Die juristische Presseschau vom 11. April 2019: Kuh­g­lo­cken dürfen läuten / Digi­tales Ver­mum­mungs­verbot / Gebühren für Gro­ßer­eig­nisse?

11.04.2019

Das OLG München weist Klage im Kuhglockenstreit zurück. Außerdem in der Presseschau: Österreichische Regierung einigt sich auf Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Anonymität im Internet. Streit um Gebührenbescheide für Großereignisse.

Thema des Tages

OLG München zu Tierimmissionen: Das Oberlandesgericht München hat die Klage eines Ehepaares zurückgewiesen, welches sich seit Jahren von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört fühlt. Problematisch war vor allem, dass der Ehemann bereits im September 2015 mit der Halterin der Kühe vor dem Amtsgericht Miesbach einen Vergleich geschlossen hatte, wonach die Kühe nur noch auf dem entfernteren Teil des Grundstücks grasen dürften, woran sich die Bäuerin hielt. Den Eheleuten war dies dennoch zu laut. Das OLG entschied nun, mit dem Vergleich sei eine zeitlich unbegrenzte und auf das ganze Gebiet bezogene Nutzungsregelung getroffen worden, sodass kein Rechtsschutzinteresse für eine nochmalige gerichtliche Rechtsverfolgung bestehe. Der Fall ist schon seit längerem ein Medienspektakel, anlässlich des Urteils äußerten sich Politiker wie die Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) und der AFD-Abgeordnete Andreas Winhart. Es berichten SZ.de (Matthias Köpf), lto.de und spiegel.de.

Matthias Drobinski (SZ.de) meint, der Fall gehe über die bloße Frage der Emissionstoleranz für Kuhglocken hinaus und sieht in dem Klägerinteresse eine neue Haltung: Die Leute seien "konsterniert, dass ihre Umgebung sich nicht ordnet zum nebenwirkungsfreien Paradies, wo man doch bezahlt hat dafür." Gegen diese neue Herrschaft der Gereiztheit brauche es noch so manches Kuhglocken-Urteil.

Rechtspolitik

Polizeibefugnisse: SZ.de (Ronen Steinke) erörtert den vom Bundesinnenministerium geplanten § 163 g StPO, welcher vorsieht, die Polizei solle die Accounts von Verdächtigen bei Facebook oder anderswo zwangsweise übernehmen dürfen, um Straftaten aufklären zu können. Anlass dafür können ganz beliebige Delikte sein. Es sei nicht einmal Voraussetzung, dass der Account etwas mit der Straftat zu tun habe.

Polizeigesetz: Im sächsischen Landtag wurde ein neues Polizeigesetz beschlossen, welches Online-Anbieter verpflichtet, noch mehr Daten über ihre Kunden auf Anfrage der Polizei herauszugeben. Zudem darf die Polizei Bewegungsprofile von Personen erstellen, die sie einer schweren Straftat verdächtigt. Es berichtet netzpolitik.org (Marie Bröckling).

Abschiebungen: Das Bundeskabinett hat sich auf einen Kompromiss für das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz, geeinigt, den die FAZ (Helene Bubrowski) vorstellt. Das neue Gesetz soll u.a. Sanktionen für diejenigen vorsehen, die Maßnahmen treffen, um ihre eigene Abschiebung zu verhindern; zudem soll es einen neuen Duldungstatbestand geben: die sogenannte Duldung mit ungeklärter Identität. So sollen abgelehnte Asylbewerber eingestuft werden, deren Identität nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten geklärt wird, außer sie haben diesen Umstand nicht zu verschulden. Gelingt der Nachweis nicht, kann das Konsequenzen für den Geduldeten haben, wie das Erlöschen der Erlaubnis für Beschäftigungen oder die Kürzung von Sozialleistungen.

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt den Kompromiss und sieht darin eine Rückkehr zur Herrschaft des Rechts, wenn klar unterschieden wird zwischen denjenigen, die ihre Abschiebung selbst verhindern und denen, die unverschuldet an ihrer Abreise gehindert werden.

Justiz

BVerfG zu Pro-NRW-Mitglied: Ein ehemaliges Mitglied der vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (Pro-NRW) darf nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren. Die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Polizeihauptkommissars und Politikers gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, so taz.de (Christian Rath)lto.de und spiegel.de. Der frühere Polizist habe sich inhaltlich nicht konkret genug mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der instanzgerichtlichen Entscheidungen auseinandergesetzt.

EuG zu Post-Pensionen: Das europäische Gericht (EuG) hob einen Beschluss der europäischen Kommission auf und stellte fest, ein Prüfungsverfahren, an dessen Ende der Bund hunderte Millionen Euro von der Deutschen Post zurückfordern sollte, sei von der Kommission zu Unrecht geführt worden. Die Kommission habe es nicht geschafft, das Vorliegen der Voraussetzungen einer staatlichen Beihilfe darzulegen, so lto.de.

OLG Frankfurt/M. zu Deutsche Bank: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil festgestellt, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Haftbefehl gegen zwei In-House Anwälte der Deutschen Bank im Jahr 2012 gegeben hat. Die damals medienwirksam durchgeführten Durchsuchungen bei der Deutschen Bank hatten zur Festnahme der beiden Anwälte geführt. Der Fall musste vom OLG erneut entschieden werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Fall befasst hatte, wie bloomberg.com (Karin Matussek) erläutert.

OLG München Musterfeststellungsklage: lto.de meldet, der Münchner Mieterverein hat am Mittwoch die nach eigenen Angaben bundesweit erste Musterfeststellungsklage (MFK) im Mietrecht beim Oberlandesgericht München eingereicht. Der Verein klagt gegen eine Immobilien-GmbH wegen der Ankündigung einer drastischen Mieterhöhung, welche Jahre vorher erfolgte, um noch die alte Rechtslage auszunutzen.  

LG Stuttgart zu Plastikverpackung: Das Landgericht Stuttgart hat laut SZ.de (Michael Kläsgen) entschieden, dass der US-Konzern Procter & Gamble, der Marken wie Lenor, Ariel, Pantene und Head & Shoulders herstellt, den Hinweis "hergestellt mit Ocean Plastic" nicht mehr auf die Flaschen seines Geschirrspülmittels Fairy drucken darf. Procter hatte damit geworben, dass die Verpackung zu zehn Prozent aus Meeresplastik bestehe. Tatsächlich lag der Anteil aber nur bei zwei Prozent.

LG Wiesbaden "Fall Susanna": spiegel.de (Julia Jüttner) schildert wie die ehemalige Freundin des Angeklagten vor Gericht ausgesagt hat. Dabei seien sowohl Widersprüchlichkeiten in der Aussage, als auch das krude Frauenbild des Angeklagten zu Tage getreten.

GenStA Frankfurt Cum-Ex: Unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wurden im Rahmen des Cum-Ex-Skandals 19 Wohnungen und Geschäftsräume in Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern durchsucht aufgrund des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften. Es berichtet das Hbl. (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier).


StA Gera "ZPS": lto.de und zeit.de beleuchten die Reaktionen auf das eingestellte Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das "Zentrum für politische Schönheit". So habe Niema Movassat, Mitglied des Bundestags für die Partei Die Linke, eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet, da das Verfahren von dem zuständigen Staatsanwalt weiter geführt wurde, obwohl die Aktivisten Anfang Dezember 2017 klargestellt hatten, dass die angebliche Überwachung des Hauses Björn Höckes ein Fake war. Der justizpolitische Sprecher der thüringischen CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer kritisiert dagegen die Einstellung.

Recht in der Welt

Österreich Klarnamen: Die FAZ (Stephan Löwenstein) und netzpolitik.org (Alexander Fanta) befassen sich mit dem Gesetzesvorhaben der österreichischen Regierung zur Abschaffung der Anonymität im Internet, um gegen Hass im Netz vorzugehen. Das Kabinett spricht dabei von einem "digitalen Vermummungsverbot" bei dem Nutzer von Nachrichtenseiten, Foren und sozialen Medien künftig ihre Adresse und ihren Klarnamen beim jeweiligen Anbieter hinterlegen müssen. Das Gesetz soll nur für Online-Plattformen gelten, die entweder 100 000 Nutzer oder 500 000 Euro Jahresumsatz haben. Vorangegangen war dem Vorhaben ein interner Streit zwischen den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ wegen der großen Nähe der FPÖ zur rechtsextremen "Identitären Bewegung".

USA Boeing: Wie lto.de und SZ.de melden, verklagen US-Aktionäre Boeing, weil das Unternehmen den Anlegern entscheidende Fakten hinsichtlich der Unglücksflieger der Baureihe 737 Max verheimlicht habe. Laut der Klageschrift habe Boeing verschwiegen, dass wichtige Sicherheitsfunktionen der Flugzeuge nur als kostenpflichtige Zusatzoptionen angeboten und von den meisten Fluggesellschaften nicht gekauft wurden, sowie dass wesentliche Teile der 737-Max-Sicherheitsprüfung an Stelle der US-Luftfahrtaufsicht FAA von dem Unternehmen selbst durchgeführt wurden.

