Die juristische Presseschau vom 18. April 2019: Wird Karls­ruhe § 217 StGB bean­standen? / "Ge­ord­nete-Rück­kehr-Gesetz" / Gesetz gegen Fahr­ver­bote uni­ons­rechts­widrig

18.04.2019

Das BVerfG erwägt Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Außerdem in der Presseschau: Kabinett beschließt den Entwurf zur Erleichterung von Abschiebungen. VGH Baden-Württemberg hält Gesetzesnovelle gegen Fahrverbote für unionsrechtswidrig.

Thema des Tages

BVerfG Suizidhilfe: Das Bundesverfassungsgericht erwägt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das zeichnet sich zumindest nach Beobachtung von SZ.de (Wolfgang Janisch) und der FR (Ursula Knapp) nach dem zweiten Verhandlungstag im Verfahren zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, § 217 Strafgesetzbuch (StGB), ab. Skeptisch betrachteten die Richter vor allem die Unbestimmtheit des Begriffs "geschäftsmäßig", wodurch eine Strafbarkeit für Ärzte drohe, die Patienten auf deren ausdrücklichen und freien Wunsch todbringende Medikamente verschreiben möchten. lto.de (Pia Lorenz) betont, dass der zweite Verhandlungstag von der Frage geprägt war, warum der Gesetzgeber, statt ein System zu schaffen, das einen freiverantwortlichen Entschluss zum Freitod ohne gefährliche Einflüsse Dritter sicherstellt, eine Strafvorschrift geschaffen habe. Letztlich bleibe es am Ende an den Ärzten hängen. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) stellt die politischen Implikationen des erwarteten Urteils dar. So warte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Urteil ab, um zu entscheiden, ob das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Ausnahmefällen den Erwerb tödlicher Medikamente gestatten soll.

In einem gesonderten Kommentar sieht Wolfgang Janisch (SZ.de) die Zeit reif für ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck der Autonomie am Lebensende. Der 2015 geschaffene § 217 StGB habe zwar sein Ziel erreicht, den Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen, jedoch mit dem Begriff der "Geschäftsmäßigkeit" eine strafrechtliche Gefahrenzone für Ärzte eröffnet. SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe) zieht eine Parallele zur Strafbarkeit der Schwangerschaftsabbrüche: Die Drohung mit dem Staatsanwalt habe nicht viel gebracht, erst mit der Lockerung der Vorschriften sei die Zahl der Abbrüche gesunken. Ähnliches gelte für eine Regelung zur Suizidbehilfe.

Rechtspolitik

Abschiebungen: Das Kabinett hat den Entwurf für das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" beschlossen. Das Vorhaben soll es Ausländern, die Deutschland verlassen müssen, in Zukunft erschweren, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. SZ.de (Constanze von Bullion/Anna Reuß), spiegel.de und FAZ (Helene Bubrowski) stellen die nunmehr beschlossenen Regelungen vor. So werde die Anwendung des Ausreisegewahrsams erleichtert, Personen in Abschiebehaft können in den kommenden Jahren in Gefängnissen untergebracht werden und Personen, die in einem anderen EU-Land bereits Asyl beantragt haben, nach den geplanten Regeln Sozialleistungen gekürzt werden. Zudem wird ein neuer Duldungsstatus für Personen geschaffen, die über die eigene Identität täuschen, was unangenehme Folgen wie Geldbußen mit sich bringen kann.

Daniel Deckers (FAZ) begrüßt vor dem Hintergrund von 250.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen die anstehenden Änderungen. Zur Gestaltung der Einwanderung gehöre auch die Durchsetzung geltenden Rechts. Härte sei nicht allein die Kehrseite von Humanität, sondern vielmehr deren Bedingung.

Kirchenfinanzierung: Der Staat zahlt jährlich mehr als 500 Millionen Euro an die Kirchen. Die FAZ (Michael Ashelm/Klaus Smolka) beleuchtet die Initiative von Oppositionsfraktionen des Bundestages, die Staatsleistungen an die Kirchen durch eine Einmalzahlung abzulösen. 2012 gab es einen vergleichbaren Vorschlag von der Linkspartei im Bundestag. Die Vertreter der Regierungskoalition zeigten sich dagegen zurückhaltend, da eine Ablösung durch eine Einmalzahlung mit Belastungen in Milliardenhöhe verbunden wäre, welche die Länder tragen müssten.

Terrorpropaganda: Das EU-Parlament hat am Mittwoch über den Entwurf für die europäische Verordnung zu Terror-Inhalten im Internet abgestimmt. Die Verordnung sieht eine einstündige Löschfrist vor, innerhalb der alle Online-Dienste in Europa mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz entfernen müssen. Uploadfilter lehnten die Abgeordneten jedoch ab. Die sehr kurze Löschfrist ist umstritten, so fehlten drei Stimmen, um die 1-Stunden-Regel zu verhindern, wie spiegel.de (Sonja Peteranderl) und netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichten.

Justiz

BGH Eigenbedarfskündigungen: spiegel.de und das Hbl (Matthias Streit) stellen den Fall einer an Demenz erkrankten Mieterin dar, den nun der Bundesgerichtshof zum Anlass nimmt, die sogenannte Härtefall-Klausel bei Eigenbedarfskündigungen zu überprüfen. Angesichts der Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereite die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sehe die Tendenz, dass viele Fälle schematisch gelöst würden und nicht dargestellt werde, welche Verschlechterung durch den Umzug für den Mieter konkret zu befürchten sei. Das Urteil will der BGH am 22. Mai verkünden.

VGH Baden-Württemberg zu Fahrverboten: Im Rahmen der Debatte um erhöhte Stickoxidwerte in Städten wollte die Bundesregierung Fahrverbote mit einer Gesetzesnovelle im März vermeiden. In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Regelung als "klaren Verstoß gegen den Vorrang von Unionsrecht" angesehen, so Felix W. Zimmermann auf lto.de und FAZ (Rüdiger Soldt). Mit seiner Rechtsauffassung ist das Gericht nicht allein: Schon bevor das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde, kündigten mehrere Verwaltungsgerichte in obiter dicta an, ein solches Gesetz nicht im Sinne der Bundesregierung anzuwenden.

LG München I zu Online-Bewertungen: Im Streit um gelöschte Bewertungen auf dem Online-Bewertungsportal Jameda hat das Landgericht München I die Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Das Online-Portal hatte Anfang 2018 zehn positive Bewertungen des Mediziners gelöscht, konnte jedoch nachweisen, dass erhebliche Zweifel an der Echtheit der gelöschten Bewertungen bestanden, wie lto.de meldet.

LG Halle zu "Reichsbürger": Das Landgericht Halle hat einen sogenannten Reichsbürger wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt, so zeit.de. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der ehemalige Gewinner des Schönheitswettbewerbs "Mister Germany" 2016 auf einen SEK-Beamten geschossen hatte. Nur dank seiner Schutzkleidung sei der Polizist nicht getötet worden, hieß es in der Begründung.

SG Berlin zu Organtransplantationen: Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass ein Deutscher, der sich in den Niederlanden die Niere eines Mannes aus Sierra Leone implantieren ließ, dafür selbst zahlen muss. Die Krankenkasse müsse die Kosten nicht übernehmen, wenn die Transplantation nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Es berichtet lto.de.

GBA IS-Anhänger: Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen eine 47 Jahre alte mutmaßliche Anhängerin der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) erhoben. Frauen, die sich dem IS angeschlossen und dort "nur" den Haushalt geführt und die Familie versorgt haben, mussten lange Zeit kaum Strafverfolgung in Deutschland fürchten. Der Generalbundesanwalt nutzte nun, laut spiegel.de und FAZ (Reiner Burger), eine neue Argumentationsfigur: Die deutsche Staatsbürgerin habe sich während ihrer Zeit beim IS "Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet".

Recht in der Welt

USA Kuba: Die USA wollen vor ihren Gerichten künftig auch Klagen gegen ausländische Konzerne zulassen, die in Kuba tätig sind. Im Jahr 1959 waren etlichen US-Bürgern und Kubanern Besitztümer weggenommen worden. Ab Mai soll es vor US-amerikanischen Gerichten nun wieder möglich sein, gegen in Kuba tätige Unternehmen zu klagen – und Entschädigung zu verlangen. Der entsprechende Abschnitt des Embargo-Gesetzes war in den vergangenen Jahrzehnten von Trumps Vorgängern immer ausgesetzt worden. Es berichten FAZ (Hendrik Kafsack), zeit.de und spiegel.de.

Sonstiges

Cannabis-Razzien: Sebastian Sobota beleuchtet auf lto.de die rechtlichen Hintergründe der zuletzt bundesweit durchgeführten Durchsuchungen bei Verkäufern von nicht berauschenden Nutzhanfprodukten, wie Kleidung und Kosmetika, und fragt, wie sinnvoll ein grundsätzliches Cannabisverbot noch ist.

