Die juristische Presseschau vom 4. April 2019: Ermitt­lungen gegen Künst­ler­kol­lektiv / Wahl­rechts­re­form geschei­tert / Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Polen

04.04.2019

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zentrum für politische Schönheit wegen Bildung krimineller Vereinigung. Außerdem in der Presseschau: Keine Mehrheit für Wahlrechtsreform. Europäische Kommission leitet erneut Verfahren gegen Polen ein.

Thema des Tages

StA Gera Zentrum für politische Schönheit: Seit weit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera gegen das Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB). Laut lto.de (Markus Sehl) war Anlass der Ermittlungen eine Ankündigung der Gruppe, den AfD-Politiker Björn Höcke ausspähen und ausforschen zu wollen. Die Künstlergruppe hatte am 22. November 2017 in der Nachbarschaft Höckes einen Nachbau des Berliner Holocaust-Mahnmals eröffnet. Höcke hatte das Mahnmal bei einem Auftritt in Dresden als "Denkmal der Schande" bezeichnet. Auch spiegel.de (Matthias Gebauer) und netzpolitik.org (Markus Reuter) schildern den Vorgang. Laut spiegel.de sollen bisher keine Telefonüberwachung oder ähnliche Ermittlungsmethoden gegen den beschuldigten Mitbegründer des ZPS, Philipp Ruch, zum Einsatz gekommen sein. Im Beitrag der SZ (Alex Rühle) kommt der Münchener Anwalt Hartmut Wächtler zu Wort, der das Ermittlungsverfahren "ziemlichen Wahnsinn" nennt, schließlich könne § 129 StGB nur gegen Vereinigungen angewandt werden, "deren Zweck oder Tätigkeit die Begehung schwerer Straftaten" sei, weshalb er den Zweck der Ermittlungen eher in der Ermöglichung weitreichender Überwachungsmethoden sehe.

Rechtspolitik

Wahlrechtsreform: Den Fraktionen im Bundestag ist es nicht gelungen, sich auf eine Reform des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestages zu einigen. Ein entsprechender Kompromissvorschlag von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sah eine Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 270 vor. Zudem sollten die ersten 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Mit diesem Modell konnte sich Schäuble jedoch nicht durchsetzen, wie die SZ (Robert Roßmann), FAZ (Helene Bubrowski) und spiegel.de berichten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode scheiterte der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mit ähnlichen Vorschlägen.

In einem gesonderten Kommentar sieht Nico Fried (SZ) die Schuld für die verfahrene Lage vor allem in den engen Spielräumen des Verfassungsrechts, betont aber auch die Verantwortung der Fraktionen, einen Kompromiss herbeizuführen. Daniel Deckers (FAZ) meint, die Unionsparteien gefährdeten mit ihrer Blockadehaltung die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz des Parlaments.

Netzregulierung: In einem Gastbeitrag für spiegel.de erläurtert Manfred Weber (CSU), Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei (EVP) für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten, seine Vorstellungen für eine Regulierung des Internets. Inakzeptabel sei eine Herrschaft der Algorithmen. Vielmehr müsse die europäische Politik "zu dem Prinzip zurück", dass Gesetze regelten, was inner- und außerhalb des Netzes erlaubt sei.

Entzug der Staatsbürgerschaft: Volljährige Mehrstaatler sollen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz im Ausland kämpfen. Das Bundeskabinett hat über einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen, wie SZ und FAZ melden. Das Gesetz gelte jedoch nur für zukünftige Fälle.

BND: Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll mehr Befugnisse erhalten. Es ist geplant, das BND-Gesetz um eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ zu ergänzen. Der BND soll in bestimmten Fällen auch im Inland tätig werden dürfen. Die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit V-Leuten sollen gelockert werden. Die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet zum Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und zur Kritik aus der SPD.

IT-Sicherheit: Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll neue Befugnisse bekommen. Dazu liegt ein Referentenentwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. vor, den netzpolitik.org (Andre Meister/Anna Biselli) veröffentlicht und kritisiert. Besonders kritisch bewerten Meister und Biselli, dass die Behörde künftig unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen lassen dürfte. Einen weiteren Überblick über den Entwurf gibt community.beck.de (Dennis-Kenji Kipker).