Sonstiges

Gebühren für Großereignisse: Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden vom 29. März 2019, welche die Veranstalter von Großereignissen an den Polizeikosten beteiligen, widmet sich Rechtsprofessor Friedrich Schoch in einem Gastbeitrag in der FAZ der Problematik. Er verweist darauf, dass Baden-Württemberg bis 1981 eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung hatte, deren Verfassungsmäßigkeit gerichtlich bestätigt wurde. Zudem drohe keine Grenzenlosigkeit neuer Polizeigebühren für beliebige Großveranstaltungen, da jede Gebühr einer besonderen Rechtfertigung bedürfe und Bestimmungen im Gebühren- und Beitragsgesetz so gestaltet werden können, dass sie potentielle Gebührenschuldner angemessen schützen können.

Ebenfalls in einem Gastbeitrag für die FAZ sieht der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof dagegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kritisch und betont, der Staat schulde seinen Bürgern Sicherheit ohne Gebührenvorbehalt, dies sei das Versprechen, das der Staat dafür gebe, dass er das Gewaltmonopol für sich beanspruche. "Wenn nunmehr ein Gebührentatbestand des Polizeirechts den Gewaltbetroffenen für die Gebührenschuld des Störers heranzieht, wird ein Fundamentalprinzip des modernen Rechtsstaates verletzt."


BKA-Präsident: Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, drängt auf schnellere Abschiebung von kriminell besonders auffälligen Zuwanderern. Im Interview mit Die Zeit fordert Münch eine konsequente Abschiebung der Personen, die unsere Gesetze nicht akzeptieren und gegen sie verstoßen. Gleichzeitig betont Münch aber, der Ge­samt­trend in Bezug auf die Kriminalität in Deutschland sei po­si­tiv. Die Si­cher­heits­la­ge in Deutsch­land sei gut.

Grundgesetz: Gemäß einer von zeit.de zitierten Umfrage, ist die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland mit der deutschen Verfassung zufrieden. Jedoch gab rund jeder dritte Befragte (34 Prozent) an, unzufrieden damit zu sein, wie die Demokratie in Deutschland funktioniere. Überdurchschnittlich hoch sei die Unzufriedenheit in den östlichen Bundesländern.

Sterbehilfe: Am 16. und 17. April wird das Bundesverfassungsgericht das erste Mal zum Thema Sterbehilfe verhandeln. Die Zeit nimmt dies zum Anlass einen Überblick über die momentane Rechtslage zu geben und setzt sich insbesondere mit dem neu eingeführten § 217 StGB, der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung", auseinander.

Rechtszersplitterung: Einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) zufolge hat der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, harsche Kritik am Europäischen Gerichtshof (EuGH) geübt. Kirchhof werfe den Luxemburger Richtern vor, sie würden "einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute" fällen. Als Beispiel nenne Kirchhof den Fall des katholischen Chefarztes, dessen Kündigung wegen einer neuen Ehe das Bundesverfassungsgericht gebilligt und der EuGH danach letztlich verworfen hat. Kirchhof schlage zur Reform vor, dass deutsche Gerichte den EuGH nur noch mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts anrufen können sollen. Dies solle der Zersplitterung der Rechtsprechung vorbeugen. Auch sollen sie nicht mehr alleine beschließen können, deutsche Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie diese für europarechtswidrig halten. So könne ein "Verbund der nationalen Verfassungsgerichte" geschaffen werden, um "im Konsens auf der horizontalen Ebene Europas" gemeinsame Werte zu bestimmen – "statt autoritativ in der Vertikalen".

Das Letzte zum Schluss

Damenunterwäsche: Bei einer Hausdurchsuchung bei einem 43-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern fanden Ermittler sieben volle Einkaufstüten mit Damenunterwäsche, berichtet spiegel.de. Zuvor war der Mann von Anwohnern gestellt worden, als dieser zum Trocknen aufgehängte Damenunterwäsche von einem Privatgrundstück stehlen wollte. Die Polizei geht davon aus, dass der Verdächtige für weitere Wäschediebstähle in Frage kommt, die bislang nicht angezeigt wurden weshalb sie mögliche Geschädigte bittet, sich zu melden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/rr

(Hinweis für Journalisten)  www.lto.de/index.php?id=459

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. www.lto.de/presseschau

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. April 2019: Kuhglocken dürfen läuten / Digitales Vermummungsverbot / Gebühren für Großereignisse? . In: Legal Tribune Online, 11.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34853/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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