Die juristische Presseschau vom 30. April 2019: Influ­encer-Urteil / Ent­wurf zu Nach­un­ter­neh­mer­haf­tung / Neues vom beA

30.04.2019

Das Landgericht München I hat zugunsten von Cathy Hummels entschieden. Außerdem in der Presseschau: Geplante Nachunternehmerhaftung sorgt für Diskussion und Bundesrechtsanwaltskammer verteidigt beA.

Thema des Tages

LG München I zu Influencerin: Die Instagram-Prominente Cathy Hummels hat vor dem Landgericht München I den Prozess um vermeintliche Schleichwerbung gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) gewonnen. Demnach darf sie auf Instagram selbst gekaufte Kleidung empfehlen, ohne dies als Werbung kennzeichnen zu müssen. Die Zahl ihrer Follower sowie die Verifikation ihres Accounts durch einen blauen Haken lasse erkennen, dass Hummels mit ihrem Auftritt gewerblich handle. In diesem Falle sei nicht jedes präsentierte Produkt als Werbung zu kennzeichnen, sofern man keine Gegenleistung dafür erhalte. Da der VSW Nachweise für eine Bezahlung für die beanstandeten Posts nicht vorlegte, sah das Landgericht diese nicht als getarnte Werbung im Sinne von § 5a Abs. 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an. Es betonte jedoch explizit den Einzelfallcharakter der Entscheidung. Über das Urteil berichten u.a. die FAZ (Julia Anton), die SZ (Stephan Handel) und die taz (Christian Rath). Im Bericht von lto.de (Maximilian Ambos) kritisiert der Rechtsanwalt Martin Gerecke das Urteil, da pauschal ganze Instagram-Profile als kommerziell eingestuft würden. Dies werde der Tätigkeit der Influencer nicht gerecht. In der Vergangenheit hatte sich der gegen irreführende und verdeckt werbliche Posts im Internet vorgehende VSW mehrfach vor Gericht durchsetzen können, unter anderem gegen die Influencerin Pamela Reif. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Thema fehlt bislang.

Rechtspolitik

Nachunternehmerhaftung: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur sog. Nachunternehmerhaftung für die Kurier-, Express- und Paketbranche vorgestellt. Demnach sollen Paketdienste künftig dafür haften, dass von ihnen beauftragte Subunternehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es berichtet die FAZ (Dietrich Creutzburg).

Das Hbl (Christoph Schlautmann/Frank Specht) befindet, angesichts der vorläufigen Bilanz einer bundesweiten Zoll-Razzia entlarve sich der Entwurf "als Schnellschuss". Entscheidend sei die effektive Durchsetzung bestehender Regelungen. Heike Göbel (FAZ) versteht den Vorschlag als Wahlkampfmaßnahme.

Legal Tech: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keinen Handlungsbedarf für die Regulierung von Legal-Tech-Angeboten. Ein Schutzbedürfnis bestehe in gleicher Weise beim Einsatz digitaler Systeme, deshalb sollten automatisierte Rechtsdienstleistungen Anwälten überlassen bleiben, zitiert die FAZ (Hendrik Wieduwilt) DAV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Ewer.

Sicherheitsgesetze: Das Bundesjustizministerium lehnt Gesetzentwürfe des Bundesinnenministeriums zum IT-Sicherheitsgesetz sowie zur Erweiterung der Befugnisse der Geheimdienste weiter ab, meldet die SZ (Ronen Steinke).

Regierungssystem: Auf verfassungsblog.de befasst sich der Politikwissenschaftler Steffen Ganghof mit möglichen Antworten auf eine wahrgenommene Fragmentierung der Parlamente. Er plädiert für eine direktere Auswahl der Regierung im Wege eines 'semi-parlamentarischen' Systems. Von zwei zu wählenden Parlamentskammern solle dabei eine einer Partei den Regierungsauftrag erteilen und die zweite eine Gesetzgebungskammer darstellen, ohne die Möglichkeit, die Regierung abzuwählen.

Justiz

BVerfG zu NPD-Wahlwerbespot: lto.de (Tanja Podolski) widmet sich einem am Samstag ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das BVerfG hatte einen Eilantrag der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt. Es sei Fernsehanstalten nicht zumutbar, "Inhalte zu senden, die die Menschenwürde verletzen oder strafbar sind", wird Rechtsprofessor Karl Ferdinand Gärditz zitiert. Angesichts der vertretbaren Annahme der Verwaltungsgerichte, dass eine strafbare Volksverhetzung vorliege, sei der Ausgang des Rechtsstreits von vornherein klar gewesen, so Gärditz.

EGMR zu Terroristenabschiebung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem gegen Frankreich gerichteten Verfahren eine Abschiebung nach Algerien gebilligt. Der dortige Umgang mit Terroristen schließe diese nicht aus. Zudem habe der Betroffene die Gefahr drohender Folter nicht ausreichend dargelegt. Frankreich habe insofern durch die Abschiebung des Algeriers nicht gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen. Über das Urteil berichten lto.de und die SZ (Wolfgang Janisch).

BAG zu Eltern-Teilzeit: community.beck.de (Christian Rolfs) berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2018. Das Gericht konkretisierte dort die Voraussetzungen der Ablehnung eines Anspruchs auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

OLG München – IS-Rückkehrerin: Vor dem Oberlandesgericht München wurde der Prozess gegen die aus dem Irak zurückgekehrte Islamistin Jennifer W. aus Niedersachsen fortgesezt. Aus der Aussage eines Polizisten ergab sich, dass das Verdurstenlassen eines fünfjährigen versklavten Mädchens den Behörden nur durch eine Aussage der W. gegenüber einem V-Mann bekannt wurde. Über die Verhandlung schreiben Annette Ramelsberger (SZ) und Wiebke Ramm (spiegel.de).

VG München zu "Reichsbürger": Das Verwaltungsgericht München hat einem bayerischen Polizisten wegen dessen Nähe zur Reichsbürgerbewegung den Beamtenstatus entzogen. Ein weiterer Beamter sei auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden, berichtet die SZ (Johann Osel/Matthias Köpf).

In einem Kommentar begrüßt Reinhard Müller (FAZ) die Entfernung der Männer aus dem Beamtenverhältnis. Der Staat müsse deutlich machen, "dass jeder Beamte seinen Eid auf Grundgesetz und Landesverfassung nicht nur zum Schein ableistet".

VG Stuttgart zu Fahrverboten: Weil das Land Baden-Württemberg sich weigert, Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Luftreinhalteplan vorzusehen, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ein Zwangsgeld angedroht. Das Gericht setzte eine Frist bis zum 1. Juli. Es berichtet lto.de.

LG Chemnitz – tödliche Messerstecherei: Im Verfahren um den Tod von Daniel H. verlangen die Verteidiger des syrischen Angeklagten, Ricarda Lang und Frank Wilhelm Drücke, laut spiegel.de die Ablösung des Staatsanwaltes, der eine Verurteilung um jeden Preis anstrebe. Als Zeugen vernommene Polizisten haben zudem Ermittlungsfehler eingeräumt, schreibt zeit.de.

SG Dortmund zu Tinnitus: Das Sozialgericht Dortmund hat die Entschädigungsklage eines Möbelverkäufers abgewiesen, der einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht hatte. Er habe durch Lautsprecherdurchsagen einen Hörsturz erlitten, behauptete der Mann – konnte das Gericht aber nicht davon überzeugen, berichtet lto.de.

Recht in der Welt

Internationaler Strafgerichtshof: Im Leitartikel befasst sich Ronen Steinke (SZ) mit der Einstellung von Afghanistan-Ermittlungen gegen die USA durch den Internationalen Strafgerichtshof. Selbst die symbolische Bedeutung des Gerichtshofs werde dadurch untergraben. Die Beziehungen der Täter zum Westen führten regelmäßig dazu, dass die Macht über das Recht triumphiere.

Ägypten – Verfassungsreform: In einem Gastbeitrag für das Hbl kritisiert Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff eine durch das ägyptische Parlament beschlossene und durch ein Referendum bestätigte Verfassungsänderung, die dem Staatspräsidenten die Kompetenz zuweist, den Präsidenten des Verfassungsgerichts zu ernennen. Dies sei eine bekannte Methode der Machtsicherung.

Türkei – Journalistenprozess: Die taz (Volkan Ağar) berichtet über den am heutigen Dienstag in Istanbul fortgesetzten Prozess gegen den deutschtürkischen Journalisten und Sozialarbeiter Adil Demirci. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Hongkong – Auslieferungsgesetz: Die FAZ (Friederike Böge) beleuchtet den Hintergrund von Protesten gegen eine geplante Gesetzesänderung, die die Auslieferung von Verdächtigen aus Hongkong an das chinesische Festland erlauben soll.

Sonstiges

beA-Vergabeverfahren: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält die derzeit laufende Auftragsausschreibung für das besondere elektronische Anwaltspostfach für rechtmäßig. lto.de (Pia Lorenz) zitiert aus einem Rundschreiben an alle Kammerpräsidenten. Darin weist BRAK-Präsident Ulrich Wessels die Kritik des Rechtsanwalts Christian Braun zurück, der derzeit vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die BRAK klagt.

Kriminalstatistik: In einem Gastbeitrag für zeit.de erläutert Rechtsprofessor Tonio Walter die Hintergründe des Auseinanderfallens von Realität und Wahrnehmung bei der Kriminalitätsrate. Der Rückgang insbesondere der Gewaltkriminalität schlage sich auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nieder. Dennoch gehe die Öffentlichkeit aufgrund gestiegener Sensibilität, verzerrter Medienberichterstattung und zweifelhaften Umgangs mit der PKS durch die Sicherheitsbehörden von einem wachsenden Gewaltproblem aus.

Menschenrechtskritik: In einem Gastbeitrag für die FAZ rezensiert der Rechtsprofessor Christian Hillgruber das Buch "Rights as Weapons" des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Clifford Bob. Bob zeichne in erhellender Weise nach, wie eigenen politischen Anliegen durch das "Gewand eines unbedingten menschenrechtlichen Anspruchs" die nötige Stärke und Durchschlagskraft gegeben werde. Individual- und Gruppenrechte würden so zu Werkzeugen von Angriff und Gegenangriff.

Aktienrechtlicher Versammlungsleiter: In der FAZ beschreibt der Rechtsanwalt Daniel Otte die bedeutende Stellung des Versammlungsleiters im Aktienrecht. Dessen Feststellung des Beschlussergebnisses ist für alle Aktionäre verbindlich, selbst wenn der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt. Dies wird auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über den Gesellschaftsvertrag auch auf Personengesellschaften angewandt.

Das Letzte zum Schluss

Abkühlung: Wegen unerträglicher Hitze unter Gefängnisdächern hat die neuseeländische Gefängnisbehörde 193 Slush-Eismaschinen im Wert von umgerechnet mehr als 600.000 Euro angeschafft. "Die Lage hatte das Potential für einen signifikanten Anstieg von Spannungen und Aggressionen unter den Häftlingen", zitiert spiegel.de einen Polizeichef. Diese hätten erfolgreich abgewendet werden können.

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Am Donnerstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2019: Influencer-Urteil / Entwurf zu Nachunternehmerhaftung / Neues vom beA . In: Legal Tribune Online, 30.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35119/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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