Die juristische Presseschau vom 5. April 2019: FDP will Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft / BGH zu Sport­leh­rern und Erster Hilfe / Anti-Ran­da­lierer-Gesetz in Fran­k­reich

05.04.2019

Die FDP beschloss einen Entwurf zum Schutz von Verantwortungsverhältnissen neben der Ehe. Außerdem in der Presseschau: Der BGH klärt die Haftung von Sportlehrern bei Unfällen und der französische Verfassungsrat schützt Versammlungen.

Thema des Tages

Verantwortungsgemeinschaft: Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft beschlossen, die als Rechtsinstitut neben Ehe und Lebenspartnerschaft treten soll. Voraussetzung ist demnach ein tatsächliches Näheverhältnis, ein Zusammenleben soll allerdings nicht erforderlich sein. Das Standesamt soll ein entsprechendes Register führen. Der Vorschlag sieht drei unterschiedliche Formen der Verantwortungsgemeinschaft vor. In der untersten Stufe besteht lediglich das Recht, einander zu vertreten und Auskünfte entgegenzunehmen. Die höchste Stufe ist für Personen vorgesehen, die verbindlich füreinander einstehen und gemeinsam wirtschaften. Hier ist im Fall der Auflösung auch ein Vermögensausgleich geplant. Die Verantwortungsgemeinschaft soll nicht dazu führen, dass ein Ausländer eine Aufenthaltsberechtigung bekommt. Die FAZ (Helene Bubrowski) stellt das Projekt vor.

Reinhard Müller (FAZ) findet es "richtig, dass der Staat das Einstehen füreinander unterstützt", etwa im Steuerrecht. Vieles könne jedoch "individuell geregelt werden, etwa durch Testamente oder Vollmachten".

Rechtspolitik

EU-Urheberrecht: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) empfiehlt, dass Deutschland der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt bei der Abstimmung im EU-Ministerrat am 15. April zustimmt, zugleich aber eine 5-seitige Protokollerklärung abgibt. Das meldet spiegel.de. In der Protokollerklärung soll es unter anderem heißen: "Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 ... von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument 'Uploadfilter' auszukommen".

Sozialisierung: Am morgigen Samstag will eine Berliner Initiative ihr Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen mit einer Unterschriftensammlung starten. In der FAZ kritisiert die Anwältin Lisa Teichmann das Vorhaben. "Die Vorstellung der Berliner Initiative, Wohnungen weit unter ihrem Verkehrswert zu enteignen, geht vollkommen an der Verfassungswirklichkeit vorbei." Enteignungen seien auch nicht erforderlich, Städte könnten besser in den geförderten Wohnungsbau investieren und zügig Bebauungspläne aufstellen.

Jens Bisky (SZ) kommentiert das Vorhaben: "Der Wunsch nach starken kommunalen Wohnungsunternehmen, die niedrige Mieten und Mitbestimmung ermöglichen, ist weder sittenwidrig noch marktwirtschaftsfeindlich. Allerdings würde ein Vergesellschaftungsgesetz, sofern es vor Gericht besteht, auf Jahrzehnte viele Kräfte binden."

IT-Sicherheit: Der Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) zur Verbesserung der IT-Sicherheit wird von SZ (Jannis Brühl u.a.), Hbl (Dana Heide u.a.) und netzpolitik.org (Anna Biselli) näher vorgestellt. Darin soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt werden. Netzanbieter würden verpflichtet werden, illegal erlangte Daten zu löschen. Außerdem sind neue Straftatbestände vorgesehen, etwa zum Betreiben von Handelsplattformen im Darknet.

Verfassungsschutz: Ronen Steinke (SZ) kritisiert im Leitartikel, dass der Verfassungsschutz in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr Polizeiaufgaben übernommen habe und die Polizei immer mehr wie ein Geheimdienst agiere. Anlass ist ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der dem Verfassungsschutz weitere Befugnisse gewähren will.

Organspende: Rechtsprofessor Stefan Huster bewertet auf verfassungsblog.de die vorgeschlagene Widerspruchslösung bei der Organspende. Unüberwindliche verfassungsrechtliche Hürden gebe es nicht. Das heiße aber nicht, dass die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt klug wäre. Huster befürchtet Schäden durch eine aufgeregte demagogische Debatte.

