Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2019: BVerfG zu Stief­kind­a­d­op­tion / Sit­ten­wid­rige Auto­kenn­zeich­nung / Kron­zeugen im Diesel-Abgasskandal

03.05.2019

Der Ausschluss der Adoption in nicht-ehelichen Familien ist nicht verfassungsgemäß. Außerdem in der Presseschau: Ein Autokennzeichen mit nationalsozialistischer Assoziation kann eingezogen werden und Kronzeugen werden in VW-Anklage benannt.

Thema des Tages

BVerfG zu Stiefkindadoption: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26. März 2019 den Ausschluss der Adoption von Stiefkindern des Partners in nicht-ehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt. Der Ausschluss stelle eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dieser Kinder gegenüber Kindern in ehelichen Familien dar, denen zwei verantwortliche Elternteile ermöglicht werden. Bisher galt, dass eine Adoption die bis dahin bestehende rechtliche Zuordnung des Kindes zu den früheren Eltern beendet. Eine Ausnahmeregelung für die Adoption von Kindern des Partners aus einer früheren Beziehung, die den Elternstatus dieses Partners aufrecht erhält, wurde bisher nur für verheiratete Paare geschaffen, mit dem Argument, die Ehe erfülle die notwendige Voraussetzung einer stabilen Beziehung. Das Merkmal der Stabilität dürfe der Gesetzgeber aber nicht mehr nur für die Ehe annehmen. Im Fall der Beschwerdeführer war der frühere Ehemann der Frau, mit dem sie zwei Kinder hat, 2006 verstorben. Wäre die Frau eine Ehe mit ihrem neuen Partner, mit dem sie seit 2009 ein gemeinsames Kind hat, eingegangen, hätte sie ihren Anspruch auf Witwenrente verloren, der aber u.a. zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitrug. Der Bundesgerichtshof hatte 2017 auf die Gesetzeslage verwiesen und erklärt, das Paar könne heiraten. Das Gesetz muss nun bis 31. März 2020 durch den Gesetzgeber geändert werden. Es berichten u.a. FAZ (Constantin van Lijnden), SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof), lto.de und die ARD-Rechtsredaktion (Klaus Hempel).

Reinhard Müller (FAZ) hält die Ehe für eine gefährdete Institution und findet es "perfide, das Kindeswohl gegen die Ehe in Stellung zu bringen".

Rechtspolitik

Wirtschaftsform im Grundgesetz: Die FAZ (Heike Göbel/Philip Plickert) berichtet, dass mehrere Ökonomen eine explizite Festlegung des Grundgesetzes (GG) auf eine Wirtschaftsform, die der sozialen Marktwirtschaft, fordern. Insbesondere solle Artikel 15 GG neu formuliert werden. Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio wird herangezogen: Dieser erachte die soziale Marktwirtschaft mit Verweis auf das EU-Recht als vorrangige Wirtschaftsform, die bereits in der Werteordnung des Grundgesetzes angelegt sei, weshalb eine Änderung nur deklaratorischen Charakter haben könnte.

Justiz

VG Düsseldorf zu Autokennzeichen: Laut Bericht von FAZ, spiegel.de, lto.de und zeit.de hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass das Wiedereinziehen des Autokennzeichens mit der Buchstaben- und Zeichenfolge "HH 1933" durch die Zulassungsbehörde rechtmäßig ist. Der durchschnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" hinter der Städtekennung mit dem Nationalsozialismus, das Kennzeichen sei daher sittenwidrig.

StA Braunschweig – VW-Kronzeugen: Die SZ (Georg Mascolo/Klaus Ott) berichtet ausführlich darüber, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun eine 692-seitige Anklageschrift gegen den ehemaligen VW-Konzernchef Martin Winterkorn vorgelegt und dabei vier Kronzeugen benannt hat, die bereits gegen Winterkorn ausgesagt haben, dieser habe schon vor der Aufdeckung durch die US-Behörden von den Manipulationen der Abgaswertermittlung erfahren. Dass es sich bei zwei von den fünf VW-Mitarbeitern, die mitangeklagt werden sollen, um langjährige Ingenieure des Konzerns handelt, werde zum Teil als strategisch vorteilhaft für den Prozess erachtet.

LG Stuttgart zu Befangenheit: Der Richter am Landgericht Stuttgart Fabian Reuschle ist für befangen erklärt worden. Laut Landgericht habe er selbst angegeben, dass seine Ehefrau gegen VW auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags wegen manipulierter Dieselwerte geklagt hatte. Nun könnte laut Bericht von FAZ und spiegel.de die gesamte 3-köpfige Kammer, die mit 195 Verfahren befasst werden sollte, auf Antrag der Kläger für befangen erklärt werden. Vertreter der Kläger haben laut Gericht einen entsprechenden Befangenheitsantrag wegen Vorenthaltens wesentlicher Verfahrensinformationen eingereicht.

EuGH – SEPA-Lastschrift: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar kommt in seinen Schlussanträgen zum SEPA-Lastschriftverfahren der Deutschen Bahn zum Schluss, dass das Verlangen eines deutschen Wohnsitzes für die Zahlung per SEPA-Lastschrift eine verbotene Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung darstellt, so lto.de und zeit.de. Regelmäßig würde nämlich der Wohnsitz mit dem Ort der Kontoführung einhergehen, womit die Wohnsitzvorgabe gleichbedeutend mit der Vorgabe des Orts der Kontoführung sei. Geklagt hatte österreichischer Verbraucherschutzverein.

VGH Bayern – Bayerischer Grenzschutz: Laut SZ hat die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag angekündigt, am kommenden Montag Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes einzureichen. Die Fraktion ist der Auffassung, dass der Freistaat nicht die Kompetenz zur Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei besitze, der Grenzschutz sei Bundessache.

LG Hamburg – Drogenring: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Prozess gegen sechs Angeklagte, mutmaßliche Mitglieder eines sogenannten Drogenrings, begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, mehrere Dutzend Kilogramm Cannabis mittels eines Paketdienstes von Spanien nach Deutschland geschmuggelt zu haben. Fünf der sechs Angeklagten sind in Untersuchungshaft, eine Angeklagte kam, wohl nach einem telefonischen Verständigungsangebot des Vorsitzenden Richters Halbach, auf freien Fuß. Diesem wird nun von der Verteidigung Befangenheit vorgeworfen. Bis Weihnachten sind 40 Verhandlungstage angesetzt. Es berichtet focus.de (Ralph Große-Bley).

OLG Braunschweig zu Testament: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig kann es sich auch bei einem nicht datierten, wenige Zentimeter großen quadratischen Notizzettel mit Unterschrift im Grundsatz um ein wirksames Testament handeln, berichtet Fachanwalt für Erbrecht Claus-Henrik Horn auf community.beck.de.

EuGH zu Schutzbezeichnung: In einem Gastbeitrag auf lto.de berichtet der Rechtsanwalt David Ziegelmayer über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die Bezeichnung "Manchego"-Käse als Schutzbezeichnung anzuerkennen und erläutert, inwiefern bloße Bildzeichen – im fraglichen Fall Pferd oder die Windmühlen Don Quijotes – nach Ansicht der Richter eine Anspielung auf eine geschützte Ursprungsbezeichnung darstellen und damit unzulässigerweise auf den Ursprungsort des Produkts verweisen.

EuGH zu CETA: Der Rechtsprofessor Christian Tietje analysiert nun auf lto.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit des CETA-Abkommens mit Unionsrecht. Dabei macht er auf die vom EuGH hervorgehobene Bedeutung der Justizgrundrechte im Rahmen einer Ausweitung der Investitionsgerichtsbarkeit aufmerksam.

EGMR – Asyl-Visa: Auf verfassungsblog.de behandelt die Rechtswissenschaftlerin Dana Schmalz die am 24. April 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelte Klage einer syrischen Familie gegen Belgien, das der Familie ein Visum zum Zweck der Beantragung von Asyl verweigert hatte. Es geht um die Frage der Pflicht des Staates, unter Umständen ein solches Visum ausstellen zu müssen. Außerdem macht sie darauf aufmerksam, dass der Fall gleichermaßen die grundsätzliche Frage der ausdrücklichen Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch die Verwaltung behandle.

BGH zu "Tiefkühlmörder": Wie spiegel.de berichtet, hat der Bundesgerichtshof die vom Landgericht Berlin verhängte lebenslange Haft für den 57-Jährigen Josef S. für rechtskräftig erklärt. Die Strafe soll auch nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. Der S. hatte seinen Nachbarn, einen Rentner, getötet, die Leiche in einer Tiefkühltruhe gelagert und die Rente des Opfers vereinnahmt.

Recht in der Welt

Zypern – Justizminister: Der Justizminister Zyperns, Ionas Nikolaou, hat Ermittlungsfehler bei einer Mordserie an sieben Frauen eingeräumt, die mutmaßlich durch einen ehemaligen Offizier getötet wurden, und ist nach eigenen Angaben aus grundsätzlichen und Gewissensgründen zurückgetreten. Proteste hatten sich geregt, weil die Fälle einerseits jahrelang unentdeckt blieben, und es sich andererseits bei den Frauen um Ausländerinnen gehandelt hatte. Deshalb sei die Justiz den Vermisstmeldungen nicht nachgegangen, berichtet spiegel.de.

USA – Tesla: Laut Meldung von zeit.de haben die Hinterbliebenen eines mit seinem auf Autopilot geschalteten Tesla-Elektroautos verunglückten Familienvaters nun im Bezirk Santa Clara Klage gegen den Elektroautohersteller Tesla eingereicht. Sie werfen Tesla vor, der Autopilot des Elektroautos sei fehlerhaft gewesen.

USA – Amtsenthebungsverfahren: Im Feuilleton ruft die SZ (Hubert Wetzel) die Gründerväter der Vereinigten Staaten und deren Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit in Erinnerung, und zwar in Bezug auf ein mögliches, als politisch auszumachendes Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Trump. Dieses politische Verfahren sei als juristisches getarnt. Der dem Kongress dabei durch die Verfassung eingeräumte große Spielraum baue auf das Vertrauen in eine Vernunft, das die gesamte US-Verfassung durchziehe.

Sonstiges

Drogenabhängige Strafgefangene: deutschlandfunk.de (Timo Stukenberg) befasst sich mit dem uneinheitlichen Umgang mit suchtkranken Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten Deutschlands. Laut Schätzungen sei jeder dritte Häftling drogenabhängig. Auch seien die Gefängnisse im Hinblick auf den Drogenhandel "keine isolierten Systeme".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2019: BVerfG zu Stiefkindadoption / Sittenwidrige Autokennzeichnung / Kronzeugen im Diesel-Abgasskandal . In: Legal Tribune Online, 03.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35173/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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