Justiz

BVerfG zum Filesharing: Der grundrechtliche Schutz der Familie gibt Eltern zwar ein Recht dazu, darüber zu schweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, wenn sie dies wissen. Dies schützt die Eltern aber nicht davor, selbst in Anspruch genommen werden, da auch die Eigentumsrechte von Musikkonzernen vom Grundgesetz geschützt seien. Daher ist ein Elternpaar aus München mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert, wie lto.de, spiegel.de und tagesschau.de berichten. internet-law.de (Thomas Stadler) weist darauf hin, dass der Beschluss offen lasse, ob der Anschlussinhaber gehalten ist, das Nutzungsverhalten seiner Angehörigen zu überwachen oder Nachforschungen anzustellen hat, wenn er nicht weiß, wer die Rechtsverletzung beging.

OLG Frankfurt/M. zu verletztem Hund: Der Beinbruch eines Hundes beim Ballspielen stellt ein "gänzlich unwahrscheinliches Ereignis" dar. Dies erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung, wie lto.de und die FAZ melden. Knapp 18.000 Euro Schadensersatz verlangte die Halterin des Hundes von ihrem Ex-Freund, der mit dem Hund gespielt hatte. Das OLG lehnte ab, weil das Werfen eines Balls nicht adäquat-kausal für den Knochenbruch des Hundes gewesen sei.

OLG Düsseldorf zu Carlsberg-Brauerei: Das Kartellverfahren gegen die Carlsberg-Brauerei ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verjährung eingestellt worden. Dem Unternehmen drohten Geldbußen in Höhe von rund 62 Millionen Euro wegen unerlaubter Preisabsprachen, meldet spiegel.de.

OVG NRW zu Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, die Öffentlichkeit über vertrauliche Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern zu informieren. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gab einer entsprechenden Klage des Tagesspiegel-Verlags im Eilverfahren statt, wie der Tsp. (Jost Müller-Neuhof)selbst berichtet.

LG Frankfurt/M. zu DFB-Sanktionen: Sanktionen durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) sind nur zulässig, wenn dies dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Fair-Play-Gedanken entspricht, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main in einer am 20. März 2019 verkündeten Entscheidung. Hintergrund war ein Fußballspiel der 4. Liga zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem KFC Uerdingen, bei dem es zu Zuschauerausschreitungen kam. Im Nachgang zu der Begegnung zog der DFB dem SV Waldhof Mannheim wegen der Ausschreitungen drei Tabellenpunkte für die Saision 2018/19 ab. Dies hielt das Landgericht für unzulässig. In einem Gastbeitrag auf lto.de beleuchtet der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Bieniakonski den Fall und klärt, warum Sportfälle so selten vor staatlichen Gerichten verhandelt werden.

OLG Hamburg zu Football Leaks: spiegel.de stellt das Ergebnis eines in eigener Sache geführten Rechtsstreits dar, wonach es dem Magazin nicht mehr verboten ist, Beiträge zu den Steuervermeidungspraktiken von Cristiano Ronaldo, José Mourinho und Mesut Özil zu verbreiten. Gegen die Beiträge war die Kanzlei Schertz Bergmann im Auftrag einer spanischen Anwaltskanzlei im einstweiligen Verfügungsverfahren vorgegangen. Die spanische Kanzlei hatte geltend gemacht, sie sei gehackt worden, ihre Dokumente dürften deshalb nicht verwendet werden. Nachdem das Gericht andeutete, es werde zugunsten des Spiegel-Verlags entscheiden, wurde der Eilantrag zurückgezogen.

LG Chemnitz Daniel H.: Im Prozess nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz im August vergangenen Jahres hat der Hauptbelastungszeuge die Aussage verweigert. Der Zeuge soll in einem nahe am Tatort gelegenen Dönerimbiss gearbeitet haben, wollte jedoch aus Angst vor Strafverfolgung keine Aussage dazu machen, welcher der Angeklagten welche Handlungen vorgenommen habe. Er hatte sich vor dem Ermittlungsrichter in Widersprüche verwickelt. Die Vorsitzende Richterin verhängte nun ein Ordnungsgeld von 300 Euro, wie SZ.de (Annette Ramelsberger), zeit.de (Daniel Müller) und spiegel.de (Beate Lakotta) schildern.

LG Kiel zu Sig Sauer: Das Landgericht Kiel hat drei aktuelle und ehemalige Geschäftsführer des Waffenherstellers Sig Sauer zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. In dem Prozess ging es um die illegale Ausfuhr von fast 40.000 Pistolen nach Kolumbien, so das Hbl. (Florian Kolf) und spiegel.de.

LG Bonn Cum-Ex: Zwei ehemalige britische Aktienhändler sollen in Bonn wegen Cum-Ex-Geschäften vor Gericht kommen. Eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Köln sei beim Landgericht Bonn eingegangen, berichten sz.de (Klaus Ott/Jan Willmroth), FAZ (Marcus Jung) und das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier). Komme es zum Hauptverfahren, sei dies der erste deutsche Prozess, in dem die Strafbarkeit der Steuerdeals grundsätzlich geklärt werden könne. Die beiden Angeklagten hatten als Kronzeugen die Ermittlungen erheblich vorangebracht.

LG München I AGG-Hopper: Die Zeit (Elke Spanner) erzählt in einer ausführlichen Reportage die Geschichte zweier Brüder, die sich über zehn Jahre bei verschiedenen Firmen bewarben, um dann bei ihrer Ablehnung Verdienstausfall oder Schadensersatz wegen vermeintlicher Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verlangen. Das Besondere an dem Fall liege darin, dass die Brüder, im Gegensatz zu vielen vergleichbaren Fällen, angeklagt wurden.

Recht in der Welt

Polen Vertragsverletzungsverfahren: Die Europäische Kommission hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, wie spiegel.de, FAZ und SZ melden. Grund sei die umstrittene Justizreform von 2017, die vorsehe, Richter wegen ihrer Rechtsprechung disziplinarrechtlich belangen zu dürfen. Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Vorgehen der Kommission. Der Versuch der polnischen Regierung, sich die Justiz "noch gefügiger" zu machen, müsse in einem rechtsstaatlichen Verfahren sanktioniert werden.

Venezuela Guaidó: Laut FAZ (Tjerk Brühwiller), spiegel.de und SZ ist dem selbsternannten, u.a. von Deutschland anerkannten Interimspräsidenten Juan Guaidó von der regierungstreuen verfassungsgebenden Versammlung die parlamentarische Immunität entzogen worden. Damit spitzt sich der Machtkampf zwischen Regierung und Opposition in Venezuela zu.

USA Court-Packing: Der Rechtsprofessor Mark Tushnet beschäftigt sich auf dem verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der Idee, die Anzahl der Richter am U.S. Supreme Court zu erhöhen, um die politische Einflussnahme durch eine bestimmte Partei zu reduzieren.

Schweiz Cum-Ex-Geschäfte: Die FAZ (Marcus Jung) porträtiert den Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Eckart Seith, mit dessen Hilfe Cum-Ex-Geschäfte aufgedeckt wurden. Seith ist momentan vor dem Bezirksgericht Zürich angeklagt, weil er einen Nachrichtendienst gebildet und das Bankgeheimnis verletzt haben soll, indem er sich im Jahr 2013 Informationen über interne Praktiken der Sarasin Privatbank zum Thema Cum-Ex verschafft und diese in einem späteren Zivilprozess verwendet haben soll. Bei einer anklagegemäßen Verurteilung würden Seith dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug drohen.

Sonstiges

beA Neuausschreibung: 2020 laufen die Verträge für den Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) aus, weshalb diese neu ausgeschrieben werden. Der Diplom-Jurist und -Informatiker Jörn Erbguth sieht auf lto.de Anzeichen in der vorliegenden Ausschreibung, dass die Bundesrechtsanwaltskammer aus den Sicherheitsproblemen seit dem Start des Systems ihre Lehren gezogen zu haben scheint und dem Thema Sicherheit mehr Platz einräumt. Jedoch seien die Anforderungen immer noch zu vage.

Schließfachdurchsuchung: lawblog.de (Udo Vetter) beschreibt den Fall eines angeblichen Diebstahls, für den die Polizei ein Schließfach durchsuchen wollte, das aber nachweislich schon einen beträchtlichen Zeitraum vor dem Diebstahl nicht mehr geöffnet worden war.

Das Letzte zum Schluss

Vater und Sohn: Ein 15-jähriger Jugendlicher ohne Führerschein ist nahe Aachen in eine Tempokontrolle geraten. Der Vater erklärte sich telefonisch bereit, das Auto nach Hause zu fahren. Vor Ort bemerkten die Polizisten jedoch, dass der Mann stark nach Alkohol roch. Der anschließende Test ergab einen Wert von zwei Promille, so spiegel.de.

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lto/rr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2019: Ermittlungen gegen Künstlerkollektiv / Wahlrechtsreform gescheitert / Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen . In: Legal Tribune Online, 04.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34737/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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