Sozialverfassung: In einem Gastbeitrag für die FAZ behandelt Bundesverfassungsrichter Udo Steiner das Verhältnis zwischen deutschem Sozialrecht und der Verfassung. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung habe das Grundgesetz keine Sozialverfassung, was die Politik von einem Rechtfertigungsdruck gegenüber sozialen Grundrechten entlaste. Auch das Bundesverfassungsgericht habe diesen weiten politischen Spielraum selten eingeschränkt. An die Grenzen stoße die Sozialpolitik jedoch, wenn sie die Akzeptanz beim Bürger verliere.

Sexueller Missbrauch: In einem ausführlichen Interview mit der Zeit wirft der Kriminologe Christian Pfeiffer der katholischen Kirche vor, seinem Forschungsinstitut im Zuge einer Missbrauchsaufklärung Geld angeboten und ihn selbst bedroht zu haben, um ihn und seine Kollegen zum Schweigen über ihre Sicht zu den Umständen des Scheiterns einer gemeinsamen Studie zu bringen.

Wahlverfahren: Der BGH-Richter Andreas Mosbacher hat einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) zufolge Kritik am Wahlverfahren für Bundesrichter geäußert. Aufgrund parteipolitischer Erwägungen und Geschlechterquoten leide die Qualität. Mosbacher plädiere für ein transparenteres Auswahlverfahren etwa nach Schweizer Vorbild, wo die Stellen für das dortige Bundesgericht öffentlich ausgeschrieben würden. Auch sollen mehr Anwälte an die Bundesgerichte gewählt werden.

Baugebot: In einem Gastbeitrag für die FAZ erläutern die Rechtsanwälte Gerold Jaeger und Simon Schulz die rechtlichen Schwierigkeiten des Vorhabens von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), Eigentümer zu verpflichten, unbebautes Land zu bebauen. Palmer berufe sich dabei auf die in § 176 Baugesetzbuch (BauGB) normierte Möglichkeit des gemeindlichen Baugebots, das ursprünglich konzipiert wurde, um die zwangsweise Schließung von Baulücken zu ermöglichen. Dies sei jedoch sehr voraussetzungsreich, sodass er "einen äußerst steinigen und langwierigen Weg zur Erzwingung der Bebauung von Grundstücken" darstelle.

Abschiebehaft: In einem ausführlichen Interview mit zeit.de (Julius Betschka) beschreibt Nicolas Rinösl, Leiter der größten Abschiebehaftanstalt Deutschlands im westfälischen Büren, den Alltag in der Anstalt. Zwar handele es sich auch bei der Abschiebehaft um Freiheitsentzug, jedoch habe diese keinen strafenden Charakter, es gebe liberale Besuchsregelungen und die Hafträume hätten "Jugendherbergscharme". Die Notwendigkeit, die strikte Trennung zwischen Strafhaft und Abschiebehaft aufzuheben, wie von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorangetrieben, sieht Rinösl nicht. In Büren herrsche kein Notstand, was die Zahl der Haftplätze betreffe.

Enteignungen: Das Hbl (Matthias Streit) widmet sich der Frage, wann Enteignungen rechtmäßig sind und nennt entsprechende Paragraphen im Baugesetzbuch, Bundesfernstraßengesetz und Energiewirtschaftsgesetz. Enteignungen von Immobilienkonzernen habe es in Deutschland zwar noch nicht gegeben, aber einzelne Grundstücke seien schon häufiger dem Privateigentum entzogen worden.

Das Letzte zum Schluss

Kunstfreiheit unter Waffen: Der Dreh eines Webvideos über einen Raubüberfall auf einen Kiosk hat in Essen einen Großalarm der Polizei ausgelöst, wie spiegel.de berichtet. Zwei Jugendliche mit einer Softairwaffe und mehrere weitere Beteiligte wurden dabei von den Einsatzkräften mit gezogenen Schusswaffen gestellt. Verantwortlich für die Aufnahme war offenbar ein 29-jähriger Youtuber mit mehreren Hunderttausend Abonnenten, der ein neues Video drehen wollte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Nach dem Karfreitag und den Osterfeiertagen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/rr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. April 2019: Wird Karlsruhe § 217 StGB beanstanden? / "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" / Gesetz gegen Fahrverbote unionsrechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 18.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34977/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen