Die juristische Presseschau vom 24. April 2019: BGH zu Leih­mut­ter­schaft / UN Reso­lu­tion gegen Sexual­ver­b­re­chen / Inter­view zu Erna Schef­fler

24.04.2019

Der BGH schwächt Rechte biologischer Mütter bei Leihmutterschaft. Außerdem in der Presseschau: Der UN-Sicherheitsrat verabschiedet deutsche Resolution gegen Sexualgewalt. Interview zu erster weiblicher Bundesverfassungsrichterin.

Thema des Tages

BGH zu Leihmutterschaft: Eine Frau kann sich nach deutschem Recht nicht als Mutter ihres Kindes beim Standesamt eintragen lassen, das von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragen wurde, wie lto.de (Markus Sehl), SZ.de (Wolfgang Janisch), spiegel.de und FAZ (Marlene Grunert) berichten. Möglich sei nur eine Adoption, wie aus einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Kind von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragen worden war. Strittig war, ob deutsches Abstammungsrecht für ein in der Ukraine geborenes Kind überhaupt Anwendung findet. Da für alle Beteiligten jedoch feststand, dass das Kind nach der Geburt nach Deutschland kommen und dort dauerhaft bleiben sollte, sei das deutsche Abstammungsrecht anzuwenden, welches eine Leihmutterschaft nicht kenne: Mutter ist gemäß § 1591 BGB nur die Frau, die das Kind geboren hat.  

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Urteil. Leihmutterschaften seien in Deutschland aus guten Gründen verboten: "Grundlage des Geschäfts mit der Leihmutterschaft ist ein grenzenloser Machbarkeitswahn, der mit der Würde von Mutter und Kind wenig zu tun hat."

Rechtspolitik

LegalTech: In einem ausführlichen Gastbeitrag für FAZ-Einspruch befasst sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Deckenbrock mit dem von der FDP-Bundestagsfraktion vorgelegten Gesetzesentwurf zur Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für Legal-Tech-Unternehmen. Der Entwurf sehe eine Erweiterung der Definition des Begriffs der Rechtsdienstleistung um ganz oder teilweise automatisiert erbrachte Tätigkeit vor, sowie die Abschaffung des Erfolgshonorarverbots und die Abschaffung des Kostentragungsverbots. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Entwurf die aktuelle Debatte bereichere, jedoch näher zu prüfen sei, ob ein einzelner Tatbestand der Heterogenität der Legal-Tech-Szene in jeder Hinsicht gerecht werde.

StGBReform: Elisa Hoven wünscht sich in ihrer Kolumne im FAZ-Einspruch eine Entrümpelung des Strafgesetzbuches. In den vergangenen Jahren habe der Gesetzgeber viele neue Straftatbestände geschaffen, jedoch kaum alte Vorschriften gestrichen. In einer Umfrage habe die Autorin Strafrechtslehrer aus Deutschland gebeten, Straftatbestände aus dem Kernstrafrecht zu nennen, die sie für "entbehrlich" hielten. Spitzenreiter seien das Inzestverbot, die 2015 eingeführte geschäftsmäßige Suizidförderung und die Vorbereitung terroristischer Gewalttaten. Für den fehlenden Reformwillen macht die Autorin moralische Konflikte zwischen den Parteien oder deren Sorge vor öffentlichen Reaktionen verantwortlich.  

Sexualverbrechen: spiegel.de und zeit.de berichten, dass auf deutsche Initiative hin der UN-Sicherheitsrat eine Resolution für ein energischeres Vorgehen der Weltgemeinschaft gegen sexuelle Gewalt in Krisengebieten verabschiedet hat. Deutschland hat im laufenden Monat den Vorsitz des Sicherheitsrats inne. Auf deutsche Einladung nahm an der Sicherheitsratssitzung die Friedensnobelpreisträgerin und Jesidin Nadia Murad teil. Zuvor hatte Außenminister Heiko Maas zusammen mit der Schauspielerin Angelina Jolie für die Initiative in einem gemeinsamen Zeitungsartikel geworben, so SZ.de (Christian Zaschke).

Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert, dass es nie zu spät sei, Verantwortliche zu fassen und weist darauf hin, dass mit dem Statut des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes erst vor 17 Jahren sexuelle Gewalt als schweres Kriegsverbrechen bezeichnet wurde. Es sei deshalb Zeit, dass sich der UN-Sicherheitsrat dieser Frage annehme.

Justiz

EGMR Visa: Am Dienstag hat die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu der Frage verhandelt, ob die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ausländern Visa erteilen müssen, damit diese in die EU einreisen und hier einen Asylantrag stellen können. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem ähnlichen Verfahren diese Frage verneint. Der EGMR wird nun fragen, welche Außenwirkung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat, so lto.de (Tanja Podolski).

OLG Frankfurt/M zu Artistenverletzung: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entscheiden, dass ein Kinderakrobatik-Verein nicht für die Verletzungen eines Artisten aufkommen muss, der bei einer Vorstellung mehrere Meter in die Tiefe gestürzt war. Strittig war, ob eines der vier Zwei-Tonnen-Gewichte, die das "Todesrad" sicherten, bei der vorherigen Nachmittagsvorstellung verschoben worden war. Ein Gutachter hatte jedoch festgestellt, dass selbst ein begrenzt verschobenes Gewicht keinen wesentlichen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Abspannung des Todesrads gehabt hätte, wie lto.de berichtet. 
 
OVG BerlinBrandenburg Asylunterkunft: lto.de meldet, dass ein Potsdamer Rechtsanwalt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag gegen zu hohe Gebühren gestellt hat, die Asylbewerber mit einem festen Einkommen für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften zahlen müssen. Der als Reinigungskraft arbeitende Mandant des Anwalts müsse 473,94 Euro Gebühren im Monat entrichten, habe aber nur Anspruch auf neun Quadratmeter, was einem Quadratmeterpreis von ca. 50 Euro entspräche.

VG Stuttgart zu Karfreitag: Die religionskritische Giordano-Bruno-Stiftung darf die Filme "Life of Brian" sowie "Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)" an Karfreitag aufführen. Laut FAZ verpflichtete das Verwaltungsgericht Stuttgart die Landeshauptstadt Baden-Württembergs dazu, einem Stiftungsmitglied eine Befreiung vom geltenden Verbot gemäß Feiertagsgesetz zu erteilen, da im konkreten Einzelfall die Grundrechte des Religionskritikers aus Art. 4 GG und Art. 8 GG überwiegen würden. Die Veranstaltung ziele auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz.

AG Köln Kunst: Das Amtsgericht Köln verhandelt am heutigen Mittwoch die Frage, ob sich ein Mann strafbar gemacht hat, der Skizzen aus der Mülltonne des bekannten Malers Gerhard Richter entwendet hatte, um diese zu verkaufen. Eine vergleichbare Problematik zum Eigentumsschutz an weggeworfenen Sachen stellt sich beim sogenannten Containern. Richter selbst ließ über seinen Anwalt mitteilen, er habe kein persönliches Interesse an der Verurteilung des Angeklagten und "würde es sehr begrüßen, wenn die Arbeiten - wie ursprünglich von ihm beabsichtigt - auch tatsächlich vernichtet würden", so lto.de .

StA Mannheim Rebellenführer: lto.de meldet, dass die Anwältin des in deutscher U-Haft gestorbenen ruandischen Rebellenführers Ignace M. Anzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und wegen fahrlässiger Tötung erhoben hat und bemängelt, ihr Mandant sei trotz schwerer Krankheit nicht richtig behandelt worden.

StA Braunschweig Abgasaffäre: Wegen des Verdachts der Untreue hat in der Abgasaffäre von Volkswagen die Staatsanwaltschaft Braunschweig laut spiegel.de ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, da Bonuszahlungen an einen VW-Manager gezahlt wurden, obwohl dieser in der Abgasaffäre längst freigestellt gewesen sei.

Recht in der Welt

Bulgarien Fall Marinowa: Ein halbes Jahr nach dem Mord an der bulgarischen Journalistin Viktoria Marinowa ist der Angeklagte zu einer 30 Jahre langen Haftstrafe verurteilt worden, wie spiegel.de und SZ.de melden. Der Mord an der Journalistin hatte international Aufsehen erregt. Ein zunächst vermuteter politischer Hintergrund für den Mord, aufgrund der Recherchen Marinowas zur mutmaßlichen Veruntreuung von EU-Geldern in Bulgarien durch Geschäftsleute und Politiker, hat sich nicht bestätigt.

Frankreich Scheinbeschäftigung: Der frühere französische Premierminister François Fillon muss sich wegen des Vorwurfs der Scheinbeschäftigung von Familienangehörigen vor Gericht verantworten. Nach monatelangen Ermittlungen wurde ein entsprechendes Verfahren nun von Pariser Richtern zugelassen, so spiegel.de, zeit.de und FAZ. Die Vorwürfe waren vor der Präsidentschaftswahl vom Frühjahr 2017 aufgekommen und hatten den bis dahin als Favoriten gehandelten Fillon den Sieg gekostet.

Ägypten Verfassungsreferendum: Laut spiegel.de und zeit.de haben Angaben der nationalen Wahlbehörde zufolge die Ägypterinnen und Ägypter in einem drei Tage andauernden Referendum für eine Verfassungsänderung gestimmt, die die maximale Amtszeit eines Präsidenten von vier auf sechs Jahre verlängert und dem Präsidenten mehr Einfluss auf die Justiz gewährt. So sitze er künftig einem Hohen Justizrat vor und ernenne den Generalstaatsanwalt sowie den Vorsitzenden des Obersten Verfassungsgerichts. Die Wahlbeteiligung habe bei knapp 45 Prozent gelegen.    

Sonstiges

Notparlament: FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) nimmt den 70. Geburtstag des Grundgesetzes zum Anlass Art. 53a GG vorzustellen, welcher den Gemeinsamen Ausschuss als ein oberstes Verfassungsorgan kodifiziert. Der Gemeinsame Ausschuss könne als ein Notparlament im Verteidigungsfall die gesetzgebende Gewalt übernehmen. Die besondere Stellung des Gemeinsamen Ausschusses komme auch dadurch zum Ausdruck, dass Artikel 53a GG sich zwischen Bundesrat und Regierung befinde, was die zentrale Rolle des Parlaments im System der Bundesrepublik verdeutliche.

Rechtsstaat: Auf verfassungsblog.de beschäftigt sich die Professorin Radosveta Vassileva (in englischer Sprache) mit der rechtsstaatlichen Situation in Bulgarien und gibt dabei die Bedenken des Präsidenten des bulgarischen Verfassungsgerichts Cassation Lozan Panov wieder, nach welchem der Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit in Bulgarien so stark sei, dass er Parallelen zu der NS-Zeit in Deutschland sehe.

Abschiebungen: In einem ausführlichen Gastbeitrag für FAZ-Einspruch widmet sich der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Andreas Haverkamp der Abschiebepraxis in Deutschland. Diese bezeichnet er als dysfunktional und macht Missstände bei den Behörden und in der Justiz dafür verantwortlich. So würden Abschiebungen immer wieder hohen administrativen Aufwand und Kosten verursachen, sowie gesellschaftlichen und politischen Widerstand hervorrufen. Aus der Not eine Tugend zu machen und die Trennung zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht aufzuheben, sieht der Autor kritisch. Dies hätte eine wachsende Zuwanderung zur Folge, womit die Gesellschaft auf Dauer integrationspolitisch überfordert werden würde.

Sterbehilfe: Anlässlich der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe in der vergangenen Woche stellt FAZ-Einspruch eine Auswertung von 117 Suiziden vor, welche von der Sterbehilfeorganisation "SterbeHilfeDeutschland e.V." in den Jahren 2011 bis 2013 begleitet wurden. Die Auswertung komme zu dem Schluss, dass es bei dem Wunsch nach einem begleiteten Suizid nicht um akute Leidenszustände, Schmerzen oder körperliche Symptome am Lebensende gehe, sondern um die Angst die eigene Selbständigkeit zu verlieren und das Gefühl der fehlenden Lebensperspektive. Dies sei begleitet von der Angst vor Pflegebedürftigkeit vor dem Hintergrund unwürdiger Zustände in Alten- und Pflegeheimen und dem Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen.

Erna Scheffler: SWR-Radio Report Recht (Gigi Deppe) würdigt in einem Interview mit der amtierenden Verfassungsrichterin Doris König das Leben und Wirken der ersten Richterin am Bundesverfassungsgericht Erna Scheffler. Schefflers Verdienst sei vor allem die Mitwirkung an vielen Urteilen im Sinne der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gewesen, wie dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen Bauernhöfe erben durften und dass Väter nicht automatisch das letzte Wort bei der Kindererziehung hatten. Durch ihre Urteile sei deutlich geworden, der Gleichstellungsauftrag in Art. 3 GG ist nicht nur eine politische Absichtserklärung, sondern eine verbindliche Rechtsnorm.

Anwaltsberuf: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch schildert Martin Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, ein neues Bedürfnis in der Anwaltschaft. Demnach gehe die Zahl der in Deutschland in Kanzleien tätigen Rechtsanwälte deutlich zurück, dagegen nehmen immer mehr Rechtsanwälte die Möglichkeit wahr, sich als Syndikusrechtsanwälte für die Tätigkeit in Unternehmen und Verbänden zulassen zu lassen. Als Gründe sieht der Autor die passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und die wirtschaftliche Not vieler selbstständiger Anwälte.

Künstliche Intelligenz: Kann man einen Roboter verklagen? spiegel.de versucht diese Frage in einem Interview mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Christian Haagen zu beantworten. Da momentan eine Haftung der Roboter oder der Hersteller schwierig sei, stellt Haagen in Aussicht, dass man Maschinen mit künstlicher Intelligenz eine eigene Rechtspersönlichkeit verleihen könnte.


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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. April 2019: BGH zu Leihmutterschaft / UN Resolution gegen Sexualverbrechen / Interview zu Erna Scheffler . In: Legal Tribune Online, 24.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35033/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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