Kronzeugen gegen Doping: Bei einer Anhörung im Sportausschuss des Bundestags sprachen sich laut FAZ (Michael Reinsch) alle Experten für die Einführung einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz aus. Die Abgeordneten würden das Gesetz gerne noch in diesem Jahr nachbessern. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bevorzuge jedoch eine Änderung im Rahmen der 2020 vorgesehenen Evaluierung des Gesetzes.

IS-Sondertribunal: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich für ein internationales Sondergericht für gefangene Kämpfer der IS-Terrormiliz ausgesprochen, meldet zeit.de. "Das ist mir allemal lieber, als alle IS-Kämpfer deutscher Staatsangehörigkeit nach Deutschland zu holen."

Kohleausstieg: Rechtsprofessorin Charlotte Kreuter-Kirchhof schlägt in der FAZ ausführlich einen rechtlichen Rahmen für den Kohleausstieg vor, der die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichrangig verfolgen soll.

Kultursteuer: Der Doktorand Edoardo D'Alfonso Masarié plädiert auf juwiss.de für eine Übernahme des italienischen Modells einer pluralistischen Kultursteuer anstelle der bisherigen deutschen Kirchensteuer. In Italien werden 8 Promille des Einkommensteueraufkommens an 16 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verteilt, die mit dem Staat Verträge geschlossen haben. Den Anteil für die jeweilige Gemeinschaft bestimmen die Steuerpflichtigen durch eine Wahl in ihrer Steuererklärung.

Justiz

BGH zu Erster Hilfe im Sportuntericht: Der Bundesgerichtshof hat den Fall eines Schülers, der nach einem Zusammenbruch im Sportunterricht schwere Hirnschäden erlitt, an das Oberlandesgericht Frankfurt/M. zurückverwiesen und die Einholung von Gutachten gefordert. Vorsorglich hat der BGH bereits zwei Rechtsfragen zur Haftung von Sportlehrern geklärt. So haften diese auch für Fahrlässigkeit und damit strenger als spontan helfende Passanten. Außerdem wird die Beweislast für die Kausalität von Amtspflichtverletzungen für Schäden nicht zugunsten der geschädigten Schüler umgekehrt. Die Beweislastumkehr für Ärzte könne nicht auf Sportlehrer übertragen werden, weil für diese die Lebensrettung nur eine Nebenpflicht darstelle. Zum Urteil berichten FAZ (Constantin van Lijnden), taz (Christian Rath), lto.de und swr.de (Bernd Wolf).

BSG zu Zahnarzt-Spanner: Ein Zahnarzt, der über fünf Jahre lang seine Mitarbeiterinnen in der Umkleidekabine gefilmt hatte, hat zu Recht seine Zulassung verloren, entschied das Bundessozialgericht laut lto.de. Es sei den Trägern der zahnärztlichen Versorgung nicht zuzumuten, mit ihm zusammenzuarbeiten.

EuGH zu Flugverspätung: Wenn ein Flugzeug wegen eines platten Reifens, der durch eine auf dem Flugfeld liegende Schraube verursacht wurde, erst mit großer Verspätung starten kann, kann dies ein "außergewöhnlicher Umstand" sein, der Entschädigungsansprüche der Fluggäste ausschließt. Dies hat laut lto.de der Europäische Gerichtshof entschieden.

BVerwG zu Aldi Nord: Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht am 6. März eine Nichtzulassungsbeschwerde der Erben des im Jahr 2012 verstorbenen Berthold Albrecht verworfen, berichten FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de. Damit wurde ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig rechtskräftig, das eine von Bertold Albrecht vor seinem Tod vorgenommene Beschränkung des Einflusses seiner Familie auf das Unternehmen Aldi Nord für wirksam erklärte.

BAG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Christian Rolfs (community.beck.de) kritisiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall Egenberger, dessen schriftlichen Urteilsgründe inzwischen vorliegen. Es sei nicht plausibel, dass Egenberger, wenn sie vom Diakonischen Werk eingestellt worden wäre, die kirchliche Sicht bei der Erstellung eines Anti-Rassismus-Berichts hätte glaubwürdig vertreten können, da sie in ihrem eigenen Rechtsstreit gegen die Diakonie die Position säkularer Nichtregierungsorganisationen vertreten habe.

OLG Düsseldorf zu Bierkartell: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verfahren um Kartellbußgelder in Höhe von 62 Millionen Euro, die gegen die Brauerei Carlsberg verhängt worden waren, wegen Verjährung eingestellt, meldet lto.de. Andere Mitglieder des Kartells hatten ihre Geldbußen bezahlt.

OLG München zu Wettbewerbsverbot: Anwalt Benjamin Ittmann stellt auf efarbeitsrecht.net anhand eines Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts München vom August 2018 Probleme eines vereinbarten "nachvertraglichen Wettbewerbsverbots" für einen ausscheidenden Geschäftsführer dar.

LG Oldenburg – Fall Niels Högel: Im Prozess gegen den Krankenpfleger Niels Högel, dem rund hundert Morde vorgeworfen werden, hat der emeritierte Rechtspsychologie-Professor Max Steller sein aussagepsychologisches Gutachten erläutert. Högel habe eine "hohe Lügenkompetenz", es gebe aber keine Anzeichen, dass er Taten gestanden habe, die er gar nicht begangen hatte, so spiegel.de (Wiebke Ramm).

StA Gera – ZPS: Das Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS), gegen das die Staatsanwaltschaft Gera wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, § 129 Strafgesetzbuch (StGB), ermittelt, hat nun seinerseits Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger erhoben, berichtet die SZ (Alex Rühle). Die FAZ (Marlene Grunert) gibt einen Überblick über den Vorgang. Im Interview mit zeit.de (Julius Betschka) behauptet der Strafverteidiger Jürgen Möthrath, wegen § 129 StGB könne nur ermittelt werden, wenn der Verdacht bestehe, "dass eine besonders schwere Straftat begangen wurde oder geplant ist". Die Observierung des AfD-Politikers Björn Höcke genüge nicht, meint Möthrath.

Geburtstagsparty im Landgericht Düsseldorf: Bernd Scheiff, der Präsident des Düsseldorfer Landgerichts, hat zu einer Party anlässlich seines 60. Geburtstags rund 300 Gäste ins Foyer des Düsseldorfer Justizzentrums eingeladen. Beim Auf- und Abbau halfen Gerichtsbedienstete. Es habe sich laut Gericht um eine "dienstliche Feier" gehandelt, die Kosten habe der Präsident privat bezahlt, berichtet lto.de.

Recht in der Welt

Frankreich – Demonstrationsrecht: Der französische Verfassungsrat hat das sogenannte Anti-Randalierer-Gesetz in Teilen beanstandet, meldet zeit.de. Das Gesetz räume den Behörden zu viel Spielraum bei der Begründung von Demonstrationsverboten ein.

Sonstiges

beA: Im Interview mit lto.de (Pia Lorenz) erläutert der Anwalt Christian Braun, warum er gegen die Vergabe des Auftrags für das besondere elektronische Anwaltspostfach an die Firma Atos im Jahr 2014 klagt. Auch mit dem neuen Vergabeverfahren für die Neuausschreibung des beA ist Braun nicht zufrieden. Es sei aber besser als das vorige "katastrophale" Verfahren.

DRB: Jens Gnisa wurde als Vorsitzender des Deutschen Richterbunds wiedergewählt, meldet lto.de.

Kanzleiwechsel: lto.de (Anja Hall) gibt einen Überblick über den "Transfermarkt" zwischen den großen Wirtschaftskanzleien. "Besonders wechselfreudig waren im ersten Quartal dieses Jahres neben den Corporate-Anwälten die Arbeits- und Insolvenzrechtler."

Hassdelikte: Der Soziologe und Rechtsextremismus-Experte Matthias Quent, diskutiert in einem Beitrag für spiegel.de die erschreckend hohe Zahl an Fällen rechter Gewalt. Bei fast der Hälfte aller Körperverletzungsdelikte spielten aus Sicht der Opfer Vorurteile eine Rolle. Quent stützt sich auf den "Deutschen Viktimisierungssurvey 2017", der vom Kriminologischen Institut des Bundeskriminalamts erstellt wurde. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. April 2019: FDP will Verantwortungsgemeinschaft / BGH zu Sportlehrern und Erster Hilfe / Anti-Randalierer-Gesetz in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 05.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34757/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen