Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2019: BSG zu Schul­buch­kosten / Pro­zess­be­ginn im Fall Maria H. / Soziale Markt­wirt­schaft ins Grund­ge­setz?

09.05.2019

Jobcenter müssen für Hartz-IV-Empfänger die Kosten für Schulbücher übernehmen, wenn deren Anschaffung verpflichtend ist. Außerdem in der Presseschau: Prozessbeginn im Fall Maria H. und die Forderung nach sozialer Marktwirtschaft im Grundgesetz.

Thema des Tages

BSG zu Schulbüchern: Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern durch Hartz-IV-Empfänger müssen von den Jobcentern übernommen werden, wenn die Materialien nicht von der Schule gestellt werden und von den Eltern selbst angeschafft werden müssen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden, wie lto.de, SZ (Henrike Roßbach) und FAZ (Marcus Jung) berichten. Die Behörde im zugrundeliegenden Fall hatte die Kostenübernahme verweigert, weil Schulbücher im Hartz-IV-Regelsatz bereits mit drei Euro berücksichtigt seien. Nach Ansicht des Gerichts sei dies jedoch "strukturell zu niedrig", weil sich dieser Regelbedarf anhand einer bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittle. Er lasse sich nicht auf Schüler übertragen, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gelte. In diesen Fällen seien die Schulbücher durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 Sozialgesetzbuch (SGB) II zu übernehmen.

Rechtspolitik

Grundgesetz und Marktwirtschaft: In der FAZ spricht sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm gegen die Forderung einiger Wirtschaftswissenschaftler aus, die soziale Marktwirtschaft im Grundgesetz zu verankern. Hierdurch würde die soziale Marktwirtschaft zum Rechtsbegriff, welcher vom Verfassungsgericht konkretisiert werden müsse. Dies hätte zur Folge, dass die deutsche Wirtschaftspolitik von Karlsruher Vorgaben gelenkt würde: Denn wer Verfassungsrecht säe, werde Verfassungsrechtsprechung ernten.  

Fixierung im Strafvollzug: Im FAZ-Einspruch erläutert der Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich den Entwurf zur gesetzlichen Regelung der Fixierung im Strafvollzug. Eine solche war nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, welches auch das Erfordernis einer richterlichen Entscheidung für eine Fixierung aufstellte. Eine Regelung müsse daran ausgerichtet sein, dass eine Fesselung immer nur das letzte Mittel sein könne. 

Impfpflicht: Im Leitartikel der Zeit kritisiert Harro Albrecht den Gesetzentwurf zur Impfpflicht. Der Vergleich zwischen Ländern mit und ohne Impfpflicht zeige, dass es keinen Zusammenhang zwischen Pflicht und Impfraten gebe. Dagegen könne eine gesetzliche Pflicht Misstrauen bei den Unentschlossenen wecken.  

Wahlrechtsreform: Einen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts machen die Rechtsprofessoren Christoph und Sophie Schönberger in der FAZ. Danach hätte jeder Wähler eine einzige Stimme, die gleichzeitig an den Wahlkreiskandidaten einer Partei und die Liste vergeben würde. Nach der Wahl würde in jedem Land eine Rangliste der nach ihrer Stimmenzahl "Wahlkreisbesten" zusammengestellt werden, aus der in absteigender Reihenfolge die Mandate besetzt würden. Dieser Reformvorschlag erhalte die feste Größe des Bundestags mit 598 Sitzen und die Wahlkreise mit ihrem bisherigen Zuschnitt. Allerdings garantiere er nicht, dass jeder Wahlkreis mit einem Abgeordneten vertreten sei. Dies sei jedoch unproblematisch: Die Vorstellung, dass der Wähler sich dem direkt gewählten Abgeordneten seines eigenen Wahlkreises auch dann besonders nahe fühle, wenn er dessen Partei bei der Wahl nicht unterstützt habe, dürfe sich längst überholt haben, "falls sie denn jemals der Wahrheit entsprochen haben sollte."

Justiz

BGH zu Totenfürsorge: Der Bundesgerichtshof hat der Tochter eines 2014 Verstorbenen Recht gegeben, die ihrer Nichte untersagt hatte, auf dem Grab des Verstorbenen Dekorationen niederzulegen. Dies meldet lto.de. Als Inhaberin des Totenfürsorgerechts habe die Tochter das Recht zur Bestimmung der Gestaltung der Grabstätte und die Befugnis zur Pflege und Aufrechterhaltung des Gestaltungsbilds. Im vorliegenden Fall habe ihre Nichte – die Enkelin des Verstorbenen – mit den ungebetenen Dekorationen das Erscheinungsbild der Grabstätte entgegen der Friedhofsordnung und gegen den Willen des Verstorbenen und seiner Tochter in unzulässiger Weise verändert. 

BFH zu Sky-Abo: Ein Abo beim Bezahlsender Sky ist für Fußballtrainer möglicherweise steuerlich absetzbar, wie SZ (Thomas Öchsner) und lto.de berichten. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist es zumindest "nicht ausgeschlossen", dass der Torwarttrainer eines Lizenzspielervereins das Abo überwiegend beruflich nutze. Der Fall wurde an das Finanzgericht zur weiteren Sachverhaltsermittlung zurückverwiesen, für welche der BFH die Befragung von Trainerkollegen und Spielern empfahl.  

EuGH zu L-Bank: Die Landeskreditbank Baden-Württemberg steht zu Recht unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank. Dies entschied der Europäische Gerichtshof und bestätigte damit ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG), wie lto.de und FAZ (Marcus Jung) melden. Nach der Weltfinanzkrise 2014 waren "bedeutende Kreditinstitute" im Euroraum ab einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro unter die Aufsicht der EZB gestellt worden. Die L-Bank hatte argumentiert, wegen ihres geringen Risikoprofils als staatliche Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche auch die Aufsicht durch deutsche Behörden aus. Nach Ansicht des EuGH habe sie jedoch nicht ausreichend "spezifische und tatsächliche Umstände" hierfür geltend gemacht. 

LG Freiburg – Fall Maria H.: Vor dem Landgericht Freiburg hat der Prozess im Fall Maria H. begonnen. Dabei geht es um Kindesentführung und sexuellen Missbrauch. Dem 58 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, 2013 mit der damals 13-jährigen Maria H. verschwunden zu sein und sie davor und danach mehrfach sexuell missbraucht zu haben, ehe sie im vergangenen Herbst, nach mehr als fünf Jahren ohne Lebenszeichen, plötzlich wieder auftauchte. In dieser Zeit habe sie kein Mobiltelefon nutzen oder ins Internet gehen dürfen. Bei der Befragung des Angeklagten zur Sache wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, was das Gericht mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten begründete. Es berichten Welt (Per Hinrichs), spiegel.de, FAZ (Lukas Fuhr) und SZ (Max Sprick).

VerfG Hamburg zu Volksbegehren: Über die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts, wonach das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" unzulässig sei, berichtet nun auch lto.de. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sei zu oft überarbeitet worden, dem Land fehle die Gesetzgebungskompetenz und das Volksbegehren verstoße gegen das Kopplungsverbot, habe das Gericht ausgeführt. 

LG Regensburg – Korruptionsprozess: Im Strafverfahren um die angebliche Annahme von Vorteilen durch den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt. community.beck.de (Henning Ernst Müller) führt jedoch aus, dass selbst bei einer Verurteilung die Strafe wohl deutlich geringer ausfallen würde. Die beantragte Strafhöhe resultiere aus der ursprünglichen Anklage wegen Bestechung und Bestechlichkeit im besonders schweren Fall, obwohl das Gericht die Anklage nur mit der rechtlichen Bewertung als Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung zugelassen habe.

VG München zu Rindertransporten: Das Verwaltungsgericht München hat die Amtsveterinäre aus Altötting und Ebersberg verpflichtet, Vorzeugnisse für 38 Rinder auszustellen, welche nach Usbekistan transportiert werden sollen. Dies berichtet SZ (Christian Sebald). Die Ärzte hatten sich geweigert, weil es auf dem anstehenden Transport und bei der Schlachtung am Zielort höchstwahrscheinlich zu massiven Verstößen gegen Tierschutzvorgaben kommen werde. Nach Ansicht des Gerichts müssten die Vorzeugnisse allerdings nur die Angaben für Transporte innerhalb der EU enthalten, was faktisch den Import in Drittstaaten erschweren könne.

BGH zu Leihmutterschaft: Im Feuilleton der Welt begrüßt Marlen Hobrack das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem eine Leihmutter als leibliche Mutter des von ihr geborenen Kindes anzusehen ist. Andernfalls würde man die Mutter als bloße Dienstleisterin betrachten, was "eine reichlich zynische Auffassung eines so singulären Vorganges wie der Geburt eines Kindes durch eine Frau" sei.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: In einem Gastbeitrag für lto.de erläutert Oskar Szerkus eine Gesetzesänderung der polnischen Regierung über die Wahlen zum Nationalen Richterrat. Mit dieser Änderung beabsichtige die Regierung, eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, welche ebenfalls die Vorschriften über die Wahlen zum Nationalen Richterrat zum Thema habe, ins Leere laufen zu lassen. Denn durch die jetzige Gesetzesänderung würde sich eine Entscheidung des EuGH nicht mehr auf geltendes Recht beziehen und somit als irrelevant erscheinen. Das nun beschlossene Gesetz sehe vor, dass Kandidaten, deren Bewerbung für eine Richterposition am Obersten Gericht abgelehnt wurde, gegen diese Entscheidung keinen Rechtsweg mehr beschreiten können. Die Regierung betont, sie würde mit der neuen Gesetzesänderung lediglich eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof umsetzen. Kritiker führen an, der Verfassungsgerichtshof habe in der betreffenden Entscheidung lediglich die Zuständigkeit des Obersten Verwaltungsgerichts für Beschwerden aufgehoben. Keinesfalls habe er aber Abschaffung des Rechtsmittels insgesamt angeordnet. 

Italien – Seenotrettung vor Gericht: Die taz (Christian Jakob/Michael Braun) berichtet ausführlich über ein italienisches Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Besatzung des Rettungsschiffs "Iuventa". Mit diesem hatten sie mehr als 14.000 Menschen im Mittelmeer gerettet. Ihnen droht nun eine Anklage wegen "Beihilfe zur illegalen Einreise".  

Brasilien – Waffenrecht: Der brasilianische Präsident Bolsonaro hat ein Dekret unterzeichnet, welches das Waffenrecht weiter lockert. Wie SZ (Tjerk Brühwiller) und spiegel.de berichten, dürfen Inhaber einer Waffenlizenz künftig 5000 Stück Munition statt wie bisher 50 kaufen, zudem sollen Sportschützen, Jäger und Waffensammler künftig mit ihren Waffen reisen dürfen. Mit fast 64.000 Morden habe Brasilien im Jahr 2017 einen historischen Höchststand erreicht, wobei die überwiegende Anzahl der Opfer mit Schusswaffen getötet worden seien.

Sonstiges

Legal Tech: Die SZ (Hannes Vollmuth) widmet ihre Seite Drei der Digitalisierung im Recht und porträtiert eine Passauer Kanzlei, die mithilfe von Algorithmen eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle etwa im Kündigungsschutzrecht bearbeitet. Dabei gehe sie davon aus, dass nicht alle Schritte der anwaltlichen Arbeit tatsächlich eine juristische Beratung erforderten, sondern eine Vielzahl davon effizienter im Wege der Algorithmen-gestützten Massenbearbeitung erledigt werden könne. Eine Kritikerin der fortschreitenden Digitalisierung weist demgegenüber darauf hin, dass etwa im Familien- und Erbrecht der persönliche, von Empathie geprägte Kontakt ausschlaggebend sei. 

Staatsangehörigkeitsrecht: lto.de (Annelie Kaufmann) erläutert angesichts des anstehenden Gesetzesvorhabens zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer die Bedeutung von Artikel 16 Grundgesetz. Das darin vorgesehene Verbot des Entzugs der Staatsangehörigkeit sei eine Reaktion gewesen auf die massenhafte Ausbürgerung insbesondere von Juden im Nationalsozialismus. Nur in engen Grenzen erlaube Artikel 16 den "Verlust" der Staatsangehörigkeit, etwa wenn eine Person falsche Angaben bei der Einbürgerung mache.

Gedenksymposium Ernst-Wolfgang Böckenförde: verfassungsblog.de führt das Gedenksymposium für den verstorbenen ehemaligen Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde fort. Rechtsprofessor Joachim Wieland widmet sich dessen Beiträgen zum Sozialstaatsprinzip, in denen dieser stets die Sozialbindung des Eigentums betont habe. Rechtsprofessorin und ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erläutert in einem englischsprachigen Beitrag Böckenfördes wichtigste demokratietheoretische Impulse und Ideen, darunter die Lehre von den Legitimationsketten sowie das Böckenförde-Diktum.  

Software-Updates: lto.de (Felix W. Zimmermann) behandelt die Zulässigkeit sogenannter Software-Updates für Dieselfahrzeuge. Mit diesen wollten die Hersteller Schadensersatzklagen umgehen und teure Hardwarenachrüstungen verhindern. Immer mehr Gerichte zweifelten jedoch daran, dass diese ausreichen, um die Dieselautos in einen rechtskonformen Zustand zu bringen. Eine entsprechende höchstrichterliche Entscheidung hätte neben Schadensersatzklagen auch die Folge, dass Millionen Dieselautos eigentlich keine Typgenehmigung hätten bekommen dürfen.

Substitutionsangebote in Haft: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hat nach Angaben der SZ (Ronen Steinke) die repressive Drogenpolitik im Strafvollzug gerügt. In vielen Gefängnissen werde Süchtigen noch immer fachgerechte Hilfe vorenthalten, so gebe es nur in der Hälfte aller bayrischen Gefängnisse Substitutionsangebote. 

Datenschutzbericht: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat den ersten Datenschutzbericht seit Geltung der Datenschutzgrundverordnung vorgestellt. Dies berichten SZ (Julian Erbersdobler) und FAZ (Hendrik Wieduwilt). Zwar habe sich die Zahl der Anfragen und Beschwerden in den ersten sieben Monaten der Geltung mehr als verdoppelt, die gefürchtete Abmahnwelle sei indes ausgeblieben. Dabei forderte Kelber auch eine "Sicherheitsgesetz-Pause in Deutschland": Vor dem Hintergrund rückläufiger Kriminalität sei eine immer umfassendere Verarbeitung persönlicher Daten unverständlich.  

Entstehung des Grundgesetzes: Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes widmet sich die Zeit (Christian Staas) ausführlich der Arbeit des Parlamentarischen Rates. Viele von dessen Mitgliedern seien "erfahrene Demokraten" gewesen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus aus ihren Ämtern entfernt oder inhaftiert worden, Widerstand geleistet hätten oder ins Exil gegangen seien.

Das Letzte zum Schluss

Hungriger Einbrecher: Die Glasur auf der Schokotorte wurde einem Einbrecher in Köln zum Verhängnis. Er konnte identifiziert und schließlich vom Amtsgericht Köln verurteilt werden, weil er auf ihr seine Fingerabdrücke hinterlassen hatte, wie die FAZ meldet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2019: BSG zu Schulbuchkosten / Prozessbeginn im Fall Maria H. / Soziale Marktwirtschaft ins Grundgesetz? . In: Legal Tribune Online, 09.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35275/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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