheidungen Costa/Enel und Van Gend en Loos nach und befindet, für die Freiheit des Marktes sei die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten eingeschränkt worden. Die "Überkonstitutionalisierung" führe zu mangelnder "Rückbindung europapolitischer Entscheidungen an die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger". Dies nutze Populisten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2019: Nachunternehmerhaftung / NPD-Wahlwerbung / US-Abtreibungsrecht . In: Legal Tribune Online, 16.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35411/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen